Künstliche Intelligenz
iX-Workshop MS Intune: Mobile Endgeräte und Apps sicher in der Cloud verwalten
Die Verwaltung mobiler Endgeräte stellt Unternehmen vor große Herausforderungen. Wie lassen sich Laptops, PCs und Smartphones zentral steuern, ohne die Sicherheit sensibler Unternehmensdaten zu gefährden? In unserem zweitägigen Workshop Mobile Device Management mit Microsoft Intune lernen Sie, wie Sie mit Microsoft Intune ein leistungsfähiges Mobile Device Management (MDM) einrichten und effektiv betreiben.
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Sie erfahren, wie Sie firmeneigene und private Geräte (BYOD) sicher in Ihre IT-Infrastruktur integrieren und Compliance-Vorgaben umsetzen. Zudem lernen Sie die Administrationsfunktionen des Microsoft Endpoint Managers kennen und setzen eigene Richtlinien zur Geräte- und App-Verwaltung um.
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März 26.03 – 27.03.2026 |
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr 10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 26. Feb. 2026 |
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Juni 11.06 – 12.06.2026 |
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr 10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 14. Mai 2026 |
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September 24.09. – 25.09.2026 |
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr 10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 27. Aug. 2026 |
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Dezember 01.12. – 02.12.2026 |
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr 10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 03. Nov. 2026 |
Fokus auf praktischer Anwendung
Sie erhalten eine praxisnahe Einführung in den Microsoft Endpoint Manager und lernen, wie Sie ein strukturiertes Mobile Device Management (MDM) aufbauen. Anhand praktischer Beispiele setzen Sie Windows AutoPilot für automatisierte Deployments ein und erfahren, wie Sie Windows-, iOS-, macOS- und Android-Geräte effizient in Intune registrieren und verwalten.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Schutz von Unternehmens- und Personaldaten. Sie erarbeiten ein eigenes Konzept zur sicheren Verwaltung mobiler Endgeräte und lernen verschiedene Konfigurationsrichtlinien sowie das Mobile Application Management (MAM) und App Deployment kennen. Best Practices und eine Analyse der Stärken und Schwächen von Microsoft Intune im Unternehmensumfeld runden den Workshop ab.
Die Gruppengröße ist auf 12 Personen begrenzt, um interaktive Diskussionen und Fragen zu ermöglichen.
Ihr Trainer Aaron Siller ist erfahrener IT-Berater mit Schwerpunkt auf Microsoft Cloud-Technologien wie Azure, Microsoft 365 und Intune. Er unterstützt Unternehmen bei der Migration von traditionellen On-Premise-Anwendungen zu Microsoft 365 und der Azure-Cloud.
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(ilk)
Künstliche Intelligenz
Teure digitale Spurensuche: Milliardeninvestitionen für die neue IP-Speicherung?
Es ist ein politisches Comeback, das viele Beobachter nach zahlreichen juristischen Niederlagen der vergangenen Jahre kaum noch für möglich gehalten haben. Die Bundesregierung hat diese Woche den Gesetzentwurf zur Einführung einer verpflichtenden IP-Adressspeicherung und zur Weiterentwicklung der Datenerhebung im Strafverfahren auf den Weg gebracht.
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Unter der Führung der schwarz-roten Koalition soll nun Realität werden, was Justiz- und Sicherheitspolitiker seit Langem fordern: Ermittler stünden ihrer Logik zufolge im digitalen Raum nicht mehr vor verschlossenen Türen, wenn flüchtige Internetdaten bereits gelöscht sind. Doch der Preis für diesen neuerlichen Anlauf, dessen Bedarf für die Ermittlungspraxis heftig umkämpft bleibt, ist hoch.
Zwar beziffert der Regierungsentwurf den offiziellen Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft formal mit Null. Das federführende Justizministerium räumt aber unter der Rubrik „Weitere Kosten“ ein, dass nicht nur für Firmen erhebliche finanzielle Lasten entstehen. Diese könnten letztlich auch die Verbraucherpreise beeinflussen. Allein für die Bundesnetzagentur plant der Bund mit knapp 34 neuen Stellen und jährlichen Mehrkosten von über 4,2 Millionen Euro, um die Überwachung der neuen Speicherpflichten zu gewährleisten. Dazu kommen sollen einmalige Umstellungskosten bei den Behörden, die sich auf rund 1,2 Millionen Euro belaufen dürften.
