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Künstliche Intelligenz

KI-Überblick 7: Symbolische KI und hybride Ansätze – altes Wissen neu entdeckt


Die bisherigen Folgen dieser Serie haben sich auf datengetriebene Verfahren konzentriert: Machine Learning, Deep Learning, Transformer und Large Language Models. Sie alle basieren darauf, Muster in großen Mengen von Beispielen zu erkennen und daraus Entscheidungen oder Texte abzuleiten.


the next big thing – Golo Roden

the next big thing – Golo Roden

Golo Roden ist Gründer und CTO von the native web GmbH. Er beschäftigt sich mit der Konzeption und Entwicklung von Web- und Cloud-Anwendungen sowie -APIs, mit einem Schwerpunkt auf Event-getriebenen und Service-basierten verteilten Architekturen. Sein Leitsatz lautet, dass Softwareentwicklung kein Selbstzweck ist, sondern immer einer zugrundeliegenden Fachlichkeit folgen muss.

Bevor diese Verfahren dominant wurden, galt jedoch ein anderer Ansatz als Königsweg der Künstlichen Intelligenz, vor allem die symbolische KI. Sie beruhte nicht auf statistischem Lernen, sondern auf explizit formuliertem Wissen, Regeln und Logik. Lange Zeit schien sie von neuronalen Netzen verdrängt zu werden. Heute erlebt sie in Kombination mit modernen Verfahren eine Renaissance, weil sie Stärken bietet, die rein datengetriebene Methoden nicht haben.

Symbolische KI beschreibt Systeme, die Wissen explizit speichern und durch logische Regeln verarbeiten. Typische Bestandteile sind:

  • Wissensbasen enthalten Fakten über eine Domäne, zum Beispiel „Alle Säugetiere sind Wirbeltiere“ oder „Max ist ein Hund“.
  • Regelsysteme leiten aus bekannten Fakten neue Fakten ab, zum Beispiel „Wenn ein Tier ein Hund ist, dann ist es ein Säugetier“.
  • Schlussfolgerungsmechanismen prüfen, ob Aussagen wahr oder falsch sind, oder finden Lösungspfade in komplexen Wissensgraphen.


Chatbot steht auf Smartphone

Chatbot steht auf Smartphone

(Bild: Golden Sikorka/Shutterstock)

Die Online-Konferenz LLMs im Unternehmen am 29. Oktober zeigt, wie man das passende Modell auswählt, die Infrastruktur aufbaut und die Sicherheit im Griff behält. Außerdem gibt der Thementag von iX und dpunkt.verlag einen Ausblick auf Liquid Foundation Models als nächste Generation von LLMs.

Die bekanntesten Vertreter waren in den 1980er- und 1990er-Jahren Expertensysteme, die etwa in der Medizin Diagnosen oder in der Industrie Fehleranalysen unterstützten. Ihr Vorteil: Die Entscheidungen sind nachvollziehbar, weil jede Schlussfolgerung auf expliziten Regeln beruht.

Die größte Stärke symbolischer Systeme liegt in ihrer Erklärbarkeit. Sie können ihre Entscheidungen auf konkrete Regeln und Fakten zurückführen. Zudem benötigen sie keine großen Datenmengen, um sinnvoll zu arbeiten – Wissen kann direkt von Expertinnen und Experten eingebracht werden.

Die Schwächen sind jedoch offensichtlich:

  • Sie lernen nicht selbstständig aus Beispielen.
  • Sie scheitern an unvollständigem, widersprüchlichem oder unscharfem Wissen.
  • Sie skalieren schlecht, wenn die Domäne sehr groß oder komplex wird.

Mit dem Aufkommen von Machine Learning und Deep Learning wurden viele symbolische Ansätze daher zurückgedrängt.

Moderne KI-Systeme zeigen beeindruckende Fähigkeiten, stoßen aber an Grenzen:

  • Fehlende Nachvollziehbarkeit: Neuronale Netze sind schwer zu erklären.
  • Fehlendes Faktenwissen: LLMs erfinden plausible, aber falsche Aussagen.
  • Regelanforderungen: In sicherheitskritischen oder rechtlich regulierten Bereichen müssen Entscheidungen begründbar sein.

Hier spielen symbolische Methoden daher auf einmal wieder eine Rolle. Sie können als eine Art Wissensanker dienen, um maschinell gelernte Modelle abzusichern oder zu steuern.

