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Künstliche Intelligenz

KI-Müll: Consulter gibt Australien Geld zurück


Deloitte erstattet einem australischen Bundesministerium einen Teil der für einen Prüfbericht kassierten Gage zurück. Grund ist, dass der Bericht offenbar KI-halluzinierte Erfindungen enthielt. Deloitte gibt nun zu, ein generative Sprachmodell eingesetzt zu haben, das mehrere falsche Fußnoten erzeugt und nicht existente Quellen erfunden hat. An den grundsätzlichen Aussagen des Prüfberichts hält Deloitte hingegen fest.

Unter den erfundenen Quellen sind laut Financial Times nicht existierende akademische Studien, die die KI Forschern der Universitäten Lunds und Sydneys angedichtet hat. Das LLM soll eine von Microsoft bereitgestellte Instanz des LLMs GPT 4o von OpenAI sein, die das australische Arbeitsministerium lizenziert hat und in einer Azure-Instanz betreiben lässt.

Wie viel Geld Deloitte vom ursprünglichen Vertragswert von 439.000 australischen Dollar (rund 247.000 Euro) zurückerstattet, sagen die Beteiligten nicht. Sie hätten sich jedenfalls geeinigt. Der auf der Webseite des Ministeriums veröffentlichte Deloitte-Bericht ist am 26. September durch eine bereinigte Version ersetzt worden.

Diese fällt ein schlechtes Urteil über das von Deloitte geprüfte IT-System namens Targeted Compliance Framework. Seit 2018 bestraft es automatisiert Empfänger von Sozialleistungen, wenn sie verdächtigt werden, bestimmte Auflagen nicht erfüllt zu haben, durch vorübergehenden Entzug der Leistungen. Allerdings hat das System zugrundeliegendes Recht sowie Vorgaben des Ministeriums seit jeher falsch umgesetzt. Zudem werden die Sozialleistungen oft zu lange gestoppt. Umgekehrt ist nicht gesichert, dass eigentlich gestoppte Leistungen nicht vielleicht doch ausgezahlt werden.

Beim Versuch, Fehler zu beheben, wurde ein weiterer Fehler eingebaut. In den geprüften fünf Jahren haben die automatischen Entscheidungen mindestens 1371 arme Australier zu Unrecht bestraft. Allerdings mangelt es auch an Nachverfolgbarkeit, Validierung, Risikomanagement und Aufsicht. Selbst Verfahren vor jenen Gremien, an die sich betroffene Bürger wenden können, sind laut Deloitte nicht transparent und nachvollziehbar.

Demnach gibt es keine Dokumentation der Programmlogik, keine verlässliche Versionierung und keine Standards oder Maßstäbe zur Feststellung der (Fehl)Leistung. Das geprüfte IT-System für automatisierte Entscheidungen über Sozialleistungen ist durchgefallen. Daran ändern auch die von GPT herbeiphantasierten Quellen nichts.


(ds)



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Wie ein französischer Richter von den USA digital abgeklemmt wurde


Über digitale Souveränität ist in den vergangenen Wochen in Europa viel diskutiert worden, zuletzt während eines deutsch-französischen Gipfeltreffens in Berlin. Wie stark die Abhängigkeit von den USA im Digitalbereich tatsächlich ist, bekommt aktuell ein französischer Richter zu spüren. Nicolas Guillou ist als einer von sechs Richtern und drei Staatsanwälten des Internationalen Strafgerichtshofs (International Criminal Court, ICC) von den USA im August mit Sanktionen belegt worden. Seine aktuelle Situation sei wie eine digitale Zeitreise zurück in die 1990er, vor dem Internet-Zeitalter, schilderte er jetzt in einem Interview.

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Grund für die US-Sanktionen sind die Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu und den Verteidigungsminister Yoav Gallant. Sie wurden wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Kontext der Zerstörung des Gazastreifens angeklagt. Die USA verurteilten diese Entscheidung des Gerichtshofs, woraufhin das US-Finanzministerium sechs Richter und drei Staatsanwälte mit Sanktionen belegte.

Im Alltag von Guillou bedeutet das, dass er vom digitalen Leben und vielem, was heute als Standard gilt, ausgeschlossen ist, schilderte er der französischen Zeitung Le Monde. All seine Konten bei US-Unternehmen wie Amazon, Airbnb oder PayPal wurden von den Anbietern sofort geschlossen. Online-Buchungen, wie über Expedia, werden sofort storniert, selbst wenn es um Hotels in Frankreich geht. Auch die Teilnahme am E-Commerce sei ihm praktisch nicht mehr möglich, da US-Unternehmen auf die eine oder andere Weise immer eine Rolle spielen, und es diesen strikt untersagt ist, mit Sanktionierten in irgendeine Handelsbeziehung zu treten.

