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„Identität von Kommunen“ – Bürgermeister für neue KfZ-Kennzeichen


Dutzende Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus mehreren Bundesländern haben bei der Landespolitik um Unterstützung für eigene Autokennzeichen geworben. Das geht aus gemeinsamen Briefen an die jeweils zuständigen Ministerien in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hessen hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen. Unterzeichnet sind sie insgesamt von mehr als 70 Rathauschefs. Zu den Unterzeichnern zählen etwa Städte wie Winnenden (Baden-Württemberg), Herzogenaurach (Bayern), Rheine (Nordrhein-Westfalen) oder Bad Vilbel (Hessen).

„Wir sehen in der Idee eine wertvolle Möglichkeit, die regionale Identität unserer Kommunen zu stärken und das Stadtmarketing zu fördern, ohne dass Kosten entstehen“, hieß es etwa im Schreiben von 17 Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern aus Baden-Württemberg an Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Grüne). Kommunale Kennzeichen könnten ein wirkungsvolles Mittel sein, um die Orte sichtbar zu machen und das Zugehörigkeitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu fördern.

Die Briefe gehen auf einen Vorschlag aus dem vergangenen Jahr zurück. Ralf Bochert, Professor für VWL und Destinationsmanagement an der Hochschule Heilbronn, hatte vorgeschlagen, dass 320 Städte in Deutschland eigene Kfz-Ortskennungen bekommen könnten. Der Vorschlag bezog sich auf Mittelstädte mit mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, die bislang keine eigenen Ortskennungen haben. Laut Bochert streben aktuell über 100 Städte bundesweit eigene Kennzeichen an.

Ein Land müsse zunächst beim Bundesverkehrsministerium eine Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung beantragen, sagte Bochert im Herbst vergangenen Jahres. Diese müsse im weiteren Verlauf durch den Bundesrat. Im Falle eines Erfolgs sei dann das bislang übliche Verfahren nötig – wie bei der Wiedereinführung von Alt-Kennzeichen. Ein Beispiel: „Das Land Baden-Württemberg beantragt für den Bezirk Böblingen zusätzlich SFI und HBG für Sindelfingen und Herrenberg. Dann wird geprüft: Gibt es diese Kennzeichen schon oder sind sie sittenwidrig?“, sagte Bochert. Wenn das nicht der Fall sei, würden die neuen Kennungen im Bundesanzeiger veröffentlicht und könnten im Anschluss ausgegeben werden.

Bereits seit einigen Jahren werden unter anderem in Bayern früher abgeschaffte Kennzeichen wieder vergeben. Ein Beispiel ist „AIB“ für Bad Aibling, wo Jahrzehnte lang nur „RO“ für den 1972 erweiterten Landkreis Rosenheim zur Verfügung stand. Die Kraftfahrzeughalter können sich das Ortskürzel seitdem aussuchen. Dem gegenüber stehen gänzlich neue Kennzeichen, wie „MUC“ statt bisher „M“ für München, das ebenfalls frei wählbar ist. Das dreibuchstabige Kennzeichen genehmigte das Bayerische Verkehrsministerium schon 2023.


(nie)



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Belkin ruft Produkte wegen Brandgefahr zurück


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Laut Belkin sind sowohl der „Auto-Tracking Stand Pro“ (MMA008) als auch die „BoostCharge USB-C PD Power Bank 20K“ (BPB002) von dem Rückruf betroffen. Der Rückruf betrifft auch das Modell PB0003 der Powerbank, die laut Belkin jedoch nicht in Deutschland angeboten wird. Der Hersteller bietet gegen Vorlage eines gültigen Kaufbelegs oder der Seriennummer eine vollständige Rückerstattung an oder eine Gutschrift in voller Höhe plus 20 Prozent auf den Kauf eines Produkts über die Belkin-Webseite.

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Wie Belkin in seiner Meldung zum Rückruf schreibt, kann der Lithium-Ionen-Akku aufgrund eines Herstellungsfehlers zur Überhitzung der Zellen der Produkte führen. Dies könnte eine Brandgefahr für Verbraucher darstellen, heißt es. Der Hersteller rät ausdrücklich von der weiteren Nutzung der beiden Produkte ab.


Belkin Autostand

Belkin Autostand

Neben der Powerbank ruft Belkin auch den „Auto-Tracking Stand Pro“ zurück.