Statt symbolische und datengetriebene KI gegeneinander auszuspielen, setzen aktuelle Forschungs- und Praxisansätze daher zunehmend auf hybride Systeme. Dabei werden statistische Modelle und explizites Wissen kombiniert:

  • Symbolic Reasoning über LLM-Ausgaben: Ein Large Language Model generiert Vorschläge, ein Regelsystem prüft deren Konsistenz.
  • Wissensgraphen plus Embeddings: Strukturiertes Wissen wird mit semantischen Vektoren verbunden, um Suche und Schlussfolgerung zu verbessern.
  • Constraint-basierte Systeme: Maschinelles Lernen erzeugt Kandidaten, symbolische Regeln filtern unzulässige Lösungen heraus.

Ein Beispiel ist die medizinische Diagnostik: Ein neuronales Netz erkennt Anomalien in Röntgenbildern, während ein regelbasiertes System sicherstellt, dass die Diagnose zu bekannten Krankheitsbildern passt und keine logischen Widersprüche erzeugt.

In der nächsten Folge dieser Serie entzaubere ich gängige Buzzwords und Marketingbegriffe. Ich zeige, was sich tatsächlich hinter Ausdrücken wie „LLM as Judge“, „Few-Shot Learning“ oder „Embeddings“ verbirgt – und wie Sie einschätzen können, ob dahinter Substanz steckt oder nur Schlagwortakrobatik.


(rme)



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Künstliche Intelligenz

Temu, Shein und Co: Zollfreigrenze soll schon 2026 fallen


Die EU-Finanzminister haben beschlossen, die 150-Euro-Zollfreigrenze zwei Jahre früher aufzuheben als geplant. „Wir stellen sicher, dass Zölle ab dem ersten Euro bezahlt werden und schaffen so gleiche Voraussetzungen für europäische Anbieter und beschränken den Zufluss von Billiggütern“, erklärte die dänische Finanzministerin Stephanie Lose am Donnerstag in Brüssel.

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Bislang galt: geringwertige Warensendungen mit einem Wert von weniger als 150 Euro durften unverzollt die Grenzen passieren. Was zu einer Flut von solchen Kleinsendungen in die EU geführt hatte: insgesamt 4,6 Milliarden dieser Sendungen kamen 2024 in die EU. Einen beträchtlichen Anteil daran haben Händler, die über Onlineversandhandels-Plattformen ihre Waren in Europa feilbieten, 91 Prozent der Warensendungen kamen nach EU-Angaben aus China.

Durch diese massenhaften Einzelsendungen florierte zwar die Logistikbranche – doch für die Marktüberwachungsbehörden, die eigentlich beim Zoll ankommende Waren stichprobenhaft auf die Einhaltung von Vorschriften prüfen sollen, ist die Paketflut eine Denial-Of-Service-Attacke: Sie erstickten förmlich in Sendungen und können ihrem Kontrollauftrag kaum mehr nachkommen.

Und den Staatskassen entgingen auf diese Weise bislang massiv Einnahmen: 65 Prozent der Pakete, so Schätzungen der EU, seien unzutreffend deklariert. Wertvollere Produkte würden als geringwertige Güter angegeben, und so die eigentlich fällige Einfuhrumsatzsteuer umgangen. Pro Paket können das zwar wenige Euro sein – bei Milliarden an Sendungen kommt hier jedoch einiges zusammen.

Eigentlich sollte deshalb die Zollfreigrenze erst 2028 gestrichen werden: Dann will die EU ein neues, einheitliches und volldigitales Zollanmeldesystem einführen. Doch darauf wollten die Finanzminister nicht mehr warten und die bisherige Zollfreigrenze schon 2026 abschaffen – dafür soll nach der heutigen Einigung schnellstmöglich eine temporäre Lösung gefunden werden.

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Die für Digitales und die größten Marktplätze zuständige EU-Vizekommissionspräsidentin Henna Virkkunen erklärte auf Bluesky, sie sei mit der nun im Wirtschafts- und Finanzministerrat (Ecofin) getroffenen Einigung sehr zufrieden. Es handele sich um einen „wichtigen Schritt in Richtung eines fairen und nachhaltigen E-Commerce.“

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I am very pleased about the agreement reached at the ECOFIN Council today: The customs duty exemption for consignments below 150€ will be abolished in early 2026 – two years sooner than originally foreseen. An important step towards ensuring fair and sustainable e-commerce.

— Henna Virkkunen (@hennavirkkunen.bsky.social) 13. November 2025 um 17:03

Für Verbraucher in der EU bedeutet das vor allem zwei Dinge: Künftig könnten mehrere Bestellungen wieder häufiger in einem Paket oder aus EU-Lagern geliefert werden. Und der Fernostdirektimport könnte preislich künftig um einige Prozente weniger attraktiv sein.


(mho)



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Künstliche Intelligenz

Idealo-Verfahren: Richter sehen Schaden durch Google


Im Verfahren des Preisvergleichsdienstes Idealo gegen den US-Suchmaschinenriesen scheint eine Verurteilung Googles zu Schadenersatz wahrscheinlich. Doch nicht nur bei der angemessenen Höhe gibt es viele offene Fragen.

