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IBAN-Namensabgleich wird Pflicht für EU-Banken, Betrugsgefahr bleibt


Banken müssen künftig bei Überweisungen im Euroraum vor der Freigabe prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers und die eingegebene internationale Bankkontonummer (IBAN) mit den Daten des Zielkontos übereinstimmen. Der Zahlende wird binnen Sekunden über das Ergebnis des Checks informiert und kann auf dieser Basis entscheiden, ob er das Geld transferiert oder nicht. Die Banken müssen entsprechende EU-Vorgaben ab dem 9. Oktober umsetzen.

Bisher müsse ein Zahler den Daten vertrauen, die ihn per Rechnung oder E-Mail erreichen, sagt Ingo Beyritz, Leiter Zahlungsverkehr beim Bundesverband deutscher Banken (BdB). „Allein anhand dieser Daten können Sie als Zahler nicht entscheiden: Sind das saubere Daten?“ Künftig würden Daten zwischen Geldhäusern für den Zahler transparent abgeglichen, bevor die Zahlung ausgeführt wird, erläutert Beyritz. Denn obwohl nach Umfragen bis zu zwei Drittel der Menschen anderes vermuten, prüft bisher keine Bank, ob die IBAN und der Empfängername zusammengehören.

Diese sogenannte Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, kurz: VOP) ist Teil einer EU-Verordnung (EU 2024/886). Ziel ist, insbesondere beim Online-Banking für zusätzliche Sicherheit zu sorgen. Die Empfängerüberprüfung bei Euro-Überweisungen wird auch am Bankschalter durchgeführt, wenn dort ein Überweisungsbeleg abgeben wird. Vom 9. Juli 2027 an gilt die EU-Vorgabe innerhalb der gesamten Europäischen Union.

Zwar hatte die Zweite Europäische Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) die Banken beim Thema Sicherheit mit der obligatorischen Zwei-Faktor-Authentifizierung stärker an die Kandare genommen. Die PSD2 entstand allerdings schon zwischen 2013 und 2015. Da legten Experten und Politik ihr Hauptaugenmerk darauf, dass Betrüger allein mit erbeuteten Onlinebankingpasswörtern keinen Schaden mehr anrichten können.

Doch längst haben Cyberkriminelle sich darauf eingestellt. Mit Maschen, von denen inzwischen allzu oft zu lesen ist: Täter täuschen ein potenzielles Opfer, sodass dieses glaubt, dass eine IBAN zu einem bestimmten Empfänger gehört. An diesen überweist es dann Geld, obwohl das Konto einer ganz anderen Person gehört. Meist bauen die Täter zusätzlich zeitlichen Druck auf, gaukeln zum Beispiel eine behördliche Strafe, eine drohende Inhaftierung, eine vom angeblichen Bankberater erkannte Fehlbuchung oder einen notleidenden Angehörigen vor – Senioren werden zum Beispiel häufig Opfer des „Enkeltricks“. Der scheinbare Zeitdruck soll die Opfer davon abhalten, ihr Handeln zu überdenken.

In gutem Glauben authentifizieren sich die Opfer willentlich. Zupass kommt den Tätern dabei auch die SEPA-Echtzeitüberweisung, nach der die Empfängerbank die Überweisung innerhalb von zehn Sekunden gutschreiben muss.

Nicht immer muss es sich um Betrug handeln, wenn die Bank bei einer Empfängerüberprüfung dem Kunden zurückmeldet, dass mit den Daten etwas nicht stimmt. Etwa dann, wenn auf der Überweisung der Name steht, den der Zahlende vom Ladenschild kennt, die Bank das Konto aber unter dem Namen des Firmeninhabers führt.

Ein Allheilmittel gegen die psychologischen Strategien der Betrüger ist der neue IBAN-Namensabgleich jedoch nicht. In einem typischen Szenario lassen die Täter das Opfer zum Beispiel glauben, an eine Organisation zu überweisen, obwohl das Empfängerkonto einer Privatperson gehört. Zwar würden die neuen Sicherheitsvorkehrungen hier anschlagen. Doch dann müsste es dem Täter nur gelingen, das Opfer durch eine plausibel erscheinende Erklärung zum Ignorieren der Warnmeldung zu überreden.

Denn mit der neuen Überprüfung müssen die Banken zwar ihre Kunden auf Diskrepanzen hinweisen – es steht dem Kunden aber frei, den Betrag dennoch zu transferieren. Bevor jemand auf diese Weise zum Betrugsopfer wird, gibt es nun aber zumindest eine weitere Hürde.

Die Privatbanken in Deutschland sind aus Sicht ihres Dachverbandes BdB technisch auf die Umsetzung vorbereitet. „Wir erwarten keine Probleme dabei“, sagt Beyritz.

