Mitte Oktober hat Microsoft den Support für Windows 10 eingestellt. Nutzer*innen müssten also auf die nächste Windows-Version upgraden – oder sich für ein anderes Betriebssystem entscheiden. Und das besser gestern als heute, wenn sie sich keine Malware einfangen wollen. Wer den Umstieg nicht schafft, kann sich zumindest für begrenzte Zeit noch für grundlegende Sicherheitsupdates (ESU) registrieren.
Auch die Bundesverwaltung nutzt Windows 10, scheint sich auf die Umstellung jedoch bislang kaum vorbereitet zu haben. Sascha H. Wagner, Bundestagsabgeordneter der Linkspartei und im Haushaltsausschuss, hat beim Bundesministerium für Finanzen nachgefragt: Wie viele Rechner laufen mit Windows 10? Wie viel wird die Umstellung auf Windows 11 kosten? Bis wann sollen diese Rechner mit Windows 11 ausgestattet sein?
Auf diese Fragen erhielt er jedoch keine Antwort. Denn entsprechende Informationen liegen nicht gesammelt und verfügbar vor. Um sie beantworten zu können, müsste das zuständige Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung erst „umfangreiche Erhebungen“ vornehmen, so das BMF in seinem nicht-öffentlichen Antwortschreiben.
Keine Ressourcen, um betroffene Rechner zu zählen
Auch die Fragen, wie viele Rechner der Bundesverwaltung mit dem Support-Ende von Windows 10 unbrauchbar werden und wie teuer es wird, neue Geräte mit Windows 11 anzuschaffen, lässt das BMF offen.
Der Aufwand, hierzu Informationen einzuholen, übersteige den Umfang einer „ansonsten üblichen Einzelberichtsanforderung“, heißt es. Linken-Politiker Wagner sagt: „Dass das Digitalministerium unter Karsten Wildberger nicht weiß, wie der erzwungene Umstieg von Windows 10 auf Windows 11 in der Bundesverwaltung umgesetzt wird, ist erschreckend.“
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Dabei wurde ein zentrales Lizenzmanagment für den Bund schon im Jahr 2019 beschlossen. Fortschritte verspricht der Bund seit Jahren. Die Idee hinter dem lange angekündigten Projekt ist, dass Bundesbehörden Informationen zu Lizenzen offen einsehen können.
Nicht zuletzt die Kritik des Bundesrechnungshofs gab hier den Ausschlag: Der bemängelte mehrfach (PDF), dass Transparenz zwischen Bundesbehörden fehle. Das wiederum führe dazu, dass Behörden Software häufig nicht wirtschaftlich einsetzen. Dabei käme es häufiger zu Über- oder Unterlizenzierungen. Wüssten Behörden, was andere einkaufen und zu welchen Konditionen, könnten sie Lizenzen zwischen Behörden tauschen und hätten auch bei Einkaufsgesprächen eine bessere Verhandlungsposition.
Keine Ressourcen, um Lizenzen zentral zu verwalten
Doch der Plan einer Zentralstelle konnte laut BMF „mangels entsprechender Ressourcen“ bislang nicht umgesetzt werden. Es gibt also noch immer keine zentrale Stelle, die Informationen zu Lizenzen bei den Ministerien und anhängigen Behörden einfordert und zentral veröffentlicht. Zwar könnten Behörden inzwischen über ein Lizenzverwaltungstool ein rechtssicheres und wirtschaftliches Lizenzmanagement aufbauen, so das BMF. Doch seien Behörden nicht dazu verpflichtet, eines zu betreiben.
Statt das Projekt des Lizenzmanagements für den Bund weiter voranzubringen, will das BMDS nun einen zentralen Datenpool im Bund aufbauen. Darin sollen laut BMF auch die Lizenzinformationen der einzelnen Häuser zusammenlaufen.
Das Support-Ende von Windows 10 bringt den Bund samt Verwaltung hier anscheinend nicht aus der Ruhe. Das könnte daran liegen, dass Microsoft zumindest Sicherheitsupdates weiter fließen lässt – für Organisationen und Behörden können dabei jedoch pro Gerät Kosten anfallen. Dabei müsste es eigentlich darum gehen, „die Abhängigkeit und die explodierenden Kosten für Microsoft-Produkte zu reduzieren“, so Wagner.
