Künstliche Intelligenz
IBAN-Namensabgleich wird Pflicht für EU-Banken, Betrugsgefahr bleibt
Banken müssen künftig bei Überweisungen im Euroraum vor der Freigabe prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers und die eingegebene internationale Bankkontonummer (IBAN) mit den Daten des Zielkontos übereinstimmen. Der Zahlende wird binnen Sekunden über das Ergebnis des Checks informiert und kann auf dieser Basis entscheiden, ob er das Geld transferiert oder nicht. Die Banken müssen entsprechende EU-Vorgaben ab dem 9. Oktober umsetzen.
Bisher müsse ein Zahler den Daten vertrauen, die ihn per Rechnung oder E-Mail erreichen, sagt Ingo Beyritz, Leiter Zahlungsverkehr beim Bundesverband deutscher Banken (BdB). „Allein anhand dieser Daten können Sie als Zahler nicht entscheiden: Sind das saubere Daten?“ Künftig würden Daten zwischen Geldhäusern für den Zahler transparent abgeglichen, bevor die Zahlung ausgeführt wird, erläutert Beyritz. Denn obwohl nach Umfragen bis zu zwei Drittel der Menschen anderes vermuten, prüft bisher keine Bank, ob die IBAN und der Empfängername zusammengehören.
Weiterer Baustein der EU gegen Betrug im digitalen Raum
Diese sogenannte Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, kurz: VOP) ist Teil einer EU-Verordnung (EU 2024/886). Ziel ist, insbesondere beim Online-Banking für zusätzliche Sicherheit zu sorgen. Die Empfängerüberprüfung bei Euro-Überweisungen wird auch am Bankschalter durchgeführt, wenn dort ein Überweisungsbeleg abgeben wird. Vom 9. Juli 2027 an gilt die EU-Vorgabe innerhalb der gesamten Europäischen Union.
Zwar hatte die Zweite Europäische Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) die Banken beim Thema Sicherheit mit der obligatorischen Zwei-Faktor-Authentifizierung stärker an die Kandare genommen. Die PSD2 entstand allerdings schon zwischen 2013 und 2015. Da legten Experten und Politik ihr Hauptaugenmerk darauf, dass Betrüger allein mit erbeuteten Onlinebankingpasswörtern keinen Schaden mehr anrichten können.
Enkeltrick und Co
Doch längst haben Cyberkriminelle sich darauf eingestellt. Mit Maschen, von denen inzwischen allzu oft zu lesen ist: Täter täuschen ein potenzielles Opfer, sodass dieses glaubt, dass eine IBAN zu einem bestimmten Empfänger gehört. An diesen überweist es dann Geld, obwohl das Konto einer ganz anderen Person gehört. Meist bauen die Täter zusätzlich zeitlichen Druck auf, gaukeln zum Beispiel eine behördliche Strafe, eine drohende Inhaftierung, eine vom angeblichen Bankberater erkannte Fehlbuchung oder einen notleidenden Angehörigen vor – Senioren werden zum Beispiel häufig Opfer des „Enkeltricks“. Der scheinbare Zeitdruck soll die Opfer davon abhalten, ihr Handeln zu überdenken.
In gutem Glauben authentifizieren sich die Opfer willentlich. Zupass kommt den Tätern dabei auch die SEPA-Echtzeitüberweisung, nach der die Empfängerbank die Überweisung innerhalb von zehn Sekunden gutschreiben muss.
Nicht immer muss es sich um Betrug handeln, wenn die Bank bei einer Empfängerüberprüfung dem Kunden zurückmeldet, dass mit den Daten etwas nicht stimmt. Etwa dann, wenn auf der Überweisung der Name steht, den der Zahlende vom Ladenschild kennt, die Bank das Konto aber unter dem Namen des Firmeninhabers führt.
Social Engineering bleibt möglich
Ein Allheilmittel gegen die psychologischen Strategien der Betrüger ist der neue IBAN-Namensabgleich jedoch nicht. In einem typischen Szenario lassen die Täter das Opfer zum Beispiel glauben, an eine Organisation zu überweisen, obwohl das Empfängerkonto einer Privatperson gehört. Zwar würden die neuen Sicherheitsvorkehrungen hier anschlagen. Doch dann müsste es dem Täter nur gelingen, das Opfer durch eine plausibel erscheinende Erklärung zum Ignorieren der Warnmeldung zu überreden.
Denn mit der neuen Überprüfung müssen die Banken zwar ihre Kunden auf Diskrepanzen hinweisen – es steht dem Kunden aber frei, den Betrag dennoch zu transferieren. Bevor jemand auf diese Weise zum Betrugsopfer wird, gibt es nun aber zumindest eine weitere Hürde.
