Künstliche Intelligenz
Klagewelle absehbar: 5.000 Euro Schadenersatz wegen Meta Business Tools
5.000 Euro Schadenersatz soll Meta Platforms einem deutschen Facebook-Nutzer bezahlen. Grund sind die bei zahllosen Webseiten und Apps eingebetteten Meta Business Tools. Diese sammeln personenbezogene Daten, die Meta für Profiling der Nutzer zusammenführt. Damit verstoße Meta massiv gegen europäischen Datenschutz und fahre in der Folge Milliardengewinne mit personalisierter Werbung ein, so das Landgericht Leipzig. Dafür stünden einem durchschnittlichen Facebook-Nutzer 5.000 Euro Schadenersatz zu (Az. 05 O 2351/23).
„Jeder Nutzer ist für Meta zu jeder Zeit individuell erkennbar, sobald er sich auf den Dritt-Webseiten bewegt oder eine App benutzt hat, auch wenn er sich nicht über den Account von Instagram und Facebook angemeldet hat“, fasst eine Pressemitteilung des LG Leipzig zusammen. „Die Daten sendet Meta Ireland (die Niederlassung Meta Platforms in der EU, Anmerkung) ausnahmslos weltweit in Drittstaaten, insbesondere in die USA. Dort wertet sie die Daten in für den Nutzer unbekanntem Maß aus.“
Die Verarbeitung personenbezogener Daten sei „besonders umfangreich“, betreffe „potenziell unbegrenzte Datenmengen“ und habe die „nahezu vollständige Überwachung des Online-Verhaltens des Nutzers zur Folge“. Das führe laut einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu dem Gefühl der kontinuierlichen Überwachung des gesamten Privatlebens. Und dafür stünde den Betroffenen europarechtlich immaterieller Schadenersatz zu.
Wahrscheinlich ist die 2023 ergangene EuGH-Entscheidung Az. C-252/21 gemeint, Teil eines Rechtsstreits zwischen dem Datenkonzern und dem deutschen Bundeskartellamt. Im Verfahren C-300/21 („Österreichische Post“) hat der EuGH erkannt, dass die DSGVO einerseits keine Erheblichkeitsschwelle für Schadenersatz festlegt, andererseits ein Kausalzusammenhang zwischen der Rechtsverletzung und dem Schaden gegeben sein muss. Der deutsche Bundesgerichtshof
Höher als gewohnt
Während sich andere deutsche Gerichte bislang auf nationales Recht gegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen gestützt haben, bezieht sich die 5. Zivilkammer des LG Leipzig ausschließlich auf Artikel 82 der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). So gelangt sie zu einem deutlich höheren Schadenersatzbetrag als bislang in Deutschland üblich: 5.000 Euro. Zum Vergleich: Das Landgericht Stuttgart hat in einem ähnlichen Fall im Februar 300 Euro zugesprochen (Az. 27 O 190-23). Der deutsche Bundesgerichtshof hat für Kontrollverlust über die eigenen Daten durch unzulässiges Scraping von Facebook-Profile 100 Euro als angemessenen Schadenersatz erachtet (Az. VI ZR 10/24); auf dieser Grundlage organisiert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine gemeinsame Klage deutscher Nutzer gegen Facebook.
Meta Platforms kann und wird voraussichtlich Rechtsmittel gegen das aktuelle Urteil aus Leipzig einlegen, um eine teure Klagewelle zigtausender Deutscher hintanzuhalten. Denn so eine Entwicklung ist durchaus absehbar, weiß auch die 5. Zivilkammer in Leipzig: Ihr Urteil könnte dazu führen, dass viele Facebook-Nutzer Klage erheben, ohne ihren individuellen Schaden explizit darzulegen. Doch gerade durch private Klagen vor Zivilgerichten könne die DSGVO effektiv durchgesetzt werden, jenseits der Arbeit von Datenschutzbehörden.
Juristische Angriffspunkte
Der Originaltext der Entscheidung vom 4. Juli liegt noch nicht vor. Die (hinsichtlich juristischer Details mit Vorsicht zu genießende) Pressemitteilung des Gerichts lässt Angriffsmöglichkeiten vermuten. Beispielsweise verweist das Gericht auf die hohen Werbeumsätze Meta Platforms im dreistelligen Milliardenbereich und unterstreicht, dass der finanzielle Wert umfassender Personenprofile auf datenverarbeitenden Märkten enorm hoch ist. Offen bleibt dabei, was diese Fakten mit der Schwere des erlittenen immateriellen Schadens des Klägers zu tun haben.
