Künstliche Intelligenz
Kameraüberwachung in der Freibad-Saison: Datenschützer geben Hinweise
Mit dem Start der Freibadsaison setzen immer mehr Betreiberinnen und Betreiber auf Videoüberwachung und Künstliche Intelligenz, um Diebstähle, Einbrüche und Badeunfälle zu verhindern. Darauf weist die Landesdatenschutzbeauftragte von Nordrhein-Westfalen, Bettina Gayk, hin. Doch nicht alles, was technisch machbar ist, sei auch datenschutzrechtlich zulässig. Gerade in Freizeiteinrichtungen wie Freibädern, in denen sich Besucherinnen und Besucher frei entfalten sollen, gelten besonders hohe Datenschutzanforderungen. „Die meisten Gäste sind leicht bekleidet, viele sind Kinder – deren Daten sind besonders schützenswert“, betont Gayk.
Videoüberwachung sei nur in engen Grenzen erlaubt: So dürften Aufnahmen zum Schutz vor Einbruch oder Vandalismus ausschließlich außerhalb der Öffnungszeiten erfolgen. Während des Badebetriebs dürften Kameras lediglich Eingangsbereiche oder Zutrittsschranken erfassen, aber zum Beispiel nicht die Sitzplätze, Gastronomie oder Umkleiden. Bei Spindaufbrüchen könne eine gezielte Videoüberwachung zur Beweissicherung laut Gayk im Einzelfall zulässig sein, Umkleidebereiche seien jedoch grundsätzlich tabu. Überwachte Bereiche sollten zudem klar gekennzeichnet werden, etwa durch farbige Markierungen am Boden.
„KI kann die Aufsicht ergänzen, aber niemals ersetzen“, mahnt Gayk speziell zum Einsatz von KI-Systemen zur Erkennung von Badeunfällen. Der Landesdatenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg, Tobias Keber, hatte sich ebenfalls bereits mit dem Thema KI-Videoüberwachung im Schwimmbad befasst. „Das ist mehr als eine klassische Videoüberwachung. Das heißt, die Kameras, die Sie da haben, sind mit Datenbanken und mit KI-Systemen verbunden“, erklärte Keber im Gespräch mit heise online. Die Idee sei gut, allerdings müsse genau geprüft werden, ob und in welchem Land nachher mit den Daten KI-Systeme trainiert werden.
Im Europabad in Karlsruhe ist beispielsweise das „Ertrinkungserkennungssystem“ Lynxnight aus Israel für das Außenbecken im Europabad im Einsatz, das mit installierten Kameras funktioniert. „Über Smartwatches erhält das Personal Hinweise über mögliche Ereignisse im Außenbecken“, heißt es in einer Mitteilung des Europabads von Ende Mai. Seit Beginn des Einsatzes im Februar seien bereits über 1000 Ereignisse registriert worden, aber bei keinem hätte eingegriffen werden müssen. Die Fehlerquote solcher Systeme ist den Datenschützern zufolge nach wie vor hoch, im Notfall könnten nur Menschen Leben retten.
Überwachungssystem aus Israel
„Da das System mit jeder Meldung dazu lernt, löst es aktuell eine noch hohe Anzahl an Meldungen aus, die das Personal via Feedback-Funktion bewertet. Es zeigt sich, dass die meisten dieser Meldungen durch kurze Tauchgänge ausgelöst werden und kein tatsächliches Risiko darstellen“, heißt es weiter. Das Personal ist laut Kevin Drobot, dem stellvertretenden Schichtführer des Europabades Karlsruhe, optimistisch, dass das System durch das kontinuierliche Feedback zukünftig eine wertvolle Hilfe im Badbetrieb darstellen werde. Bilddaten speichere das System zudem nicht, „lediglich Bewegungsmuster“.
Betreiber sollten sich vor dem Einsatz neuer Überwachungstechnologien frühzeitig mit dem eigenen Datenschutzbeauftragten abstimmen. Die Landesdatenschutzbeauftragte bietet Informationen und Beratung an, um Unsicherheiten im Vorfeld zu klären und Beschwerden zu vermeiden.
(mack)
Künstliche Intelligenz
Dashcam fürs Fahrrad: Garmin Varia Vue im Test
Mit der Varia Vue verheiratet Garmin eine Fahrradlampe mit einer Kamera. Das spart Platz am Lenker, wo man sonst Licht und Actioncam separat spazieren fahren würde. Mit einem Preis von 549 Euro ist die Varia Vue jedoch kein Schnäppchen.
Das robuste Gehäuse aus Kunststoff und Metall ist sauber verarbeitet und nach IPX7 zumindest gegen Wasser geschützt. USB-Anschluss und Speicherkartenslot versteckt Garmin hinter zwei Kläppchen. An der Oberseite hat die Vue die von Actioncams bekannte Standardaufnahme. Eine Lenkerhalterung samt Adapter legt Garmin mit in den Karton. Daran dockt die Vue unten an, oben lässt sich ein Radcomputer einklicken.