Neuer Service soll möglichst kostenlos sein
Die Privatbanken in Deutschland sind aus Sicht ihres Dachverbandes BdB technisch auf die Umsetzung vorbereitet. „Wir erwarten keine Probleme dabei“, sagt Beyritz.
Zusätzliche Entgelte und Gebühren für die Kundschaft sollte der neue Service nach Maßgabe der Europäischen Union nicht nach sich ziehen. Der BdB informiert: „Weder Zahler noch Zahlungsempfänger zahlen für die Empfängerüberprüfung.“
Nicht alle Staaten im Euro-Zahlungsverkehrsraum machen mit
Der Euro-Zahlungsverkehrsraum („Single Euro Payments Area“/SEPA) umfasst die 27 Staaten der Europäischen Union sowie Großbritannien, Norwegen, Liechtenstein, Island, die Schweiz, Monaco, Andorra, Vatikanstadt und San Marino. Die IBAN („International Bank Account Number“) soll Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen in diesen 36 Ländern grenzüberschreitend standardisieren und so beschleunigen.
Die Nicht-EU-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen können entscheiden, ob sie die EU-Vorgaben zur Empfängerüberprüfung übernehmen. Für Überweisungen von und nach Großbritannien sowie der Schweiz ist keine Empfängerüberprüfung vorgesehen.
(nen)
Künstliche Intelligenz
Deutsches Ja zu Chatkontrolle? CCC & Co. warnen vor Grundrechtsgefährdung
Der Chaos Computer Club (CCC), der netzpolitische Verein D64 und weitere zivilgesellschaftliche Akteure aus dem Bündnis „Chatkontrolle stoppen“ warnen eindringlich vor dem drohenden Beschluss des seit Jahren umkämpften Entwurfs der EU-Kommission für eine Verordnung zur massenhaften Online-Überwachung unter dem Aufhänger des Kampfs gegen sexuellen Kindesmissbrauch. Die Initiative steht am 14. Oktober auf der Agenda des EU-Ministerrats unter der aktuellen dänischen Präsidentschaft. Die Organisationen fordern die Bundesregierung auf, das Nein aus Ampel-Zeiten zu bekräftigen und damit eine „Katastrophe“ für die digitale Sicherheit und die Grundrechte von rund 500 Millionen EU-Bürgern abzuwenden.
Angesichts der unmittelbar bevorstehenden Abstimmung und der schwerwiegenden Konsequenzen kritisieren die NGOs das Schweigen der Bundesregierung. Weder das Innen-, noch das Justiz- oder das Digitalministerium äußerten sich bisher zur finalen deutschen Position. Die Organisationen mahnen, dass die Exekutive mit einer Zustimmung in Brüssel zentrale Versprechen aus dem Koalitionsvertrag brechen würde. Schwarz-Rot versprach darin, die Vertraulichkeit privater Kommunikation und Anonymität im Netz weiter zu garantieren.
Streitpunkt Client-Side-Scanning
Der aktuelle Vorschlag der dänischen Ratspräsidentschaft enthält alle umstrittenen Maßnahmen, die bisher auf EU-Ebene gescheitert waren. Im Kern geht es weiterhin um das Scannen von Kommunikationsinhalten wie Bildern, Filmen und verlinkten Webseiten nach bekannten und sogar unbekannten Darstellungen von Kindesmissbrauch.
Um die weit verbreitete Ende-zu-Ende-Verschlüsselung in Messengern wie Signal, Threema oder WhatsApp zu umgehen, bauen auch die Dänen auf Client-Side-Scanning. Der CCC betont, das sei lediglich ein beschönigender Begriff für die direkte Überwachung auf dem Endgerät und könne niemals minimalinvasiv sein, da die Maßnahme gegen den Willen der Nutzer gerichtet sei.
Die Konsequenz: Es müssten absichtliche Sicherheitslücken alias Hintertüren in Protokollen oder Geräten platziert werden. „Sollte ein solches Gesetz zur Chatkontrolle auf den Weg gebracht werden, bezahlen wir nicht nur mit dem Verlust unserer Privatsphäre. Wir öffnen auch Tür und Tor für Angriffe auf sichere Kommunikationsinfrastruktur“, schlägt CCC-Sprecherin Elina Eickstädt Alarm. Eine vertrauliche Kommunikation – ein entscheidender Baustein der IT-Sicherheit in der digitalisierten Welt – würde faktisch unmöglich gemacht.
