Künstliche Intelligenz

Klage gegen Cloud-Abgabe: Der Verband CISPE zieht in Italien vor Gericht


close notice

This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die jahrelange Debatte über die Urheberrechtsabgabe erreicht eine neue Eskalationsstufe. Der europäische Cloud-Verband CISPE hat eine Klage gegen ein Dekret des italienischen Kulturministeriums eingereicht. Dieses sieht vor, die traditionelle Geräteabgabe für physische Speichermedien wie Festplatten, Smartphones oder Rohlinge auf Cloud-Dienste auszuweiten. Nach Ansicht der Lobbygruppe verstößt dieser Schritt sowohl gegen italienisches als auch europäisches Recht. Er gefährde den digitalen Binnenmarkt.

Weiterlesen nach der Anzeige

Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Latium könnte Signalwirkung für die EU haben. Denn auch in anderen Mitgliedstaaten wie Deutschland und Österreich wird über ähnliche Modelle diskutiert.

Historisch dient die Urheberrechtsabgabe dazu, Kreative und Rechteinhaber dafür zu entschädigen, dass Verbraucher legale Privatkopien von geschützten Werken wie Musik, Filmen oder Texten anfertigen. In Italien ist diese Pauschalzahlung bereits fest verankert: Jeder Server und jede Festplatte, die in einem Rechenzentrum verbaut wird, unterliegt beim Kauf einer entsprechenden Abgabe an die Verwertungsgesellschaften.

Die Ausweitung auf Cloud-Speicher bedeutet nach Darstellung der Kläger, dass derselbe Vorgang zweifach finanziell aufgerechnet wird. Die Cloud-Infrastruktur basiere auf Hardware, für die bereits beim Erwerb Abgaben entrichtet worden seien. Daher handele es sich um eine Doppelbesteuerung, die Anbieter und letztlich Endkunden unverhältnismäßig belaste.

Die Allianz Cloud Infrastructure Services Providers in Europe führt auch schwerwiegende Verfahrensfehler ins Feld. Das italienische Ministerium habe seine Kompetenzen überschritten, indem es den Geltungsbereich eines bestehenden Gesetzes per Dekret ohne die erforderliche Zustimmung des Parlaments ausgeweitet habe. Zudem wäre die italienische Regierung verpflichtet gewesen, die EU-Kommission vorab über das Vorhaben zu informieren („Notifizierung“) und eine offizielle Stellungnahme des italienischen Staatsrates einzuholen.

Der Verband warnt vor den Konsequenzen: Sollte die italienische Regel Bestand haben, drohe eine Fragmentierung des europäischen Marktes. Jedes EU-Land könnte eigene, unkoordinierte Cloud-Abgaben einführen. Österreich preschte hier ebenfalls bereits vor.

Ein Punkt der Cloud-Anbieter betrifft den Wandel der Mediennutzung. In Zeiten von Streaming-Diensten wie Spotify oder Netflix werden geschützte Inhalte kaum noch lokal oder in einer persönlichen Cloud repliziert, sondern direkt über lizenzierte Plattformen abgerufen. Die Urheber werden dabei schon über die Streaming-Plattformen für die tatsächliche Nutzung entlohnt.

Weiterlesen nach der Anzeige

Zudem besteht der Großteil der in der Cloud gespeicherten Daten laut dem CISPE aus geschäftlichen Dokumenten, Firmenanwendungen oder rein privaten Backups, die keine urheberrechtliche Relevanz haben. Eine pauschale Abgabe auf Cloud-Speicher sei daher nicht zeitgemäß. CISPE-Generalsekretär Francisco Mingorance kritisiert das italienische Vorgehen scharf. Er drängt auf den Einsatz von digitalem Rechtekontrollmanagement (DRM), statt pauschale Töpfe ohne transparenten Verteilungsmechanismus zu füllen.

In Deutschland regelt das Urheberrechtsgesetz die Geräte- und Speichermedienabgabe, die von der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) verwaltet wird. Seit Jahren fordern Verwertungsgesellschaften auch hier eine Einbeziehung von Cloud-Speichern, da immer mehr Daten von lokalen Festplatten ins Netz wanderten.

Die Debatte ist von langwierigen Verhandlungen und juristischen Auseinandersetzungen zwischen der Industrie und den Rechteinhabern geprägt. Das Oberlandesgericht München entschied 2024 in einem Verfahren gegen Dropbox, dass Cloud-Dienste keine vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräte oder Speichermedien sind.

Die EU-Urheberrechtsrichtlinie von 2019 lässt den Mitgliedsländern dem Europäischen Gerichtshof zufolge Spielräume bei der Gestaltung des „gerechten Ausgleichs“. Der freie Dienstleistungsverkehr muss aber gewahrt werden. Das italienische Verfahren wird daher auch von hiesigen Experten und Branchenvertretern aufmerksam verfolgt.


(wpl)



Source link

Beliebt

Die mobile Version verlassen