Künstliche Intelligenz
iOS 26: Nachrichten-App mit besserem Spamfilter
Spam per iMessage ist ein allgemeines Problem: Für die Versender kostet er nahezu nichts und so mancher Nutzer hält die „blauen“ Botschaften in Apples Nachrichten-App für vertrauenswürdiger als die grün gefärbten SMS (und seit kurzem RCS-Nachrichten). Apple erlaubt es zwar, unbekannte Sender zu filtern, Schrottnachrichten zu melden und deren Verschicker zu blockieren. Doch die Technik arbeitet sehr rudimentär – und viele User kennen sie nicht. Mit iOS 26 soll es hier nun eine Reihe von Verbesserungen geben. So plant Apple ein sogenanntes Screening von iMessage-Botschaften, damit diese gegebenenfalls gar nicht erst auftauchen.
Filter und Anti-Spam-Funktion
Werden Nachrichten künftig als möglicher Spam detektiert, lassen sich diese bei aktivierter Screening-Funktion verstecken. Das heißt: Es gibt keine Benachrichtigung mehr und die Botschaften landen in einer eigenen Sektion der App, die man erst aufrufen muss. Dazu hat Apple eine neue Filterfunktion integriert.
Künftig gibt es vier unterschiedliche Arten von Benachrichtigungen: Normale Botschaften, jene von unbekannten Absendern, möglicher Spam sowie Botschaften, die kürzlich gelöscht wurden. Entsprechende Häkchen lassen sich im Startbildschirm der Nachrichten-App betätigen. Wie gut Apples hauseigener Spam-Filter funktioniert, lässt sich noch nicht sagen. Üblicherweise kann ein solcher in zwei Richtungen ausschlagen, falls er weniger gut funktioniert: Entweder er filtern zu wenig oder zu viel. Gut gelöst ist, dass der Filter-Knopf eine Animation zeigt, wenn eine Nachricht weggefiltert wurde – so wird man gegebenenfalls doch auf eine solche aufmerksam, ohne dass es großartig stört.
Auch Telefonanrufe screenen
Eine weitere Anti-Spam-Funktion betrifft Telefonanrufe in iOS 26. Künftig wird es möglich sein, KI-gesteuert Anrufe unbekannter Nummern entgegenzunehmen. Das System namens Call Screening fragt den Anrufer dann, wer er ist und worum es geht, und gibt die Informationen mittels Spracherkennung auf dem Bildschirm wieder. So lässt sich entscheiden, ob man abnehmen möchte.
Lobenswerterweise soll Call Screening von Anfang an nicht nur auf Englisch funktionieren, sondern auch auf Deutsch, Französisch, Spanisch, Portugiesisch, Chinesisch und diverse weitere Sprachen.
(bsc)
Künstliche Intelligenz
Klagewelle absehbar: 5.000 Euro Schadenersatz wegen Meta Business Tools
5.000 Euro Schadenersatz soll Meta Platforms einem deutschen Facebook-Nutzer bezahlen. Grund sind die bei zahllosen Webseiten und Apps eingebetteten Meta Business Tools. Diese sammeln personenbezogene Daten, die Meta für Profiling der Nutzer zusammenführt. Damit verstoße Meta massiv gegen europäischen Datenschutz und fahre in der Folge Milliardengewinne mit personalisierter Werbung ein, so das Landgericht Leipzig. Dafür stünden einem durchschnittlichen Facebook-Nutzer 5.000 Euro Schadenersatz zu (Az. 05 O 2351/23).
„Jeder Nutzer ist für Meta zu jeder Zeit individuell erkennbar, sobald er sich auf den Dritt-Webseiten bewegt oder eine App benutzt hat, auch wenn er sich nicht über den Account von Instagram und Facebook angemeldet hat“, fasst eine Pressemitteilung des LG Leipzig zusammen. „Die Daten sendet Meta Ireland (die Niederlassung Meta Platforms in der EU, Anmerkung) ausnahmslos weltweit in Drittstaaten, insbesondere in die USA. Dort wertet sie die Daten in für den Nutzer unbekanntem Maß aus.“
Die Verarbeitung personenbezogener Daten sei „besonders umfangreich“, betreffe „potenziell unbegrenzte Datenmengen“ und habe die „nahezu vollständige Überwachung des Online-Verhaltens des Nutzers zur Folge“. Das führe laut einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu dem Gefühl der kontinuierlichen Überwachung des gesamten Privatlebens. Und dafür stünde den Betroffenen europarechtlich immaterieller Schadenersatz zu.