Den konkreten immateriellen Schaden und den Kausalzusammenhang mit der DSGVO-Verletzung hat das Landgericht übrigens nicht erhoben. Es hat den Kläger nicht befragt, weil es der Auffassung war, dieser könne lediglich über ein „im Allgemeinen eher diffuses Gefühl des Datenverlusts und der Verunsicherung“ sprechen. „Das Gericht stellt deshalb für eine Mindestentschädigung von 5.000 Euro auf die allgemeine Betroffenheit des aufmerksamen und verständigen ‚Durchschnitts‘-Betroffenen im Sinne der DSGVO ab.“ Ob der Kläger durchschnittlich betroffen ist, blieb unergründet.
Gleichzeitig muss Meta versuchen, das Urteil grundsätzlich und nicht nur der Höhe nach zu bekämpfen. Selbst ein auf ein Zehntel reduzierter Schadenersatz würde zigtausende Deutsche dazu bewegen, sich ihren Schaden ersetzen zu lassen. heise online hat Meta Platforms zu einer Stellungnahme eingeladen.
(ds)
Künstliche Intelligenz
80 Gb/s: Neue Variante von schnellem OWC-Gehäuse für M.2-SSDs
User, die sich erst kürzlich eine USB-C-SSD-Hülle von Other World Computing (OWC) gekauft haben, werden sich jetzt womöglich ärgern: Der auf Apple-Zubehör spezialisierte Anbieter hat ein neues Modell der Baureihe 1M2 auf den Markt gebracht, die den potenziellen Datendurchsatz mal eben verdoppelt. Der Name des Produkts, das optisch aussieht wie der Vorgänger: 1M2 80G. Das 80G steht dabei für die möglichen 80 GB/s, die das Gerät nun bei passender Gegenstelle (und passender SSD) weiterreichen kann.
Von 40 auf 80 GB/s via USB 4.0 oder Thunderbolt 5
Das Vormodell hatte PCIe-x4-M.2-Riegel noch mit maximal 40 GB/s angebunden – via USB 4.0 oder Thunderbolt 4. Der Nachfolger soll über einen USB-4.0-Host mit Unterstützung von 80 GB/s oder ein Thunderbolt-5-Gerät (etwa Apples Mac mini M4 Pro) bis zu „über 6000 MB/s“ packen. 40-GB/s-Hosts mit USB 4.0 erreichen „Real-World Speeds“ von „über“ 3800 MB/s, Thunderbolt-4-Geräte bis zu 3800 MB/s. Thunderbolt 3 funktioniert nur mit Macs und verspricht laut OWC bis zu 2800 MB/s.
Die Hardware an sich ändert sich, bis auf das neue, schnellere Board, kaum: Das 1M2 steckt nach wie vor in einem 2,5-Zoll-Case aus Alu und akzeptiert NVMe-Streifen der Bauarten 2280 und 2242. Die Stromversorgung erfolgt über den Rechner. Ein USB-4-Kabel (nicht Thunderbolt 5) liegt bei. Das gesamte Gehäuse besteht bis auf ein kleines Vorderteil mit der Logik aus Kühlrippen, soll im Betrieb also vergleichsweise weniger heiß werden. Dennoch ist auf eine korrekte Verbauung der M.2 zu achten.
Von 219 bis 1299 Dollar, mit und ohne Speicher
OWC verkauft das 1M2 80G in verschiedenen Varianten. Ohne M.2 zahlt man aktuell beim Hersteller 219 US-Dollar plus Steuern, Versand und Zoll. 1 TByte kostet 349, 2 TByte 499, 4 TByte 699 und 8 TByte 1299 Dollar. Die Module kommen von OWC selbst, wer der OEM ist, blieb zunächst unklar.