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Es ist ein am Ende vielleicht gar nicht mehr so komplizierter Prozess, der nun seit Jahren läuft. Als am Morgen die Parteien zur mündlichen Verhandlung im Auktionssaal des Amtsgerichts aufeinandertreffen, den das für Zivilstreitigkeiten zuständige Landgericht Berlin II aufgrund des großen Interesses an dem Verfahren nutzt, wissen beide Parteien nicht, was sie erwartet.

Der Fall des Preisvergleichsanbieters Idealo, der zum Axel-Springer-Universum gehört, hat viele Facetten. Idealo will 3,3 Milliarden Euro Schadenersatz. Der Vorwurf: Google habe seine eigenen Preisvergleichsdienste bevorzugt und andere Anbieter wie eben Idealo trotz marktbeherrschender Stellung rechtswidrig behindert. 2,7 Milliarden Euro seien der beantragte Mindestschaden, machen die Idealo-Vertreter am Morgen noch einmal klar. Google sieht keinerlei Schaden und auch kein schuldhaftes Fehlverhalten, so die Argumente der Anwälte

Der Vorsitzende der Richter im Landgericht, Michael Vogel, nimmt sich am Morgen Zeit, den zahlreichen Rechtsvertretern beider Parteien mit einigen Ausführungen Hinweise zu geben, was die Kammer am Landgericht erwägen würde.

Weil ein Beschluss der EU-Kommission von 2017, in dem ein die Google-Wettbewerber behinderndes Verhalten bei Preisvergleichsdiensten festgestellt wurde, als endgültig anzusehen ist – nachdem alle juristischen Einwände Googles bei den europäischen Gerichten erfolglos blieben – gebe es für das Gericht hier keine Spielräume. Das Gericht habe „nichts daran zu kritisieren oder davon abzuweichen“, erläutert Vogel. Erst für die danach liegende Zeit würden die Richter eine eigene Würdigung vornehmen. Zumindest an einem Punkt scheint die Linie deutlich: „Wenn Traffic entzogen worden ist, muss man annehmen, dass hier ein Schaden entstanden sein kann.“

Immer wieder gibt Vogel Hinweise an die Prozessbeteiligten, was das Gericht als Rechtsauffassung und -folge für plausibel erachtet. Vieles scheint während der mündlichen Verhandlung in Berlin dafürzusprechen, dass das Landgericht einen von Google beziehungsweise Alphabet zu verantwortenden Schaden bei Idealo sieht, aber eine Verhandlung ist noch lange kein Urteil.

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Die eigentliche Krux, wie sich im Laufe der Verhandlung herausstellt, besteht in zwei Dingen: Wie bemisst man den Schaden richtig, der Idealo und anderen entstanden ist? Was Schadensberechnung und Schadenshöhe betrifft, haben beide Seiten umfangreiche Gutachten für das „kontrafaktische Szenario“ vorgelegt, wie sich die Suchmaschine wohl entwickelt hätte, wenn Google sich nicht selbst bevorzugt hätte.

Die Kammer lässt offen, was das Gericht für plausibel hält, gibt hier aber auch der Klägerseite von Idealo einen Hinweis. So hegt das Gericht wohl Zweifel, dass aus jeder Produktsuche auch ein potenzieller Preisvergleichsnutzer zu berechnen sei, wenn Google nach dem Ende des erfolglosen Froogle-Produkts nicht angefangen hätte, den Preisvergleich in die Ergebnisseiten einzubauen. „Wenn man sich das jetzt wegdenkt, ob dann in jedem Fall der Nutzer tatsächlich bei einem Vergleichsdienst gelandet wäre: Vielleicht, vielleicht auch nicht“, sagt Michael Vogel.

Das Gericht wird sich darüber eigene Gedanken machen müssen, wenn die Parteien sich nicht doch noch vergleichen. Das aber schien zumindest während der Verhandlung unwahrscheinlich.

Strittig blieb neben der möglichen Schadenshöhe vor allem auch die Schadensdauer. Vor allem relevant: Wie ist der Zeitraum zu beurteilen, ab dem Google die Darstellung von Preisen über den Suchergebnissen infolge der Beanstandungen durch die EU-Kommission geändert hat? Dass die EU-Kommission die Änderungen nicht beanstandet habe, heiße nicht, dass keine wettbewerbswidrige Situation vorgelegen habe.