Wahrscheinlich ist die 2023 ergangene EuGH-Entscheidung Az. C-252/21 gemeint, Teil eines Rechtsstreits zwischen dem Datenkonzern und dem deutschen Bundeskartellamt. Im Verfahren C-300/21 („Österreichische Post“) hat der EuGH erkannt, dass die DSGVO einerseits keine Erheblichkeitsschwelle für Schadenersatz festlegt, andererseits ein Kausalzusammenhang zwischen der Rechtsverletzung und dem Schaden gegeben sein muss. Der deutsche Bundesgerichtshof
Höher als gewohnt
Während sich andere deutsche Gerichte bislang auf nationales Recht gegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen gestützt haben, bezieht sich die 5. Zivilkammer des LG Leipzig ausschließlich auf Artikel 82 der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). So gelangt sie zu einem deutlich höheren Schadenersatzbetrag als bislang in Deutschland üblich: 5.000 Euro. Zum Vergleich: Das Landgericht Stuttgart hat in einem ähnlichen Fall im Februar 300 Euro zugesprochen (Az. 27 O 190-23). Der deutsche Bundesgerichtshof hat für Kontrollverlust über die eigenen Daten durch unzulässiges Scraping von Facebook-Profile 100 Euro als angemessenen Schadenersatz erachtet (Az. VI ZR 10/24); auf dieser Grundlage organisiert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine gemeinsame Klage deutscher Nutzer gegen Facebook.
Meta Platforms kann und wird voraussichtlich Rechtsmittel gegen das aktuelle Urteil aus Leipzig einlegen, um eine teure Klagewelle zigtausender Deutscher hintanzuhalten. Denn so eine Entwicklung ist durchaus absehbar, weiß auch die 5. Zivilkammer in Leipzig: Ihr Urteil könnte dazu führen, dass viele Facebook-Nutzer Klage erheben, ohne ihren individuellen Schaden explizit darzulegen. Doch gerade durch private Klagen vor Zivilgerichten könne die DSGVO effektiv durchgesetzt werden, jenseits der Arbeit von Datenschutzbehörden.
Juristische Angriffspunkte
Der Originaltext der Entscheidung vom 4. Juli liegt noch nicht vor. Die (hinsichtlich juristischer Details mit Vorsicht zu genießende) Pressemitteilung des Gerichts lässt Angriffsmöglichkeiten vermuten. Beispielsweise verweist das Gericht auf die hohen Werbeumsätze Meta Platforms im dreistelligen Milliardenbereich und unterstreicht, dass der finanzielle Wert umfassender Personenprofile auf datenverarbeitenden Märkten enorm hoch ist. Offen bleibt dabei, was diese Fakten mit der Schwere des erlittenen immateriellen Schadens des Klägers zu tun haben.
Den konkreten immateriellen Schaden und den Kausalzusammenhang mit der DSGVO-Verletzung hat das Landgericht übrigens nicht erhoben. Es hat den Kläger nicht befragt, weil es der Auffassung war, dieser könne lediglich über ein „im Allgemeinen eher diffuses Gefühl des Datenverlusts und der Verunsicherung“ sprechen. „Das Gericht stellt deshalb für eine Mindestentschädigung von 5.000 Euro auf die allgemeine Betroffenheit des aufmerksamen und verständigen ‚Durchschnitts‘-Betroffenen im Sinne der DSGVO ab.“ Ob der Kläger durchschnittlich betroffen ist, blieb unergründet.
Gleichzeitig muss Meta versuchen, das Urteil grundsätzlich und nicht nur der Höhe nach zu bekämpfen. Selbst ein auf ein Zehntel reduzierter Schadenersatz würde zigtausende Deutsche dazu bewegen, sich ihren Schaden ersetzen zu lassen. heise online hat Meta Platforms zu einer Stellungnahme eingeladen.
