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IFG: Ehemalige Bundesbeauftragte halten Koalitionsbeschlüsse für „verheerend“


Die beiden ehemaligen Beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit der schwarz-roten Koalition „ein verstörendes Misstrauen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen“ bei der Reform des Informationsfreiheitsgesetzes vor. „Anstatt die Rechte der Bürgerinnen und Bürger einzuschränken, brauchen wir mehr Transparenz staatlichen Handelns und bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.“

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Während die Bundesregierung über den Regierungssprecher Stefan Kornelius am Freitag noch ausrichten ließ, dass die geplanten Änderungen am Informationsfreiheitsgesetz aus Sicherheitsgründen nötig seien, bezweifeln Schaar und Kelber das. „Die unterschiedslose Schwärzung von Mitarbeiternamen bei IFG-Auskünften versteckt politische Verantwortlichkeiten für Entscheidungen”, kritisieren diese. „Wir müssen auch Mitarbeitende vor Anfeindungen und Drohungen schützen“, hatte Kornelius in der Regierungspressekonferenz am Freitag argumentiert. Das IFG habe „auch dazu geführt, dass Staatsbedienstete in einer Breite in die Öffentlichkeit gezogen werden, die für diese Personen gefährdend ist.“ Dabei kennt das IFG dafür bereits heute Ausnahmefälle, auf die Kelber und Schaar hinweisen: „Etwa wenn es Anhaltspunkte für Bedrohungen gibt, müssen auch heute die Namen nicht preisgegeben werden.”

Auch das Argument, dass das IFG zum Ausspähen Kritischer Infrastruktur missbraucht werde, sehen die beiden als an den Haaren herbeigezogen. „Es ist kein einziger praktischer Fall bekannt, in dem die Erfüllung von Informationsansprüchen die öffentliche Sicherheit oder die wissenschaftliche Forschung gefährdet hat“, schreiben Kelber und Schaar in ihrer Stellungnahme. Der Schutz der Kritischen Infrastruktur und anderer sicherheitsrelevanter oder geheimhaltungsbedürftiger Bereiche könne ohne Rechtsänderung gewährleistet werden. Tatsächlich nennt das IFG in §3 umfangreiche Ausnahmetatbestände vom Anspruch auf Informationszugang, unter anderem, „wenn das Bekanntwerden die öffentliche Sicherheit gefährden kann“ oder wenn „Belange der inneren oder äußeren Sicherheit“ tangiert sind.

Eine von der Plattform FragDenStaat iniitierte Campact-Petition, die am Freitag gestartet wurde, verzeichnet am Samstagmittag bereits knapp 150.000 Unterzeichner. Derartige Petitionen sind öffentlichkeitswirksam, sind jedoch anders als etwas Bundestagspetitionen für die Politik grundsätzlich folgenlos.

Peter Schaar war von 2003 bis 2013 Bundesbeauftragter für den Datenschutz und auch erster solcher für die Informationsfreiheit. Ulrich Kelber folgte ihm 2019 bis 2024 in dieser Rolle nach. Beide gelten als konsequente Verfechter staatlicher Transparenz und eines starken Datenschutzes. Statt einer Beschneidung der Informationsfreiheit hatte die scheidende Amtsinhaberin Louisa Specht-Riemenschneider bereits mehrfach einen Ausbau der Informationsrechte in Form eines Bundestransparenzgesetzes und eine Verankerung des Anspruchs im Grundgesetz gefordert.

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(nie)



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iX-Workshop: IT-Infrastrukturen mit OpenTofu aufbauen und verwalten


Kurze Entwicklungszyklen und dynamische IT-Umgebungen erfordern eine weitgehend automatisierte Infrastrukturverwaltung. Mit OpenTofu lassen sich Cloud-, Rechenzentrums- und Hybrid-Infrastrukturen als deklarativer Code beschreiben, bereitstellen und verwalten. Als Fork von Terraform ist OpenTofu bis Version 1.5.7 vollständig kompatibel und ermöglicht den Umstieg bestehender Umgebungen mit geringem Aufwand.

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Im iX-Workshop OpenTofu Fundamentals: Infrastructure as Code aufbauen und verwalten lernen Sie, wie Sie IT-Infrastrukturen mit OpenTofu als Code modellieren und automatisiert bereitstellen. Sie arbeiten mit der HCL-Syntax, erstellen Infrastrukturressourcen für virtuelle Maschinen, Netzwerke und Storage und fassen diese zu wiederverwendbaren Modulen zusammen. Darüber hinaus erfahren Sie, wie Sie Zustände sicher verwalten, Variablen und Outputs sinnvoll einsetzen und OpenTofu über Provider mit Cloud-, SaaS- und anderen Infrastrukturplattformen verbinden.

