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Künstliche Intelligenz

iX-Workshop: Wie Angreifer vorgehen – Pentesting mit Open-Source-Tools


Hacken wie die Hacker: Im iX-Workshop Sich selbst hacken – Pentesting mit Open-Source-Werkzeugen lernen Sie, wie Angreifer vorgehen, um Fehlkonfigurationen und andere Schwachstellen in der Unternehmens-IT aufzuspüren und auszunutzen. Mit den gewonnenen Erkenntnissen fällt es Ihnen leichter, Ihre eigenen Systeme effektiv abzusichern.

Unter dem Stichwort OSINT (Open Source Intelligence) lernen Sie zunächst jene Techniken kennen, mit deren Hilfe sich öffentlich verfügbare Informationen über eine Organisation oder ein Unternehmen sammeln und auswerten lassen – und damit auch mögliche Hintertüren ins System, wie etwa kompromittierte Passwörter. Mit verschiedenen frei verfügbaren Open Source-Werkzeugen und Audit-Tools können im nächsten Schritt Untersuchungen auf Netzwerkebene durchgeführt, Web-Applikationen überprüft oder auch Möglichkeiten der Privilegien-Eskalation unter Windows und Linux aufgedeckt werden.

Oktober
29.09. – 01.10.2025
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr
10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 31. Aug. 2025
November
10.11. – 12.11.2025
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr
10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 12. Okt. 2025
Dezember
09.12. – 11.12.2025
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr
10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 10. Nov. 2025

Ein Schwerpunkt des Workshops liegt auf der Überprüfung von Microsofts zentralem Verzeichnisdienst Active Directory, da dieser ein beliebtes Angriffsziel für Hacker ist. Erfahren Sie, wie Sie Schwachstellen in diesem zentralen Element der Unternehmens-IT aufdecken und gezielt beheben können. Ebenso kommen Maßnahmen wie die Implementierung einer Mehr-Faktor-Authentifizierung und die differenzierte Vergabe von Berechtigungen zur Sprache, um Ihre IT-Systeme effektiv abzusichern.

Anhand von realen Fallbeispielen und praktischen Übungen erläutert Thomas Kudlacek die verschiedenen Phasen eines Cyberangriffs. Er zeigt Ihnen die Vorgehensweisen und Werkzeuge, die in den verschiedenen Phasen zum Einsatz kommen und vermittelt Ihnen die Grundlagen für den sicheren Umgang mit Open-Source-Tools. Aus Zeit- und Effizienzgründen führen Sie nur ausgewählte Übungen selbst durch. Der Trainer gibt Ihnen Empfehlungen, wie Sie im Anschluss selbstständig üben können und stellt Ihnen entsprechende Unterlagen zur Verfügung.

Ihr Trainer Thomas Kudlacek ist Cyber-Security-Specialist bei der Cyber Security Academy von Oneconsult. Zuvor war er als Penetrationstester für einen internationalen Dienstleister tätig.


Upgrade für Ihre IT-Skills - Von Experte zu Experte

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(ilk)



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Telekom Deutschland beruft neuen Technikchef


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Mit dem Aufstieg von Abdu Mudesir in den Vorstand der Telekom rückt Alexander Jenbar auf den Posten des Technikchefs für Deutschland nach. Das teilte die Deutsche Telekom am Donnerstagabend in Bonn mit. Jenbar kommt von T-Mobile Polska, wo er bisher als Chief Technology and Innovation Officer (CTIO) im Vorstand saß.

Jenbar bringt jahrzehntelange Erfahrung in der Branche mit. Der 52-jährige Österreicher war seit September 2022 Mitglied des Vorstands bei T-Mobile Polska. Zu seinen vorherigen Stationen gehören Telekom Romania, TDC Net in Dänemark sowie A1 Telekom Austria. Davor war er unter anderem in Thailand und Deutschland tätig.

„Ich freue mich darauf, gemeinsam mit dem starken Team der Telekom Deutschland die nächsten Innovationsschritte zu gehen“, erklärt Jenbar. „Unsere Mission ist klar: Wir wollen Glasfaser- und Mobilfunknetze weiter konsequent ausbauen und die Telekom zur Nummer eins im digitalen Markt machen.“


Technologie-Vorständin Claudia Nemat spricht auf dem "Netzetag" der Deutschen Telekom 2024 in Berlin

Technologie-Vorständin Claudia Nemat spricht auf dem "Netzetag" der Deutschen Telekom 2024 in Berlin

(Bild: heise medien / Volker Briegleb)

Mudesir hat zum 1. Oktober den Vorstandsposten für Technologie und Innovation von Claudia Nemat übernommen, die das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlässt. In Nemats 2016 neu geschaffenem Ressort verantwortete er als CTO die Technik der Telekom-Gruppe, mit dem Ausscheiden von Walter Goldenits 2022 übernahm Mudesir auch die Rolle des Technikchefs der Telekom Deutschland.