(ds)
Künstliche Intelligenz
Mini-PC-Preise im Sinkflug: Ryzen 7 für unter 300 Euro & High-End ab 510 Euro
Zum Prime Day locken neben Amazon auch weitere Händler mit Rabatten auf Mini-PCs. Doch handelt es sich dabei auch um gute Deals? Wir checken die Angebote.
Mini-PCs sind die perfekte Alternative für alle, die wenig Platz haben, aber nicht auf Computerleistung verzichten wollen. Rund um den Prime Day (08.07. bis 11.07.) senkt nicht nur Amazon die Preise, sondern auch andere Online-Händler. Doch Vorsicht: Nicht jedes vermeintliche Schnäppchen hält, was es verspricht. Manche Anbieter erhöhen kurz vor Aktionen die Preise, um dann mit scheinbar hohen Rabatten im Vergleich zum vorherigen Preis zu locken.
Mit unseren über 80 durchgeführten Mini-PC-Tests haben wir einen umfassenden Überblick über den Markt und können auch Modelle einschätzen, die wir bisher nicht getestet haben. Wir prüfen den Preisverlauf mit dem Preisvergleich und dem Browser-Tool Keepa, um echte Deals von Marketing-Tricks zu unterscheiden. Wir berücksichtigen nur Produkte mit hoher Ersparnis oder Tiefstpreisen.
Hinweis: Die hier genannten Preise entsprechen dem Stand der letzten Aktualisierung. Preise können sich jederzeit ändern, besonders die bei Amazon beliebten Anklick-Coupons, die teils mehrere hundert Euro Rabatt bedeuten können, verschwinden manchmal überraschend. Wir versuchen diesen Artikel im Verlauf der Prime-Days immer wieder zu aktualisieren, ein regelmäßiger Blick lohnt sich also.
Top 5: Die besten Angebote
Hier findet sich eine aktuelle Auswahl der besten Mini-PC-Angebote, sorgfältig nach Preis-Leistungs-Verhältnis und tatsächlicher Ersparnis ausgewählt.
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Die besten Angebote bis 200 Euro
Im Preissegment bis 300 Euro gibt es eine klare Abstufung: Bereits ab 100 Euro sind Mini-PCs erhältlich, die für grundlegende Aufgaben wie Dokumentenbearbeitung, Steuererklärungen und Web-Browsing völlig ausreichen. In dieser Einstiegsklasse (100 bis 200 Euro) dominiert Intel mit Chips der Alder-Lake-N-Reihe den Markt. Der N100 gilt dabei als Goldstandard im Budget-Bereich, seltener finden sich die etwas stärkeren N95 oder N97. Eine absolute Ausnahme und Überraschung bleibt der Ninkear N4, der einen Ryzen-5-Prozessor für unter 200 Euro bietet.
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- Awow W11 Pro mit Intel N100, 16/512 GB, 1x HDMI und 1x Displayport für 161 Euro statt 170 Euro (-5 Prozent)
- DreamQuest Pro Plus mit Intel N150, 16/512 GB, 2x HDMI, 2x LAN und USB-C für 190 Euro (Bestpreis)
- GMKtec G5 mit Intel N97, 12/256 GB für 146 Euro statt 154 Euro (-5 Prozent)
- Ninkear N4 mit Ryzen 5 4600H, 16/512 GB, USB-C und Wifi 6 für 186 Euro (Tiefstpreis; Code: BGd6bc1e)
- Ninkear MBOX 11 mit Intel N150, 16/512 GB für 136 Euro (-9 Prozent; Code: BG55c773) → zum Testbericht
- Sharevdi Nuc Box mit Intel J4125, 8/256 GB für 94 Euro (-5 Prozent; Coupon anklicken)
- Trycco Mini-PC mit Intel N97, 16/512 GB RAM, 2x HDMI und USB-C für 158 Euro statt 170 Euro (-7 Prozent)
- Trigkey Key N150 mit Intel N150, 16/512 GB, 2x HDMI, 2x LAN für 169 Euro (Tiefstpreis)
Die besten Angebote bis 300 Euro
Im Bereich von 200 bis 300 Euro übernimmt AMD zunehmend die Führung. Hier finden sich bereits Mini-PCs mit Ryzen-Prozessoren (ab Ryzen 5 4600H bis zum Ryzen 7 5825U), die deutlich leistungsfähiger sind als die Intel-Pendants und für die meisten Alltagsanwendungen noch Jahre ausreichen dürften. Für Gaming eignen sich diese Systeme allerdings nur bedingt – höchstens für ältere Titel mit reduzierten Grafikeinstellungen.