Im Workshop setzen Sie die vermittelten Konzepte unmittelbar in praktischen Übungen um. Sie erstellen eigene Infrastrukturumgebungen, ändern bestehende Konfigurationen und bauen Ressourcen kontrolliert wieder ab. So gewinnen Sie Sicherheit im Umgang mit wiederverwendbarem Code und entwickeln ein fundiertes Verständnis dafür, wie sich OpenTofu effizient in den Betriebsalltag integrieren lässt.

August
31.08. – 01.09.2026
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr
10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 03. Aug. 2026

Carl Camurça, Linux Consultant bei B1 Systems, unterstützt Unternehmen seit vielen Jahren bei der Automatisierung von IT-Infrastrukturen und dem Einsatz moderner Infrastructure-as-Code-Werkzeuge. Im Workshop gibt er seine Erfahrungen aus zahlreichen Projekten weiter und zeigt bewährte Vorgehensweisen für den produktiven Einsatz von OpenTofu. Die auf zwölf Teilnehmende begrenzte Gruppe ermöglicht einen intensiven Austausch, individuelle Fragen und die Diskussion konkreter Herausforderungen aus der eigenen Infrastruktur.

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Der Workshop richtet sich an erfahrene Linux-Administratoren und DevOps-Verantwortliche, die ihre IT-Infrastruktur mit OpenTofu automatisieren und effizient verwalten möchten.


Upgrade für Ihre IT-Skills - Von Experte zu Experte

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(ilk)



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Haustierfotos wie vom Profi – ganz ohne Garten: c’t Fotografie 4/2026


Nicht jede Katze streift durch Parks oder Gärten. Viele Stubentiger verbringen ihr ganzes Leben drinnen – und das aus nachvollziehbaren Gründen, etwa wegen des Straßenverkehrs oder weil sie nicht kastriert sind. Beeindruckende Tierporträts sind deshalb aber noch lange nicht ausgeschlossen. In der aktuellen c’t Fotografie 4/2026 zeigt Judy Hohmann, wie sich schon mit einfachen Mitteln professionelle Ergebnisse erzielen lassen.

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Das Titelbild der Ausgabe 03 2026 des Foto-Magazins c't Fotografie

Das Titelbild der Ausgabe 03 2026 des Foto-Magazins c't Fotografie

(Bild: 

heise

)

Beim Timing rät die Fotografin, sich nach dem natürlichen Rhythmus der Tiere zu richten. Actionbilder klappen nur dann, wenn die Katze von sich aus aktiv ist. Schlafende Tiere dagegen lassen sich häufig sogar vorsichtig zudecken oder umlagern. Bei schnellen Bewegungen erleichtern Kameras mit KI-gestütztem Augentracking die Arbeit erheblich. Wer noch ein älteres Modell nutzt, kann sich mit einer sogenannten Fokusfalle behelfen: Die Kamera löst dann erst aus, sobald das Tier in einen vorher festgelegten Schärfebereich tritt.



Judy Hohmann zeigt, wie Sie Haustiere in den eigenen vier Wänden stilvoll in Szene setzen können.

Vor direktem Frontalblitz warnt Hohmann ausdrücklich. Die reflektierenden Katzenaugen sorgen sonst für geisterhafte Effekte. Besser sei es, Katzenhöhlen oder Kratztönnchen leicht zum Fenster zu drehen, damit weiches, indirektes Licht aufs Gesicht fällt. Reines Gegenlicht betont feine Fellstrukturen und macht mit etwas Überbelichtung luftige High-Key-Aufnahmen möglich.

Richtig kreativ wird es bei den Bastelmotiven. Ein Pappkarton, rund um eine Öffnung mit Herbstblättern beklebt, lockt neugierige Katzen dazu, hindurchzuschauen. Zweige mit Blüten in der Badewanne täuschen eine natürliche Umgebung vor – und die Wannenwand liefert gleich eine perfekte Hohlkehle als Hintergrund. Auch eine Kiste voller Kunstblüten taugt dafür: Von oben fotografiert sieht die Deko aus wie ein endloser Untergrund.

Für scheue oder fremde Katzen hält Hohmann einen speziellen Tipp parat: Geduld haben und Desinteresse vortäuschen. Ein Türspalt oder eine Schranköffnung gibt einen natürlichen Rahmen ab. Die Katze im hellen Lichtstreifen zieht den Blick auf sich – und darf trotzdem auf Abstand bleiben. Stehlampen wiederum erzeugen im Lichtkegel reizvolle Augenreflexe, sobald das Tier leicht nach oben schaut.

