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Keine andere Kalender-App darf Standard sein: Apple bügelt Proton-Anfrage ab


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Der auf iPhones als Standard vorinstallierte Apple Kalender lässt sich durch keine andere App ersetzen – und daran will Apple offensichtlich nichts ändern. Einen Antrag des Anbieters Proton nach einer iOS-Option, um einen anderen Standard-Kalender zu wählen, hat der Konzern schon im Sommer abgelehnt. Dies geht aus Apples nur für registrierte Entwickler zugänglichem Interoperabilitäts-Tracker hervor. Dort dokumentiert das Unternehmen solche gemäß dem Digital Markets Act möglichen Anfragen nachträglich.

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Proton wünschte demzufolge, dass Nutzer andere Kalender-Apps wie Proton Calender in iOS als Default-App für Termine und Ereignisse definieren können. Erst dadurch lässt sich schließlich der volle Funktionsumfang bereitstellen, um etwa Termineinladungen direkt zu öffnen oder Termine aus anderen Apps und Systemdiensten vereinfacht hinzuzufügen, argumentierte der Anbieter. Bislang öffnen sich diese stets im Apple-Kalender.

Apple wies die Anfrage Ende August direkt zurück, ohne eine weitere Umsetzung zu prüfen. Eine derartige neue Funktion falle nicht unter den Artikel 6 Absatz 7 des Digital Markets Acts, der Gatekeeper wie Apple dazu verpflichtet, für Interoperabilität zu sorgen. Drittanbieter müssen demnach denselben Zugang zu bestehenden Systemfunktionen erhalten wie die Apps und Dienste des Plattformbetreibers. Die Bitte zur Schaffung eines „Mechanismus, mit dem Nutzer Drittanbieter-Kalender-Apps als Standard festlegen können, würde Änderungen an systemweiten Betriebssystemfunktionen erfordern“, führte Apple als Begründung ins Feld – und markierte die Anfrage als „abgeschlossen“.

Bei anderen App-Kategorien musste Apple bereits die Änderung der Standard-App ermöglichen. Bei Browsern wird sogar ein Dialog eingeblendet, der Alternativen zur Wahl stellt – eine von Apple scharf kritisierte Vorgabe des Digital Markets Acts.

Inzwischen gibt es – nicht zuletzt auf Druck der EU-Kommission – einen eigenen Abschnitt für Standard-Apps in den iOS-Einstellungen. Dort lassen sich neben Browser und E-Mail-Client auch Navigation, Messaging, Übersetzung, Anruf-App und Standard-App-Store ändern. Manches davon – wie die alternativen App-Läden und etwa andere Textnachrichten-Apps – stehen nur auf Geräten in der EU zur Wahl. Dritt-Apps müssen sich erst integrieren, damit sie als Option auftauchen. Das konkrete Angebot für alternative Standard-Apps ist bislang überschaubar.

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(lbe)



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Bundesarbeitsgericht: Keine Betriebsräte bei reiner App-Steuerung


In der Welt der Lieferdienste und Plattformökonomie schien die Mitbestimmung zuletzt auf dem Vormarsch zu sein. In Städten wie Braunschweig, Kiel oder Bremen wählten Kuriere eigene Betriebsräte, um ihren Interessen gegenüber großen Betreibern wie Lieferando, Uber Eats oder Wolt Gehör zu verschaffen. Doch der rechtliche Boden unter diesen Gremien hat nun massiv nachgegeben. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in mehreren am Mittwoch verkündeten Beschlüssen klargestellt, dass die rein digitale Steuerung über eine App nicht ausreicht, um ein Liefergebiet rechtlich als eigenständigen Betrieb einzustufen (u.a. Az.: 7 ABR 23/24).

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Der Streit dreht sich um eine fundamentale Frage des Arbeitsrechts: Was genau ist ein Betrieb? Bisher definiert das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) diesen als eine organisatorische Einheit, innerhalb derer ein Arbeitgeber mithilfe personeller und materieller Mittel bestimmte arbeitstechnische Zwecke verfolgt. Entscheidend ist dabei die Leitungsmacht – also die Kompetenz, in personellen und sozialen Angelegenheiten verbindliche Entscheidungen zu treffen.