- Alliwava U58 mit AMD Ryzen 7 5825U, 32/512 GB, USB-C und Wifi 6E für 276 Euro (Code: BGd59a88) → zum Testbericht
- Geekom A5 2025-Edition mit AMD Ryzen 5 7430U, 16/512 GB, 2x USB-C und Wifi 6 für 297 Euro statt 329 Euro (-10 Prozent)
- Beelink SER5 Pro mit AMD Ryzen 7 5825U, 16/512 GB für 303 Euro statt 320 Euro (Tiefstpreis; 96-Euro–Coupon anklicken)
- Blackview MP100 mit AMD Ryzen 7 5700U, 16/512 GB, Wifi 6 und 2x USB-C für 256 Euro (Tiefstpreis)→ zum Testbericht
- Alternative Ausstattung: Blackview MP100 mit AMD Ryzen 7 5825U, 16/512 GB für 314 Euro (Tiefstpreis) → zum Testbericht
Die besten Angebote bis 600 Euro
In der mittleren Preisklasse dominieren AMD Ryzen-Prozessoren den Markt. Ab etwa 450 Euro beginnt der Bereich, in dem auch Gaming möglich wird – dank der leistungsstarken integrierten Radeon 780M Grafikeinheit der Ryzen 7000-Serie. Diese ermöglicht sogar das Spielen aktueller Titel in Full-HD mit mittleren Einstellungen, ganz ohne stromhungrige dedizierte Grafikkarte.
AMD hat hier einen entscheidenden Vorteil gegenüber Intel: Die integrierten Grafikeinheiten sind deutlich leistungsfähiger. Während Intel-Chips oft in Benchmarks gute Werte erzielen, zeigt sich in der Praxis häufig eine schwächere Leistung. Die Kombination aus Leistung und Effizienz macht AMD-basierte Mini-PCs in diesem Segment besonders attraktiv – sie bleiben kühl, leise und sparsam.
Für dieses Budget sind 16 GB RAM und 512 GB SSD-Speicher der Mindeststandard, die Tendenz geht eher zu 32 GB RAM und 1 TB an SSD-Speicher. Diese Mini-PCs sind ideal für produktives Arbeiten, Content Creation und moderates Gaming.
- Aoostar Gem12+ mit AMD Ryzen 7 8845HS, 32/1000 GB und USB 4 für 477 Euro (-8 Prozent)
- Awow HA7 mit Ryzen 7 7840HS, 32/1000 GB für 509 Euro (Tiefstpreis) → zum Testbericht
- Acemagician AM08 Pro mit Ryzen 7 8845HS, 32/1000 GB, Wifi 6 und USB-C für 539 Euro statt 569 Euro (-5 Prozent)
- Beelink SER5 MAX mit AMD Ryzen 7 6800U, 24/512 GB, Wifi 6 und USB-C für 322 Euro statt 339 Euro (-5 Prozent)
- Kodlix GD90 mit Intel Core i9-12900HK, 32/512 GB, HDMI, Displayport und USB-C, Wifi 6E für 450 Euro statt 562 Euro (-20 Prozent; 112-Euro-Coupon anklicken)
- Minisforum UM870 Slim mit Ryzen 7 8745H, 32/1000 GB, HDMI 2.1, Displayport 1.4 und USB 4 (Typ C mit PD-in und DP-alt-Mode) für 525 Euro (Tiefstpreis) → zum Testbericht
- Minisforum UM880 Plus mit AMD Ryzen 7 8845HS, 32/1000 GB, Oculink, USB-C, Wifi 6E für 599 Euro (Tiefstpreis; Coupon anklicken)
Alternativen: Angebote für Laptops & Chromebooks
Trotz der vielen Vorteile von Mini-PCs sind sie nicht für jeden die richtige Wahl. Wer Mobilität benötigt oder einen integrierten Bildschirm wünscht, sollte auch Laptops und Chromebooks in Betracht ziehen – und auch hier gibt es aktuell attraktive Pfingst-Angebote.