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Neun Kameras mit kleinem Sensor im Vergleich. Vollformat gilt vielen als das Maß aller Dinge – aber stimmt das überhaupt? Ansgar Kossowski und Hendrik Vatheuer haben neun aktuelle Modelle mit APS-C- und Micro-Four-Thirds-Sensoren zwischen 1000 und 3000 Euro gegeneinander antreten lassen. Die Spanne reicht von der ultraschlanken Ricoh GR IV für die Straßenfotografie über die hochauflösende Fujifilm X-T5 mit 40 Megapixeln bis hin zur rasanten Canon EOS R7 mit 30 Serienbildern pro Sekunde. Die Sony α6700 überzeugt als Hybridkamera für Foto und Video, während die Nikon Z50 II mit dem Profi-Prozessor aus der Z9 vor allem Einsteiger und Content-Creator anspricht. Im MFT-Lager punktet die Panasonic Lumix G9 II mit Tempo und Videofähigkeiten. Kleinere Sensoren haben dabei einen handfesten Vorteil: Gehäuse und Objektive bleiben kompakt und leicht. Wer weiß, wo seine fotografischen Schwerpunkte liegen, findet auch jenseits des Vollformats leistungsfähige Werkzeuge.

Landschaftsfotografie mit dem Teleobjektiv. Naturfotograf Radomir Jakubowski beschäftigt sich mit der sogenannten Intimate Landscape Photography – einer bewussten Abkehr vom monumentalen Panorama, hin zum subtilen Detail. Statt eine komplette Bergkette einzufangen, isoliert er mit Brennweiten zwischen 70 und 400 Millimetern einzelne Gratlinien, Baumgruppen im Nebel oder Strukturen auf der Wasseroberfläche. Das Teleobjektiv schließt störende Elemente konsequent aus und erzeugt durch optische Kompression eine fast malerische Tiefenwirkung. Ein beliebtes Stilmittel ist es, den Himmel ganz wegzulassen, um dem Betrachter die gewohnte Orientierung zu nehmen. Jakubowski empfiehlt drei Kernmotive – Gebirge, Wald und Wasser – und betont, dass diffuses Licht, Nebel oder Regen oft spannendere Ergebnisse bringen als die klassische goldene Stunde. Praktisch obendrein: Diese Technik funktioniert auch vor der eigenen Haustür.


Portfolio Kasperi Kropsu

Der finnische Fotograf Kasperi Kropsu verwandelt den Alltag Helsinkis in poetische Bildwelten. Seine Streetfotografie lebt von Nostalgie, Beobachtung und einem dokumentarischen Blick.

Sony Alpha 7R VI im Test. Mit der Alpha 7R VI bricht Sony ein altes Muster auf. Erstmals bekommt die hochauflösende R-Reihe einen vollständig gestapelten Sensor – mit 66,8 Megapixeln und dem neuen Bionz-XR2-Prozessor samt KI-Einheit. Thomas Hoffmann hat die Kamera im Labor und im Alltag getestet. Die Ergebnisse können sich sehen lassen, ganz ohne Schwächen geht es allerdings nicht.

Deepfakes entlarven. Tilo Gockel hat den forensischen Werkzeugkasten an drei aktuellen Verdachtsfällen ausprobiert – darunter eine KI-generierte Kriegsszene und zwei umstrittene Wettbewerbsfotos. Das Fazit ernüchtert: Kein einziger der getesteten KI-Detektoren überzeugt durchgängig. Rechtsanwalt Dennis Tölle ordnet ein, dass KI-gestützte Auswertungen vor Gericht nur als Hilfsmittel taugen und die richterliche Überzeugungsbildung nicht ersetzen. Ab dem 2. August 2026 gelten zudem die Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung: Wer synthetische Inhalte veröffentlicht, muss sie kennzeichnen.



Der Inhalt der c’t Fotografie 4/2026 auf einen Blick.

Sie erhalten die aktuelle Ausgabe der c’t Fotografie (4/2026) für 13,90 Euro im heise shop. Das E-Paper und die Ausgabe für Amazon Kindle kosten jeweils 12,90 Euro.


(tho)



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Warum die geplante IFG-Reform ein massiver Einschnitt in die Pressefreiheit wäre


Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) folgte bei seiner Einführung 2006 einem einfachen Prinzip. Jede Person kann Akteneinsicht beantragen, ohne dafür ihr Interesse begründen zu müssen. Der Beschluss vom 2. Juli dreht das um. Künftig sollen nur noch natürliche Personen mit „berechtigtem Interesse“ Auskunft erhalten, und auch das nur, sofern sie an die Information nicht schon über andere Regelungen kommen. Was einmal ein allgemeines Bürgerrecht war, liegt dann im Ermessen der Verwaltung.

