Künstliche Intelligenz
KI-Update kompakt: KI-Stethoskop, Alexa+, Claude Sonnet 4.5, Apple
KI-Stethoskop soll Herzkrankheiten in 15 Sekunden erkennen
Forscher des Imperial College London NHS Trust haben gemeinsam mit der US-Firma Eko Health ein KI-gestütztes Stethoskop entwickelt, das Herzkrankheiten binnen 15 Sekunden erkennen soll. Das Gerät diagnostiziert laut Studie Herzschwäche, Herzklappenerkrankungen und Vorhofflimmern, oft bevor Symptome klinisch sichtbar werden. Dr. Philipp Breitbart von der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie sieht Potenzial in der Früherkennung, verweist aber auf eine hohe Zahl von Falschdiagnosen, die zu unnötiger Verunsicherung führen könnten.

Die Studienautoren empfehlen den Einsatz daher nur bei Patienten mit Symptomen wie Atemnot, Müdigkeit oder geschwollenen Beinen. Erste Einsätze sind in Hausarztpraxen in Süd-London, Sussex und Wales geplant.
Amazon stellt Alexa+ vor: intelligenter, selbstständiger, natürlicher
Amazon hat mit Alexa+ eine neue Version seines Sprachassistenten vorgestellt. Anders als bisher soll die KI häufiger selbstständig aktiv werden und natürliche Unterhaltung unterstützen, ohne festgelegte Sprachbefehle. Die Assistentin analysiert Umgebungsdaten, um automatisch zu reagieren. Bei Ring-Kameras kann Alexa+ Gäste ansprechen oder Familienmitglieder erinnern, den Hund zu füttern.
Zugleich können Smart-Home-Routinen nun in natürlichen Sätzen programmiert werden. Alexa+ ist derzeit nur in den USA in einem Early-Access-Programm verfügbar, soll aber später auch in Deutschland und Österreich gestartet werden.
OpenAI will Shopping direkt in ChatGPT verlagern
OpenAI hat ein neues System namens Agentic Commerce Protocol (ACP) veröffentlicht, das Einkäufe direkt innerhalb von ChatGPT ermöglichen soll. Gemeinsam mit Bezahldienstleister Stripe will das Unternehmen die Plattform zu einer umfassenden Schnittstelle für Informationssuche und Handel ausbauen. Nutzer können Produktempfehlungen erhalten und den Kauf sofort im Chat abwickeln, ohne die Anwendung zu verlassen.
Händler zahlen dafür eine Gebühr an OpenAI. Das Protokoll basiert auf dem bestehenden Model Context Protocol, das Webseiten für KI-Agenten nutzbar macht. Erste Tests laufen mit Etsy-Shops in den USA.
Anthropic präsentiert Claude Sonnet 4.5 mit längerer Ausdauer
Anthropic hat sein neues Sprachmodell Claude Sonnet 4.5 veröffentlicht. Es soll stabiler und vielseitiger arbeiten, speziell in der Softwareentwicklung und Computerbedienung. Das Modell bearbeitet nach Unternehmensangaben über 30 Stunden komplexe Aufgaben. In Benchmarks wie SWE-bench Verified übertrifft laut Hersteller es andere Modelle bei der Lösung von Programmierproblemen.
Mit neuen Entwicklerwerkzeugen wie Claude Code, einer verbesserten Terminal-Oberfläche und einem SDK für KI-Agenten sollen Anwendungen einfacher integriert und gesteuert werden. Preise bleiben unverändert, verfügbar ist das Modell sofort über die Claude-API.
Google erweitert AI Mode um visuelle Produktsuche
Google ergänzt seinen AI Mode um Bildsuche auf Basis des Sprachmodells Gemini 2.5. Nutzer können Fotos hochladen, die Software erkennt relevante Objekte und erstellt parallele Suchanfragen. Bilder sind stets mit Originalquellen verknüpft und Ergebnisse durch Folgefragen präzisierbar.
Im Fokus steht der Online-Handel. Anstatt Filter zu setzen, können Kunden Kleidungsstücke in natürlicher Sprache beschreiben, worauf passende Produkte angezeigt werden. Die Basis bildet Googles Shopping-Graph mit über 50 Milliarden Einträgen. Zum Start ist die Funktion nur in den USA auf Englisch verfügbar.

Wie intelligent ist Künstliche Intelligenz eigentlich? Welche Folgen hat generative KI für unsere Arbeit, unsere Freizeit und die Gesellschaft? Im „KI-Update“ von Heise bringen wir Euch gemeinsam mit The Decoder werktäglich Updates zu den wichtigsten KI-Entwicklungen. Freitags beleuchten wir mit Experten die unterschiedlichen Aspekte der KI-Revolution.
OpenAI startet Videomodell Sora 2 und Social-App
OpenAI hat Sora 2 vorgestellt, eine neue Version seines Text-zu-Video-Modells. Neben besserer Bildqualität und physikalischer Genauigkeit sollen Videos erstmals mit Ton, Dialogen und Soundeffekten erzeugt werden können.