Zwischen technischer Notwendigkeit und Kostenfalle
Der Entwurf sieht vor, dass Zugangsanbieter verpflichtet werden, IP-Adressen zusammen mit Portnummern und Zeitstempeln für drei Monate anlasslos zu speichern. Damit soll die Zuordnung eines Anschlussinhabers zu einer Tatzeit ermöglicht werden. Während das Innenministerium die Notwendigkeit dieser Maßnahmen mit dem Kampf gegen Kindesmissbrauch und organisierte Kriminalität begründet, offenbart die Vorlage bei genauerem Hinsehen eine bürokratische Lawine.
Für die Wirtschaft bedeutet die Umsetzung eine große technische Herausforderung. Insbesondere die Speicherung von Portnummern, die durch die Adressknappheit bei IPv4-Anschlüssen mittels Network Address Translation (NAT) nötig wird, gilt als Kostentreiber.
Christoph Sorge von der Universität des Saarlandes weist gegenüber dem Science Media Center (SMC) darauf hin, dass eine längerfristige Protokollierung von Portnummern technisch bislang in der Regel nicht vorgesehen ist. Je nach konkreter Umsetzung könnte das zu detaillierten Nutzungsprofilen und entsprechend hohem Aufwand für die Provider führen. Er bezweifelt auch die Verhältnismäßigkeit der Frist. Das Bundeskriminalamt selbst sei zum Schluss gekommen, dass eine Speicherdauer von zwei bis drei Wochen in den meisten Fällen ausreichend wäre. Die Evidenz für das geforderte Vierteljahr sei dünn.
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Datensicherheit als finanzieller Risikofaktor
Ähnlich kritisch sieht Stefan Schmid von der TU Berlin die technische Seite. Zwar sei die reine Datenspeicherung eine Standardanwendung. Doch der Schutz dieser neuen „Daten-Honeypots“ vor Angriffen und die garantierte, spurenlose Löschung in komplexen Backup-Strukturen seien organisatorisch und finanziell extrem aufwendig. Eine saubere Umsetzung könne viel Zeit in Anspruch nehmen und schaffe neue Risiken durch Fehlkonfigurationen oder Insiderzugriffe. Die Kosten für die notwendigen Hochsicherheitsumgebungen bei den Zugangsanbietern sind im Entwurf bisher kaum valide abgebildet.
Nicht weniger imposant liest sich der personelle Aufwand für die öffentliche Hand. Die Exekutive rechnet allein im Bereich der Bundesnetzagentur mit einem Mehrbedarf von 26 Planstellen für Fachaufgaben sowie weiteren 7,8 Stellen für Querschnittsaufgaben. Diese Aufstockung soll die neuen Aufsichts- und Kontrollbefugnisse absichern. Gleichzeitig hofft der Bund auf Einsparungen bei den Ländern: Durch die effizientere Strafverfolgung wird ein „Minderbedarf“ von rund 1,43 Millionen Euro prognostiziert. Doch diese Summe wirkt angesichts der massiven Investitionen auf Providerseite eher symbolisch.
Zweifel am digitalen Sicherheitsgewinn
Dennis-Kenji Kipker vom Cyberintelligence Institute gibt zu bedenken, dass die Datenvorhaltung allein keine moderne strafprozessuale Ermittlungsarchitektur ersetze. Er moniert, dass die Regierung ausdrücklich auf eine systematische Evaluierung der Maßnahmen verzichtet habe. Ohne eine solche Wirkungsmessung bleibe unklar, ob die enormen Investitionen tatsächlich zu einer signifikant höheren Aufklärungsquote führen oder ob nur Ressourcen gebunden werden, die an anderer Stelle wie der internationalen Rechtshilfe fehlen.
Die rechtliche Flanke bleibt zugleich das größte Sorgenkind. Hannah Ruschemeier von der Uni Osnabrück betont, dass es sich weiterhin um eine anlasslose Speicherung handele, der sich kein Bürger entziehen könne. Sie wittert einen intensiven Grundrechtseingriff mit enormer Streubreite und warnt vor dem Phänomen der schleichenden Ausweitung der Befugnisse auf immer neue Deliktsfelder. Die Professorin verweist auf Studien des Max-Planck-Instituts, die den Nutzen einer solchen Protokollierung für die Strafverfolgung verneint haben.
