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Intel plant virtuelle „Super-Prozessorkerne“ | heise online


In mehreren Ländern hat Intel „Software-defined Supercores“ (SDC), zum Patent angemeldet. Dabei kooperieren mehrere schlanke CPU-Kerne bei Bedarf für höhere Singlethreading-Performance. Das soll offenbar ein bekanntes Dilemma für CPU-Entwickler lösen: Für höchste Singlethreading-Performance benötigt ein CPU-Kern möglichst viele parallel nutzbare Rechenwerke. Ein solcher „breiter“ Kern belegt jedoch viel Siliziumfläche und zieht bei hohen Taktfrequenzen viel Strom. Für hohe Multithreading-Rechenleistung hingegen können viele kompakte Kerne günstiger sein.

Die Idee, mehrere kompakte Recheneinheiten bei Bedarf parallel zu nutzen, wurde bereits umgesetzt. So schaltet AMD in Zen-Kernen bis zur Generation Zen 4 je zwei AVX2-Rechenwerke mit je 256 Bit Breite zusammen, um AVX-512-Befehle zu verarbeiten.

Ein allgemeineres Konzept ist das Coarse-Grain Reconfigurable Array (CGRA), das je nach Rechenaufgabe eine gewisse Anzahl kleiner Ausführungseinheiten zusammenschaltet.

Umgekehrt gab es auch schon Prozessoren, bei denen sich je zwei Kerne bestimmte Rechenwerke teilten, etwa die AMD-Bulldozer-Architektur mit „Shared FPU“.


Software-defined Supercores: zwei Kerne teilen sich die Arbeit

Software-defined Supercores: zwei Kerne teilen sich die Arbeit

Software-defined Supercores: zwei Kerne teilen sich die Arbeit

(Bild: Intel, US-Patentanmeldung US20250217157A1, Google)

In der Patentanmeldung US20250217157A1 erläutert Intel die Funktionsweise eines Software-defined Supercores genauer. Beispielsweise könnten zwei Kerne als SDC zusammenarbeiten, um einen einzelnen Thread schneller zu verarbeiten. Flow-Control-Befehle im Code geben dabei Hinweise, welche Code-Abschnitte möglichst parallel verarbeitet werden sollten.

Damit diese Kooperation effizient gelingt, ist laut der Patentanmeldung nur relativ wenig zusätzliche Hardware in jedem Kern nötig.

Vergleicht man aktuelle x86-Prozessoren von AMD und Intel, dann fällt auf, dass Intels Performance-(P-)Cores relativ viel Fläche belegen. Die Effizienzkerne (E-Cores) von Intel sind wesentlich kompakter, das Flächenverhältnis beträgt fast vier zu eins. Bei Singlethreading sind die E-Kerne aber deutlich schwächer als die P-Cores. Dynamisch kombinierbare, schlankere Kerne könnten Abhilfe bringen.

AMD nutzt bisher keine E-Kerne in diesem Sinne, sondern kompaktere und effizientere Zen-Kerne mit gleichem Funktionsumfang (Zen 5/5c).

AMD und Intel planen einige Neuerungen der x86-Architektur. Sie schlossen sich im Herbst 2024 zur x86 Ecosystem Advisory Group (EAG) zusammen. Laut einem Beitrag von AMD Vice President Robert Hormuth bei LinkedIn haben sich die x86-Partner unter anderem auf FRED, AVX10 und APX geeinigt.

Flexible Return and Event Delivery (FRED) ist ein aktualisiertes Konzept zur Verarbeitung von Interrupts. AVX10 und die Advanced Performance Extensions (APX) sortieren die AVX-Versionen neu und bringen unter anderem doppelt so viele Register. Intels Nova Lake, der Ende 2026 vermutlich als Core Ultra 400 für LGA1954-Boards kommen soll, könnte die erste Intel-CPU mit APX und AVX10.2 werden.


(ciw)



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Lenovo IdeaPad Slim 3 mit 24 Stunden Laufzeit und Copilot+ im Test


Microsoft trommelt für Notebooks mit dem Marketinglabel Copilot+, denn nur bei solchen bringt Windows KI-Funktionserweiterungen mit, die dem Nutzer im Alltag mehr oder weniger auffällig unter die Arme greifen. Die KI-Erweiterungen brauchen allerdings einen Prozessor mit leistungsfähiger KI-Einheit (Neural Processing Unit, NPU). Die waren lange der Notebookoberklasse vorbehalten.

