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Künstliche Intelligenz

Jetzt in der Make 5/25: Energie im Griff


Ob zu Hause oder unterwegs: Wer Energie clever nutzt, macht sich nicht nur unabhängiger, sondern kann auch bares Geld sparen. Die benötigte Technik wird zum Glück immer erschwinglicher und die Maker-Community arbeitet fleißig an Lösungen, mit denen sich Photovoltaik, Wärmepumpe und Co. optimal nutzen lassen. In der Make 5/25 präsentieren wir diesmal gleich drei praktische Projekte zum Thema Energienutzung und liefern mit anschaulichen Anleitungen das nötige Know-how, um direkt durchzustarten.

Mit unserem mobilen, selbstgebauten Photovoltaik-Anhänger kann man den Strom überall dorthin mitnehmen, wo man ihn benötigt. Er ist mit genügend PV-Modulen ausgestattet, um bis zu 2165 Watt zu erzeugen, und die Panels lassen sich in geparkter Position per Knopfdruck ausklappen, um sie zur Sonne auszurichten. Aber auch zugeklappt kann man während der Fahrt Energie tanken, um sie etwa später auf dem Campingplatz zu nutzen. Wie das Aluminium-Gerüst im Anhänger konstruiert ist und die Mechanik funktioniert, erklären wir in der Make 5/25. Die elektronische Verschaltung folgt im nächsten Heft.



Der Sonne hinterher: Mit dem PV-Anhänger hat man die mobile Energiestation immer dabei.

Die Wärmepumpenserie Aquarea von Panasonic ist weit verbreitet. Doch so beliebt sie auch ist, lässt sie sich nicht ohne Weiteres ins Smart Home einbinden, um sie wirklich effizient nutzen zu können. Hier kommt das DIY-Projekt HeishaMon ins Spiel. Diese Open-Source-Platine auf ESP-Basis kann seriell mit der Wärmepumpe kommunizieren, alle relevanten Statuswerte auslesen und erlaubt sogar Eingriffe in das System: Temperatursollwerte ändern, Betriebsmodi umschalten oder die Wärmepumpe gezielt abschalten – alles kein Problem. Zudem bietet das Projekt eine einfache Integration in Home Assistant und ist unkompliziert zu installieren. Der Artikel in der Make 5/25 zeigt, was das Board kann und wie es sich anschließen und in Betrieb nehmen lässt.



Mit HeishaMon lassen sich Wärmepumpen der „Panasonic Aquarea“-Serie effizienter nutzen.

Einen Wohnwagen auszubauen, bedeutet oft auch, ihn mit einer geeigneten 230-V-Elektrik zu versehen. Möchte man das VDE-konform durchführen, gibt es einiges zu beachten. Denn was auf den ersten Blick richtig verkabelt scheint (und vielleicht auch schon funktioniert), kann bei genauerer Betrachtung oder inkorrekter Verkabelung auf dem Campingplatz gefährliche Sicherheitslücken aufweisen. Anhand eines Praxisbeispiels beschreiben wir, wie man Fallstricke erkennt und mit einer selbstgebauten, kleinen Umschaltbox Sicherheitsrisiken und Probleme vermeidet. Allerdings sollte der Umbau in jedem Fall von einer qualifizierten Elektrofachkraft durchgeführt oder geprüft werden.



Beim Verlegen von Elektrik im Wohnwagen hat eine sorgfältige und sichere Planung oberste Priorität.

Die Ausgabe 5/25 ist online und am Kiosk erhältlich. Mit einem unserer Abos lag das Heft sogar bereits im Briefkasten. Außerdem können Sie die Make bequem als Printversion oder PDF im Heise Shop bestellen – bis zum 26.9. sogar versandkostenfrei. Wenn Sie die Make lieber digital lesen, können Sie das in unseren Apps für iOS und Android. Online finden Sie auch das Inhaltsverzeichnis der Make 5/25.


(akf)



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Bundestag: Polizei darf mit Staatstrojanern Geldautomatensprenger jagen


Der Polizei wird es künftig möglich sein, Geldautomatensprenger mithilfe von Staatstrojanern zu jagen. Der Bundestag hat dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur effektiveren Ahndung und Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen“ unverändert mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD verabschiedet. Die Grünen waren dagegen, die Linke enthielt sich.

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Strafverfolger dürfen der Initiative zufolge im Kampf gegen das Sprengen von Geldautomaten zeitnah auch verschlüsselte Nachrichten mitlesen, die etwa über Messenger wie WhatsApp, Signal oder Threema ausgetauscht werden. Zudem haben die Abgeordneten schon versuchtes unerlaubtes Erwerben oder Anbieten explosionsgefährlicher Stoffe kriminalisiert.