(Bild: Belkin)

Zudem solle man sie von der Stromversorgung oder anderen Produkten trennen und mit Belkin für weitere Anweisungen in Kontakt treten. Ferner rät Belkin, die Modelle mit den Modellnummern „BPB002“ und „MMA008“ an „einem sicheren, trockenen Ort“ aufzubewahren und von „brennbaren Gegenständen oder anderen Gegenständen, die die Powerbank beschädigen könnten“ fernzuhalten.

Laut Belkin können Kundinnen und Kunden feststellen, ob ihr Gerät von der Rückrufaktion betroffen ist, indem sie die Modellnummer auf der Rückseite oder Seite des Produkts suchen. Sollte auf dem Belkin-Produkt die Modellnummer „MMA008“ oder „BPB002“ lauten, sollten Besitzer die Seriennummer und/oder den Kaufbeleg heraussuchen und das Rückrufformular ausfüllen. Die Seriennummer befindet sich laut Hersteller auf dem Produktetikett an der Rück- oder Unterseite des Produkts.

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Die Powerbank und der Auto-Tracking-Ständer dürfen auf keinen Fall im Hausmüll entsorgt werden. Betroffene müssen sie bei Einrichtungen, die Lithiumbatterien annehmen, wie etwa Wertstoffhöfen oder Händlern, die Batterien verkaufen, abgeben.

Es ist nicht der erste Rückruf eines Belkin-Produkts wegen Brandgefahr: Zuletzt hatte der Hersteller im Oktober 2024 das Ladegerät Belkin BoostCharge Pro BPD005 für iPhones und die Apple Watch wegen „großer Wärmeentwicklung“ zurückgerufen.


(afl)



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Nexperia-Krise: Neue Warnung vor Produktionsstopps, ungewöhnliche Gegenmaßnahmen


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Eine Woche, nachdem die Krise um die Produkte des Halbleiterherstellers Nexpedia zu einem Ende zu kommen schien, gibt es neue Warnungen vor einer „verheerenden“ Chipknappheit sowie Produktionsstopps und Berichte über ungewöhnliche Versuche, das zu verhindern. Die dramatischen Warnungen aus der Autoindustrie hat die Financial Times in dieser Woche öffentlich gemacht. Jetzt berichtet Reuters, dass einige europäische Firmen bei Nexperia in Europa Wafer kaufen und sie direkt nach China bringen, wo sie ebenfalls bei Nexperia verarbeitet werden sollen. Dabei handle es sich nicht um eine langfristige Lösung, sondern den Versuch, kurzfristig Engpässe zu verhindern.

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Die Berichte deuten eine neue Phase in der folgenschweren Auseinandersetzung um Nexperia an. Die Probleme bei dem Chiphersteller haben begonnen, als die niederländische Regierung die Kontrolle über die von einer chinesischen Konzernmutter geführte Firma mit Sitz in Nijmegen übernommen hatte. Mit der Anwendung eines selten genutzten Gesetzes sollte die Abwanderung von technologischem Wissen und geistigem Eigentum verhindert werden. Die Volksrepublik reagierte scharf und stoppte die Ausfuhr von Nexperia-Produkten aus China, die unter anderem in der Autoindustrie nicht so schnell zu ersetzen sind. Nexperia produziert unter anderem in Deutschland Wafer, die dann in China weiterverarbeitet werden. Diese Transporte aus Europa in die Volksrepublik sind im Zuge der Auseinandersetzung zum Erliegen gekommen.

Vorige Woche hatte sich eigentlich eine Lösung angekündigt, weil die niederländische Regierung Berichten zufolge bereit war, die Kontrolle über Nexperia aufzugeben. Im Gegenzug müsste China die Ausfuhr von Nexperia-Produkten wieder zulassen, hieß es damals. Das war im Zuge der Handelseinigung zwischen China und den USA angekündigt worden. Laut der Financial Times sind seitdem auch tatsächlich wieder Lieferungen aufgenommen worden, aber offenbar nicht genug. Die Zeitung zitiert Einschätzungen aus der Autoindustrie, laut denen die Situation „sehr herausfordernd“ bleibe. Produktionsstopps sind demnach nicht vom Tisch und könnten innerhalb von Wochen nötig werden. Nexperia aus den Niederlanden und Nexperia aus China müssten sich endlich einigen, forderte ein anonymer Branchenvertreter.