Als drastisch beschreibt er auch die Auswirkungen, am Bankenwesen teilzunehmen. Zahlungssysteme seien für ihn blockiert, da US-Unternehmen wie American Express, Visa und Mastercard quasi über ein Monopol in Europa verfügten. Auch das restliche Banking beschreibt er als stark eingeschränkt. So seien auch Konten bei nicht-amerikanischen Banken teilweise geschlossen worden. Transaktionen in US-Dollar oder über Dollar-Konversion sind ihm verboten.

Guillous Fall zeigt auf, wie stark der Einfluss der USA auf den Tech-Bereich ist, und wie wenige Möglichkeiten er hat, auszuweichen. Und dies in einer Zeit, in der an immer mehr Stellen ein Account bei einem US-Tech-Unternehmen als selbstverständlich angesehen wird.

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Der französische Richter plädiert dafür, dass Europa mehr Souveränität im Digital- und Bankensektor gewinnen sollte. Ohne diese Souveränität könne der Rechtsstaat nicht garantiert werden, warnt er. Zugleich fordert er von der EU, für den Internationalen Strafgerichtshof eine bestehende Blocking-Regelung (Verordnung EG Nr. 2271/96) zu aktivieren, die Drittstaaten wie die USA daran hindert, Sanktionen in der EU durchzusetzen. EU-Unternehmen dürften dann US-Sanktionen nicht mehr befolgen, wenn diese EU-Interessen verletzen. Unternehmen, die dagegen verstoßen, wären dann schadensersatzpflichtig.


(mki)



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Auracast für Kopfhörer- und Hörgeräteträger im Test


Auracast, eine Erweiterung des Bluetooth-Protokolls, mit der Audioquellen an unlimitierte Zahl von Empfängern senden können, kommt endlich in den Endgeräten an: Smartphones, aber auch Fernseher übertragen den Ton mit der Bluetooth-Streamingerweiterung vorwiegend an drahtlose Kopf- und Ohrhörer, aber auch drahtlose Lautsprecherboxen sowie an Hörgeräte. Damit kann ein gutes Stück Inklusion von Hörgeschädigten gelingen, sind sie doch nicht länger auf proprietäre drahtlose Übertragungssysteme oder die gute alte Telefonspule mit all ihren Störungen angewiesen.

  • Auracast wurde als allgemeine Übertragungsspezifikation für drahtlose Kopfhörer, Ohrhörer und Lautsprecher entwickelt.
  • Mit Auracast-fähigen Hörgeräten haben Hörbehinderte grundsätzlich die Möglichkeit, ohne spezielle Hardware an Audio-Streams bei Freunden, im Kino oder auch bei Konzerten teilzuhaben.
  • Während im Bereich der Hörhilfen 24 kHz Sampling-Rate Standard sind, verwenden Hi-Fi-Geräte Bitraten von 48 kHz und mehr, um einen größeren Frequenzbereich übertragen zu können. Hörgeräte können das jedoch nicht leisten.

In einer idealen Welt, in der jeder via Auracast statt dem heute üblichen Bluetooth LE Musik hört oder Videos anschaut, sollten sich Hörbehinderte ganz selbstverständlich mit ihren Hörgeräten in den Audiostream einklinken und mithören können. Genau wie Freunde oder die Familie, jeder mit seinen eigenen, natürlich Auracast-fähigen Kopfhörern – vorausgesetzt man ist eingeladen und hat das nötige Passwort zum Stream erhalten. So bleibt die Privatsphäre gewahrt.

Wir haben uns mit Hörgeräten, Ohrhörern, Smartphones, Auracast-Streamern und einem TV angesehen, wie der aktuelle Entwicklungsstand bei Auracast aussieht und ob Hörgeräteträger in Zukunft tatsächlich ohne Mehraufwand in der Lage sind, die verschiedenen Auracast Broadcasts zu empfangen. Als Sender haben wir das aktuelle Samsung Galaxy S25 Ultra verwendet, dessen Vorgänger S24 bereits Auracast Broadcasts beherrschte, außerdem den OLED-Fernseher Samsung Neo QN990F 8K. Mit von der Partie waren zudem die bereits zuvor getesteten Auracast-Streamer Creative BT-W6, GN ReSound TV-Streamer+ und Humantechnik earisMAX HT-01, mit denen sich Computer, Fernseher oder andere Hi-Fi-Geräte nachträglich um Auracast erweitern lassen. Als Empfänger benutzten wir die Ohrhörer Earfun Air Pro 4 aus unserem In-Ear-Kopfhörertest und die ebenfalls Auracast-fähigen Hörgeräte ReSound Enzo IA 998.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Auracast für Kopfhörer- und Hörgeräteträger im Test“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