Zur effektiven Bekämpfung der organisierten Sprengstoffkriminalität wird zudem ein Qualifikationstatbestand im Sprengstoffgesetz „für bandenmäßige und gewerbsmäßige Taten“ geschaffen. Auf entsprechende Aktivitäten steht damit Gefängnis von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Zugleich sollen solche Taten in den bereits breit angelegten Katalog aus Paragraf 100a Strafprozessordnung (StPO) aufgenommen werden. Dieser regelte ursprünglich das Abhören klassischer Telefonate oder den Zugriff auf E-Mails. Seit 2017 dürfen Ermittler damit aber auch in zahlreichen Fällen verschlüsselte Internet-Telefonate und Chats ausspionieren.

Der Gesetzgeber schuf damals eine Rechtsgrundlage für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ). Dabei geht es darum, die laufende Kommunikation direkt auf dem Endgerät eines Verdächtigen abzugreifen, bevor sie ver- oder nachdem sie entschlüsselt wird. Das Bundesverfassungsgericht urteilte im August: Die Polizei darf Staatstrojaner nicht mehr einsetzen, wenn eine verfolgte Straftat mit einer Höchstfreiheitsstrafe von drei Jahren oder weniger geahndet wird. Sogenannte „Alltagskriminalität“ soll damit außen vor bleiben.

Geldautomatensprengungen können mit dem Beschluss des Gesetzesentwurfs künftig aber mit Freiheitsstrafen von mindestens zwei Jahren, unter bestimmten Umständen wie der lebensbedrohlichen Gefährdung Dritter sogar von mindestens fünf bis zu 15 Jahren geahndet werden können. Aktuell beträgt die Mindeststrafe noch ein Jahr. Die neuen Vorgaben der Karlsruher Richter zur Quellen-TKÜ gelten hier somit nicht.

Die Aufklärung dieser Art der organisierten Sprengstoffkriminalität, insbesondere im Zusammenhang mit Geldautomatensprengungen, sei ohne Telekommunikationsüberwachung oft aussichtslos oder wesentlich erschwert, begründet die Bundesregierung ihren Ansatz. Kriminelle Banden nutzten überwiegend Telekommunikationsmittel für die Planung, Beschaffung und Durchführung der Taten, oft grenzüberschreitend und konspirativ. Nur die TKÜ ermögliche es, die arbeitsteiligen Strukturen und Kommunikationswege der Täter nachzuvollziehen und die Hinterleute zu ermitteln.

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In der abschließenden Debatte spielte Marc Henrichmann (CDU) auf den „wirklich besorgniserregenden Anstieg der Zahl der Geldautomatensprengungen“ seit 2021 an. Dieser habe einen Gesamtschaden im deutlichen dreistelligen Millionenbereich verursacht und das „Sicherheitsgefühl der Menschen“ beeinträchtigt. Helge Lindh (SPD) betonte, dass es sich hier nicht nur um Eigentumsdelikte handele: „Es geht hier elementar und ganz konkret um die Sicherheit von Menschen.“ Er hob die gemeingefährliche Natur der Taten hervor, bei denen etwa auch „Personen im Umfeld“ und Einsatzkräfte gefährdet würden.

Für die Grünen kritisierte Marcel Emmerich den Entwurf als „ein Stück Symbolpolitik ohne echten Sicherheitsgewinn“. Der aktuelle Rückgang der Sprengungen sei auf die Aufrüstung der Banken und „starke Ermittlungserfolge – gerade auch durch die internationale Zusammenarbeit, insbesondere mit den Niederlanden“ zurückzuführen. Kriminelle würden abgeschreckt, „wenn sie schnell gefasst werden“, aber nicht durch höhere Strafen. Emmerich forderte stattdessen ein „verschärftes Sprengstoffrecht“, um den Zugang zu gefährlichen Stoffen zu erschweren, sowie mehr Kontrollen.

Die Linke Katrin Fey warf der Bundesregierung vor, „reflexhaft zu Verschärfungen im Strafrecht“ zu greifen und die Gelegenheit zu nutzen, „die Befugnis zur Telekommunikationsüberwachung nochmals auszuweiten“. Sie befürchtet eine ständige Zunahme von Katalogstraftaten, die „heimliche Grundrechtseingriffe ermöglichen.“

Der Gesetzentwurf, der letztlich auf einem Vorhaben der Ampel-Regierung aufbaut, legt die Fallzahlen des Jahres 2022 zugrunde. Damals hatten die verursachten und vollendeten Sprengungen von Geldautomaten mit 496 Fällen ihren bisherigen Höhepunkt erreicht. 2024 kam es zu einem Rückgang auf 269 verübte Explosionen mit einem Beuteschaden von 13,4 Millionen Euro. Nicht nur Abgeordnete der AfD sahen in der sinkenden Tendenz aber keinen Grund zur Entwarnung.