Bei dem betroffenen Lieferdienst sind die Strukturen zweigeteilt. Es gibt „Hub-Cities“, in denen neben den Fahrern auch Verwaltung und Backoffice sitzen. Auf der anderen Seite stehen „Remote-Cities“: Dort sind lediglich die Kuriere unterwegs, gesteuert durch Algorithmen und eine zentrale App. Die Arbeitgeberin focht die Wahlen in diesen Außenposten an, da dort die nötige Leitungsinfrastruktur vor Ort fehle. Das BAG gab dieser Sichtweise nun Recht. Eine Zusammenfassung von Fahrern zu einem Liefergebiet mit eigenem Dienstplan genüge nicht, um die für einen Betrieb erforderliche organisatorische Selbstständigkeit zu begründen.

Die Hoffnung von Gewerkschaften, das höchste deutsche Arbeitsgericht würde den Betriebsbegriff im Zuge der Digitalisierung dynamisch ausweiten, hat sich so zerschlagen. Die Erfurter Richter betonen, dass die Maßstäbe des BetrVG auch dann gelten, wenn die Arbeitsverhältnisse im Wesentlichen digital gesteuert werden. Ein Mindestmaß an organisatorischer Eigenständigkeit muss vorhanden sein. Eine bloße Interessengemeinschaft von Fahrern, die denselben Algorithmus nutzen, erfüllt diese Kriterien nicht.

Damit folgt das BAG der Linie, die Experten bereits skizzierten. Der Gesetzgeber senkte 2021 zwar mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz Hürden für Wahlen, tastete den Kern des Betriebsbegriffs aber nicht an. Das Gericht macht nun deutlich, dass es nicht seine Aufgabe ist, diese gesetzgeberische Lücke durch weitreichende Rechtsprechung zu füllen.

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Erst im Juli monierte der Bundesrat, dass die aktuelle Rechtsprechung Mitarbeitern in per App abgegrenzten Liefergebieten den Zugang zu eigener Mitbestimmung faktisch versage. Die Länderkammer forderte den Gesetzgeber daher auf, den Betriebsbegriff an die Realität der digitalen Arbeitswelt anzupassen. Gerade in der Gründungsphase müssten solche Gremien besser vor Beeinträchtigungen durch Arbeitgeber geschützt werden. Die Länder sehen hier die Gefahr von „Union-Busting“, wenn digitale Strukturen dazu genutzt werden, die Bildung von Betriebsräten durch organisatorische Tricks zu erschweren oder unmöglich zu machen.

Die Entscheidung fällt in eine kritische Zeit, da im Frühjahr bundesweit die regelmäßigen Betriebsratswahlen anstehen. Für viele Wahlvorstände im Liefer-, Handels- und Dienstleistungssektor wirkt das Urteil wie eine kalte Dusche, bietet aber gleichzeitig Rechtssicherheit. Wer in digital fragmentierten Strukturen Wahlen organisiert, muss genau prüfen, ob die angezielte Einheit überhaupt betriebsratsfähig ist. Ansonsten droht die nachträgliche Unwirksamkeit durch die Arbeitsgerichte.

Der Ball liegt jetzt im Feld des Gesetzgebers. Das Arbeitsministerium muss entscheiden, ob es dem Ruf des Bundesrats folgt. Bis dahin bleibt der ortsgebundene Leitungsbegriff der Goldstandard – auch wenn der Chef nur noch als Icon auf dem Smartphone erscheint.


(mho)



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Gas-Durst für den KI-Boom: Neue Rechenzentren gefährden deutsche Klimaziele


Der Hunger nach Rechenleistung kennt derzeit aufgrund des KI-Hypes kaum Grenzen. Doch der Preis für den technologischen Fortschritt wird zunehmend auch in Treibhausgas-Emissionen gemessen. Die jüngste Ausgabe des „Global Oil and Gas Plant Tracker“ (GOGPT) durch den Global Energy Monitor offenbart eine Entwicklung, die Klimaschützer und Experten alarmiert. Weltweit – auch in Deutschland – zeichnet sich demnach ein Trend ab, bei dem der Ausbau von Gaskraftwerken untrennbar mit dem Wachstum der digitalen Infrastruktur verknüpft ist.