Vierstellige Preise für Notebooks mit Copilot+ sind schon länger passé, doch das hier getestete Lenovo IdeaPad Slim 3 (15Q8X10) drückt den Einstiegspreis noch einmal ein ganzes Stück: Es hat einen Straßenpreis von 600 Euro. In ihm arbeitet der Achtkerner Snapdragon X X1-26-100, das derzeit kleinste Prozessormodell von Qualcomm. AMD und Intel haben für Notebooks dieser unteren Mittelklasse keine aktuellen CPUs mit dicker NPU in petto, sondern nur gut abgehangene Technik.

Damit der Nutzer auch etwas vom neuerworbenen KI-Notebook hat, diktiert Microsoft den Herstellern mit Copilot+ zwei weitere wichtige Hardwarebedingungen. Die erste sind mindestens 16 GByte Arbeitsspeicher, weil KI-Modelle viel Speicher fressen. Der zeitgemäße Speicherausbau macht selbstverständlich auch dann Freude, wenn man grade nix mit KI tut, sondern schlicht viele Browsertabs gleichzeitig offen hat.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Lenovo IdeaPad Slim 3 mit 24 Stunden Laufzeit und Copilot+ im Test“.
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Österreich subventioniert lokal emissionsfreie Autobusse


Österreich subventioniert lokal emissionsfreie Autobusse (Klasse M3), die für öffentlichen Personenfern- oder Nahverkehr eingesetzt werden. Gefördert werden 60 Prozent der Mehrkosten der Anschaffung von Autobussen, die mit Strom aus Wasserstoffbrennstoffzellen, Akkumulatoren oder Oberleitung fahren, sofern sie neu sind und keine fossilen Range Extender aufweisen. O-Busse müssen Oberleitungslücken also elektrisch überbrücken. Fossile Heizungen oder Kühlanlagen sind hingegen erlaubt.

Die Fahrzeug-Mehrkosten werden anhand von Referenzpreisen von Dieselbussen für die jeweilige Kategorie ermittelt. Neue Infrastruktur zum Betanken mit Wasserstoff, zum Aufladen von Akkumulatoren sowie Oberleitungsanlagen werden großzügiger gefördert, nämlich mit 60 Prozent der Netto-Anschaffungskosten und Drittkosten – dies allerdings nur in unmittelbarem Zusammenhang mit Beschaffung lokal emissionsfreier Busse. Wer die Autobusse schon hat oder bereits bestellt hat, bekommt keinen Infrastrukturzuschuss. Sowieso rechtlich vorgeschrieben Ladestationen werden ebenfalls nicht subventioniert.

Nicht förderbar sind darüber hinaus Abgaben, Gebühren, Schulungen oder höhere Betriebskosten, sowie niedrigere Rücknahmewerte der emissionsfreien Fahrzeuge nach der Betriebspflicht von fünf Jahren. Überhaupt ausgeschlossen sind Maßnahmen im Bereich eigenwirtschaftlich betriebener Gelegenheitsverkehre.

Das Förderprogramm des österreichischen Verkehrsministeriums heißt EBIN, was für Emissionsfreie Busse und Infrastruktur steht. Es ist Teil des Ebus-Programms, das für 2025 und 2026 mit 240 Millionen Euro dotiert ist. Das deutet auf einen zweiten, wohl größeren Förderaufruf im kommenden Jahr in. Ebus ist wiederum Teil von Emove; unter diesem Begriff subventioniert Österreich E-Mobilität, aber keine PKW.

EBIN-Anträge sind ab sofort bis 22. Oktober bei der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) möglich. Untersagt ist die Annahme zusätzlicher Zuschüsse aus EU-Programmen. Wer sich genauer informieren möchte, kann die Unterlagen sichten und am 10. September an einer Videokonferenz teilnehmen. Die Zuerkennungen sollen Ende Jänner erfolgen; Förderwerber dürfen die Fahrzeuge und Anlagen allerdings schon unmittelbar nach Einreichung des Förderantrages bestellen.