Dass die Identifikation über IP-Adressen zudem durch VPN-Dienste oder Tor-Netzwerke leicht umgangen werden kann, macht die hohen Investitionen in den Augen vieler Experten noch fragwürdiger. Am Ende müssten Wirtschaft und Staat so Millionen investieren, während technisch versierte Täter längst ihre Spuren verwischen. Die politische Einigung in Berlin mag weitgehend stehen. Doch der Weg durch die höchsten Gerichte in Karlsruhe und Luxemburg dürfte auch für diesen teuren Kompromiss noch lang und steinig werden.
(nen)
Künstliche Intelligenz
SAP wächst mit Cloud – hofft aber erst 2027 auf mehr Tempo
Europas größter Softwarehersteller SAP rechnet trotz seiner gefragten Cloudsoftware in diesem Jahr vorerst mit einem langsameren Geschäftswachstum. Im laufenden Jahr dürfte der Gesamtumsatz währungsbereinigt nur etwa wie 2025 zulegen und erst 2027 stärker wachsen, teilte der Dax-Konzern nach US-Börsenschluss in Walldorf mit.
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Selbst diese Prognose basiert jedoch auf der Annahme, dass sich der Konflikt im Nahen Osten in nächster Zeit entschärft. Im ersten Quartal lief es für SAP indes besser als gedacht.
Treiber waren die Erlöse mit Cloudsoftware
Insgesamt wuchs der Umsatz des Konzerns im Jahresvergleich um sechs Prozent auf knapp 9,6 Milliarden Euro. Treiber waren die Erlöse mit Cloudsoftware, die um 19 Prozent stiegen. Der aus Cloudverträgen in den nächsten zwölf Monaten zu erwartende Umsatz (current cloud backlog – CCB) zog um 20 Prozent auf 21,9 Milliarden Euro Ende März an.
Das um Sondereffekte bereinigte Ergebnis vor Zinsen und Steuern wuchs um 17 Prozent auf fast 2,9 Milliarden Euro. Unter dem Strich stand ein Gewinn von 1,9 Milliarden Euro, ein Anstieg um 8 Prozent.
Konzernchef Christian Klein nannte als besonderen Erfolgstreiber die Dynamik rund um Künstliche Intelligenz bei den Unternehmenskunden. „Wir wachsen deutlich schneller als der Markt, bauen unsere Marktanteile weiter aus und sehen, wie Kunden zunehmend weitere Lösungen aus unserer Suite sowie verstärkt unsere KI-Angebote nutzen.“
Umsatz-Beschleunigung soll erst 2027 beginnen
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Allerdings machte das Management im Quartalsbericht deutlich, dass die positive Entwicklung vom Jahresbeginn nicht ohne Weiteres anhalten dürfte. So werde sich das Wachstum der Clouderlöse im zweiten Quartal voraussichtlich abschwächen. Zudem habe das bereinigte operative Ergebnis im ersten Jahresviertel von einem Rückgang der Kosten für anteilsbasierte Vergütungen profitiert.
Andererseits musste SAP im ersten Quartal mehr als 400 Millionen Euro zahlen, um einen alten Rechtsstreit mit Teradata in den USA wegen der Datenbanktechnik Hana beizulegen. Dies belastete den Barmittelfluss.
Für das Gesamtjahr erwartet Klein nun weiterhin ein währungsbereinigtes Wachstum der Clouderlöse um 23 bis 25 Prozent. Der Gesamtumsatz, der 2025 währungsbereinigt um 11 Prozent zugelegt hatte, soll nun erneut in etwa diesem Maße wachsen. Die zuvor angekündigte Beschleunigung soll erst 2027 beginnen. Dennoch soll das Betriebsergebnis 2026 wie geplant währungsbereinigt um 14 bis 18 Prozent steigen.