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Der GOGPT erfasst global Anlagen ab einer Kapazität von 50 Megawatt, in der EU und Großbritannien bereits ab 20 Megawatt. Die neuen Daten aus der Übersicht zeigen, dass die Energiewende im digitalen Sektor ins Stocken gerät.

Besonders in Deutschland wird das Ausmaß der Abhängigkeit sichtbar. Aktuelle Pläne etwa von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sehen neue Gaskraftwerke an strategisch wichtigen Standorten wie Mainz, Frankfurt, Birstein, Leipheim und Großkrotzenburg vor. Diese sollen primär der Versorgung von Rechenzentren dienen. Insgesamt stehen laut dem Tracker Kapazitäten von bis zu 1,95 Gigawatt in direktem Zusammenhang mit diesen Rechenclustern. Das entspricht fast 13 Prozent des gesamten in Deutschland angekündigten oder im Bau befindlichen Zubaus an Gaskraftwerken, der sich auf gut 15 Gigawatt beläuft.

Was auf den ersten Blick wie eine notwendige Brückentechnologie für die Versorgungssicherheit wirkt, entpuppt sich so bei genauerem Hinsehen als potenzieller Stolperstein für die nationalen Klimaziele.

Julian Bothe von der Organisation AlgorithmWatch sieht in dieser Entwicklung eine Gefahr. Der Wettbewerb um immer mehr Rechenleistung drohe die Klimaziele auszuhebeln, da die bestehenden gesetzlichen Regelungen nicht ausreichten. Zwar schreibe das Energieeffizienzgesetz vor, dass Rechenzentren ab dem Jahr 2027 in der Bilanz vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Doch die Praxis der „bilanziellen“ Rechnung steht massiv in der Kritik.

Bisher reicht es aus, wenn Betreiber über das Jahr verteilt Zertifikate für Grünstrom erwerben, während der tatsächliche Strom aus der Steckdose in Spitzenlastzeiten weiterhin aus fossilen Quellen stammt. Bothe fordert deshalb eine Verschärfung: Genehmigungen sollten nur noch erteilt werden dürfen, wenn der Betrieb zu jeder einzelnen Stunde durch zusätzlich geschaffene regenerative Quellen gedeckt sei.

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Ein Blick über den Atlantik zeigt, wohin die Reise ohne strikte Regulierung gehen könnte. In den USA haben sich die geplanten Kapazitäten für Gaskraftwerke binnen eines Jahres auf 252 Gigawatt fast verdreifacht. Ein Viertel des weltweiten Zubaus findet dort statt, getrieben nahezu ausschließlich durch den immensen Energiebedarf von KI-Rechenzentren. Dieser Trend konterkariert die internationalen Bemühungen zur Dekarbonisierung und dient AlgorithmWatch zufolge als Warnsignal für den europäischen Markt. Wenn der Ausbau der Erneuerbaren nicht mit dem Tempo der Serverfarmen Schritt halte, drohe das Erdgas zum dauerhaften Begleiter der Digitalisierung zu werden.

Auch die gesellschaftliche Akzeptanz für diesen Kurs schwindet. Eine repräsentative Umfrage im Auftrag von AlgorithmWatch vom Oktober verdeutlicht, dass eine breite Mehrheit der Bürger eine deutlich strengere Regulierung fordert. Zwei Drittel der Befragten sprechen sich dafür aus, den Bau neuer Rechenzentren zwingend an den zeitgleichen Ausbau zusätzlicher Kapazitäten für Wind- und Solarenergie zu koppeln. Transparenz ist hierbei das Stichwort: Die Wähler wollen wissen, wie viel CO₂ für ihre Cloud-Dienste und KI-Modelle tatsächlich ausgestoßen wird.

