Künstliche Intelligenz

KI-Branche fürchtet größte jemals zugelassene US-Sammelklage zum Copyright


KI-Branchenverbände fordern das US-Berufungsgericht für das Nördliche Kalifornien auf, eine Sammelklage wegen Copyright-Verletzungen gegen das KI-Unternehmen Anthropic zu blockieren. Sie monieren, dass dieses juristische Verfahren, dem sich potenziell bis zu sieben Millionen Kläger anschließen könnten, die gesamte US-amerikanische Industrie für Künstliche Intelligenz finanziell ruinieren und die technologische Wettbewerbsfähigkeit der USA gefährden könnte.

Die ursprüngliche Klage reichten die drei Buchautoren Andrea Bartz, Charles Graeber und Kirk Wallace Johnson voriges Jahr ein. Sie behaupten, Anthropic habe ihre geschützten Werke zum Training seiner KI-Modelle wie Claude verwendet. Nachdem ein Bundesbezirksgericht die Eingabe als Sammelklage im Juni zumindest teilweise zuließ, legte Anthropic vor Kurzem Berufung ein. Das Unternehmen argumentiert, der federführende, schon seit rund 50 Jahren im Silicon Valley Recht sprechende Richter William Alsup, habe bei seiner Entscheidung keine gründliche Analyse durchgeführt und die potenziellen Risiken des Falls unterschätzt.

Sollte die Sammelklage zugelassen werden, befürchtet Anthropic Forderungen in Höhe von Hunderten Milliarden US-Dollar an Schadensersatz binnen weniger Monate. Angesichts dieses existenziellen Risikos könnte das Unternehmen gezwungen sein, sich auf einen Vergleich einzulassen, argumentiert es. Dabei habe die Firma prinzipiell das Recht, die Vorwürfe zu bestreiten. Der Claude-Betreiber warnt: Eine kostspielige außergerichtliche Einigung würde einen beunruhigenden Präzedenzfall für die ganze Branche der generativen KI schaffen.

IT-Verbände wie die Consumer Technology Association (CTA) und die Computer and Communications Industry Association (CCIA) unterstützen Anthropic in einer am Donnerstag eingereichten Stellungnahme an das Gericht. Auch sie zeigen sich alarmiert, dass „die fehlerhafte Sammelklage“ des Bezirksgerichts immensen Schaden „nicht nur für ein einzelnes KI-Unternehmen“ schaffen würde. Generell gälten Copyright-Auseinandersetzungen als ungeeignet für Sammelklagen, da jeder einzelne Autor das Eigentum an seinen Werken nachweisen müsse.

Sogar Autorenvertretungen und Bürgerrechtsorganisationen wie die Authors Alliance, die American Library Association, die Association of Research Libraries, die Electronic Frontier Foundation (EFF) und Public Knowledge unterstützen die Berufung von Anthropic. Sie weisen darauf hin, der Fall Google Books habe gezeigt, dass der Nachweis des Eigentums an Nutzungs- und Verwertungsrechten alles andere als einfach sei.

Die Fürsprecher der Kreativwirtschaft kritisieren, dass Richter Alsup die Identifizierung von bis zu sieben Millionen Rechteinhabern als zu einfach angesehen habe. In Wahrheit sei es extrem kompliziert, die Eigentumsverhältnisse bei so vielen Werken zu klären, da Verlage nicht mehr existieren könnten, Rechte an einzelne Personen vererbt worden seien oder es sich potenziell um „verwaiste Werke“ ohne klare Rechteinhaber handele.

Laut der entsprechenden Eingabe gibt es „keinen realistischen Weg“, diese Probleme auf kollektive Weise zu lösen. Ein unzulängliches Benachrichtigungssystem für potenzielle Kläger und die immense Komplexität der Rechteklärung würden das Verfahren unkontrollierbar machen. Die Organisationen warnen, dass eine Fortführung der Klage die Unsicherheit über KI-Training mit urheberrechtlich geschütztem Material nur weiter verstärken würde. Zudem könnten einige Autoren nie erfahren, dass die Klage überhaupt geführt wird. Dies würde verhindern, dass sie den ihnen zustehenden Schadenersatz geltend machen. Es wäre daher besser, das Verfahren zu stoppen.

Laut dem Urteil der ersten Instanz ist die Nutzung von Buchkopien zum KI-Training zulässig, der Download elektronischer Bücher von „Piratenseiten“ aber illegal. Bevor Anthropic mit dem Scannen legal gekaufter Druckausgaben begann, lud die Firma mehr als sieben Millionen E-Books aus dem Internet, ohne sich um Lizenzen zu kümmern. In den USA sind Dutzende weitere Klagen mit dem Vorwurf von Copyright-Verstößen durch KI-Betreiber anhängig.


(nie)



Source link

Beliebt

Die mobile Version verlassen