Laptops bieten den Vorteil der Mobilität und eines integrierten Displays, kosten bei vergleichbarer Leistung jedoch meist mehr als Mini-PCs. Für ähnliche Hardware-Spezifikationen muss man bei Laptops oft 200 bis 500 Euro mehr einplanen. Erst ab etwa 400 Euro aufwärts finden sich Laptops mit ausreichend RAM und SSD-Speicher für flüssiges Arbeiten.
Besonders gute Deals bei Laptops sind unter anderem:
- Lenovo IdeaPad Pro 5 16IAH10 in Luna Grey mit 16 Zoll OLED, 2880 x 1800 Pixel, 120 Hz, Intel Core Ultra 5 225H, 24/512 GB für 957 Euro statt 1139 Euro (-16 Prozent)
- Asus VivoBook 16 M1605YA-MB602W in Cool Silver mit 16 Zoll, 1920 x 1200 Pixel, 60 Hz, AMD Ryzen 5 7430U, 16/1000 GB mit dem Code BESTBUY25 bei Ebay für 449 Euro statt 529 Euro (-15 Prozent)
- Acer Aspire 14 AI OLED (A14-52M-56YE) in Steel Gray mit 14 Zoll OLED, 1920 x 1200 Pixel, Intel Core Ultra 5 226V, 16/512 GB für 699 Euro statt 799 Euro (-13 Prozent)
- Asus TUF Gaming A18 (2025) FA808UM-S9006W in Jaeger Gray mit 18 Zoll, 1920 x 1200 Pixel, 144 Hz, AMD Ryzen 7 260, 32/1000 GB, Nvidia Geforce RTX 5060 Mobile für 1899 Euro statt 2099 Euro (-10 Prozent)
Chromebooks sind eine kostengünstige Alternative für webbasierte Aufgaben und Office-Anwendungen. Sie starten bereits bei 120 bis 300 Euro und bieten eine beeindruckende Performance für diese Preisklasse, sind aber in ihren Anwendungsmöglichkeiten eingeschränkter als Windows-Geräte.
Auch für Chromebooks gibt es aktuell starke Angebote:
- Lenovo Ideapad Duet 5 Chromebook 13Q7C6 in Storm Grey mit 13,3 Zoll OLED-Touchscreen, 1920 x 1080 Pixel, Snapdragon 7c Gen 2, 8/256 GB für 400 Euro statt 500 Euro (-20 Prozent)
- Lenovo Chromebook Ideapad Slim 3 in Abyss Blue mit 14 Zoll, 1920 x 1080 Pixel, Mediatek Kompanio 520, 4/64 GB für 127 Euro statt 140 Euro (-9 Prozent)
- Asus Chromebook CM14 (CM1402CM2A-EK0050) in Gravity Grey mit 14 Zoll, 1920 x 1200 Pixel, Mediatek Kompanio 520, 4/128 GB für 149 Euro (Tiefstpreis)
Wer zwischen Mini-PC und Laptop schwankt, sollte den Einsatzzweck genau abwägen: Für den stationären Einsatz mit vorhandenem Monitor bietet der Mini-PC mehr Leistung fürs Geld, für unterwegs ist das Laptop trotz höheren Preises die bessere Wahl.
Was ist ein Mini-PC und was sind die Unterschiede zu Laptops?
Mini-PCs sind kompakte Desktop-Computer, die oft nicht größer als ein Taschenbuch sind. Im Gegensatz zu Laptops verfügen sie nicht über eigene Bildschirme, Tastaturen oder Akkus, was sie deutlich platzsparender und oft auch günstiger macht. Während beide Geräteklassen auf ähnliche Mobile-Chips setzen, bieten Mini-PCs bei gleichem Preis meist mehr Leistung, da kein Geld für Display und Eingabegeräte aufgewendet werden muss.
Ein weiterer Vorteil: Mini-PCs lassen sich in vielen Fällen leichter aufrüsten. RAM und Speicher sind oft zugänglich, manchmal sogar die Kühlung. Bei Laptops ist dies häufig schwieriger oder unmöglich.
Für wen lohnt sich ein Mini-PC?
Mini-PCs sind ideal für Menschen mit begrenztem Platzangebot. Sie eignen sich hervorragend für Homeoffice, als Multimedia-Station im Wohnzimmer oder als platzsparende Workstation. Durch ihren geringen Stromverbrauch (oft nur 20 Watt im Vergleich zu 200+ Watt bei Gaming-PCs) sind sie zudem energieeffizient und erzeugen weniger Wärme und Lärm.