Die Bundesregierung steht nun vor der Herausforderung, das Energieeffizienzgesetz nicht – wie befürchtet – aufzuweichen, sondern an die Realitäten des KI-Booms anzupassen. Die Daten des Global Energy Monitor liefern dafür die nötigen Fakten. Sie zeigen, dass die bloße Hoffnung auf eine grüne Zukunft der IT nicht ausreicht, wenn gleichzeitig Milliarden in eine fossile Infrastruktur fließen und diese auf Jahrzehnte festgeschrieben wird. Ohne eine Kopplung von Netzausbau, zusätzlichem Grünstrom und strengen stündlichen Nachweisen für Rechenzentren droht der digitale Fortschritt zum Klimarisiko zu werden.


(mho)



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Apple holt Halide-Mitgründer Sebastiaan de With ins Design-Team


Apple hat einen bekannten unabhängigen App-Designer in sein Design-Team eingestellt. Sebastiaan de With ist Nutzern unter anderem als Mitbegründer von Lux, dem Herausgeber der iPhone-Kamera-App Halide bekannt. Bei Apple wirkt er künftig am Human Interface Design mit, teilte er in einem Post auf mehreren sozialen Netzwerken mit. Der aus den Niederlanden stammende de With kennt Apple bereits sehr gut, hat er doch für das Unternehmen früher schon einmal gearbeitet und dort an der iCloud bezeihungsweise MobileMe und den Wo-ist-Apps mitgewirkt.

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De With hatte sich bereits im Vorfeld der Vorstellung des neuen Liquid-Glass-Designs in einem Blogpost intensiv Gedanken über Apples Designausrichtung gemacht. Seine Vorstellungen gefielen vielen Kommentatoren besser als das tatsächlich vorgestellte neue Design von Apple, weshalb von einigen an seinen Wechsel zu Apple Hoffnungen geknüpft werden. Als auf der Entwicklerkonferenz WWDC im Juni 2025 schließlich die Veränderungen in den Apple-Betriebssystemen vorgestellt wurden, bewertete er selbst diese in Posts überwiegend positiv.

Nicht gut war er hingegen auf den inzwischen zu Meta gewechselten Designchef Alan Dye zu sprechen. Als im Dezember dessen Weggang bekannt wurde, zählte de With zu den größten Kritikern seines Abschieds-Posts. Jüngst wurde bekannt, dass Hardware-Chef John Ternus angeblich neu für das Hard- und Software-Design verantwortlich zeichnet.

Mit der beruflichen Veränderung von de With verstummt zugleich eine viel beachtete Stimme, wenn es um die Bewertung der iPhone-Kameras geht. Seit Jahren meldete sich der passionierte Fotograf nach der Veröffentlichung neuer Geräte mit seitenlangen Rezensionen, die – gespickt mit zahlreichen Beispielfotos – einen fachkundigen Blick auf die Entwicklung der iPhone-Kameras gewährten. Zuletzt bewertete er das iPhone Air und das iPhone 17 Pro.

Zumindest Nutzer der App Halide können aber wohl aufatmen. Entwickler und Lux-Mitbegründer Ben Sandofsky meldete sich nach Bekanntwerden des Wechsels von de With auf Reddit zu Wort. In einem Post erklärte er, dass eine öffentliche Vorschau von Halide Mark III veröffentlicht wurde und er sehr optimistisch in die Zukunft blicke. Beobachter wundern sich allerdings darüber, dass er de With mit keinem Wort erwähnt und die erste Veröffentlichung der App vor zehn Jahren für sich reklamiert. Nutzer merkten an, dass es um de With schon seit Oktober ruhig geworden sei.

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Lux gibt auch die Apps Spectre (für Langzeitbelichtungen), Kino (für Videos) und Orion (Nutzung des iPads als HDMI-Screen) heraus – auch diese Apps dürften wohl weiterentwickelt werden. Sandofsky betonte, dass die App-Entwicklung inzwischen sein Hauptberuf sei.


(mki)



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