Bundeskanzler Friedrich Merz ist nicht gerade zimperlich, wenn es darum geht, Länder („ordentliches Stück Brot“), Städte („Belem“) oder ganze Bevölkerungsgruppen („kleine Paschas“ und „grüne und linke Spinner“) zu beleidigen. Wenn allerdings er selbst im Fokus steht, wird er offenbar schnell dünnhäutig.
Durch Recherchen verschiedener Medien kam nun heraus, dass Friedrich Merz seit 2021 – noch als Oppositionsführer der Union – zahlreiche Strafanträge wegen mutmaßlicher Beleidigungen gegen ihn gestellt hat. In mindestens zwei Fällen führten diese zu Hausdurchsuchungen.
Die Strafanträge sind laut den Recherchen anfangs auf Initiative von Merz entstanden. Seit Merz Kanzler ist, lässt er quasi von Amts wegen ermitteln, indem er den Ermittlungen nicht widerspricht. Die „Welt“ geht davon aus, dass Merz vor seiner Amtszeit als Unions-Chef Hunderte Strafanträge gestellt hat. Ein netzpolitik.org vorliegendes Dokument der Kanzlei Brockmeier, Faulhaber, Rudolph, die Merz in seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter vertreten hat, mit fortlaufenden Fallnummern untermauert diese Schätzungen. Zwischen Mai und Dezember dieses Jahres sind laut Informationen des nd etwa 170 Strafanzeigen wegen Beleidigung gestellt worden.
Dass ohne die aktive Mithilfe von Friedrich Merz in seiner Funktion als Bundeskanzler ermittelt werden kann, ermöglicht Paragraf 188 des Strafgesetzbuches, der Amtsträger:innen und Politiker:innen bis in die kommunale Ebene hinein vor Beleidigungen schützen soll. Der Paragraf bietet – zusammen mit den Paragrafen 90 (Verunglimpfung des Bundespräsidenten) und Paragraf 90b (Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen) – quasi moderne Möglichkeiten, „Majestätsbeleidigungen“ zu ahnden. Im Gegensatz zum klassischen Beleidigungsparagraf 185 StGB können Staatsanwaltschaften beim Paragraf 188 StGB von Amts wegen ermitteln. Bei der klassischen Beleidigung braucht es einen Antrag der betroffenen Person.
Die mutmaßlichen Beleidigungen werden den Ermittlungsbehörden – und später dem Bundeskanzleramt – vermutlich überhaupt erst bekannt, weil die Infrastruktur von Hatespeech-Meldestellen diese auffindet und an die Bundesbehörde weiterleitet. Laut den Recherchen der Tageszeitung „Die Welt“ ist daran maßgeblich die dem hessischen Innenministerium unterstellte Meldestelle „Hessen gegen Hetze“ beteiligt. Sie übermittelt Meldungen an die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI), die beim Bundeskriminalamt (BKA) angesiedelt ist. 92 Prozent aller Paragraf-188-Meldungen, die das ZMI erhält, stammen von der hessischen Meldestelle. Andere Meldestellen wie „Respect!“ oder die Landesmedienanstalten seien laut nd in weit geringerem Umfang beteiligt. Insgesamt habe das ZMI nach Auskunft eines Sprechers in den ersten neun Monaten dieses Jahres 5155 gemeldete Fälle mit dem Straftatbestand des Paragrafen 188 StGB kategorisiert.
Personen, die schnell beleidigt sind, werden in Deutschland gerne als „beleidigte Leberwurst“ bezeichnet. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Westend61
Spitzenpolitiker als Mandanten
Aber auch privatwirtschaftliche Dienste wie „So-Done“ haben bei der Verfolgung von Beleidigungen offenbar ihre Finger im Spiel. Laut Recherchen der Welt hat der Rechtsanwalt und FDP-Politiker Alexander Brockmeier die meisten der Strafanzeigen von Merz unterschrieben, die dieser während seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter gestellt hat. Brockmeier hat die So Done GmbH zusammen mit seiner Parteikollegin Franziska Brandmann gegründet, eine Art Legal Tech Unternehmen, das Hate Speech verfolgt.
Laut Informationen der Welt haben neben Friedrich Merz in der Vergangenheit unter anderem Robert Habeck (Grüne), Julia Klöckner (CDU), NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) und Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) den Dienst in Anspruch genommen. Der Bundeskanzler nutze den Dienst mittlerweile nicht mehr.