(mho)



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Schweizer Regierung rudert zurück: E-Gesundheitsdossier statt E-Patientendossier


Zurück auf Start lautet die Devise des Bundesrats, der Schweizer Regierung. Denn das seit Jahren geplante und entwickelte und vor nicht allzu langer Zeit realisierte elektronische Patientendossier (EPD) soll wieder abgeschafft und durch ein neues Konzept ersetzt werden. Nie hat sich das EPD breit etablieren können, gerade mal 125.000 Bürgerinnen und Bürger der Schweiz – bei gut 9 Mio. Einwohnern – haben ein Patientendossier eröffnet, so die Bundesrätin Baume-Schneider am Mittwoch vor den Medien. Das sei „sehr unbefriedigend“.

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Und viel zu wenige Arztpraxen und Gesundheitseinrichtungen nutzen das EPD. Doch nur solche, die seit 2022 neu zugelassen wurden, sind überhaupt dazu verpflichtet. Allerdings müssen sich alle Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dem EPD anschließen.

2017 trat das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) in Kraft, welches die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einführung und Verbreitung des EPD festlegt, das der Gesetzgeber seit Ende 2020 schrittweise einführt.

Doch „die aktuellen Systeme haben kaum nützliche Funktionen und sind technisch veraltet.“ Manche verfügten noch nicht einmal über eine Stichwortsuche, so Elisabeth Baume-Schneider. Sie ist Bundesrätin im Eidgenössischen Departement des Innern und damit auch für Gesundheitsfragen zuständig.

Um das problembehaftete und kaum genutzte EPD zu verbessern, beschloss der Bundesrat bereits 2022, das entsprechende Gesetz komplett zu überarbeiten. Der Umfang und die meisten der neuen, tragenden Pfeiler einer „Totalrevision“ des Bundesgesetzes wurden Ende September 2024 von Baume-Schneider vorgestellt und haben sich nun zu einem Vorschlag der Regierung für ein neues Bundesgesetz über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG) herauskristallisiert. Noch handelt es sich um einen Gesetzesentwurf, der zuallererst von den beiden Räten, den Kammern des Schweizer Parlaments angenommen werden muss. Es ist ein Neustart, für den auch der Namenswechsel hin zum elektronischen Gesundheitsdossier (E-GD) stehe, so verkündet es der Bundesrat.

Zu dem vor gut einem Jahr vorgestellten Totalrevisions-Vorhaben gehörte etwa eine vielfach vorgeschlagene und geforderte Zentralisierung der Informatiksysteme, die nun definitiv kommen soll. Die technische Plattform dafür will der Bund zur Verfügung stellen.

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Das soll auch die Probleme bei der Interoperabilität zwischen den einzelnen EPD-Akteuren sowie den Datenaustausch und Kompatibilitäten verbessern. Bisher ist das EPD ein Zusammenschluss einzelner autonomer Projekte.

Gesundheitsfachpersonen und ihre Organisationen schließen sich in einem technisch-organisatorischen Verbund zusammen, der „EPD-Gemeinschaft“ genannt wird – mit teilweise unterschiedlichen technischen Infrastrukturen bei den einzelnen Stakeholdern. Das EPD ist heute auf einer Opt-in-Basis verfügbar, sprich der oder die PatientIn muss eines relativ aufwendig beantragen. Künftig soll es, wie bei einer Organspende, ein Widerspruchsrecht geben (Opt-out).

Auch sollen künftig alle Leistungserbringer im Gesundheitssystem das E-GD nutzen müssen, wenn sie über die obligatorische Krankenversicherung abrechnen. Der Bundesrat rechnet nun damit, dass das neue elektronische Gesundheitsdossier im Jahr 2030 wieder an den Start gehen kann. Sofern das Parlament dem EGDG zustimmt.


(mack)



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Bildaufhübscher: Elgato Facecam 4K im Test


Die Webcam der Corsair-Tochter eignet sich zwar auch für Videokonferenzen, hat aber vor allem Gamer im Fokus, die Spiele live übertragen und kommentieren. Denn neben einer hohen Bildwiederholrate und 4K-Auflösung bringt sie eine Funktion von Fotokameras mit.

Das Kunststoffgehäuse fällt mit 10 Zentimetern Länge und fünf Zentimetern Breite recht wuchtig aus. Die Kamera wiegt aber erstaunlich wenig und hält über die mitgelieferte Halterung ebenso sicher an einem MacBook-Display wie an einem dickeren Monitor.

Alternativ passt sie auch auf Stative mit Viertelzollgewinde. Die Linse ist von einem großen Ring umgeben. An diesen lassen sich Filter mit 49-mm-Gewinde von herkömmlichen Kameraobjektiven stecken.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Bildaufhübscher: Elgato Facecam 4K im Test“.
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