Das Gesamtbudget des Förderaufrufs beläuft sich laut FFG auf zirka 80 Millionen Euro, einzelne Antragsteller können auf maximal 32 Millionen Euro hoffen. Die subventionierten Anlagen und Fahrzeuge müssen fünf Jahre lang in Österreich genutzt werden; grenzüberschreitender Verkehr ist zulässig, sofern die Verkehrsleistung im Ausland unter 20 Prozent bleibt.


(ds)



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Datenschutz: Rekordstrafen gegen Google & Shein wegen Cookies und Inbox-Werbung


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die französische Datenschutzbehörde CNIL geht weiter konsequent gegen Verstöße im Umgang mit Cookies und Inbox-Werbung vor. Mit mehreren, jetzt veröffentlichten Entscheidungen vom Montag verhängte sie gegen Google eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 325 Millionen Euro und gegen die chinesische Fast-Fashion-Plattform Shein eine in Höhe von 150 Millionen Euro. Damit sanktionierte sie vor allem die Nichteinhaltung von Cookie-Regeln. Die CNIL sieht die Geldbußen als Teil ihrer zahlreichen Maßnahmen zum Eindämmen „nicht konformer Praktiken beim Tracking und der gezielten Werbeansprache von Internetnutzern“.

Hintergrund: Nach einer Beschwerde der österreichischen Bürgerrechtsorganisation Noyb vom August 2022 führte die CNIL mehrere Inspektionen des E-Mail-Dienstes Gmail und des Prozesses zur Erstellung eines Google-Kontos durch. Sie ergaben, dass Google Irland und der US-Mutterkonzern in den Tabs „Werbung“ und „Soziale Netzwerke“ von Gmail Inbox-Werbung anzeigten. Die Kontrolleure kamen zum Schluss, dass solche Anzeigen nach dem französischen Post- und elektronischen Kommunikationsgesetzes die Zustimmung der Gmail-Nutzer erfordert hätte.

Ferner stellten die Prüfer fest, dass User beim Erstellen eines Google-Kontos dazu angehalten wurden, Cookies für die Anzeige personalisierter Werbung auszuwählen. Zudem klärte der Internetriese sie nicht klar darüber auf, dass das Hinterlegen der Browserdateien für Werbezwecke Voraussetzung für den Zugriff auf die Dienste von Google ist. Ihre in diesem Zusammenhang eingeholte Einwilligung war laut der CNIL daher ungültig und stellte einen Verstoß gegen das französische Datenschutzgesetz dar.

Die Datenschützer haben Google ferner dazu verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten Maßnahmen zu ergreifen, um die Anzeige von Werbung zwischen E-Mails in den Postfächern der Gmail-Nutzer ohne vorherige Zustimmung zu unterlassen und eine gültige Einwilligung der Nutzer für die Platzierung von Werbe-Cookies bei der Erstellung eines Google-Kontos einzuholen. Andernfalls müssen Google in den USA und in Irland je eine Strafe von 100.000 Euro pro Tag der Verzögerung zahlen. Erschwerend kam dazu, dass die CNIL den Suchmaschinen-Giganten bereits 2020 und 2021 zweimal wegen Verstößen im Zusammenhang mit Cookies sanktioniert hatte.

Beim Festlegen der Geldbuße für Shein berücksichtigte die Aufsicht etwa, dass der Online-Händler mehrere Verpflichtungen nicht erfüllte. So habe er einige Cookies ohne Einwilligung der Nutzer platziert, deren Entscheidungen nicht respektiert und sie nicht angemessen über die auf die Festplatte gekrümelten Dateien informiert. Shein bezeichnete die Strafe als „völlig unverhältnismäßig“ und kündigte Berufung an. Google verwies auf bereits eingeführte Datenschutzverbesserungen. Der Konzern will die Beschlüsse gründlich prüfen. Die Google-Sanktion dürfte US-Präsident Donald Trump nicht schmecken, da dieser nach Abschluss eines Zoll-Deals den Druck auf die EU erhöhte. Er drohte etwa mit dem Verhängen hoher Aufschläge gegen Länder, die „diskriminierende“ Regeln oder Steuern gegen US-Tech-Firmen einführen.


(mho)



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