Künstliche Intelligenz
iX-Workshop: E-Rechnungspflicht – Anpassung von Faktura- und ERP-Software
Seit 2025 gilt in Deutschland die gesetzliche Verpflichtung zur strukturierten E-Rechnung im B2B-Bereich. Das betrifft insbesondere Softwareentwickler und Hersteller von Faktura- oder ERP-Software, die nun ihre Produkte entsprechend anpassen müssen.
Interaktiv und praxisnah
Unser Workshop E-Rechnungspflicht: Software richtig implementieren bietet Ihnen eine praxisnahe Anleitung, wie Sie die neuen XML-Formate des europäischen Rechnungsstandards EN16931, wie Cross Industry Invoice (CII), Universal Business Language (UBL), Factur-X und ZUGFeRD, sowie XRechnung im B2G-Bereich, unterstützen, prüfen und umwandeln können. Sie beschäftigen sich mit den Rollen, den Darstellungsdetails, der Umwandlung, der Prüfung und Umsetzung der X(ML)-Rechnung. Dazu gehören praktische Übungen, in denen Sie die verschiedenen XML-Formate kennen und anwenden lernen.
Oktober 06.10. – 10.10.2025 |
Online-Workshop, 09:00 – 12:30 Uhr 10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 07. Sep. 2025 |
Der nächste Workshop findet vom 06. bis 10. Oktober 2025 statt und richtet sich an Softwareentwickler und Projektleiter, die Software herstellen, Rechnungen erstellen oder einlesen, sowie an ERP-Softwarehersteller und Data Scientists, die Auswertungen erstellen. An drei Vormittagen (06., 08. und 10. Oktober) treffen Sie sich online in der Gruppe mit dem Trainer. Für den zweiten und vierten Tag nehmen Sie Aufgaben mit, die Sie selbstständig lösen und am Folgetag in der Gruppe besprechen können.
Durch den Workshop führen Andreas Pelekies, technischer Erfinder des ZUGFeRD-Standards und (Co-)Autor verschiedener internationaler Standards, sowie Jochen Stärk, Diplom-Wirtschaftsinformatiker und Backend-Entwickler. Beide verfügen über langjährige Erfahrung in der Softwareentwicklung und haben sich auf Themen rund um die E-Rechnung spezialisiert.
(ilk)
Künstliche Intelligenz
Nvidias RTX 5090 und RTX Pro 6000 verursachen Bug bei Virtualisierung
Die GPUs GeForce RTX 5090 und RTX Pro 6000 aus Nvidias aktueller Blackwell-Generation führen bei Virtualisierungen offenbar zu einem Bug, der sogar einen Neustart des Host-Systems benötigt, damit diese wieder korrekt vom System erkannt werden. Konkret bleiben die GPUs hängen, wenn die virtuellen Maschinen resettet werden.
Anstatt dann in einen fehlerfreien Zustand zurückzukehren, reagiert die GPU nicht. Als Fehlermeldung gibt der Kernel zurück: „not ready 65535ms after FLR; giving up“. Ein Function-Level Reset (FLR) setzt per PCI-Express angebundene Geräte wie eine Grafikkarte zurück. Dies ist normalerweise ein Standardvorgang, wenn Passthrough-Geräte neu zugewiesen werden. Es fällt auf, dass die Karte auch für lspci unlesbar wird: „unknown header type 7f“.
Wer hat den Bug entdeckt?
Den Bug hat der GPU-Cloudanbieter CloudRift entdeckt, der ihn gleich auf mehreren Blackwell-Systemen reproduzieren konnte. Für Hinweise, die zur Ursache oder Lösung des Problems führen, bietet CloudRift mittlerweile eine Belohnung von bis zu 1000 US-Dollar an.
Auch Privatanwender von RTX-5090-Grafikkarten konnten den Bug beobachten. So mehren sich die Einträge im Proxmox-Subreddit und der Level1Techs-Community. Interessanterweise sind keine Fehler bei Grafikkarten aus der Vorgängergeneration wie der GeForce RTX 4090 bekannt. Das lässt darauf schließen, dass dieser Bug auf die Blackwell-Familie beschränkt ist. Nvidia selbst hat sich zu dem Fehler bisher nicht geäußert.
(gho)
Künstliche Intelligenz
Starlink kauft Mobilfunkfrequenzen: Direct-to-Cell ohne Partner möglich
SpaceX hat am Montag den Erwerb von EchoStar-Mobilfunkfrequenzen in den Blöcken AWS-4 und AWS-H für 17 Milliarden US-Dollar bekannt gegeben. Das Paket besteht aus bis zu 8,5 Milliarden Dollar in bar und ebenso viel in SpaceX-Aktien. Zusätzlich übernimmt der Raumfahrtkonzern rund 2 Milliarden Dollar an Zinszahlungen für EchoStar-Schulden bis November 2027.
Für den Satelliteninternet-Dienst Starlink bedeutet der Kauf, dass er künftig Direct-to-Cell-Dienste unabhängig von Mobilfunkprovidern anbieten kann, über die sich etwa Smartphones direkt mit den Satelliten verbinden können. Bislang war das Unternehmen auf Partnerschaften mit Unternehmen wie T-Mobile angewiesen. Das erklärte Ziel: die weltweite Eliminierung von Mobilfunk-Funklöchern. Mit dem Einkauf der Frequenzen bietet sich Starlink jetzt die Möglichkeit, sich nicht nur als Ergänzung zu vorhandenen Mobilfunkangeboten zu positionieren, sondern eigene an den Markt zu bringen. Ferner vereinbarten EchoStar und SpaceX eine Zusammenarbeit, die EchoStar-Kunden Versorgung über Starlinks Direct-to-cell-Dienste gewährt.