Mudesir hat in Bremen Computerwissenschaft und Elektrotechnik studiert. 2010 promovierte er mit einer Arbeit über drahtlose Kommunikationstechnik. Seit 2018 ist er bei der Deutschen Telekom. Seine beruflichen Stationen vor der Telekom waren bei der Unternehmensberatung Altran und dem Ausrüster Huawei.

„Ich danke Abdu Mudesir für die wertvolle Arbeit mit dem Technik-Team und all die Erfolge, die unseren Kundinnen und Kunden ein überragendes Netzerlebnis bieten“, sagt Telekom-Deutschlandchef Rodrigo Diehl. „Abdu hat die Digitalisierung Deutschlands und die Nutzung von KI in unserem Netz maßgeblich vorangetrieben. Mit Alexander Jenbar konnten wir einen sehr versierten Technik-Experten als Nachfolger gewinnen.“

Nemat hatte im Mai ihren vorzeitigen Abschied von der Telekom angekündigt. Sie hat dem Vorstand der Telekom 14 Jahre angehört. Die studierte Physikerin hat in ihrer Zeit bei der Telekom grundlegende technologische Fortschritte begleitet wie zuletzt die Künstliche Intelligenz.

Nemat galt neben dem ehemaligen Deutschlandchef Srini Gopalan als eine Kandidatin für die Nachfolge von Vorstandsboss Tim Höttges. Nachdem der Aufsichtsrat Anfang des Jahres Höttges Vertrag noch einmal verlängert hatte, entschied sie sich, zu neuen Ufern aufzubrechen. Gopalan war in die USA gegangen und wird nächster CEO der US-Tochter T-Mobile.


(vbr)



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Athena1 wird Europas erster Rüstungs-Prozessor


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Regierungen und Hersteller in der EU sollen ab dem zweiten Halbjahr 2027 den europäischen Prozessor Athena1 kaufen können. Der französische Chipdesigner SiPearl entwirft ihn im Rahmen der European Processor Initiative (EPI).

Athena1 nutzt offenbar das identische oder weitgehend gleiche CPU-Die wie der bereits angekündigte Rhea1. Das Herzstück bilden 80 ARM-Kerne vom Typ Neoverse V1, beim Athena1 allerdings ohne flottes High-Bandwidth Memory (HBM2e) direkt auf dem CPU-Träger. Der Prozessor ist zwingend auf DDR5-Speicher angewiesen. Diese Bauweise macht die CPU günstiger.

SiPearl nennt drei Anwendungsfelder: Regierung, Rüstungsindustrie sowie Luft- und Raumfahrt (Aerospace). Ein kurzes Vorstellungsvideo zeigt explizit Kampfgerät als Einsatzgebiet. Es ist das erste Modell für diesen Zweck.

Insbesondere in der Rüstungsindustrie und Luft- sowie Raumfahrt stört die alte Technik nicht: Dort ist die Leistung zweitrangig, viel wichtiger ist die Zuverlässigkeit, insbesondere in unterschiedlichen Umgebungsbedingungen (Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Strahlung). Die Neoverse-V1-Kerne stammen noch aus dem Jahr 2022, der angestrebte 7-Nanometer-Fertigungsprozess von vor 2020. Außer einer 80-Kern-Version kommen auch Varianten mit 64, 48, 32 und 16 CPU-Kernen.

Der taiwanische Chipauftragsfertiger TSMC produziert sowohl Rhea1 als auch Athena1 – eine europäische Alternative mit einem geeigneten Fertigungsprozess gibt es nicht. Unklar ist, ob das Athena1-Chipdesign von Rhea1 abweicht, etwa um den Prozessor besser gegen Umwelteinflüsse abzuhärten.

TSMC übernimmt zunächst auch die weitere Verarbeitung der Chips, setzt sie also unter anderem auf ihre Träger (Packaging). SiPearl will das Packaging später nach Europa holen, um die hiesige Industrie zu stärken.


(mma)



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Kameras im Betrieb: Arbeiter erhält 15.000 Euro Entschädigung für Überwachung


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Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 28. Mai die Rechte von Beschäftigten gegenüber einer Ausspähung durch Arbeitgeber gestärkt. Die 18. Kammer entschied, dass ein Arbeitnehmer, der über fast zwei Jahre hinweg unzulässig per Video überwacht wurde, Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung in Höhe von 15.000 Euro hat. Sie wertete die dauerhafte Überwachung der Arbeitsstätte als schwere Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers (Az.: 18 SLa 959/24).