Besonders lohnenswert sind Mini-PCs für:
- Büroarbeiter und Homeoffice-Nutzer
- Studenten mit wenig Platz
- Nutzer, die einen sparsamen Zweit-PC suchen
- Multimedia-Enthusiasten (als HTPC)
- Smart-Home-Anwender (als Steuerzentrale)
- Gelegenheitsspieler (besonders mit AMD-Grafikeinheiten)
Nicht geeignet sind sie hingegen für Hardcore-Gamer oder professionelle Video-Editoren, die maximale Leistung benötigen.
Warum Mini-PC: Unterschied zum Raspberry Pi
Obwohl beide Gerätetypen kompakt sind, unterscheiden sich Mini-PCs grundlegend von Raspberry Pis. Der Raspberry Pi wurde ursprünglich als günstiger Lerncomputer entwickelt und basiert auf ARM-Prozessoren. Er eignet sich hervorragend für Bastel- und Programmierprojekte, Smart-Home-Anwendungen oder als Media-Center, ist aber für alltägliche PC-Aufgaben nur bedingt geeignet.
Mini-PCs hingegen sind vollwertige Computer mit x86-Prozessoren (AMD oder Intel), die problemlos Windows 11 oder andere Desktop-Betriebssysteme ausführen können. Sie bieten deutlich mehr Rechenleistung, mehr Anschlüsse und sind für den täglichen Einsatz als Arbeitsrechner konzipiert.
Ein weiterer wichtiger Unterschied liegt in der Leistungsaufnahme und Kühlung: Während der Raspberry Pi mit 5 bis 15 Watt auskommt und passiv gekühlt werden kann, benötigen Mini-PCs je nach Ausstattung 20 bis 90 Watt und verfügen meist über aktive Lüfterkühlung. Preislich beginnen Raspberry Pis bei etwa 40 bis 80 Euro für die Basismodelle, während Mini-PCs ab etwa 100 Euro starten und nach oben kaum Grenzen kennen.
Mini-PC-Betriebssysteme: Windows, macOS, Linux oder Chrome OS?
Die meisten Mini-PCs werden mit Windows 11 ausgeliefert, was für das Gros der Anwender die vertrauteste Option darstellt. Allerdings kann Windows gerade auf schwächerer Hardware ressourcenhungrig sein. Alternativen bieten hier klare Vorteile:
Linux-Distributionen wie Ubuntu oder Linux Mint laufen auch auf schwächeren Mini-PCs flüssig und sind eine hervorragende Wahl für grundlegende Aufgaben oder spezielle Anwendungen wie Router, Firewall oder Smart-Home-Server.
Chrome OS ist eine weitere interessante Alternative, besonders für einfache Office- und Web-Anwendungen. Es läuft extrem flüssig auf günstiger Hardware und unterstützt neben Web-Apps auch Android-Apps und Linux-Programme. Fertige Chromebox-Modelle gibt es von Herstellern wie HP, Acer oder Lenovo. Alles was man zu den Chromebook-Systemen wissen sollte, zeigen wir im Ratgeber: Laptop in günstig – Chromebooks als flotte Windows-Alternative ab 169 Euro.
Für Apple-Fans sind Mac Minis mit macOS eine Option, allerdings zu deutlich höheren Preisen. Die neuesten Modelle mit Apple Silicon bieten beeindruckende Leistung bei minimaler Leistungsaufnahme, kosten aber auch entsprechend mehr.
Asus, Geekom, Minisforum & Co.: Welche Mini-PC-Hersteller gibt es?
Der Mini-PC-Markt wird inzwischen nicht nur von etablierten Herstellern wie HP, Lenovo oder Asus dominiert, sondern auch von spezialisierten Anbietern wie Minisforum, Geekom, Nipogi, Acemagic, Ninkear und GMKtec. Diese chinesischen Hersteller bieten oft deutlich mehr Hardware fürs Geld als die bekannten Namen.
Während Marken-Mini-PCs für 300 Euro möglicherweise nur einen Intel N100 mit 4 GB RAM bietet, bekommt man vom chinesischen Anbieter für den gleichen Preis bereits einen Ryzen 7 mit 16 GB RAM. Der Preisunterschied ist beachtlich, jedoch nicht ohne Risiken.