Grundrechtseingriffe und Chilling Effects
D64 sieht in der Echtzeit-Durchsuchung privater Kommunikation einen beispiellosen Eingriff in die Grundrechte. Co-Vorsitzende Svea Windwehr stellt klar: „Es existiert keine Version der Chatkontrolle, die nicht die Verschlüsselung und die Vertraulichkeit privater Kommunikation zerstört.“
Die Kontrollmöglichkeiten würden systematische „Chilling Effects“ auslösen – eine Atmosphäre der Selbstzensur. Die freie Meinungsäußerung, die vertrauliche Kommunikation von Whistleblowern und der Quellenschutz für Journalisten wären massiv gefährdet. D64 befürchtet ferner, dass eine derartige Überwachungsinfrastruktur von autokratischen Staaten zur Unterdrückung von Opposition und Kritik missbraucht werden könnte.
Kontraproduktiv für den Kinderschutz
Beide Organisationen argumentieren, dass die Chatkontrolle auch aus Sicht des Kinderschutzes kontraproduktiv sei. Die benötigten KI-Systeme seien fehleranfällig und würden Millionen Falschmeldungen produzieren, was Ermittlungsbehörden extrem belaste und die tatsächlichen Fälle im Datenmüll untergehen lasse. Auch Strafverfolgungsbehörden und Kindesschutzorganisationen kritisieren diesen Ansatz. D64 fordert stattdessen, Prävention und Unterstützung von Betroffenen in den Fokus zu rücken und nicht auf vermeintlich technische Lösungen zu setzen.
Der Appell an die Regierung ist klar: Angesichts der breiten Allianz gegen die Chatkontrolle auch aus der Wissenschaft und der laufenden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte müsse Deutschland seine Position halten. Ein deutsches Veto könnte andere EU-Staaten ermutigen, ebenfalls gegen den Vorschlag zu stimmen, und ein Signal für die Unverhandelbarkeit von Grundrechten zu setzen. „Chatkontrolle stoppen“ hat im Web eine „Anleitung“ veröffentlicht, wie Bürger die relevanten Ministerien, die Fraktionen und Bundestagsabgeordneten erreichen.
Die Dachorganisation European Digital Rights (EDRi) erinnert daran, dass die Chatkontrolle nicht nur einen Cybersicherheits-Albtraum darstellen würde, von dem sogar Geheimdienste abrieten. Der verhandelte Entwurf mache es auch wahrscheinlich, „dass alle digitalen Kommunikationsdienste eine Altersüberprüfung der Nutzer erfordern würden“. Doch sämtliche verfügbaren Systeme zur Altersverifikation stellten nachweislich „eine Bedrohung für die freie Meinungsäußerung, Autonomie und Privatsphäre“ dar.
(nen)
Künstliche Intelligenz
Microsoft ordnet Game Pass um – Neuerscheinungen nur noch gegen Aufpreis
Microsoft hat umfangreiche Änderungen bei seinem Spieleabo Game Pass angekündigt. Spiele-Neuerscheinungen gibt es künftig nur noch in der höchsten Abostufe namens Ultimate, die 27 Euro statt wie bisher 18 Euro pro Monat kosten wird. Zudem steigen die monatlichen Preise im Einsteiger-Abo, das künftig Essential statt Core heißen und 9 statt 7 Euro pro Monat kosten wird.
Die Zwischenstufe heißt künftig Premium statt Standard und bleibt unverändert bei 13 Euro im Monat. Bisherige Game-Pass-Mitglieder werden auf die neuen Stufen umgestellt. Da sich hier nicht nur die Inhalte, sondern teilweise auch die Preise ändern, müsste Microsoft die deutsche Kundschaft aber vorher um Zustimmung bitten. Zuletzt hatte Microsoft die Preise für den Game Pass im vergangenen Jahr erhöht.
Infografik von Microsoft: So ist künftig das Spieleabo Game Pass aufgeteilt.
(Bild: Microsoft)
Viele Änderungen und ein großer Nachteil
Mit Preis- und Namensänderungen ist es nicht getan: Microsoft ordnet sein Spieleabo komplett neu. Zu den Vorteilen des neuen Konzepts gehört, dass nun in allen Abostufen unbegrenztes Cloud-Gaming enthalten ist. In der deutlich teurer gewordenen Ultimate-Stufe bekommen Nutzer jetzt außerdem die Abos von Ubisoft+ und Fortnite Crew obendrauf. Das ist nett für diejenigen, die das brauchen – in der Praxis dürfte es sich aber vor allem um Verlegenheitsgeschenke handeln, um eine massive Preiserhöhung von 9 Euro etwas verkraftbarer zu gestalten.