Der Fall betraf einen Produktionsmitarbeiter in einem Betrieb zur Herstellung von Stahlblöcken. Das beklagte Unternehmen überwachte die 15.000 Quadratmeter große Betriebshalle, das Lager, Verbindungsgänge und sogar Büroräume mit insgesamt 34 Videokameras. Sie zeichneten teilweise 24 Stunden am Tag in HD mit Zoom- und Echtzeitzugriff auf, wobei die Aufnahmen mindestens 48 Stunden gespeichert wurden.

Der Kläger arbeitete überwiegend an einer Schälmaschine. Obwohl er dort meist mit dem Rücken zur Kamera stand, wurde sein Arbeitsplatz permanent überwacht. Sobald er seinen Arbeitsplatz verließ, um etwa zu den Toiletten, dem Pausenraum oder dem Büro zu gehen, wurde er zwangsläufig auch von vorn erfasst.

Die Erholungs- und Sanitärräume selbst waren zwar nicht überwacht. Doch über die Kameras konnte kontrolliert werden, wann und wie lange der Arbeitnehmer sich auf dem Weg dorthin befand. Die beklagte Überwachung erstreckte sich über einen Zeitraum von 22 Monaten (Januar 2023 bis Oktober 2024).

Die Firma rechtfertigte die einschneidende Maßnahme mit dem Schutz vor Diebstahl und Vandalismus sowie der Arbeitssicherheit. Als weitere Gründe nannte sie das Nachverfolgen von Maschinenausfällen und der korrekten Materialverladung. Der Kläger hingegen litt nach eigenen Angaben unter einem erheblichen Leistungs- und Anpassungsdruck. Er fühlte sich permanent beobachtet und berichtete, der Geschäftsführer habe Mitarbeiter auch unerwartet angerufen und zu ihren Pausenzeiten befragt.

Das LAG Hamm bestätigte die Auffassung der Vorinstanz, dem Arbeitsgericht Dortmund, wonach die Videoüberwachung rechtswidrig war. Im Rahmen der Maßnahme werden laut dem Urteil personenbezogene Daten verarbeitet, sodass sie daher den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) genügen müsse.

Die im Arbeitsvertrag enthaltene allgemeine Klausel zur Datenverarbeitung sahen die Richter als unwirksam an, da die erforderliche Freiwilligkeit der Einwilligung bei Abschluss eines solchen Dokuments fehlt. Auch die nötige Belehrung über das Widerrufsrecht sei nicht erfolgt. Die Überwachung war laut dem Urteil unverhältnismäßig und konnte nicht durch die berechtigten Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt werden.

Die pauschal behaupteten Diebstahl- und Manipulationsgefahren habe das Unternehmen nicht ausreichend konkretisiert, moniert das LAG. Für viele Zwecke, wie den Diebstahlschutz von außen, wäre die Überwachung des externen Bereichs ein milderes Mittel gewesen. Zudem sei die Kontrolle der gesamten Halle inklusive des Arbeitsplatzes des Klägers zum Verfolgen von Maschinenausfällen oder zur Dokumentation der Verladung nicht erforderlich gewesen. Die Richter hielten auch fest, dass die Beklagte die Maßnahme vorsätzlich durchführte.

Der Anspruch auf finanzielle Entschädigung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) setzt einen schweren, rechtswidrigen und schuldhaften Eingriff in das Persönlichkeitsrecht voraus. Das LAG Hamm sah einen solchen gegeben – nicht nur aufgrund der Dauer der Rund-um-die-Uhr-Beschattung.

Die eingesetzte HD-Technik habe eine „Live-Überwachung“ und das Beobachten von Gesichtern und Mimik erlaubt und sei daher sehr invasiv gewesen. Zudem sei ein „extrem hoher Anpassungsdruck“ erzeugt worden, da die Arbeitnehmer zu jedem Zeitpunkt mit der Beobachtung rechnen mussten. Die Beklagte habe die unverhältnismäßige Ausspähung auch unverändert fortgeführt, obwohl der Kläger die Unerwünschtheit und Rechtswidrigkeit mit anwaltlichem Schreiben rügte.

Die vergleichsweise hohe Summe von 15.000 Euro halten die Richter für angemessen, da sie eine Genugtuungsfunktion für den Kläger erfüllen und die Firma von künftigen Verletzungen abbringen soll. Die ursprüngliche Unterlassungsklage wies das LAG dagegen ab, da das Arbeitsverhältnis der Parteien zwischenzeitlich beendet sei und somit keine Wiederholungsgefahr mehr bestehe. Rechtsmittel gegen das Urteil hat die Kammer nicht zugelassen. Mit einer potenziellen Beschwerde darüber müsste sich das Bundesarbeitsgericht beschäftigen.


(wpl)



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