Künstliche Intelligenz
Justizministerium: So sollen Hersteller von Software und KI für Produkte haften
In Deutschland soll es zeitnah einen breiten Rahmen für Schadenersatzansprüche bei fehlerhaften Produkten auch im Bereich Soft- und Hardware geben. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat dazu am Donnerstag einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts veröffentlicht. Die neuen Regeln betreffen insbesondere Schäden, die durch fehlerhafte Computerprogramme – einschließlich von Software im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) – verursacht wurden. Ein relevantes Beispiel hierfür sind Unfälle mit autonom fahrenden Fahrzeugen.
Künftig sollen Geschädigte, die durch ein fehlerhaftes Produkt einen Sachschaden oder eine Körperverletzung erleiden, laut dem Referentenentwurf auch einfacher Schadensersatz vom Hersteller erhalten können. Das BMJV will mit der Initiative die Vorgaben der neuen, Ende 2024 in Kraft getretenen EU-Produkthaftungsrichtlinie „1:1“ in deutsches Recht umsetzen. Das muss bis Anfang Dezember 2026 erfolgen. Ziel der EU-Vorgaben ist es, das Produkthaftungsrecht an die Anforderungen der Digitalisierung, der Kreislaufwirtschaft und globaler Wertschöpfungsketten anzupassen.
Der Entwurf, der noch das Bundeskabinett sowie Bundestag und Bundesrat passieren muss, sieht mehrere wesentliche Änderungen vor. Künftig soll Software – unabhängig von der Art ihrer Bereitstellung und Nutzung – generell in die Produkthaftung einbezogen werden. Auch KI-Systeme fallen unter diese Bestimmung, gerade wenn sie „lernfähig“ sind.
Open Source und Updates
Ausgenommen bleibt Open-Source-Software, die jenseits einer Geschäftstätigkeit entwickelt oder bereitgestellt wird. Das BMJV erläutert dazu in der Begründung: Würden solche Programme mit frei verfügbarem Quellcode von einem Hersteller im Rahmen einer Geschäftstätigkeit als Komponente in ein Produkt integriert, hafte letzterer für Schäden, die durch Softwarefehler verursacht werden. Die Bereitstellung von Open Source durch Non-Profit-Organisationen erfolge grundsätzlich nicht im Rahmen einer Geschäftstätigkeit. Würden Programme jedoch entgeltlich oder gegen personenbezogene Daten bereitgestellt, die auf andere Weise als ausschließlich zur Verbesserung der Sicherheit, Kompatibilität oder Interoperabilität der Software verwendet werden, liege eine kommerzielle Tätigkeit vor.
Hersteller können laut dem Plan künftig auch für Fehler haften, die durch Updates oder Upgrades verursacht werden. Gleiches gilt für das Fehlen solcher Softwareflicken, die zum Aufrechterhalten der Sicherheit erforderlich wären. Ferner sollen künftig auch verbundene digitale Dienste berücksichtigt werden, wie etwa Verkehrsdaten für das Navigationssystem eines autonomen Fahrzeugs. Wenn diese Steuerhilfe plötzlich ausfällt und das Robo-Auto daraufhin einen Unfall verursacht, „haften sowohl der Fahrzeughersteller als auch der Anbieter des Navigationsdienstes“, ist dem Entwurf zu entnehmen.
Voraussetzung ist, dass der Dienst mit Einverständnis des Fahrzeugherstellers mit dem Auto verbunden wurde und einen folgenschweren Fehler verursacht. Ersatzfähig sind Schäden, die aus Körper- oder Gesundheitsverletzungen oder Defekten von Sachen resultieren, die nicht ausschließlich für berufliche Zwecke verwendet werden und bei denen es sich nicht um das fehlerhafte Produkt selbst handelt. In diesem Fall soll die Haftung des Herstellers des autonomen Fahrzeugs sowie des Anbieters des verbundenen Dienstes neben der des Fahrzeughalters und des Fahrers nach dem Straßenverkehrsgesetz greifen.
Plattform-Betreiber sind eingeschlossen
Zugunsten der Kreislaufwirtschaft sieht das BMJV vor: Wird ein Produkt nach dem Inverkehrbringen etwa durch Upcycling wesentlich umgestaltet, soll der die Änderungen durchführende Hersteller künftig als haftbar gelten. Befindet sich der Produzent außerhalb der EU in globalen Wertschöpfungsketten und ist nicht greifbar, sollen unter bestimmten Umständen auch Importeure, Fulfilment-Dienstleister, Lieferanten und Anbieter von Online-Plattformen haften. Letzteres gilt, wenn Verbraucher davon ausgehen können, dass das Produkt entweder von einem Portal selbst oder von einem unter ihrer Aufsicht stehenden Nutzer bereitgestellt wird.