Parallel startet die kostenlose Sora-iOS-App in den USA und Kanada. Nutzer können dort Inhalte erstellen, verändern oder in einem Feed teilen. Eine zentrale Funktion sind „Cameos“, bei denen das eigene Abbild in generierte Videos integriert werden kann. Zugriff auf ein leistungsfähigeres Modell erhalten nur Pro-Abonnenten, eine API ist in Arbeit.
Apple öffnet erstmals lokale KI-Modelle für Dritt-Apps
Apple erlaubt mit seinem neuesten Update erstmals, dass Apps auf hauseigene KI-Modelle zugreifen. Die Verarbeitung erfolgt komplett lokal auf dem Gerät, ohne Datenübertragung in die Cloud. Erste Beispiele zeigen vielfältige Anwendungen: von automatisch erstellten Videoskripten über personalisierte Fitnesspläne bis hin zu interaktiven Tagebuch- und Kinder-Apps.
Die Systeme laufen nur auf Geräten mit iOS 26, iPadOS 26 oder macOS 26, die Apple Intelligence unterstützen. Für Entwickler ist der Ansatz attraktiv, da er Datenschutz verbessert, Offline-Funktionalität ermöglicht und Kosten für Cloud-Dienste spart.
Kalifornien führt neues KI-Gesetz ein
Trotz Widerstands aus Washington hat Kalifornien ein eigenes KI-Gesetz verabschiedet. Es verpflichtet Anbieter wie OpenAI, Google oder Anthropic zu mehr Transparenz und zur Meldung von Sicherheitsvorfällen, etwa wenn ein Modell betrügerisches Verhalten zeigt. Zudem schützt es Whistleblower.
Die Branche reagiert ablehnend und warnt vor Innovationshemmnissen. Kritiker fürchten ein Flickwerk aus widersprüchlicher US-Bundesstaatengesetzgebung. Weitere Entwürfe betreffen Chatbots im „Freundschaftsmodus“, in New York wird über ähnliche Regeln beraten, während Texas Kinderschutzfragen untersucht.
Telefonate der Abhör-App Neon frei im Netz
Die iOS-App Neon versprach Geld für aufgezeichnete Telefonate: 15 Cent pro Minute, weiterverkauft an KI-Firmen zum Training. Kurz nach einem Höhenflug in den App-Charts geriet das Modell ins Wanken, weil Mitschnitte samt Transkripten und Nutzeridentitäten frei im Netz standen.
Die Betreiber räumen sich in den AGB ausdrücklich Rechte zur öffentlichen Nutzung ein, haben damit aber ihr eigenes Geschäftsmodell sabotiert. Solange die Aufnahmen frei verfügbar sind, haben KI-Unternehmen keinen Grund, für sie zu zahlen. Recherchen von Techcrunch machten den offenen Zugriff auf den kompletten Cloudspeicher publik.

(igr)
Künstliche Intelligenz
Over-Ear-Kopfhörer: Grell Audio OAE2 im Test
Axel Grell ist einer der profiliertesten Kopfhörer-Entwickler weltweit. Für Sennheiser erschuf er Ende der 90er den HD 600, der noch heute in vielen Studios als neutraler Standard gilt. Mit seiner Firma Grell Audio legt er nun seinen zweiten offenen Kopfhörer OAE2 mit Kabelanschluss vor.
Während der Vorgänger OAE1 über den Onlineshop Drop in den USA vertrieben wurde, soll der neue Kopfhörer Anfang Dezember 2025 für 500 Euro auch in den deutschen Fachhandel kommen.
Die dynamischen Wandler hat Grell noch etwas weiter angewinkelt als früher, damit die Ohren den Eindruck haben, der Schall komme von vorn. Davon profitiert die Stereobühne, die der OAE2 natürlicher auffächert als andere Modelle.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Over-Ear-Kopfhörer: Grell Audio OAE2 im Test“.
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Künstliche Intelligenz
KI soll für Wirtschaftswachstum trotz schrumpfender Bevölkerung sorgen
KI-Einsatz könnte der deutschen Wirtschaft zu neuem Wachstum verhelfen, prognostiziert ein Forschungsteam des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Demnach könnte das Brutto-Inlands-Produkt (BIP) innerhalb der nächsten 15 Jahre im Schnitt 0,8 Prozentpunkte pro Jahr stärker wachsen. Höhere Arbeitsproduktivität, Einsparungen und neue Geschäftsfelder, die durch KI ermöglicht werden, sollen laut IAB für den zusätzlichen Schub sorgen.
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Zugleich erwarten die Experten erhebliche Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und Verschiebungen in unterschiedlichen Berufszweigen: So sollen durch KI etwa 1,6 Millionen Stellen in den nächsten 15 Jahren entweder wegfallen oder neu entstehen. Die Gesamtzahl der Arbeitsplätze soll in dem Zukunftsszenario aber weitgehend stabil bleiben, weil sich die gegenläufigen Effekte insgesamt ausgleichen würden.
Besonders günstig fällt die Prognose dabei für Jobs bei IT- und Informationsdienstleistern aus, bei denen der Arbeitskräftebedarf um rund 110.000 Personen steigen soll. In Bereichen wie Unternehmensdienstleistungen könnten hingegen 120.000 Arbeitsplätze entfallen.
