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Infolge der Trump-Krisen: BND soll deutlich mehr Überwachungs­befugnisse erhalten


Mehr Daten abfangen, mehr Hacker-Kapazitäten: Um unabhängiger von amerikanischen Nachrichten­diensten zu werden, soll der Bundes­nachrichtendienst (BND) deutlich mehr Befugnisse erhalten. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, der NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung vorliegen.

Massiv ausweiten will die Bundesregierung die strategische Aufklärung, also die Überwachung von Datenströmen an Internet­knoten­punkten wie den DE-CIX. Dort kann der BND 30 Prozent der Datenströme kontrollieren. Mit Suchbegriffen – den sogenannten Selektoren – sollen Informationen über bestimmte Personen oder Ereignisse wie mutmaßliche Terroranschläge erfasst werden. Dafür speist der BND etwa IP-Adressen oder Telefonnummern in die eigenen Überwachungs­systeme ein, um den weltweiten Datenverkehr zu filtern.

Strategische Aufklärung: BND soll Datenströme am DE-CIX deutlich umfassender überwachen

Wie die Tagesschau berichtet, soll der BND künftig erfasste Daten bis zu einem halben Jahr speichern und auswerten dürfen. Dabei ist der Geheimdienst nicht mehr auf Metadaten wie etwa IP-Adressen beschränkt, sondern kann auch auf Kommunikations­inhalte zugreifen.

Was zudem aufgeweicht werden soll, ist der Schutz von aus Deutschland stammenden Daten. Bis dato musste der Geheimdienst Filter wie IP-Adressen nutzen, um sicherzustellen, dass man nur Daten aus dem Ausland erfasst. Künftig sollen aber auch Daten überwacht werden können, die von Deutschland ausgehen.

Neu sein soll auch ein zweistufiges Verfahren, mit dem der BND bereits gespeicherte Inhalte und Chats durchsuchen darf. Entsprechende Suchbegriffe darf der BND bislang nur in zukünftig erfasster Kommunikation als Filter nutzen.

Speichern von Inhalten sei keine Vorratsdaten­speicherung

Eine Vorratsdaten­speicherung ist das laut Juristen des Kanzleramts nicht. Man würde mit den Regeln nicht alle Internet-Provider verpflichten, sämtliche Daten für eine bestimmte Zeit zu speichern. Stattdessen sammele der BND nur bestimmten Datenverkehr an ausgewählten Stellen.

Mit den neuen Regeln würde man sich auf das Niveau der europäischen Partner begeben. Der niederländische Militär­nachrichten­dienst speichere entsprechende Daten für bis zu zwei Jahre, in Frankreich liegt die Grenze für Inhalte bei vier Jahren, Geheimdienste in Großbritannien und Italien könnten diese „solange wie notwendig“ aufbewahren.

Der BND will mehr hacken

Neben ausgeweiteten Überwachungs­kapazitäten soll der BND auch mehr Befugnisse für Hacker-Angriffe erhalten. Wenn ausländische Provider sowie die Betreiber von Online-Diensten und Plattformen nicht freiwillig kooperieren wollen, soll der BND die Möglichkeit erhalten, in die jeweiligen Systeme eindringen zu dürfen. Das gilt auch, wenn die entsprechende Infrastruktur in Deutschland steht.

Solche Vorgaben gelten auch für Branchengrößen wie Google, Meta oder X, heißt es im Bericht der Tagesschau. Angriffe auf IT-Server in Deutschland sollen dem BND demnach auch gestattet sein, um feindliche Hacker-Angriffe abwehren zu können.

Einschränken will man auch den Schutz besonderer Vertraulichkeits­beziehungen. Der soll etwa nicht mehr für Journalisten gelten, wenn diese für die Staatsmedien autoritärer Staaten arbeiten.

Bundesregierung sieht sich in Zugzwang

Der Gesetzentwurf ist eine Reaktion auf die Trump-Administration. Mit Drohungen wie einem Nato-Austritt steht die Frage im Raum, inwieweit die amerikanischen Geheimdienste auch in Zukunft noch Informationen an deutsche Behörden liefern. Mit den ausgeweiteten Befugnissen soll der BND nach Ansicht des Kanzleramts selbst in der Lage sein, die Daten zu beschaffen, die in Deutschland und Europa nötig sind.

Viele der Vorhaben sind aber umstritten, insbesondere infolge der NSA-Enthüllungen wurden die Befugnisse des BND mehrfach angepasst. Nötig waren Gesetzes­änderungen auch nach Urteilen des Bundes­verfassungs­gerichts. Die Kernfrage ist grundsätzlich, wie sich die Privatsphäre der Einzelnen angesichts der Massen­überwachung schützen lässt.



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