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iPhone-Spekulationen für 2026 und 2027: Dann sind 17e und 18 geplant


Wie geht es bei Apple mit dem iPhone weiter, nachdem der Konzern nächsten Monat seine (vermutlich vier) 17er-Modelle präsentiert hat? Zu zwei günstigen iPhones gibt es nun neue Informationen aus Südkorea und China. Die einen sind eher positiv, die anderen – zumindest für Fans einer Baureihe – eher negativ.

Die gute Nachricht: Angeblich wird Apple schon im Frühjahr einen Nachfolger des iPhone 16e (erschienen im Februar 2025) auf den Markt bringen. Der chinesische Leaker Digital Chat Station, der bei dem Kurznachrichtendienst Weibo reichlich Follower hat, behauptet, Apple werde das Gerät deutlich verbessern. Statt äußerlich auf dem iPhone 14 zu basieren, soll das Design neuer sein.

So ist erstmals kein „Notch“ für das Face-ID-Modul wie beim 16e geplant, sondern eine vollwertige Dynamic Island zur Unterbringung von Zusatzinfos. Entsprechend könnte der Look auf dem iPhone 15 basieren. Weiterhin verbaut Apple angeblich den A19-Chip, der im iPhone 17 erwartet wird. Weitere Hardwareinfos laut Digital Chat Station: Ein 6,1 Zoll großes Display (wie iPhone-Standardmodelle und das 16e), keine ProMotion-Technik (also 60 Hertz statt 120), eine 12-Megapixel-Selfiekamera und eine rückwärtige 48-Megapixel-Kamera (beides wie beim 16e). Zentrales Verkaufsargument bleibt der günstige(re) Preis. In Deutschland beginnt dieser beim iPhone 16e bei 699 Euro. Für ein iPhone 16 werden mindestens 949 Euro fällig.

Das zweite frische iPhone-Gerücht betrifft das iPhone 18, also ein weiteres Gerät, das auf die 17er-Modelle folgt. Das in Südkorea erscheinende Elektronikfachblatt ETNews schreibt, dass die Standardvariante erst in der 1. Jahreshälfte 2027 erscheinen wird. Dazu hatte es schon früher Spekulationen gegeben. ETNews stützt sich nun auf Apples Lieferkreise, von denen es in Südkorea einige gibt. Den Komponentenfertigern wurde angeblich bereits angetragen, dass es diese Änderung gibt. Demnach wird Apple im Herbst 2026 zunächst mit vier iPhone-Modellen auf den Markt kommen, von denen erstmals eines ein Foldable sein wird.

Damit hat Apple keinen Platz mehr für das iPhone 18, da nicht mehr als vier Modelle präsentiert werden sollen. Dies wären dann neben dem Falt-Smartphone von Apple ein iPhone 18 Air (dünnes Modell), iPhone 18 Pro und iPhone 18 Pro Max. Mit dem iPhone 18 als Standardmodell plus einem neuen Einsteigermodell (18e) wäre dann im Frühjahr 2027 zu rechnen. Damit wären im übernächsten Jahr so viele aktuelle iPhones wie nie auf dem Markt – ganze sechs Modelle.


(bsc)



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Urteil: Landgericht untersagt Google Gmail-Bevorzugung bei Android-Einrichtung


Das Landgericht Mainz hat es Google untersagt, den eigenen E-Mail-Service Gmail bei der Einrichtung eines Android-Smartphones zu bevorzugen. Vielmehr soll Google für das Erstellen eines Kontos für die Nutzung des Mobil-Betriebssystems E-Mail-Adressen von alternativen Anbietern gleichberechtigt zulassen. Das hat die für Handelssachen zuständige 12. Zivilkammer des Gerichts mit einem heise online vorliegenden Urteil vom 12. August entschieden (Az.: 12 HK O 32/24). Geklagt hatten im Oktober die E-Mail-Anbieter GMX und Web.de, vertreten durch ihre Muttergesellschaft 1&1 Mail & Media.

Der Streit dreht sich um die Einhaltung des Digital Markets Acts (DMA) der EU und die Frage, ob Google gegen das Kopplungsverbot aus Artikel 5 dieses neuen Wettbewerbsgesetzes verstößt. Die Kläger sind der Ansicht, dass Nutzer für die Erstellung eines Google-Kontos zur Nutzung der Dienste Android OS, Google Play, Google Chrome und YouTube faktisch gezwungen werden, eine Gmail-Adresse anzulegen. Sie sehen darin eine unzulässige Benachteiligung im Vergleich zu anderen E-Mail-Anbietern. Zwar war die Nutzung von Nicht-Gmail-Adressen in Google-Konten bereits über Umwege über den Webbrowser möglich. Doch im entscheidenden Registrierungsprozess beim Neueinrichten eines Android-Endgerätes habe es für Besitzer nur wenige Anreize gegeben, eine andere E-Mail-Adresse für ihre Kommunikation zu verwenden.

Im Verlauf des Verfahrens bot Google eine weitere Option an. So ist es seit Mai möglich, mit einer Telefonnummer ein Google-Konto anzulegen. Dabei wird aber automatisch im Hintergrund aus technischen Gründen wieder eine Gmail-Adresse eingerichtet. Das stellte die Mainzer Richter nicht zufrieden. Sie verpflichteten Google Irland unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft, das Verhalten beim Anlegen von Google-Konten für die besagten Dienste zu unterlassen und zu beenden. Der Internetkonzern muss künftig entweder das gleichberechtigte Erstellen von E-Mail-Adressen alternativer Provider direkt im Anmeldeprozess ermöglichen oder bei anderen Anmeldevarianten wie per Telefonnummer das automatische Generieren von sichtbaren und nutzbaren Gmail-Adressen unterlassen.