Wenn ein Produktfehler feststeht und die erlittene Verletzung typischerweise darauf zurückzuführen ist, wird dem Vorhaben nach der ursächliche Zusammenhang zwischen dem Fehler und dem Schaden grundsätzlich vermutet. Zudem könnten Gerichte Unternehmen anweisen, Beweismittel offenzulegen. Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen soll dabei gewährleistet bleiben. Diese Anpassungen sind eine Reaktion auf die zunehmende Komplexität moderner Produkte wie vernetzter Geräte und Software.
Den Entwurf hat das BMJV an Länder und Verbände versandt. Interessierte Kreise können bis zum 10. Oktober Stellung beziehen. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte: „Ob eine fehlerhafte KI einen Schaden verursacht oder eine lockere Schraube – das darf für die Ansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern keinen Unterschied machen.“ Von der Reform profitierten letztlich auch Unternehmen, „die sichere Produkte auf den Markt bringen“.
(mho)
Künstliche Intelligenz
iOS-26-Leak: Angeklagter will nur ein Fanboy sein
In dem Rechtsstreit zwischen Apple und dem bekannten YouTuber und Leaker Jon Prosser liegen nun die ersten Reaktionen der Angeklagten vor. Der mutmaßliche Komplize Prossers und Mitangeklagte Michael Ramacciotti ließ dem Gericht über seinen Anwalt mitteilen, dass er sein Leben lang ein Apple-Fanboy gewesen sei und bei der Aktion, bei der das neue Design von iOS 26 enthüllt wurde, Geld keine Rolle gespielt habe. Bei Prosser gibt es hingegen widersprüchliche Angaben: Während Apple vor Gericht ein Versäumnisurteil gegen ihn erwirken will, weil er sich nicht gemeldet habe, beteuerte Prosser in Medienberichten, er stünde mit Apple in Kontakt.
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In dem kuriosen Fall wirft Apple Prosser und Ramacciotti vor, dass sie sich illegal Zugang zum Firmen-iPhone eines Apple-Beschäftigten verschafft hätten. Auf diesem Gerät sei eine frühe Testversion von iOS 26 installiert gewesen, die den beiden Einblick in das geplante Redesign Liquid Glass gewährte. Der betroffene Mitarbeiter sei ein Freund Ramacciottis gewesen. Prosser und Ramacciotti hätten einen Plan geschmiedet, um an den Passcode des Mitarbeiters zu gelangen und dessen iPhone in dessen Abwesenheit zu öffnen. Dabei habe Ramacciotti einen FaceTime-Anruf zu Prosser gestartet, den dieser aufnahm. Aus den gewonnenen Erkenntnissen habe Prosser wiederum auf YouTube und in Veröffentlichung von Bildern berichtet.
Ramacciotti: „Bin kein Profi-Leaker“
Apple wirft den beiden die Verletzung von Geschäftsgeheimnissen und Diebstahl vor. Prosser hatte unter anderem im April das veränderte Aussehen der Kamera-App und anderer Designelemente in iOS 26 vorab publik gemacht. Apples offizielle Vorstellung fand im Juni statt.
Dass sich Ramacciotti nun darauf zurückzieht, kein professioneller Leaker zu sein, könnte der Versuch sein, dass das Gericht die Aktion nicht als gewerbsmäßige Straftat bewertet. Ramacciotti soll sich außerdem auch in Gespräch mit Apple befinden, um einen außergerichtlichen Vergleich zu schließen. Der iPhone-Hersteller zeigte sich zuletzt besorgt, dass Ramacciotti wichtige Beweise löschen könnte. Dazu zählt das Unternehmen Tausende Textnachrichten, die unter anderem zwischen ihm und Prosser verschickt wurden.
Widersprüchliche Aussagen zu Prosser
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Welchen Stand das Verfahren hingegen bei Prosser hat, der immer wieder mit skandalträchtigen Aktionen und Videos auf sich aufmerksam macht, ist unklar. Auf offiziellen Kanälen erwirkte Apple ein Versäumnisurteil des Gerichts, da es Prosser unterließ, fristgemäß auf die Klage Apples zu reagieren. Gegenüber dem US-Tech-Portal „The Verge“ behauptete Prosser hingegen, er befinde sich in Gesprächen mit Apple, könne jedoch nichts über deren Inhalt preisgeben.