Zur Einrichtung braucht es die Varia-App. Die Geräte der Varia-Serie, dazu gehören auch die mit der Vue kompatiblen Rücklichter mit Radar, werden dort gesammelt. Radcomputer, Uhren und anderes Gerät findet man in der normalen Connect-App von Garmin. Die Kopplung über Bluetooth ist schnell erledigt, die App selbst braucht man danach nur noch, um Aufnahmen einzusehen und zu speichern.
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Künstliche Intelligenz
Pornografie: Was sich für OnlyFans und Online-Sexarbeit ändert
Pornografie ist weder in Deutschland noch in Schweden illegal. Zumindest noch nicht. In Schweden gilt ab 2025 ein Gesetz, das die Nutzung von Online-Diensten wie ManyVids und OnlyFans teilweise unter Strafe stellt. Dann droht bis zu einem Jahr Haft, wenn man sexuelle Inhalte im Internet kauft.
Dahinter steckt das „Nordische Modell“. Dieser Ansatz kriminalisiert nicht das Anbieten, sondern das Bezahlen für sexuelle Dienstleistungen. Bislang waren solche „Sexkaufverbote“ auf echten Körperkontakt begrenzt. Jetzt schwappt es erstmals in den digitalen Raum. Droht nun also, dass auch digitale Formen der Sexarbeit in Europa illegal werden?
- Am 1. Juli 2025 ist es in Schweden strafbar, sexuelle Online-Dienstleistungen wie Webcam-Shows oder personalisierte Pornovideos zu kaufen.
- Sexarbeiterinnen kritisieren die Gesetzgebung als kontraproduktiv: Frauen würden nicht geschützt, dafür aber von seriösen Online-Plattformen vertrieben.
- Auch deutsche Politiker befürworten Sexkaufverbote nach dem „Nordischen Modell“, eine Anpassung des Prostituiertenschutzgesetzes steht noch aus.
Wir haben bei Parteien und Verbänden nachgefragt, ob eine ähnliche Gesetzgebung in Deutschland droht – schließlich befürworten auch CDU und CSU das Nordische Modell. Außerdem erklärt eine Vertreterin der schwedischen Sexarbeiterinnen-Organisation Red Umbrella, welche negativen Folgen sie nicht nur für Anbieterinnen und Anbieter, sondern alle Internetnutzer in Europa befürchtet.
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Künstliche Intelligenz
c’t-Webinar: Im Bann der Quanten – eine Reise ins Unsichtbare
Quantenphysik zieht Menschen weltweit in ihren Bann. Sie folgt einem Modell, das unserer Intuition widerspricht und dessen Interpretation selbst Genies wie Einstein vor große Rätsel stellte: Katzen können gleichzeitig tot und lebendig sein, Teilchen sich an mehreren Orten zugleich befinden. Doch genau das macht die Quantenphysik so faszinierend. Tief im Inneren schlummert ein Kosmos, der gänzlich anderen Regeln folgt, als man sie aus dem Alltag kennt. Und obwohl sie nur für die kleinsten Objekte eine Rolle spielt, ist sie überall: im Computer, im Smartphone, im Laser und beim Arzt.
Das c’t-Webinar „Grundlagen der Quantenphysik“ nimmt Sie mit auf eine Reise in diese Welt. Sabrina Patsch, c’t-Redakteurin und promovierte Quantenphysikerin, leitet Sie durch dieses Webinar und zeigt Ihnen anschaulich, wie Quantenphysik und Quantencomputing wirklich funktionieren.
Wissen für Einsteiger
Zu Beginn lernen Sie die zentralen Grundbegriffe kennen: Welle-Teilchen-Dualismus, Superposition, Verschränkung und mehr. Anschließend blicken Sie zurück auf die erste Quantenrevolution, die Laser, Halbleiter, Transistoren und noch viele weitere Technologien hervorgebracht hat, die heute allgegenwärtig sind. Schließlich wenden Sie sich den Quantentechnologien der zweiten Quantenrevolution zu: Quantensensoren, Quantenkryptografie und natürlich den Quantencomputer.
Haben Sie keine Scheu, falls Sie diese Begriffe womöglich schon einmal gehört, aber bisher nicht verstanden haben. Dieses Webinar richtet sich an wissenschaftsaffine Menschen ohne Vorkenntnisse. Ziel des Webinars ist, dass Sie zentrale Begriffe der Quantenphysik verstehen, die Grundideen der Quantentechnologien nachvollziehen und Kenngrößen von Quantencomputern einordnen können. So erlangen Sie das notwendige Wissen, um aktuelle Entwicklungen zu erfassen und mitreden zu können.
Fragen stellen und Aufzeichnung nutzen
Während der Veranstaltung haben Sie die Möglichkeit, über einen Online-Chat Fragen zu stellen. Sie benötigen lediglich einen aktuellen Browser, um am Webinar teilzunehmen. Falls Sie einmal nicht ganz mitkommen, können Sie die Inhalte später bequem in der Aufzeichnung und mit ergänzenden Materialien nachvollziehen. Alle Informationen zur Veranstaltung und Anmeldung finden Sie auf der Seite zum c’t-Webinar von heise academy.
- Termin: 26. Juni 2025
- Uhrzeit: 16:00 bis 18:30 Uhr
- Kosten: 69,00 Euro
(abr)
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Juni 22, 2025 at 12:04 am
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