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Die Beschränkung auf natürliche Personen trifft Redaktionen, Verlage und NGOs unmittelbar, denn als juristische Personen wären sie nicht mehr antragsberechtigt. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) zieht daraus die naheliegende Konsequenz und warnt, Medienunternehmen könnten dann gar keine IFG-Anfragen mehr stellen.

Formal ließe sich das umgehen, indem die Redakteurin im eigenen Namen fragt und der NGO-Mitarbeiter als Privatperson auftritt. Nur verschiebt eine solche Konstruktion in der Praxis das Risiko von der Institution auf den Einzelnen. Wer klagt gegen eine Ablehnung, und wer zahlt, wenn das Verfahren scheitert? Das bliebe offen. Für FragDenStaat, LobbyControl, Abgeordnetenwatch und andere Organisationen wäre die Änderung existenziell. Setzt die Regierung ihre Pläne um, fällt genau dieses Modell weg. FragDenStaat-Leiter Arne Semsrott zieht im Interview mit heise online die Konsequenz: Sei der Rechtsweg erst versperrt, werde FragDenStaat zum „neuen WikiLeaks“.

Bislang muss die Behörde begründen, warum sie ablehnt; nach der Reform müsste der Antragsteller begründen, warum er überhaupt fragt. Für investigative Recherche ist das strukturell unbrauchbar. Wer einem Verdacht nachgeht, kann seinen Recherchekontext schlecht offenlegen, ohne Quellen zu gefährden. Das bedroht die Pressefreiheit in Deutschland strukturell.

Der Verwaltung wächst damit ein Ablehnungsgrund zu, der kaum anfechtbar ist: Das Interesse sei zwar vorhanden, aber nicht „berechtigt“. Schon heute kritisiert der DJV, dass Behörden Auskunftsansprüche willkürlich beschnitten. Ein unbestimmter Rechtsbegriff wie „berechtigtes Interesse“ grenzt diese Praxis nicht ein – er verschafft ihr eine gesetzliche Grundlage.

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Bis zu 500 Euro kann eine IFG-Anfrage schon heute kosten. Künftig sollen sich die Gebühren am Kostendeckungsprinzip orientieren, und wer den tatsächlichen Bearbeitungsaufwand umlegt, landet schnell im vierstelligen Bereich. Für freie Journalisten und kleine Redaktionen ist das nicht nur ein theoretisches Problem. Schon die Ungewissheit über die Gebührenhöhe könnte abschreckend wirken. Denn wer nicht abschätzen kann, ob eine Anfrage 80 oder 1400 Euro kostet, stellt sie im Zweifel gar nicht erst.

Beschäftigte von Behörden sollen in Dokumenten künftig pauschal unkenntlich gemacht werden. Das wird als Datenschutz verkauft, wirkt in der Praxis aber vor allem als Schutz vor Zurechenbarkeit.

Namen in amtlichen Dokumenten zeigen, wer an einer Entscheidung beteiligt war oder wo Interessenkonflikte vorlagen. FragDenStaat warnt daher vor einem steigenden Korruptionsrisiko.

Der Beschluss legt nahe, wer presserechtliche Auskunftsansprüche habe, komme ohne das IFG aus. Das trifft nicht zu. Presserechtliche Ansprüche sind enger gefasst, stärker von der jeweiligen Behörde abhängig und auf aktuelle Berichterstattung zugeschnitten – gut für schnelle Nachfragen, untauglich für systematische, aktenbasierte Recherchen über Monate.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) fordert seit Jahren zusätzlich einen eigenständigen bundesgesetzlichen Auskunftsanspruch für Medien, gerade, weil das Presserecht allein nicht reicht. Dass jetzt aber das IFG für Medienhäuser eingedampft werden soll, passt dazu nicht: Gestrichen wird ausgerechnet der breitere der beiden Wege. Der DJV nennt das rundheraus eine „Abschaffung der Informationsfreiheit“ und ruft die Abgeordneten auf, nicht zuzustimmen. Und der Protest bleibt nicht auf die Verbände beschränkt. Eine Petition, die FragDenStaat an die SPD-Fraktion gerichtet hat, bringt es in den ersten 24 Stunden auf über 150.000 Unterschriften (Stand 4. Juli, 12 Uhr).

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(vza)



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