Künstliche Intelligenz
Kläger verlangen 2,36 Milliarden US-Dollar von Google nach Datenschutzurteil
Google ist nach einer mehrjährigen Sammelklage in den USA kürzlich bereits zur Zahlung von fast einer halben Milliarde US-Dollar verurteilt worden. Das Gericht hatte den Konzern für schuldig befunden, Daten über Nutzer gesammelt zu haben, obwohl die Aufzeichnung von App-Aktivitäten explizit ausgeschaltet wurde. Die Kläger hatten ursprünglich mehr als 30 Milliarden Dollar gefordert und haben jetzt eine dauerhafte Unterlassungsverfügung und Gewinnherausgabe von 2,36 Milliarden Dollar beantragt. Google bezeichnet das Urteil als Missverständnis und hat Berufung angekündigt.
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Anfang September hatte ein kalifornisches Gericht geurteilt, dass Google wegen Irreführung beim Datenschutz 425 Millionen Dollar zahlen soll. Die Entscheidung beruht darauf, dass der Datenkonzern Aktivitäten im Internet und in Apps mitgeschnitten hat, auch wenn Anwender das explizit abgeschaltet haben. Die Geschworenen haben den Klagenden Schadenersatz zugesprochen, weil die gesammelten Daten einen Wert hätten und bei denen, die das Tracking deaktiviert haben, wohl auch noch mehr als im Durchschnitt. Weil sie aber keine Schäden erlitten hätten, sei die Summe nicht höher ausgefallen.
Kläger verlangen Datenlöschung und mehr Schadenersatz
Diese Woche haben die Kläger nachgelegt und beim Gericht einen Antrag auf dauerhafte Unterlassungsverfügung und Gewinnherausgabe eingereicht. Laut Gerichtsdokument wird Google aufgefordert, das Sammeln und Speichern der Daten trotz Tracking-Abschaltung einzustellen, die bisher auf diese Weise gesammelten Nutzerdaten zu löschen, die entsprechenden Algorithmen, Modelle und Dienste zu löschen sowie einen unabhängigen Dritten zu beauftragen, die Einhaltung der einstweiligen Verfügung durch Google zu überwachen und sicherzustellen.
Zudem soll Google zusätzliche 2,36 Milliarden Dollar Schadenersatz zahlen, praktisch als Beteiligung an den mit diesen Daten erzielten Gewinnen. Diese Summe sei eine „konservative Schätzung“ der Profite, die Google mit den illegitim von rund 98 Millionen Nutzern und 174 Millionen Geräten gesammelten Daten verdient habe.
Die Sammelklage wurde im Juli 2020 eingereicht und warf Google Irreführung bei Datenschutzeinstellungen vor. Damals hieß es, dass Google Usern zwar Kontrolle über ihre Daten verspreche und ihnen konkret anbiete, die Aufzeichnung der Web- und App-Aktivitäten zu unterbinden. Wenn man das aber nutze, würden trotzdem Daten gesammelt. Das erfolgt über das Software Development Kit (SDK) Firebase. Darauf basierende Apps registrieren jeden Aufruf einer App-Seite und melden zumindest die URL der Seite, die verweisende Seite (Referrer) und die Bezeichnung der Seite (Title) an Google-Server. Google erzwinge den Einsatz von Firebase regelrecht, so der Vorwurf. Denn ohne gäbe es weder Zugriff auf Google Analytics noch Googles Werbevermittlung. Auch für die Vermarktung der App in Googles Play Store herrsche Firebase-Zwang.
Google: alles nur ein Missverständnis
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Google sieht sich von den Klagenden, den Geschworenen und dem Gericht missverstanden. Schon nach dem ersten Urteil sagte Unternehmenssprecher Jose Castaneda: „Diese Entscheidung missversteht die Funktionsweise unserer Produkte. Unsere Datenschutz-Tools geben den Menschen die Kontrolle über ihre Daten, und wenn sie die Personalisierung deaktivieren, respektieren wir diese Entscheidung.“
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Laut Reuters bezeichnet Google die gesammelten Daten als pseudonym, nicht personenbezogen und sie würden sicher in verschlüsselten Systemen gespeichert. Zudem seien die Informationen nicht mit Nutzeridentitäten oder Google-Konten verknüpft. Deshalb hat der Datenkonzern diese Woche beim Richter die Ablehnung der Sammelklage beantragt. Google begründet dies auch damit, dass die Ansprüche von der App-Nutzung, den Erwartungen der Nutzer und anderen individuellen Faktoren abhängen.
Das Verfahren heißt Anibal Rodriguez, Julian Santiago, Susan Lynn Harvey et al v. Google und wird am US-Bundesbezirksgericht für das Nördliche Kalifornien unter Az. 3:20-cv-04688-RS geführt.
(fds)