Vor allem Spezialistenjobs betroffen
„KI führt primär zu einem Umbruch am Arbeitsmarkt. Gefragt sind künftig andere Tätigkeiten und Kompetenzen, nicht weniger Arbeit“, erklärt Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“. Entscheidend sei aber, dass Unternehmen neue Geschäftsmodelle entwickeln und die notwendige Infrastruktur für den KI-Einsatz geschaffen wird.
Wer von den Auswirkungen der KI betroffen ist, hängt laut Prognose auch von der eigenen Qualifikation ab. Besonders treffe es Tätigkeiten auf Spezialisten- und Experten-Niveau: Jobs dieser Stufe würden zwar weiter zunehmen, aber einen deutlichen Dämpfer gegenüber Szenarien ohne breiten KI-Einsatz aufweisen. An der Nachfrage nach Hilfs- und Anlernkräften ändere sich im Wesentlichen nichts, der Bedarf an Fachkräften fiele vergleichsweise stärker aus.
„KI kann zur Brücke zwischen wirtschaftlichem Wachstum und einer schrumpfenden Bevölkerung werden. Damit dieses Potenzial realisiert wird, braucht es gezielte Qualifizierungsstrategien und eine hohe Anpassungsbereitschaft in Wirtschaft und Gesellschaft“, resümiert IAB-Forscher Christian Schneemann die Prognose.
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(axk)
Künstliche Intelligenz
EuGH: Polizei darf DNA- und Biometriedaten Verdächtiger unterschiedslos erheben
Polizeibehörden der EU-Staaten dürfen unterschiedslos biometrische und genetische Daten wie Fingerabdrücke und DNA-Profile von Verdächtigen und strafrechtlich Verfolgten erheben und speichern. Voraussetzung ist, dass die nationalen Gesetze oder die Rechtsprechung angemessene Fristen für die regelmäßige Überprüfung der Notwendigkeit der Aufbewahrung und die Einhaltung der strengen Grundsätze zum Schutz sensibler Daten gewährleisten. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag entschieden.
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Im Kern können nationale Polizeibehörden laut dem Urteil in der Rechtssache C-57/23 auf der Grundlage ihrer internen Vorschriften darüber entscheiden, ob die Speicherung der Informationen über Körpermerkmale und DNA notwendig ist.
Das Verfahren geht auf den Fall eines tschechischen Beamten zurück, der im Rahmen eines gegen ihn gerichteten Strafverfahrens von der Polizei vernommen wurde. Trotz seines Widerspruchs ordneten die Ordnungshüter die Abnahme seiner Fingerabdrücke, die Erstellung eines genetischen Profils mithilfe eines Wangenabstrichs sowie die Aufnahme von Fotos und eine Personenbeschreibung an, die in Datenbanken gespeichert wurden.
Lebenslange Speicherung ist problematisch
Der Beamte, der 2017 rechtskräftig verurteilt wurde, focht die Identifizierungsmaßnahmen und die Speicherung seiner Daten in einem separaten Verfahren als rechtswidrigen Eingriff in sein Privatleben an. Ein tschechisches Gericht ordnete daraufhin zunächst die Löschung der umstrittenen Informationen fest. Das tschechische Oberste Verwaltungsgericht legte dagegen Beschwerde ein und stellte dem EuGH die Frage, ob die nationale Vorschrift mit der EU-Richtlinie über den Datenschutz im Bereich der Strafverfolgung vereinbar sei.
Der EuGH stellte zunächst klar, dass der Begriff „Recht der Mitgliedstaaten“ im Kontext der Erhebung, Speicherung und Löschung solcher Daten eine allgemeine Bestimmung umfasst. Diese legt die Mindestvoraussetzungen fest, sofern die Vorgaben hinreichend vorhersehbar sind und gerichtlich überprüft werden können.
Das Aufbewahren der Körpermerkmale und DNA-Spuren knüpfen die Luxemburger Richter an zwei Bedingungen: Die Zwecke der Erhebung dürfen keine Unterscheidung zwischen Verdächtigen und strafrechtlich Verfolgten erfordern. Zudem müssen die für die Verarbeitung Verantwortlichen national verpflichtet sein, alle Grundsätze und besonderen Anforderungen für die Verarbeitung sensibler Daten zu beachten.
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Zur Speicherdauer erläutert der EuGH, dass die einschlägige nationale Vorschrift nicht notwendigerweise eine Höchstgrenze vorsehen muss. Vorausgesetzt ist, dass sie angemessene Fristen für die regelmäßige Überprüfung der Notwendigkeit der Speicherung dieser Daten festlegt. Dabei muss zudem beurteilt werden, ob eine Verlängerung unbedingt erforderlich ist.
Bereits 2024 urteilte der Gerichtshof, dass die allgemeine Speicherung biometrischer und genetischer Daten strafrechtlich Verurteilter bis zu ihrem Tod gegen EU-Recht verstößt. Das spezifische Rückfallrisiko sei zu beachten.
(wpl)
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