Andere haben inzwischen aber bereits begonnen, die beiden Firmenteile wie einzelne Unternehmen zu behandeln, berichtet Reuters jetzt unter Berufung auf ebenfalls anonyme Quellen. Demnach haben erste Unternehmen aus Europa damit begonnen, aus dem Hamburger Werk des niederländischen Teils von Nexperia direkt Wafer einzukaufen und die selbst zum Werk des chinesischen Teils liefern zu lassen. Dort würden die dann weiterverarbeitet. Welche Unternahmen das sind, schreibt die Nachrichtenagentur nicht. In Nijmegen sucht man derweil bereits nach Werken in Malaysia und den Philippinen, die das in China ersetzen könnten, ergänzt Reuters. Nexperia selbst habe dieses Vorgehen nicht kommentiert. Umsetzbar ist es überhaupt nur für große Konzerne.


(mho)



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Idealo vs. Google: Suchmaschine zu 465 Millionen Euro Schadenersatz verurteilt


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In dem seit 2019 laufenden, lange unterbrochenen und am gestrigen Donnerstag mit der Hauptverhandlung fortgesetzten Verfahren (Aktenzeichen 16 O 195/19 Kart (2)), in dem der Preisvergleicher Idealo gegen Google geklagt hat, ist doch noch ein Urteil ergangen. Das hat das Landgericht Berlin II am Freitagmorgen mitgeteilt. Die Richter sprachen dem Preisvergleichsanbieter mit 374.094.751,88 Euro Schadenersatz und 91.126.641,82 Euro Zinsen, und somit einen deutlich geringeren Betrag zu, als dieser gefordert hatte. Trotzdem kommen somit 465 Millionen Euro zusammen. Idealo hatte Google beziehungsweise dessen Mutterkonzern Alphabet eine jahrelange, wettbewerbsrechtswidrige Behandlung vorgeworfen und mindestens 3,3 Milliarden Euro Schadenersatz verlangt.

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Die Richter folgten in ihrem Urteil damit zwar an entscheidender Stelle den vorgetragenen Argumenten von Idealo, wichen aber bei der Schadenshöhenberechnung deutlich ab. Bei der gestrigen Verhandlung hatten die Richter der 16. Zivilkammer bereits angedeutet, wie sie die Lage sehen. Dabei hatte sich abgezeichnet, dass die Schadenshöhe aus ihrer Sicht womöglich geringer sein muss. Vertretern beider Parteien wurde Gelegenheit gegeben, ihre Sichtweise darzulegen.

Mit dem nun erfolgten Urteilsspruch dürfte die Behandlung der Selbstbevorzugung Googles bei den Preisvergleichsdiensten juristisch aber noch nicht abgeschlossen sein. Das Landgericht Berlin II ließ die Berufung zum Kammergericht ausdrücklich zu.

In einem zweiten, ähnlich gelagerten, aber vom vorgetragenen Schadensvolumen kleineren Verfahren, das ebenfalls am Donnerstag verhandelt wurde, entschieden die Richter auch: Der Producto GmbH, unter anderem Betreiber von Testberichte.de, sprachen die Richter dem aus Gerichtssicht geschädigten Unternehmen 103,7 Millionen Euro (Aktenzeichen 16 O 275/24) zu.

Nach dem Bekanntwerden des Urteils äußerten sich Vertreter beider Parteien. Ein Googlesprecher betonte, dass das Gericht den Großteil der Klageforderungen abgewiesen habe. Dennoch werde man nun Rechtsmittel zum Kammergericht einlegen, da die Firma ihre Argumente nicht angemessen gewürdigt sieht.

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Andersherum sieht auch Idealo seine Argumente nicht umfassend berücksichtigt. „Wir begrüßen, dass das Gericht Google zur Verantwortung zieht“, sagt Idealo-Mitgründer Albrecht von Sonntag. „Aber die Folgen der Selbstbevorzugung gehen weit über den zugesprochenen Betrag hinaus.“ Der festgestellte Missbrauch der eigenen Stellung durch Google dürfte sich finanziell nicht lohnen.


Update

14.11.2025,

13:36

Uhr

Aktuelle Stellungnahmen von Google und Idealo ergänzt.


(mho)



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