(mho)
Künstliche Intelligenz
Bei Notebooks wird Laden über USB-C jetzt Pflicht
Seit dem 28. Dezember 2024 sind USB-C-Anschlüsse in der EU als einheitlicher Ladeanschluss für Smartphones, Kopfhörer, Digitalkameras und Tablets Pflicht. Ab dem 28. April 2026 zündet die nächste Stufe der Vereinheitlichung des Ladeanschlusses: Ab diesem Stichtag müssen alle neuen Notebooks, die in der EU verkauft werden, über einen USB-C-Anschluss zum Laden und für den Netzbetrieb verfügen. Es gibt aber Ausnahmen.
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Da die Richtlinie (EU) 2022/2380 schon seit Oktober 2022 bekannt ist, haben die meisten Hersteller ihre Modelle entsprechend umgestellt, sodass sie sich über den USB-C-Anschluss laden lassen. Was mit der Richtlinie ebenso umgesetzt wird, kennt man schon von Smartphones: Hersteller müssen den Geräten künftig keine Netzteile mehr beilegen, um Elektroschrott zu reduzieren und die Umwelt zu schonen. Ob einem Produkt noch ein Netzteil beiliegt oder nicht, muss nach EU-Vorgaben auf der Verpackung über ein Piktogramm festgehalten sein. Ist keines inbegriffen, müssen Nutzerinnen und Nutzer sich selbst darum kümmern, wobei viele ohnehin eines oder mehrere im Haus haben sollten.
Jedoch reicht für das Laden von Notebooks ein einfaches 20-W-Netzteil nicht aus: Für Notebooks sind USB-C-Netzteile je nach Gerätetyp mit 45 bis 100 Watt Leistung notwendig. Mit diesen lassen sich auch Smartphones, Tablets oder Bluetooth-Boxen laden, wenn auch größtenteils nicht mit der vollen gebotenen Leistung, da diese Geräte oftmals eine geringere Ladeleistung unterstützen.
Zusätzlich muss die Verpackung über ein Netzteil-Piktogramm verfügen, das über die vom Gerät erforderliche Ladeleistung informiert. Angegeben wird die Mindest- und Maximalleistung in Watt. Überdies soll die Abkürzung „USB PD“ (USB Power Delivery) auf dem Piktogramm angegeben werden, wenn das Produkt das Schnellladeprotokoll unterstützt. Allerdings müssen auch die Kabel dieses Protokoll unterstützen.
Ausnahme: Gaming-Notebooks
Die EU macht eine Ausnahme bei der Netzteil-Freiheit: Besonders leistungsstarke Modelle wie Gaming-Notebooks oder mobile Workstations können immer noch Ladeanschlüsse mit runden oder mehrpoligen Ports besitzen, da ihre Leistungsaufnahme bisweilen über der liegt, die USB-C hergibt – das sind derzeit maximal 240 W.
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Microsoft macht übrigens ein wenig mit: Der Konzern setzt für Geräte wie Notebooks und Tablets mit Windows 11 strengere Mindestanforderungen für USB-C durch. Alle USB-C-Anschlüsse von Windows-11-Mobilgeräten müssen künftig Daten übertragen können, per USB aufladbar sein, externe Geräte laden und die Ausgabe an externe Bildschirme oder Beamer unterstützen. Dafür passt Microsoft das sogenannte Windows Hardware Compatibility Program (WHCP) an. Dieses Zertifizierungsprogramm ist für alle Hersteller Pflicht, die Windows 11 etwa auf einem Notebook vorinstallieren wollen.
Die nächste Zündstufe der EU-Regelung erfolgt im Jahr 2028: Dann wird die USB-C-Pflicht auf Ladegeräte ausgeweitet. Die neuen Vorschriften der Ökodesign-Verordnung gelten dann für externe Netzteile, die Geräte wie Laptops, Smartphones, WLAN-Router und Computermonitore aufladen oder mit Strom versorgen. Diese Produkte müssen ab 2028 höhere Energieeffizienzstandards erfüllen und interoperabler werden. Das heißt konkret, dass USB-Ladegeräte auf dem EU-Markt mindestens über einen USB-Typ-C-Anschluss verfügen und mit abnehmbaren Kabeln funktionieren müssen. Laut EU-Kommission werden jährlich über 400 Millionen externe Netzteile in der EU verkauft; die Maßnahme soll bis 2035 jährlich rund 3 Prozent des Energieverbrauchs über den Lebenszyklus dieser Geräte einsparen.
(afl)
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