Künstliche Intelligenz
Kameraüberwachung in der Freibad-Saison: Datenschützer geben Hinweise
Mit dem Start der Freibadsaison setzen immer mehr Betreiberinnen und Betreiber auf Videoüberwachung und Künstliche Intelligenz, um Diebstähle, Einbrüche und Badeunfälle zu verhindern. Darauf weist die Landesdatenschutzbeauftragte von Nordrhein-Westfalen, Bettina Gayk, hin. Doch nicht alles, was technisch machbar ist, sei auch datenschutzrechtlich zulässig. Gerade in Freizeiteinrichtungen wie Freibädern, in denen sich Besucherinnen und Besucher frei entfalten sollen, gelten besonders hohe Datenschutzanforderungen. „Die meisten Gäste sind leicht bekleidet, viele sind Kinder – deren Daten sind besonders schützenswert“, betont Gayk.
Videoüberwachung sei nur in engen Grenzen erlaubt: So dürften Aufnahmen zum Schutz vor Einbruch oder Vandalismus ausschließlich außerhalb der Öffnungszeiten erfolgen. Während des Badebetriebs dürften Kameras lediglich Eingangsbereiche oder Zutrittsschranken erfassen, aber zum Beispiel nicht die Sitzplätze, Gastronomie oder Umkleiden. Bei Spindaufbrüchen könne eine gezielte Videoüberwachung zur Beweissicherung laut Gayk im Einzelfall zulässig sein, Umkleidebereiche seien jedoch grundsätzlich tabu. Überwachte Bereiche sollten zudem klar gekennzeichnet werden, etwa durch farbige Markierungen am Boden.
„KI kann die Aufsicht ergänzen, aber niemals ersetzen“, mahnt Gayk speziell zum Einsatz von KI-Systemen zur Erkennung von Badeunfällen. Der Landesdatenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg, Tobias Keber, hatte sich ebenfalls bereits mit dem Thema KI-Videoüberwachung im Schwimmbad befasst. „Das ist mehr als eine klassische Videoüberwachung. Das heißt, die Kameras, die Sie da haben, sind mit Datenbanken und mit KI-Systemen verbunden“, erklärte Keber im Gespräch mit heise online. Die Idee sei gut, allerdings müsse genau geprüft werden, ob und in welchem Land nachher mit den Daten KI-Systeme trainiert werden.
Im Europabad in Karlsruhe ist beispielsweise das „Ertrinkungserkennungssystem“ Lynxnight aus Israel für das Außenbecken im Europabad im Einsatz, das mit installierten Kameras funktioniert. „Über Smartwatches erhält das Personal Hinweise über mögliche Ereignisse im Außenbecken“, heißt es in einer Mitteilung des Europabads von Ende Mai. Seit Beginn des Einsatzes im Februar seien bereits über 1000 Ereignisse registriert worden, aber bei keinem hätte eingegriffen werden müssen. Die Fehlerquote solcher Systeme ist den Datenschützern zufolge nach wie vor hoch, im Notfall könnten nur Menschen Leben retten.
Überwachungssystem aus Israel
„Da das System mit jeder Meldung dazu lernt, löst es aktuell eine noch hohe Anzahl an Meldungen aus, die das Personal via Feedback-Funktion bewertet. Es zeigt sich, dass die meisten dieser Meldungen durch kurze Tauchgänge ausgelöst werden und kein tatsächliches Risiko darstellen“, heißt es weiter. Das Personal ist laut Kevin Drobot, dem stellvertretenden Schichtführer des Europabades Karlsruhe, optimistisch, dass das System durch das kontinuierliche Feedback zukünftig eine wertvolle Hilfe im Badbetrieb darstellen werde. Bilddaten speichere das System zudem nicht, „lediglich Bewegungsmuster“.
Betreiber sollten sich vor dem Einsatz neuer Überwachungstechnologien frühzeitig mit dem eigenen Datenschutzbeauftragten abstimmen. Die Landesdatenschutzbeauftragte bietet Informationen und Beratung an, um Unsicherheiten im Vorfeld zu klären und Beschwerden zu vermeiden.
(mack)
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