Für die meisten Nutzer wird das Game-Pass-Abo schlechter: Bislang war es auch in der mittleren Abostufe möglich, viele Neuerscheinungen von Xbox-Studios und unabhängigen Partnern direkt zum Release zu spielen. Das war ein großes Argument für den Game Pass, ist aber künftig nur noch in der empfindlich teuren Ultimate-Stufe enthalten. Standard/Premium-Abonnenten warten ein Jahr auf Neuerscheinungen, Core/Essential-Nutzer haben ohnehin eine stark eingeschränkte Spielebibliothek und bekommen keinerlei Versprechen für neue Titel.
Das Standard/Premium-Abo ist trotz gleichbleibendem Preis weniger attraktiv geworden – den meisten Spielern dürften Neuerscheinungen wichtiger gewesen sein als Cloud-Gaming. Immerhin: Abonnenten der mittleren Stufe können ihr Abo künftig auch auf dem PC nutzen. Für den reinen PC Game Pass hat Microsoft zumindest in Deutschland noch keine Änderungen angekündigt, man kann ihn weiterhin für 12 Euro im Monat abonnieren. In den USA steigen die Preise des PC Game Pass laut The Verge dagegen von 12 auf 16,50 US-Dollar – ohne kompensierende Verbesserungen.
(dahe)
Künstliche Intelligenz
#heiseshow: Signal-Rückzug, Verbrennerverbot, E-ID in der Schweiz
Anna Bicker, heise-online-Chefredakteur Dr. Volker Zota und Malte Kirchner sprechen in dieser Ausgabe der #heiseshow unter anderem über folgende Themen:
- Signal droht mit Rückzug: Außer (Chat-)Kontrolle? – Die Signal-Chefin droht mit einem Rückzug aus Europa wegen der geplanten EU-Chatkontrolle. Was genau bedeutet die EU-Regulierung für verschlüsselte Messenger? Kann Signal seine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung unter den neuen Bedingungen überhaupt aufrechterhalten? Und welche Alternativen hätten Nutzer, wenn Signal tatsächlich den europäischen Markt verlässt?
- Deutschland rüttelt am Verbrenner-Aus: Mit Vollgas in die Zukunft? – Bundeskanzler Merz will das EU-Verbrennerverbot kippen und setzt auf Technologieoffenheit. Welche Chancen hat ein solcher Vorstoß auf EU-Ebene? Ist die Fokussierung auf E-Fuels und synthetische Kraftstoffe eine realistische Alternative zur Elektromobilität? Und was würde ein Aufweichen des Verbots für Deutschlands Automobilindustrie und die Klimaziele bedeuten?
- Schweizer stimmen für die E-ID: Vorbild für Deutschland? – Mit knapper Mehrheit haben die Schweizer für die Einführung einer staatlichen digitalen Identität gestimmt. Was macht das Schweizer E-ID-Modell aus und welche Datenschutzaspekte stehen im Vordergrund? Kann Deutschland von den Erfahrungen der Schweiz lernen? Und welche Hürden muss die deutsche E-ID-Entwicklung noch überwinden?
Außerdem wieder mit dabei: ein Nerd-Geburtstag, das WTF der Woche und knifflige Quizfragen.
Jeden Donnerstag ab 17 Uhr live
Fragen an die Moderatoren und Gäste können während der Sendung im YouTube-Chat und in unserem Twitch-Kanal (twitch.tv/heiseonline) sowie vorab per E-Mail und im heise-Forum gestellt werden. Die Redaktion freut sich bereits auf zahlreiche Zuschauer und auf reges Feedback.
Die #heiseshow wird jeden Donnerstag um 17 Uhr live auf heise online gestreamt. Nach der Live-Übertragung ist die Sendung zum Nachschauen und -hören auf YouTube und als Podcast verfügbar:
(mki)
-
UX/UI & Webdesignvor 2 Monaten
Der ultimative Guide für eine unvergessliche Customer Experience
-
UX/UI & Webdesignvor 1 Monat
Adobe Firefly Boards › PAGE online
-
Social Mediavor 2 Monaten
Relatable, relevant, viral? Wer heute auf Social Media zum Vorbild wird – und warum das für Marken (k)eine gute Nachricht ist
-
Entwicklung & Codevor 2 Monaten
Posit stellt Positron vor: Neue IDE für Data Science mit Python und R
-
Entwicklung & Codevor 1 Monat
EventSourcingDB 1.1 bietet flexiblere Konsistenzsteuerung und signierte Events
-
UX/UI & Webdesignvor 3 Wochen
Fake It Untlil You Make It? Trifft diese Kampagne den Nerv der Zeit? › PAGE online
-
Apps & Mobile Entwicklungvor 2 Monaten
Firefox-Update 141.0: KI-gestützte Tab‑Gruppen und Einheitenumrechner kommen
-
Online Marketing & SEOvor 2 Monaten
So baut Googles NotebookLM aus deinen Notizen KI‑Diashows