Googles Anwälte argumentierten vor Gericht unter anderem, dass die Firma die Bevorzugung eigener Dienste eingestellt habe. Idealo habe selbst auf die Möglichkeit verzichtet, am System der „Shopping Units“ genannten Boxen, die nach dem Einschreiten der Kommission an die Stelle der alten Preisvergleichsdarstellung getreten war. Das sei ein von Googles sonstigen Prozessen unabhängiger Vermarktungsplatz, auf den alle Preisvergleichsseiten seit Jahren bieten könnten. Und mehr sei europarechtlich auch nicht geboten, so die Anwälte des Konzerns.

Die eigentliche Verhandlung dauerte, nachdem im Vorhinein bereits umfangreiche Schriftsätze ausgetauscht wurden, nur wenige Stunden. Und doch dürften alle Parteien nun klarer sehen, was die Richter als klärungsbedürftig sehen und was nicht. Wie weiter verfahren wird und wann somit vielleicht auch mit einem Urteil in dem Milliardenverfahren zu rechnen ist, dazu will sich die zuständige Kammer am Landgericht Berlin II wohl noch im Laufe des Tages verhalten.

Tatsächlich dürfte der Fall fast schon unabhängig davon, was die Kammer um den vorsitzenden Richter am Landgericht Berlin II für Recht befindet, mindestens eine weitere Instanz beschäftigen. Sich mit einem Richterspruch abzufinden, dafür geht es für beide Parteien um viel zu viel Geld. Für Idealo-Mitgründer Albrecht von Sonntag geht es um nahezu alles. Google habe, sagt er nach der Verhandlung, geradezu perfide versucht, alle anderen Preisvergleichsanbieter in seine Infrastruktur zu zwingen. „Sind wir bescheuert und schicken unser Inventar zu unserem größten Konkurrenten?“, fragt er. „Wie evil geht es denn?“, fragt von Sonntag auf dem Gerichtsflur. Und einen weiteren Trumpf hat er noch: Das 2019 begonnene und jahrelang ausgesetzte Verfahren gegen Google ist auf die Rechtslage vor dem Inkrafttreten des Digital Markets Act begrenzt – weitere Ansprüche seien mit diesem überarbeiteten Wettbewerbsrecht nicht ausgeschlossen.

Immerhin: Eine Zwangsversteigerung, wie sie im Saal in der Littenstraße sonst regelmäßig stattfindet, droht dem US-Unternehmen selbst dann nicht, wenn das Gericht über Idealos Mindestschadensberechnung hinausgehen würde. Alphabet setzte 2024 weltweit 350 Milliarden US-Dollar um.


(mack)



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Matthew McConaughey und Michael Caine lizenzieren ihre Stimme für KI-Unternehmen


Matthew McConaughey wird den von ihm herausgegebenen Newsletter „Lyrics of Livin'“ künftig auf Spanisch vorlesen. Doch der US-Schauspieler spricht gar kein Spanisch. Die Stimme wird von Künstlicher Intelligenz (KI) generiert.

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Dafür arbeitet McConaughey mit dem KI-Audio-Unternehmen ElevenLabs zusammen. Es wird eine künstlich generierte Version von McConaugheys Stimme erstellen, die dann die spanische Version Lyrics of Livin‘ vorträgt. Auf diese Weise könne er ein noch größeres Publikum erreichen, begründete der Schauspieler den Schritt. Er ist schon seit einigen Jahren finanziell an ElevenLabs beteiligt.

Das Unternehmen bietet über sein kommerzielles Angebot, den Iconic Marketplace, die KI-generierten Stimmen an. Kunden können die Stimmen dann für eigene KI-generierte Anwendungen lizenzieren.

Neben McConaughey arbeiten auch weitere Prominente mit ElevenLabs. Dazu gehören etwa die Schauspielerin Liza Minelli, der Musiker Art Garfunkel oder der Schauspieler Michael Caine.

Daneben lässt ElevenLabs auch Verstorbene wieder aufleben. So gehören zum Portfolio etwa die Stimmen des Schauspielers John Wayne, der Flugpionierin Amelia Earhart, des Informatikers Alan Turing oder des Wissenschaftlers J. Robert Oppenheimer.

Das Verhältnis von Hollywood zu KI ist gespalten. Der Schauspieler Morgan Freeman etwa hat gegen eine unerlaubte Nutzung seiner Stimme geklagt. Auch der KI-generierte Charakter Tilly Norwood ist umstritten.

Caine hingegen betont den positiven Aspekt: „Seit Jahren leihe ich meine Stimme Geschichten, die Menschen bewegen – Geschichten über Mut, Witz und den menschlichen Geist, sagte der Brite. „Es geht nicht darum, Stimmen zu ersetzen, es geht darum, sie zu verstärken und Türen für neue Geschichtenerzähler überall zu öffnen. Ich habe mein ganzes Leben lang Geschichten erzählt. ElevenLabs wird der nächsten Generation helfen, ihre Geschichten zu erzählen.“

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(wpl)



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