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Künstliche Intelligenz

Kläger verlangen 2,36 Milliarden US-Dollar von Google nach Datenschutzurteil


Google ist nach einer mehrjährigen Sammelklage in den USA kürzlich bereits zur Zahlung von fast einer halben Milliarde US-Dollar verurteilt worden. Das Gericht hatte den Konzern für schuldig befunden, Daten über Nutzer gesammelt zu haben, obwohl die Aufzeichnung von App-Aktivitäten explizit ausgeschaltet wurde. Die Kläger hatten ursprünglich mehr als 30 Milliarden Dollar gefordert und haben jetzt eine dauerhafte Unterlassungsverfügung und Gewinnherausgabe von 2,36 Milliarden Dollar beantragt. Google bezeichnet das Urteil als Missverständnis und hat Berufung angekündigt.

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Anfang September hatte ein kalifornisches Gericht geurteilt, dass Google wegen Irreführung beim Datenschutz 425 Millionen Dollar zahlen soll. Die Entscheidung beruht darauf, dass der Datenkonzern Aktivitäten im Internet und in Apps mitgeschnitten hat, auch wenn Anwender das explizit abgeschaltet haben. Die Geschworenen haben den Klagenden Schadenersatz zugesprochen, weil die gesammelten Daten einen Wert hätten und bei denen, die das Tracking deaktiviert haben, wohl auch noch mehr als im Durchschnitt. Weil sie aber keine Schäden erlitten hätten, sei die Summe nicht höher ausgefallen.

Diese Woche haben die Kläger nachgelegt und beim Gericht einen Antrag auf dauerhafte Unterlassungsverfügung und Gewinnherausgabe eingereicht. Laut Gerichtsdokument wird Google aufgefordert, das Sammeln und Speichern der Daten trotz Tracking-Abschaltung einzustellen, die bisher auf diese Weise gesammelten Nutzerdaten zu löschen, die entsprechenden Algorithmen, Modelle und Dienste zu löschen sowie einen unabhängigen Dritten zu beauftragen, die Einhaltung der einstweiligen Verfügung durch Google zu überwachen und sicherzustellen.

Zudem soll Google zusätzliche 2,36 Milliarden Dollar Schadenersatz zahlen, praktisch als Beteiligung an den mit diesen Daten erzielten Gewinnen. Diese Summe sei eine „konservative Schätzung“ der Profite, die Google mit den illegitim von rund 98 Millionen Nutzern und 174 Millionen Geräten gesammelten Daten verdient habe.

Die Sammelklage wurde im Juli 2020 eingereicht und warf Google Irreführung bei Datenschutzeinstellungen vor. Damals hieß es, dass Google Usern zwar Kontrolle über ihre Daten verspreche und ihnen konkret anbiete, die Aufzeichnung der Web- und App-Aktivitäten zu unterbinden. Wenn man das aber nutze, würden trotzdem Daten gesammelt. Das erfolgt über das Software Development Kit (SDK) Firebase. Darauf basierende Apps registrieren jeden Aufruf einer App-Seite und melden zumindest die URL der Seite, die verweisende Seite (Referrer) und die Bezeichnung der Seite (Title) an Google-Server. Google erzwinge den Einsatz von Firebase regelrecht, so der Vorwurf. Denn ohne gäbe es weder Zugriff auf Google Analytics noch Googles Werbevermittlung. Auch für die Vermarktung der App in Googles Play Store herrsche Firebase-Zwang.

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Google sieht sich von den Klagenden, den Geschworenen und dem Gericht missverstanden. Schon nach dem ersten Urteil sagte Unternehmenssprecher Jose Castaneda: „Diese Entscheidung missversteht die Funktionsweise unserer Produkte. Unsere Datenschutz-Tools geben den Menschen die Kontrolle über ihre Daten, und wenn sie die Personalisierung deaktivieren, respektieren wir diese Entscheidung.“

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Laut Reuters bezeichnet Google die gesammelten Daten als pseudonym, nicht personenbezogen und sie würden sicher in verschlüsselten Systemen gespeichert. Zudem seien die Informationen nicht mit Nutzeridentitäten oder Google-Konten verknüpft. Deshalb hat der Datenkonzern diese Woche beim Richter die Ablehnung der Sammelklage beantragt. Google begründet dies auch damit, dass die Ansprüche von der App-Nutzung, den Erwartungen der Nutzer und anderen individuellen Faktoren abhängen.