EchoStar stand unter Druck
AWS-4 steht für Advanced Wireless Services-4 und umfasst die Frequenzbänder 2000–2020 MHz und 2180–2200 MHz (auch als 2-GHz-Band bezeichnet). H-Block, auch AWS-2 genannt, steht für die Frequenzen 1915–1920 MHz und 1995–2000 MHz.
Für EchoStar kommt der Deal zur rechten Zeit. Die US-Telekommunikationsaufsicht FCC hatte dem Unternehmen vorgeworfen, seine Spektrum-Bestände nicht ausreichend für den 5G-Ausbau zu nutzen. Sogar US-Präsident Donald Trump hatte Druck auf eine Einigung ausgeübt. Der Verkauf folgt auf einen bereits im August abgeschlossenen Deal, bei dem EchoStar andere Spektrum-Lizenzen für 23 Milliarden Dollar an AT&T veräußert hatte.
Beide Transaktionen sollen die laufenden FCC-Untersuchungen beenden, teilten die Unternehmen mit. Der Abschluss der Transaktion steht noch unter dem Vorbehalt regulatorischer Genehmigungen.
(mki)
Künstliche Intelligenz
Bundestag: Klöckner will TikTok erobern – Datenschützer protestieren
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) krempelt den Social-Media-Bereich des Bundestags um und macht die Aktivitäten des Parlaments in sozialen Netzwerken zur Chefsache. Das bisherige Social-Media-Referat werde aufgelöst und die Zuständigkeit in die Pressestelle der Volksvertretung verschoben, berichtet der Newsletter Politico Playbook. Die Pressestelle wird von Mathias Paul geleitet, einem engen Vertrauten von Klöckner. Die Präsidentin will demnach, dass der Bundestag künftig auch auf TikTok vertreten ist.
Der Bundestag baut derzeit seine Online-Präsenz deutlich aus. Für den Bundesetat 2025 genehmigte der Haushaltsausschuss Ende voriger Woche fünf zusätzliche Stellen für das Social-Media-Team des Parlaments, berichtet Politico. Grund sei der starke Anstieg der Nutzerzahlen und Interaktionen auf den bestehenden Accounts sowie der vorgesehene Ausbau.
Die Pläne Klöckners sind jedoch umstritten. Insbesondere die vorgesehene Nutzung von TikTok stößt auf Widerstand. Ein geleaktes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Parlaments verweist auf erhebliche Bedenken des Datenschutzbeauftragten des Bundestags.
Der Wissenschaftliche Dienst stützt sich dabei unter anderem auf die Empfehlung der für das Parlament zuständigen Bundesdatenschutzbehörde. Diese rät öffentlichen Stellen des Bundes, „TikTok keinesfalls auf dienstlichen Geräten einzusetzen“. Parallel gebe es schon ein aufsichtsrechtliches Nutzungsverbot von Facebook-Fanpages in den Reihen der Bundesregierung, dessen Rechtmäßigkeit derzeit gerichtlich überprüft wird.
Viele offene Fragen
Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider moniert in ihrer öffentlichen Einschätzung etwa, dass der vom chinesischen Mutterunternehmen ByteDance betriebene Kurzvideo-Dienst den europäischen Kontrolleuren „mehrfach wegen mangelnder Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften“ aufgefallen sei. So stehe die App immer wieder in der Kritik, Daten von minderjährigen Personen ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten und ohne Rechtsgrundlage verarbeitet zu haben. Wegen manipulativer Designs habe die irische Datenschutzbehörde bereits 2023 ein Bußgeld von 345 Millionen Euro gegen TikTok verhängt.
Auch seinen Transparenz- und Informationspflichten sei der Anbieter oft nicht nachgekommen, listet Specht-Riemenschneider auf. Geahndet worden sei zudem schon der nicht gesetzeskonforme Umgang mit Cookies. Immer wieder gebe es Beschwerden wegen mangelnder Altersverifikation. 2024 habe die EU-Kommission ferner ein förmliches Verfahren gegen TikTok wegen möglicher Verstöße gegen den Digital Services Act (DSA) eingeleitet.
Der Datenschutzbeauftragte des Bundestags weist zudem darauf hin, dass nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vor einem Einsatz des Services eine Vereinbarung über eine gemeinsame datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit abzuschließen wäre. Dazu werde TikTok möglicherweise nicht bereit sein. Der Kontrolleur rät, offene Datenschutzfragen vorab verbindlich zu klären. Allenthalben empfiehlt er „bestimmte technisch-organisatorische Mindestmaßnahmen“.
„Trendige Gifs“ als Copyright-Problem
Auch andere rechtliche Fragen spielen laut dem Gutachten in diesem Zusammenhang eine große Rolle: Noch fraglich sei etwa, ob und wie „urheberrechtlich korrekt trendige Sounds, Memes und virale GIFs“ genutzt werden könnten. Hier müsste vor einem möglichen Start zwingend das Justiziariat einbezogen werden.
„Demokratische Teilhabe beginnt mit Sichtbarkeit“, weiß der Wissenschaftliche Dienst aber auch. „Gerade in einer Zeit, in der extreme Inhalte und Desinformation auf TikTok viel Reichweite erzielen, könnte mit verständlichen, nahbaren und plattformgerechten Inhalten ein Kontrapunkt gesetzt werden.“ Ferner wäre es auf dieser Plattform – wie auf anderen – möglich, komplexe parlamentarische Zusammenhänge einfach zu erklären und junge Menschen für demokratische Prozesse zu begeistern.
(nie)
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