Zusätzliche Entgelte und Gebühren für die Kundschaft sollte der neue Service nach Maßgabe der Europäischen Union nicht nach sich ziehen. Der BdB informiert: „Weder Zahler noch Zahlungsempfänger zahlen für die Empfängerüberprüfung.“

Der Euro-Zahlungsverkehrsraum („Single Euro Payments Area“/SEPA) umfasst die 27 Staaten der Europäischen Union sowie Großbritannien, Norwegen, Liechtenstein, Island, die Schweiz, Monaco, Andorra, Vatikanstadt und San Marino. Die IBAN („International Bank Account Number“) soll Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen in diesen 36 Ländern grenzüberschreitend standardisieren und so beschleunigen.

Die Nicht-EU-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen können entscheiden, ob sie die EU-Vorgaben zur Empfängerüberprüfung übernehmen. Für Überweisungen von und nach Großbritannien sowie der Schweiz ist keine Empfängerüberprüfung vorgesehen.


(nen)



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Formel-1-Film von Apple: „F1“ scheint Kinokassenschlager zu werden


Apple gibt für seine Film- und Serienproduktionen im Rahmen des Streamingdienstes TV+ sehr viel Geld aus: angeblich mindestens eine Milliarde US-Dollar im Jahr. Doch manchmal scheinen sich diese Ausgaben zu lohnen: Mit dem viel gehypten Formel-1-Film „F1“ mit Brad Pitt scheint sich ein größerer Erfolg an den Kinokassen abzuzeichnen.

Die Produktion, die inklusive Vertriebskosten zwischen 250 und 300 Millionen Dollar gekostet haben soll, machte seit dem ersten Wochenende nach Veröffentlichung am 27. Juni über 200 Millionen Dollar an den Kinokassen, demnächst sollen 300 Millionen Dollar überschritten sein. Geht das so weiter, könnte Apple die gut 520 Millionen Dollar überschreiten, die insgesamt mit bisherigen „Hits“ wie „Killers of the Flower Moon“, „Argylle“, „Napoleon“ oder „Fly Me to the Moon“ eingenommen wurden.

Apple hatte auf eine breite Vermarktung und vor allem eine breite Kinoveröffentlichung gesetzt – im Gegensatz zu vorherigen Produktionen wie „Wolfs“ (ebenfalls mit Pitt). Weltweit lief eine Werbekampagne, Apple selbst machte zuletzt bei seiner Keynote zur WWDC 2025 mit und in einigen Ländern gab es sogar Merchandising bei einem Burgerbrater.

Die Strategie, die offenbar auch mit dem Filmpartner Warner Bros. Pictures sowie der Produktionsfirma des bekannten Action-Regisseurs Jerry Bruckheimer abgesprochen wurde, war viel klassischer als üblich – und der Erfolg scheint Apple recht zu geben. Natürlich wird auch „F1“ wieder auf Apple TV+ laufen, allerdings nicht sofort. Stattdessen setzen die Partner auf ein ausgiebiges Kinoauswertungsfenster. Momentan schätzen Beobachter, dass es erst im Oktober 2025 mit dem Streaming losgehen wird. Das heißt: Wer sich für „F1“ interessiert, muss zunächst ins Kino gehen. In dem Streifen spielt Pitt einen alternden Formel-1-Fahrer, der einem Nachwuchsfahrer hilft (Damson Idris).

Jeff Goldstein, Vertriebschef von Warner, sagte gegenüber der Financial Times, rechne damit, dass der Film „noch viel Benzin im Tank“ habe. „Der wird laufen und laufen und laufen.“ Bruckheimer als Produzent traf dabei auf Regisseur Joseph Kosinski, der „Top Gun: Maverick“ gedreht hatte. Kevin Walsh, dessen Produktionsfirma unter anderem bei „Napoleon“ mit Apple zusammenarbeitete, meinte, „F1“ validierte Apples Strategie. „Die sind im Geschäft, um zu bleiben und bereit, es auszubauen.“


(bsc)



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Let’s Encrypt stellt erstes IP-Zertifikat aus


Das Let’s-Encrypt-Projekt hat in der vergangenen Woche das erste IP-Zertifikat ausgestellt. Es will zunächst noch Erfahrungen damit sammeln, bevor die allgemeine Verfügbarkeit später im Jahr folgt.

Das hat Let’s Encrypt in einem Artikel mitgeteilt. Nur wenige Dienste haben bisher IP-Zertifikate angeboten, bei Let’s Encrypt wird es sie sogar kostenlos geben. Das Projekt sieht jedoch eine Beschränkung für die IP-Zertifikate vor.