(mki)
Künstliche Intelligenz
OpenAIs nächster Musik-Generator vielleicht für Sora
Bei Chatbots und Video-Generatoren gilt OpenAI als Technologieführer, nicht aber bei vollständig per KI generierter Musik – das soll sich bald ändern. Jedenfalls, wenn man einem Bericht von „The Information“ glauben will, der auf mehreren namentlich nicht genannten Quellen basiert. OpenAI soll demnach an einem neuen Musik-Generator arbeiten, nachdem das Unternehmen bereits die Modelle Musenet und Jukebox entwickelt hat. Beide sind jedoch nicht öffentlich zugänglich.
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Das neue, und noch nicht mit einem Namen bekannte Tool soll ähnlich wie der Videogenerator Sora 2 arbeiten. Dem Bericht zufolge kann man sowohl mit Text- wie Audio-Prompts Musik erstellen lassen. Auch Sora 2 kann mit Eingaben per Text, Bild oder Video umgehen. Als Beispiel für den Musik-Generator wird eine existierende Gesangsaufnahme genannt, zu der die KI eine Gitarrenbegleitung erfinden kann.
Aber auch vollständige Stücke, samt Gesang aus der Retorte, soll das System erstellen können. Das ist eine Fähigkeit, die ChatGPT bisher nicht bietet. Andere KI-Anbieter wie Suno oder Udio können aber genau das. Bei diesen Diensten ist es auch möglich, Musik im Stil von bekannten Genres errechnen zu lassen. Die Ergebnisse wirken je nach Promptaufwand mehr oder weniger authentisch.
Verdacht: Musik und Video für Werbeclips
Wie OpenAI seine neue Musik-KI anbieten will, geht aus dem Bericht noch nicht hervor. Sora 2 erschien als eigenständige App. Und bei Sora könnte auch der größte Nutzen liegen. Die aktuelle Version des Video-Generators kann zwar Dialoge, Soundeffekte und einfache Versatzstücke von Musik erfinden, nicht aber einen kompletten Soundtrack. Im menschengemachten Filmgeschäft komponieren Musiker oft anhand des fertig geschnittenen Werks genau für die einzelnen Szenen, was Editoren oder Regisseure dann aber nicht immer übernehmen.
Was Sora 2 anhand des Kontexts einer Szene kann, ist auch, die Inhalte dazu zu erfinden, wie wir bereits selbst ausprobiert haben. Sollte es OpenAI gelingen, zum Inhalt und der Stimmung eines Videos auch wirklich passende Musik zu erstellen, wäre das eine neue Dimension. „The Information“ vermutet, dass OpenAI es mit der Kombination aus Musik und Video zuerst auf den Markt für Werbeclips abgesehen hat. Ähnliches hatte Adobe mit seinem Bild-Generator und dem Slogan „Skip the Photoshoot“ bereits vor anderthalb Jahren versucht, und starken Gegenwind aus der Werbebranche kassiert.
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(nie)
Künstliche Intelligenz
Fotolocations auf Teneriffa: ein Paradies für Landschaftsfotografen
Insbesondere zu den Tagesrandzeiten, wenn die großen Hotelbusse noch – oder schon wieder – auf den Parkplätzen stehen, ist Teneriffa ein wahres Paradies für Landschaftsfotografen. Seit 1999 bereise ich die Insel und habe zahllose Orte besucht und fotografiert. Die Insel hat 458 Einwohnern pro Quadratkilometer, was knapp den Niederlanden entspricht. Doch die meisten Insulaner leben in den größeren Ballungszentren entlang der Küsten, die sich von Icod entlang der Nordküste über Puerto de la Cruz bis La Laguna und Santa Cruz in der Senke zwischen den beiden Gebirgszügen der Insel erstrecken. Wirklich unberührte Natur gibt es allerdings wenig, in fast jedem Bild sieht man Zeichen der Zivilisation, sei es eine Straße, ein Pfad oder ein Haus.
Ich habe Ihnen für diesen Artikel einen Querschnitt meiner Lieblingsfotolocations herausgesucht. Dabei habe ich auf solche verzichtet, die in Naturschutzgebieten liegen und eine Genehmigung benötigen, sowie solche, die das Wandern längerer Strecken umfassen, da dies den Umfang des Guides sprengen würde.
Einen letzten, vielleicht etwas bitteren Hinweis muss ich noch vorwegnehmen: Diebstahl ist ein ernstes Problem auf Teneriffa. Ich kenne drei Fotografenkollegen persönlich, deren Equipment aus dem Auto gestohlen wurde. Lassen Sie daher niemals Wertsachen im Pkw. Wie ich von der örtlichen Polizei erfahren habe, sind die Banden auf diese Art des Diebstahls spezialisiert und hervorragend organisiert.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Fotolocations auf Teneriffa: ein Paradies für Landschaftsfotografen“.
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