„Solange die Beklagte im Anmeldeprozess die Möglichkeit bereithält, eine Gmail-Adresse zu erstellen, macht sie die Nutzung ihrer jeweiligen Plattformdienste von der Registrierung bei Gmail abhängig“, betonte die Kammer. Googles Argument, dass bereits bestehende E-Mail-Adressen von Drittanbietern genutzt werden könnten und sich die Einrichtung überspringen lasse, wies das Gericht zurück: Diese Optionen seien nicht gleichberechtigt. Es lehnte auch eine Aussetzung des Verfahrens ab, da keine konkreten Informationen über eine bevorstehende Entscheidung der EU-Kommission vorlagen. Michael Hagenau, Geschäftsführer von GMX und Web.de, sprach von einem „guten Zeichen für den Wettbewerb und die Wahlfreiheit der Verbraucher“. Millionen Nutzer könnten sich künftig bewusst für einen europäischen Anbieter mit Rechenzentrum vor Ort und strengem Datenschutz entscheiden, was die digitale Souveränität stärke. Die vom DMA beabsichtigte Öffnung der Märkte zeige Wirkung.


(mki)



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Interstellarer Komet: Weltraumsonden müssen Erforschung von 3I/ATLAS stemmen


Wenn der interstellare Komet 3I/ATLAS im Herbst seinen sonnennächsten Punkt erreicht und dabei besonders viel Material verliert, werden Analysen von der Erde aus extrem schwer oder unmöglich. Deshalb plädiert ein internationales Forschungsteam jetzt dafür, im Sonnensystem verteilte Weltraumsonden für Beobachtungen zu nutzen, um verschiedene Hypothesen testen zu können.

Wie die Gruppe in einem vorab veröffentlichten Fachartikel ausführt, sind dafür vor allem die Asteroidensonde Psyche, Sonden am Mars, die Jupitersonde Juice sowie mehrere Sonnenobservatorien geeignet. Obendrein könnten die NASA-Sonden Europa Clipper und Lucy sowie die ESA-Sonde Hera die Überreste der Koma durchqueren und womöglich direkt deren Zusammensetzung analysieren.

Die Forschungsgruppe plädiert dafür, alle möglichen Beobachtungsoptionen zu nutzen, um 3I/ATLAS zu erforschen. Denn schon seit der Entdeckung des Himmelskörpers ist klar, dass er wohl aus den Randbereichen der Milchstraße – der sogenannten dicken Scheibe – kommt. Damit wäre er nicht nur deutlich älter als die Erde, sondern er würde auch aus einer Zeit in der Entwicklung unserer Heimatgalaxie stammen, in der diese besonders viele Sterne gebildet hat. Die Zusammensetzung dieses Überrests könnte also verraten, ob unsere Theorien zu dieser Epoche stimmen. So dürfte er der Gruppe zufolge zum Beispiel sehr wenig Kohlenstoffmonoxid enthalten.

3I/ATLAS wurde Anfang Juli mit dem Asteroid Terrestrial-impact Last Alert System (ATLAS) in Chile entdeckt. Im Nachgang wurde das Objekt aber auch auf älteren Aufnahmen nachgewiesen, die bis zum 14. Juni zurückreichen. Dank dieser „Precoveries“ konnte rasch seine Bahn bestimmt und bestätigt werden, dass er nur auf der Durchreise ist. Gefunden wurde damit überhaupt erst der dritte interstellare Himmelskörper beim Durchflug durch unser Sonnensystem. Der Erde wird er sich auf etwa 1,6 Astronomische Einheiten (AE) annähern. Es handelt sich um einen mehrere Kilometer großen Kometen, dessen Schweif mehr als 25.000 Kilometer lang ist. Bei seiner größten Sonnenannäherung (Perihel) wird er sich für uns genau hinter der Sonne befinden.

Nach seiner Entdeckung wurde der interstellare Komet von verschiedenen Observatorien abgelichtet, die bislang beste Aufnahme ist am 21. Juli mit dem Weltraumteleskop Hubble gelungen. Auszumachen ist darauf der eisige Kern des Kometen, umgeben von einer Staubwolke. Die Versuche des einst respektierten Astronomen Avi Loeb, verschiedene Charakteristika von 3I/ATLAS als Hinweis auf eine nicht natürliche Herkunft des Objekts zu deuten, werden in der Wissenschaft kritisiert und nicht ernst genommen.

Die Forschungsarbeit zu den Beobachtungsmöglichkeiten des Himmelskörpers mit den verschiedenen Weltraumsonden ist vorab auf Arxiv verfügbar.


(mho)



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Beziehungshelfer: Networking-App Dextr im Test


Menschen im Freundes- und Berufskreis bilden ein soziales Netzwerk, allerdings stellen normale Adressbuch-Apps dies nicht so dar.

Die Anwendung Dextr für iPhone und iPad, die vom US-Entwickler Hidden Spectrum stammt, macht das hingegen so – und erlaubt einen ganz neuen Blick auf Beziehungsmuster.

Dextr nimmt zunächst manuell hinzugefügte Kontaktdaten entgegen, importiert diese aber auch aus dem iOS-Adressbuch.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Beziehungshelfer: Networking-App Dextr im Test“.
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