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Klage gegen Palantir-Software: Verfassungsbeschwerde gegen automatisierte Datenanalyse in Bayern
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat gemeinsam mit dem Chaos Computer Club (CCC) eine Verfassungsbeschwerde gegen die automatische Datenanalyse der Polizei in Bayern erhoben. Hintergrund ist der Einsatz der umstrittenen Palantir-Software.
Grundsätzlich erlaubt das bayerische Polizeiaufgabengesetz den Einsatz von Data-Mining-Verfahren. In Bayern erfolgt das mit dem Programm „VeRA“, das auf der Gotham-Software von Palantir basiert, die riesige Datenmengen auswerten kann. Die Bürgerrechtler kritisieren dabei insbesondere, dass von außen nicht zu erkennen sei, welche Daten auf diese Weise verknüpft werden. „Die Palantir-Rasterfahndung erfasst eine enorme Menge von Menschen. Zuvor getrennte Daten werden miteinander verknüpft, die für sehr unterschiedliche Zwecke vorgesehen waren“, sagt CCC-Sprecherin Constanze Kurz.
Intransparente Algorithmen wären für die Polizeiarbeit nicht angemessen, heißt es auch in der Mitteilung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). „Schon wer Anzeige erstattet, Opfer einer Straftat wird oder einfach nur zur falschen Zeit am falschen Ort ist, kann durch die Software ins Visier der Polizei geraten“, sagt Franziska Görlitz, Juristin und Verfahrenskoordinatorin bei der GFF. Ziel der Verfassungsbeschwerde sind daher klarere Grenzen für den Einsatz von Data-Mining-Software.
Bislang könne die Software nicht nur bei schweren Straftaten verwendet werden, sondern auch in Fällen, in denen noch keine Gefahr bestehe. Ebenso mangele es an einer wirksamen Kontrolle. Ein gravierender Punkt ist dabei laut dem CCC, dass die Polizei in Bayern nur Nutzer ist. Die Palantir-Software wäre damit eine Blackbox, von der man sich technisch abhängig mache. Zudem lasse sich etwa nicht gewährleisten, dass Palantir keine Daten an die USA übermittelt. Ein Schutz vor Software-Fehlern und Diskriminierung existiere auch nicht.
Protest gegen Einsatz von Palantir-Software in Deutschland
Generell versuchen die Bürgerrechtler, den Einsatz von Palantir-Software in Deutschland zu stoppen. In Hessen und Hamburg hatte man bereits mit entsprechenden Verfassungsbeschwerden Erfolg, die Möglichkeiten für polizeiliches Data-Mining wurden begrenzt.
Diese Vorgaben habe die bayerische Regierung bei dem Polizeigesetz aber nicht eingehalten. Zuvor lief die Software schon ein Jahr lang ohne Rechtsgrundlage. Gestoppt wurde das laut der GFF-Mitteilung erst durch den bayerischen Datenschutzbeauftragten.
Palantir und Peter Thiel
Verhindern will man zudem, dass weitere Länder und der Bund auf Palantir setzen. Für den Einsatz der Überwachungssoftware sprechen sich vor allem CDU und CSU aus.
Palantir steht seit Jahren in der Kritik, weil es Data-Mining-Software für Geheimdienste entwickelt, die eine Massenüberwachung ermöglicht. Hinter Palantir steht zudem der Tech-Milliardär und Investor Peter Thiel, der Donald Trump unterstützt und immer wieder mit demokratiefeindlichen Aussagen auffällt. Hintergründe zu Thiel liefert ein Porträt des Deutschlandfunks.