Die etablierten Hersteller punkten mit zuverlässigem Support, regelmäßigen BIOS-Updates und jahrelanger Erfahrung. Bei den chinesischen Anbietern gibt es dagegen häufig Probleme mit der Produktpflege: BIOS-Updates werden selten oder nur über zweifelhafte Google-Drive-Links angeboten, Produktspezifikationen sind oft ungenau oder fehlerhaft, und die Produktzyklen sind extrem kurz.
Fazit
Die Mini-PC-Welt erlebt einen regelrechten Boom – und das zu Recht. Die kompakten Kraftpakete kombinieren minimalen Platzbedarf mit erstaunlicher Leistung und niedrigem Stromverbrauch. Mit den aktuellen Deals zum Amazon Prime Day 2025 wird einem der Einstieg besonders attraktiv gemacht.
Die Preisspanne ist enorm: Bereits ab 94 Euro gibt es brauchbare Systeme für grundlegende Aufgaben. Der Sweetspot liegt zwischen 200 und 300 Euro mit Ryzen 5- bis Ryzen-7-Prozessoren der vierten oder fünften Generation für Alltagsanwendungen. Echte Gaming-Leistung beginnt ab 450 Euro mit den Ryzen 7000er-Chips und ihrer potenten Radeon 780M Grafik.
Die Herstellerwahl stellt Käufer vor ein Dilemma: Chinesische Spezialisten wie Minisforum oder Geekom bieten deutlich mehr Hardware fürs Geld, während etablierte Marken mit besserem Support und längerer Produktpflege punkten. Wer genau hinschaut und die Risiken abwägt, findet derzeit echte Perlen unter den Angeboten.
Unabhängig vom Hersteller gilt: 8 GB RAM sind das absolute Minimum, besser sind 16 GB. Auch bei der SSD sollten es mindestens 256 GB sein. Mit der richtigen Konfiguration wird der Mini-PC zum vielseitigen Begleiter, der klassische Desktop-Systeme in vielen Bereichen überflüssig macht – und das bei deutlich geringeren Kosten als vergleichbare Laptops.
Die Prime-Day-Angebote 2025 bieten die perfekte Gelegenheit, in die faszinierende Welt der Mini-PCs einzusteigen oder bestehende Setups aufzurüsten.
Weitere empfehlenswerte Artikel:
Wer bei einem chinesischen Händler kauft, bezahlt in vielen Fällen weniger. Allerdings besteht im Gewährleistungs- oder Garantiefall die Gefahr eines schlechteren Service. Außerdem ist das Einfordern von Verbraucherrechten (Rückgabe, Gewährleistung) mit Hürden versehen oder nicht möglich. Wir verlinken hier Händler, mit denen wir im Allgemeinen gute Erfahrungen gemacht haben.
Künstliche Intelligenz
Datenschützer: Massen-Zuverlässigkeitsprüfung bei Fußball-EM war rechtswidrig
Voriges Jahr sollten massenhafte Zuverlässigkeitstests von Hunderttausenden von Personen dafür sorgen, dass die Fußball-Europameisterschaft in Deutschland ein Sommermärchen wird. Doch mittlerweile kritisieren die Datenschutzbehörden aus Nordrhein-Westfalen (NRW) und Berlin, dass es für diese Grundrechte beeinträchtigende Musterung teilweise gar keine Rechtsgrundlage gegeben habe. Polizei und Verfassungsschutz hatten damals eine sechsstellige Anzahl von Menschen durchleuchtet, die im Hintergrund des Turniers arbeiteten und Zugang zu sensiblen Bereichen hatten.
Als Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) wird ein Background-Check bezeichnet. Dabei sichtet die Polizei, ob sicherheitsrelevante Erkenntnisse über eine Person vorliegen. Diese Informationen werden dann an den Veranstalter übermittelt. Grundsätzlich müssen die Betroffenen vor einer solchen Maßnahme informiert werden und einwilligen. Auch wenn die Rechtslage je nach Bundesland variiert, war bei der EM der Verfassungsschutz in vielen Fällen involviert. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) glich die Daten der zu akkreditierenden Personen laut einem Bericht von Netzpolitik.org sogar in einem „Massendatenverfahren“ automatisiert mit seinen Dateisystemen ab und übermittelte ein Gesamtvotum an die zuständigen Genehmigungsbehörden.