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Münchner Robotik-Unternehmen Agile Robots zeigt seinen ersten humanoiden Roboter


Das Robotik-Unternehmen Agile Robots mit Hauptsitz in München hat mit dem Agile One seinen ersten humanoiden Roboter vorgestellt. Der Roboter ist dafür konzipiert, um in strukturierten industriellen Arbeitsumgebungen zusammen mit Menschen zu arbeiten. Die Produktion des Agile One soll bereits Anfang 2026 beginnen – in Deutschland.

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Der humanoide Roboter Agile One ist 174 cm groß, wiegt 69 kg und ist in der Lage, Gewichte bis zu 20 kg zu tragen. Seine Gehgeschwindigkeit gibt Agile Robots mit 2 m/s an. Das sind 7,2 km/h – liegt also in etwa auf dem Niveau eines zügig gehenden Menschen. Mehr technische Informationen zu dem Roboter verrät Agile Robots zunächst nicht. So ist unklar, welche Aktuatoren im Roboter eingebaut sind und wie lange er durchschnittlich pro Tag mit einer Batteriefüllung im Einsatz sein kann.

Festzustehen scheint, dass der humanoide Agile One mit Händen mit fünf beweglichen Fingern ausgestattet ist, wie verschiedene Videos zeigen. Integriert sind Fingerspitzensensoren und Kraft-Drehmoment-Sensoren in den Gelenken, sodass die Maschine je nach Aufgabe feinfühlig oder kraftvoll zupacken kann. In Videos ist etwa zu sehen, dass sie damit kleine Gegenstände wie Schrauben greifen kann. Ob der Agile One damit in der Lage ist, auch filigranere Montagearbeiten in der Industrie durchzuführen, muss sich noch zeigen. Agile Robots spricht in einer Mitteilung aber davon, dass der Roboter für „präzise Manipulationsaufgaben“ geeignet sei. Ferner soll er hauptsächlich Transport- und Pick-and-Place-Aufgaben übernehmen sowie Maschinen und Werkzeuge nutzen können, erklärt Agile Robots.

Ein Schwerpunkt des Agile One liegt auf der Zusammenarbeit mit Menschen. Dazu hat Agile Robots ihn mit diversen Näherungssensoren ausgestattet, die einen sicheren Betrieb des Roboters in Menschennähe ermöglichen sollen. Das Design des Agile One bezeichnet das Unternehmen selbst als „klar und farbenfroh“, seine Augen als „reaktionsfreudig“, sodass er nicht so leblos wirkt wie andere humanoide Roboter. Menschen sollen mit ihm per Sprache und über ein Info-Display kommunizieren können.

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Das Werbevideo zeigt den humanoiden Roboter Agile One.

Die Künstliche Intelligenz (KI) des Roboters wurde mit einem der größten industriellen Datensätze Europas und mit menschlich erfassten Daten trainiert. Der Roboter soll sich durch weiteres anwendungsspezifisches Training auf neue Aufgaben in der Industrie anpassen lassen. Agile Robots realisiert die humanoide Intelligenz über eine mehrschichtige KI-Architektur. Jede dieser Schichten ist auf eine spezifische Ebene von Kognition und Steuerung spezialisiert. Das können etwa strategisches Denken, Aufgabenplanung, schnelle Reaktionsfähigkeit und feinmotorische Präzision sein. Dadurch soll der Roboter an viele verschiedene Aufgaben anpassbar sein.

Das Training des KI-Modells des Agile One erfolgt laut Agile Robots in der Industrial AI Cloud der Deutschen Telekom und von Nvidia. Die Industrial AI Cloud basiert auf rund 10.000 Nvidia-GPUs und wird neben dem KI-Training auch dafür genutzt, um etwa neue Daten für Simulationen zu generieren. Agile Robots betont, dass sich die Rechenzentren der Cloud in Deutschland befinden und europäischen Datenschutzstandards entsprechen.

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Das 2018 vom heutigen CEO Zhaopeng Chen und Mitarbeitern des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) gegründete Unternehmen Agile Robots beabsichtigt, den Agile One bereits ab Anfang 2026 in einem eigenen Werk in Bayern zu produzieren. In welchen Stückzahlen das erfolgen wird, teilte das Unternehmen nicht mit.


(olb)



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