„Werkzeug, um Leute aus dem Diskurs zu drängen“
Gleich acht Strafanträge von Friedrich Merz hat der Berliner Umwelt- und Klimaaktivist Tadzio Müller erhalten. Müller hatte Friedrich Merz auf Bluesky und Twitter mehrfach als Beispiel für seine Theorie der „Arschlochgesellschaft“ herangezogen und den Kanzler kontexualisierend wahlweise ein „schamloses“ oder „rassistisches Arschloch“ genannt.
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Müllers Rechtsanwalt Jannik Rienhoff findet es laut dem nd falsch, wenn Merz Postings zur Anzeige bringen lässt, die einen klaren politischen Kontext haben. Da dürfe man viel sagen und das zu Recht. „Bei einer Formalbeleidigung würde ich es verstehen, allerdings könnte Merz auch darüber stehen“, so Rienhoff gegenüber dem nd. Den Paragrafen 188 StGB, der Ermittlungen auch ohne direkten Strafantrag des Bundeskanzlers ermöglicht, kritisiert der Anwalt dabei grundsätzlich. Dieser sorge unnötigerweise für hohe Kosten und für einen enormen Aufwand für Betroffene.
„Systematische Strafverfahren wegen Bagatellbeleidigungen“
Das sieht auch Tadzio Müller so. Er ist überzeugt, dass es bei den Anzeigen nicht um die Bekämpfung von Hass im Netz gehe, sondern dass sie eine neue Form von Cyber-Bullying darstellen: „Ressourcenstarke Akteure wie Merz haben mit diesen Verfahren ein weiteres Werkzeug in der Hand, um Leute aus dem Diskurs zu drängen.“
Es handle sich um ein Werkzeug, das nicht nur emotional, sondern auch ökonomisch schmerze: „Jede dieser Anzeigen produziert Anwaltskosten bei den Betroffenen“, so Müller gegenüber netzpolitik.org.
Ähnlich sieht das auch Eva Meier*, die erst im November Post vom Landeskriminalamt Hamburg wegen einer mutmaßlichen Beleidigung des Kanzlers erhalten hat: „Seine Bürgerinnen und Bürger systematisch mit Strafverfahren wegen Bagatellbeleidigungen zu überziehen, ist eines Kanzlers nicht würdig“, sagt sie gegenüber netzpolitik.org. „Das ist kein Vorgehen gegen Hass im Netz, sondern schränkt gezielt die freie Meinungsäußerung ein.“
It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.
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Der in Notepad++ integrierte Updater hat sich Malware unterschieben lassen und diese auf einigen PCs installiert. Der Entwickler des mächtigen Open-Source-Texteditors reagiert mit einem Update auf Notepad++ v8.8.9. Nutzerinnen und Nutzer müssen die Aktualisierung derzeit manuell vornehmen.
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In einem News-Beitrag auf der Notepad++-Webseite erklärt der Entwickler Don Ho, dass „einige Sicherheitsexperten von Vorfällen berichtet haben, bei denen Internetverkehr übernommen wurde, der Notepad++ betrifft“. Demnach haben die Untersuchungen ergeben, dass Traffic des Notepad++-Updaters WinGUp „gelegentlich auf bösartige Server umgelenkt wurde, was im Herunterladen kompromittierter ausführbarer Dateien mündete“. Der IT-Sicherheitsforscher Kevin Beaumont berichtet von mindestens drei Organisationen, die „Interessen in Südasien haben“, die derart gezielt angegriffen wurden.
Wie Beaumont ausführt, nutzt der Updater eine Versionsprüfung, bei der die URL „ abgefragt und eine dadurch ausgelieferte XML-Datei ausgewertet wird. Die in der XML-Datei aufgeführte Download-URL nutzt der Updater und speichert die Datei im %TEMP%-Ordner und führt sie aus. Wer diesen Traffic abfangen und manipulieren kann, kann dadurch die Download-URL ändern. Bis Version 8.8.7 von Notepad++ nutzte der Entwickler ein selbst signiertes Zertifikat, das in den Github-Quellcodes bereitsteht. So war es möglich, manipulierte Updates zu erstellen und Opfern unterzuschieben. Seit v8.8.7 setzt Notepad++ hingegen auf ein legitimes GlobalSign-Zertifikat, die Installation eines eigenen Notepad++-Root-Zertifikats ist seitdem nicht mehr nötig.