Das Verfahren heißt Anibal Rodriguez, Julian Santiago, Susan Lynn Harvey et al v. Google und wird am US-Bundesbezirksgericht für das Nördliche Kalifornien unter Az. 3:20-cv-04688-RS geführt.


(fds)



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Künstliche Intelligenz

KI-Update Deep-Dive: Wo stehen wir in Deutschland?


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Schon im zehnten Jahr veranstaltet Fabian Westerheide mit seiner Frau zusammen die Rise of AI. Ein Branchentreffen für KI-Experten. Zu Beginn trafen sich ein paar wenige KI-Enthusiasten, wie Westerheide erklärt. Visionäre wie er, die schon damals an das enorme Umwälzungspotenzial von KI glaubten. Inzwischen kommen die Gäste und Speaker von großen Unternehmen – aus der Industrie und von KI-Unternehmen, aus der Forschung und natürlich auch Startups.



So ist Westerheide auch Gründungspartner des KI-fokussierten Venture-Capital-Investors AI.Fund. Seit 2014 investiert er in KI-Unternehmen und kennt die Startup-Szene in Deutschland daher auch besonders gut.

Startups gibt es in Deutschland eine Menge, aber natürlich nicht genug, findet Westerheide. Die Bedingungen in Deutschland sind bekanntlich nicht ideal. Dennoch ist er kein Schwarzmaler. Kluge Köpfe, gute Ausbildung sind in Deutschland und der EU vorhanden. Es mangelt zum Teil am Kapital. Ob man sich mit seinen Ideen hierzulande selbstständig macht oder den Schritt in das „Haifischbecken Silicon Valley“ wagt, sei eine Typsache. Es käme auch auf die Lebensumstände an.

Westerheide empfiehlt eher zu schauen, wo es Nischen gibt, wo es Sinn ergibt, sich mit seiner Idee niederzulassen. Wo sind Kapital und Gleichgesinnte, wo ist Bedarf.


KI-Update

KI-Update

Wie intelligent ist Künstliche Intelligenz eigentlich? Welche Folgen hat generative KI für unsere Arbeit, unsere Freizeit und die Gesellschaft? Im „KI-Update“ von Heise bringen wir Euch gemeinsam mit The Decoder werktäglich Updates zu den wichtigsten KI-Entwicklungen. Freitags beleuchten wir mit Experten die unterschiedlichen Aspekte der KI-Revolution.

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Gefordert sind aber nicht nur die Startups in Deutschland. Der Experte meint, alle Unternehmen müssten sich gut überlegen, was sie wollen – und manchmal auch mutiger sein. Es sei nicht immer sinnvoll, auf die großen US-Unternehmen zu setzen. Das Problem: Diese seien oft günstiger und verbreiteter als andere Lösungen. Doch es gebe genug Möglichkeiten, sich auch nach EU-Lösungen umzuschauen. Wenn das zunächst unbequemer ist, so kann es auf Dauer aber auch zielführender sein.


(emw)



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Künstliche Intelligenz

#TGIQF: Das Quiz rund um Satelliten-Navigation


In dieser Woche wurde bekannt, dass die amerikanische Mathematikerin Gladys West, eine der wichtigsten Entwicklerinnen der GPS-Navigation, im Alter von 95 Jahren verstorben ist. Zwar ist der Name den meisten Menschen kein Begriff, aber immer dann, wenn wir uns per GPS-Navigation auf dem Smartphone oder einem Gerät orientieren, nutzen wir das System, für das sie die Grundlagen geschaffen hat. Dazu ein kleines Quiz rund um Satelliten-Navigation.

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Zunächst profitierte nur das Militär von GPS, doch mit der Jahrtausendwende wurde das System auch für den privaten Gebrauch schlagartig attraktiv: Einerseits wurden GPS-Geräte immer kompakter und bezahlbarer, andererseits wurde eine Art Störsignal abgeschaltet, welches die Genauigkeit von GPS für zivile Anwendungen um den Faktor 10 auf 100 Meter verschlechterte.