ZÜP-Betroffene waren laut der Berliner Datenschutzbeauftragten Meike Kamp „standardmäßig“ eine Vielzahl von Personengruppen, darunter UEFA-Freiwillige, privates Sicherheitspersonal, Catering- und Reinigungskräfte, Medienvertreter, Sponsoren und medizinisches Personal. Die genaue Zahl der überprüften Personen ist schwer zu ermitteln. Das BfV spricht von einer „großen Anzahl“. Anfragen von Netzpolitik.org in mehreren Bundesländern deuten auf weit über 100.000 überprüfte Personen hin: Die Berliner Polizei kontrollierte allein für das Olympiastadion, die Fanzone und Teamhotels über 75.000 Datensätze. Das NRW-Innenministerium verzeichnete 90.000 ZÜP. In Hamburg gab es über 53.000 Überprüfungen.
Es kam auch zu Mehrfachüberprüfungen und Wiederholungen aufgrund abweichender Personendaten. Trotz dieser Dopplungen erscheint es plausibel, dass der Verfassungsschutz eine sechsstellige Zahl von Menschen überprüfte – und die Polizeien der Länder insgesamt noch deutlich mehr.
NRW: Keine Rechtsbasis
Die NRW-Datenschutzbeauftragte Bettina Gayk beklagt, dass es für diese massenhaften Überprüfungen keine ausreichende gesetzliche Basis gegeben habe. Das Innenministerium und das Landeskriminalamt NRW verweisen auf Paragraf 9 des Polizeigesetzes. Dieser erlaubt zwar Datenverarbeitungen unter bestimmten Voraussetzungen, erwähnt aber weder Zuverlässigkeitsüberprüfungen noch Großveranstaltungen explizit.
Gayk argumentiert, dass eine reine Einwilligung der Betroffenen nicht ausreiche: Diese werde nicht freiwillig erteilt, wenn eine Teilnahme an der EM-Organisation davon abhänge. Die Kontrolleurin fordert die Landesregierung und das Parlament auf, eine „tragfähige“ Rechtsgrundlage zu schaffen. Das Innenministerium sieht dagegen keine Notwendigkeit hierzu, da andere Länder ebenfalls an der Einwilligung festhielten.
Berlin: Verfassungsschutz-Anfrage nicht gedeckt
In Berlin regelt Paragraf 45 des Berliner Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) ZÜPs. Kamp bemängelt aber, dass die Anfragen an den Verfassungsschutz oder andere Geheimdienste darin nicht vorgesehen seien. Die Möglichkeit sei zwar in den Datenschutzinformationen erwähnt worden, reiche aber nicht aus.
Jeder Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bedürfe einer klaren und bestimmten gesetzlichen Grundlage, hebt die Datenschutzbeauftragte hervor. Dies gelte vor allem für die Datenübermittlung zwischen Polizei und Geheimdiensten. Die Berliner Polizei sieht das anders und will an ihrer Praxis festhalten.
Unterschiedliche Handhabe in den Bundesländern
ZÜPs behandeln die Länder recht unterschiedlich. In Hamburg ist die Anfrage beim Verfassungsschutz durch das Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei (PolDVG) vorgeschrieben. In Sachsen konnte die Landesdatenschutzbeauftragte die Polizei davon überzeugen, auf Regelabfragen beim Verfassungsschutz zu verzichten. Solche Ersuchen seien nur im Einzelfall bei konkreten Anhaltspunkten für Gewaltbereitschaft zulässig, heißt es dort. Die Bayerische Polizei hat ebenfalls keine Regelanfragen gestellt, da das Polizeigesetz solche Übermittlungen nur mit Begründung der Erforderlichkeit zulässt.
Die bei der EM aufgeworfenen Fragen zu den Überprüfungen betreffen auch andere Großveranstaltungen wie Musikfestivals oder den Christopher Street Day (CSD). Allgemein veranschaulicht das offenbar gewordene Vorgehen die Komplexität und die rechtlichen Grauzonen im Umgang mit sensiblen Daten bei Großereignissen.
(mki)
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