Abhilfe durch Updates
Mit Notepad++ v8.8.8 forciert der Updater WinGUp nun als Download-Quelle github.com. Die Version 8.8.9 aus der Nacht zum Mittwoch härtet Notepad++ und WinGUp weiter, sodass diese Signatur und Zertifikate von heruntergeladenen Installern beim Update-Prozess korrekt prüfen. Schlägt der Check fehl, bricht der Update-Vorgang ab. Don Ho merkt an, dass die Untersuchungen andauern, um herauszufinden, wie das Traffic-Hijacking in den beobachteten Fällen abgelaufen ist.
Kevin Beaumont listet noch einige Indizien für Kompromittierungen auf (Indicators of Compromise, IOCs). So sind Verbindungen von „gup.exe“ zu anderen URLs als „notepad-plus-plus.org“, „github.com“ und „release-assets.githubusercontent.com“ verdächtig. Ebenso sollte Aufmerksamkeit erregen, wenn „gup.exe“ unübliche Prozesse startet – es sollten lediglich „explorer.exe“ und „npp*“-bezogene Notepad++-Installer darunter laufen, die seit Versionen 8.8.8 zudem mit GlobalSign-Zertifikat signiert sind. Nach den beobachteten Angriffen fanden sich offenbar zudem Dateien namens „update.exe“ oder „AutoUpdater.exe“ (diesen Namen nutzt Notepad++ selbst überhaupt nicht) im Benutzer-TEMP-Verzeichnis, in das „gup.exe“ die Updater heruntergeladen und von dort ausgeführt hat.
Notepad++ v8.8.8 findet derzeit die Aktualisierung noch nicht.
(Bild: heise medien)
Beaumont empfiehlt, mindestens auf Notepad++ v8.8.8 zu aktualisieren. Die Fassung 8.8.9 ist jedoch noch weiter gehärtet. Der integrierte Updater aus Notepad++ v8.8.8 findet die Version derzeit noch nicht, auch „winget“ findet derzeit keinen neueren Softwarestand. Die jüngste Fassung steht jedoch als manueller Download auf der Notepad++-Webseite zum Herunterladen bereit.
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Notepad++ ist häufiger im Visier von bösartigen Akteuren, da die Software populär und weitverbreitet ist. Im vergangenen Jahr etwa bat Don Ho um Hilfe, eine „parasitäre Webseite“ loszuwerden, die sich in der Google-Suche an die originale Notepad++-Seite heranrobbte. Sie habe unlautere Absichten gehabt. Grundsätzlich tauchen häufiger gefälschte Seiten in den Suchergebnissen auf, die etwa virenverseuchte Dateien anbieten.
Siehe auch:
Notepad++: Download schnell und sicher von heise.de
Bitdefender: Sicherheitsleck ermöglicht Rechteausweitung im Virenschutz
In der Virenschutzsoftware von Bitdefender wurde eine Sicherheitslücke entdeckt, die Angreifern das Ausweiten ihrer Rechte im System ermöglicht. Betroffen sind diverse Bitdefender-Varianten. Aktualisierungen zum Ausbessern der Schwachstelle sind verfügbar.
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Bitdefender warnt in einer Sicherheitsmitteilung vor dem Sicherheitsleck. Die Schwachstelle befindet sich im „Active Threat Control“-Modul, erklärt der Hersteller. „Das Problem entsteht dadurch, dass ‚bdservicehost.exe‘ Dateien aus einem von Nutzern beschreibbaren Verzeichnis löscht (’C:\ProgramData\Atc\Feedback’), ohne korrekt auf smybolische Verknüpfungen zu prüfen, was das Löschen beliebiger Dateien ermöglicht. Dieses Problem ist mit einer Datei-Kopier-Operation während Netzwerk-Ereignissen und einer Umgehung des Filter-Treibers mittels einer DLL-Injection verkettet und führt zur Ausführung von Code als Nutzer mit erhöhten Rechten“, erklären die Autoren der Sicherheitsmitteilung.
Als betroffene Versionen nennt Bitdefender die Free-Fassung vor 30.0.25.77, Internet Security Antivirus Plus sowie Total Security vor 27.0.46.231 und die Endpoint Security Tools for Windows vor Version 7.9.20.515. Der automatische Update-Mechanismus sollte die Software bereits auf diesen Stand gebracht haben. Ob die eigene Software bereits aktuell ist, lässt sich gemäß einer Anleitung des Herstellers herausfinden. Gegebenenfalls sollten Betroffene das automatische Update aktivieren und die ausstehenden Updates nachholen.
Zuletzt wurde im April eine Sicherheitslücke im Business-Schutz Bitdefender GravityZone bekannt. Auch die haben die Entwickler als kritisches Risiko eingeordnet.