Doch wie heißt GPS in voller Schreibweise? Das wollen wir von Ihnen wissen in unserem kleinen Nerdquiz zum Wochenende und um Gladys West, GPS und Co… Wer sich vorbereiten will, kann den Nachruf auf West lesen, oder sich mit dem älteren GPS-Jubiläumsartikel befassen.

In der heiseshow stellte Moderatorin Anna Bicker der Stammcrew drei Fragen vorweg: Dr. Volker Zota und Malte Kirchner hatten eine gute Orientierung und fanden größtenteils den richtigen Weg.

Sie können in Ruhe in 10 Fragen maximal 100 Punkte erreichen. Die Punktzahl kann gern im Forum mit anderen Mitspielern verglichen werden. Halten Sie sich dabei aber bitte mit Spoilern zurück, um anderen Teilnehmern nicht die Freude am Quiz zu verhageln. Lob und Kritik sind wie immer gern gelesen.

Bleiben Sie zudem auf dem Laufenden und erfahren Sie das Neueste aus der IT-Welt: Folgen Sie uns bei Mastodon, auf Facebook oder Instagram. Und schauen Sie auch gern beim Redaktionsbot Botti vorbei.

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Und falls Sie Ideen für eigene Quizze haben, schreiben Sie einfach eine Mail an den Quizmaster aka Herr der fiesen Fragen.


(mawi)





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Künstliche Intelligenz

Suche nach außerirdischem Leben: Habitable Zonen bislang wohl zu eng gezogen


Ein israelischer Astrophysiker plädiert dafür, das bei der Suche nach außerirdischem Leben zentrale Konzept der habitablen Zone zu erweitern. Der Begriff bezeichnet jenen Bereich um einen Stern, in dem auf Exoplaneten nach aktuellem Verständnis flüssiges Wasser existieren kann. Amri Wandel von der Hebräischen Universität Jerusalem sagt jetzt aber, dass dieser Bereich sowohl in Richtung des Sterns als auch nach außen hin ausgeweitet werden sollte. Gravitativ gebundene Exoplaneten, die ihrem Stern nur eine Seite zeigen, könnten demnach noch viel näher am Stern auf der ewigen Nachtseite flüssiges Wasser vorhalten. Weiter weg könnte flüssiges Wasser dagegen noch unter mächtigen Eispanzern existieren, wo es auf der Oberfläche längst zu kalt ist.

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Die vorgeschlagene Erweiterung der habitablen Zone

(Bild: Amri Wandel)

Wandel erklärt, dass viele der jetzt entdeckten Exoplaneten nicht in das bisherige Schema passen und das Weltraumteleskop James Webb auch auf Exoplaneten außerhalb der habitablen Zone flüchtige Gase findet. Seine Arbeit könne erklären, warum es auch auf denen flüssiges Wasser und damit eine der grundlegendsten Voraussetzungen für die Entstehung von erdähnlichem Leben geben könnte. Eine Visualisierung seiner Berechnung zeigt, dass die habitable Zone kein schmales Band, sondern ein relativ breiter Bereich sein sollte. Im Sonnensystem würde sie nicht nur von der Erde bis fast zum Mars reichen, sondern sogar den Merkur und die Gasriesen Jupiter und Saturn umfassen. Bei mehreren ihrer Monde wurden bereits Hinweise auf Ozeane unter der Oberfläche entdeckt.

Wenn man die Annahmen über die habitable Zone und ihre Grenze überarbeitet, könnte das dafür sorgen, dass Astronomen und Astronominnen an Orten nach Spuren von außerirdischem Leben suchen, die sie bisher ignoriert haben, meint Wandel. Inzwischen kennen wir mehr als 6000 Planeten um andere Sterne, fast 8000 Kandidaten müssen noch überprüft werden. Dutzende davon gelten als potenziell bewohnbar, auch wenn das durch weitere Beobachtungen oft später wieder ausgeschlossen wird. Wandel stellt seine Überlegungen jetzt in The Astrophysical Journal vor, dort spricht er von einer „erweiterten habitablen Zone“.


(mho)



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