Normalerweise rufen Interessierte den Domain-Namen einer Webseite für den Zugriff darauf auf – der lässt sich viel einfacher merken als eine IP-Adresse. Dennoch gibt es einige Einsatzszenarien, in denen der Zugriff auf IP-Adressen sinnvoll ist – und die technischen und Richtlinien-Standards für Zertifikate erlauben die Ausstellung für IP-Adressen. Let’s Encrypt nennt ein paar Beispiele, wo sie einen sinnvollen Einsatz von IP-Zertifikaten sehen. Etwa für eine Standard-Seite von Hosting-Providern, für den Fall, dass jemand die IP-Adresse des Servers anstatt den individuellen Seitennamen aufruft; dies führt bislang zu einer Fehlermeldung im Browser.

Wenn es keinen Domain-Namen für eine Webseite gibt, sind IP-Zertifikate ebenfalls sinnvoll. Ein weiteres Szenario ist die Absicherung von DNS über HTTPS (DoH) oder anderen Infrastrukturdiensten. Auch zur Sicherung von Fernzugriffen etwa auf Geräte daheim wie NAS-Server oder IoT-Geräte lässt sich so auch ohne Domain-Namen absichern. Schließlich können sich so temporäre Verbindungen innerhalb von Cloud-Hosting-Infrastruktur absichern.

Als Einschränkung gibt Let’s Encrypt vor, dass für IP-Zertifikate lediglich die neu eingeführten 6-Tage-Zertifikate dienen dürfen. Diese kurzlebigen Zertifikate sollen möglichen Missbrauch einschränken. Das bedeutet jedoch, dass die Let’s-Encrypt-Client-Apps dafür vorbereitet sein müssen. Sie müssen etwa den Entwurf der ACME-Profil-Spezifikation unterstützen und so konfiguriert sein, das „shortlived“-Profil anzufordern. Zum Beweis der Kontrolle über eine IP-Adresse lässt sich natürlich nicht die DNS-Challenge-Methode nutzen, das gelingt lediglich mit den „http-01“- und „tls-alpn-01“-Methoden.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmung wird hier eine externe Umfrage (Opinary GmbH) geladen.

Derzeit sind die IP-Zertifikate in der „Staging“-Umgebung zum Testen verfügbar. Sofern die kurzlebigen 6-Tage-Zertifikate allgemein verfügbar werden, folgen zugleich die IP-Zertifikate. Let’s Encrypt nennt keinen genauen Zeitplan, sondern verweist dafür auf „später im Jahr 2025“.


(dmk)



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VW-Kombis im Vergleich: Was ID.7 Tourer und Passat tatsächlich kosten


Ein großer Kofferraum, ausreichend Platz für fünf Personen, Langstreckenkomfort – und all das verpackt in einen Mittelklasse-Kombi: VW bietet das im Sommer 2025 gleich zweimal an. Der ID.7 Tourer Pro zielt auf die Kundschaft, die einen rein elektrischen Antrieb wünscht. Der Passat-Käufer hat die Wahl zwischen Benziner, Diesel oder Plug-in-Hybrid. Wir zeigen, welche Auswirkungen die Motorisierung auf die monatlichen Kosten für Privatkäufer und Dienstwagenfahrer hat.

VWs ID.7 und Passat sind klassische Firmenwagen. Zwischen Januar und Mai 2025 wurden in Deutschland 20.127 Passat erstmalig zugelassen, davon 91 Prozent gewerblich. Für den ID.7 nennt das Kraftfahrtbundesamt 15.615 Erstzulassungen, davon 88 Prozent gewerblich.

  • VW koppelt beim Passat die unterschiedlichen Motoren an bestimmte Ausstattungslinien. Das treibt im Zweifelsfall den Listenpreis – und damit den Wertverlust – nach oben.
  • Käufer eines VW ID.7 Tourer Pro sollten an die ab 2030 fällig werdende Kfz-Steuern denken.
  • Für den ID.7 Tourer Pro und Passat bietet VW Wartungspakete an, deren Kosten höher als die ADAC-Prognosen ausfallen.

Für den Kostenvergleich stellen wir dem VW ID.7 Tourer Pro (Test des VW ID.7 Tourer Pro S) vier Varianten des VW Passat gegenüber. Dabei handelt es sich um das Basismodell Passat 1.5 eTSI, den Passat 2.0 TDI Elegance 4Motion sowie die beiden Ausführungen des mit Plug-in-Hybrid-Antrieb (PHEV) ausgestatteten Passat 1.5 eHybrid Elegance (Test). Die Berechnung der monatlichen Kosten umfasst den Wertverlust sowie die Ausgaben für Wartung, erwarteten Verschleiß, Versicherung und Fahrenergie. Wir kalkulieren dabei vier Szenarien: drei Jahre Nutzungsdauer mit insgesamt 30.000 und 45.000 km Laufleistung sowie fünf Jahre mit 50.000 und 75.000 km.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „VW-Kombis im Vergleich: Was ID.7 Tourer und Passat tatsächlich kosten „.
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