Zum Vergleich: Die alte Variante 1M2 ist im Handel ohne M.2-Modul bereits deutlich günstiger (ab 120,05 €) erhältlich. Auch hier kann man Modelle mit OWC-SSDs der Größen 1 TByte, 2 TByte, 4 TByte und 8 TByte erwerben. Wer den Vorgänger erworben hat, aber nicht über einen Mac oder PC verfügt, der USB 4.0 mit 80 GB/s beziehungsweise Thunderbolt 5 unterstützt, muss sich am neuen Modell nicht stören. Es ist allerdings weniger zukunftssicher als der Nachfolger. Wann Euro-Preise für diesen vorliegen, ist noch unklar.
(bsc)
Künstliche Intelligenz
#TGIQF: Das Quiz um die Audio-CD
Als am 17. August 1982 die Compact Disc auf den Markt kam, wurde die Musik erstmals auf breiter Front digital und das lange, bevor der Computer unseren Musikkonsum bestimmte. Aber die Revolution brauchte Zeit: Zwar begann in Langenhagen bei Hannover an dem Tag die Produktion des ersten CD-Albums. Der erste kaufbare Player erschien erst am 2. März 1983 in Europa und den USA, dann aber schon mit immerhin 16 Alben zur Auswahl.
Anfangs waren CD-Player aufgrund des hohen Preises von fast 2000 Mark für Player und viel höheren CD-Preisen gegenüber den gleichen Alben auf Vinyl eher was für Liebhaber und Klassik-Fans. Mit der Zeit kamen jedoch immer günstigere Geräte auf den Markt und auch die CDs verloren ihren Preisnachteil. Insbesondere als die ersten tragbaren Geräte auf den Markt kamen, wurde CD-Qualität mobil – und mit einem Kassetten-Adapter waren sie eine günstige Alternative zu den anfangs sehr teuren CD-Autoradios und -Wechslern.
Doch nicht nur die Vinyls wurden abgelöst. Die aufkommenden CD-Brenner versetzten die Musikmultis in Angst und Schrecken: Schließlich konnte man sich damit eine perfekte Kopie brennen. Sie reagierten mit allerlei Kopierschutzmechanismen und fuhren einen harten Kurs gegen Raubkopierer. Zu dem Zeitpunkt hatte die CD bereits Vinyl und Kassetten als wichtigstes Musikmedium abgelöst. Ihren eigenen Abstieg erlebte die CD erst, als sich Musikstreaming etablierte. Doch was war das erste CD-Album? Das möchten wir von Ihnen wissen, in unserer letzten Hürde vorm verdienten Wochenende.
Die heiseshow in dieser Woche brachte viele Erkenntnisse, wenn auch nicht in kompakter Form: Dr. Volker Zota, Malte Kirchner und Quizmaster Markus Will verrieten nicht nur ihre zum Teil schrägen CD-Erstkäufe, sondern die Stammcrew beantwortete die drei obligatorischen Quiz-Fragen fast in CD-Qualität!
Schnellrater haben wieder die Chance, die volle Punktzahl abzuräumen. Mit 12 Fragen können Sie satte 240 Punkte erreichen. Die Punktzahl kann gerne im Forum mit anderen Mitspielern verglichen werden. Halten Sie sich dabei aber bitte mit Spoilern zurück, um anderen Teilnehmern nicht die Freude am Quiz zu verhageln. Lob und Kritik sind wie immer gerne genommen.
Bleiben Sie zudem auf dem Laufenden und erfahren Sie das Neueste aus der IT-Welt: Folgen Sie uns auf den Kurznachrichten-Netzwerken Bluesky und Mastodon und auf den Meta-Ebenen Facebook oder Instagram. Falls Sie eigene Ideen oder Fragen für ein neues Quiz haben, dann schreiben Sie einfach dem Quizmaster.
(mawi)
Künstliche Intelligenz
Eintauchen in ein kleines Angebot: Immersives Video für die Vision Pro lahmt
Der Vision Pro fehlt immer noch eine Killeranwendung. Bekannt ist allerdings, dass viele Nutzer das technisch fortschrittliche Apple-Headset zum Ansehen von Filmen nutzen. Dabei sind besonders immersive Filme beeindruckend, die speziell für die Vision Pro aufgenommen wurden. Sie erlauben ein echtes, hochauflösendes Eintauchen in die Inhalte. Das Problem: Noch immer gibt es vergleichsweise wenig Material. Und ausgerechnet Apple selbst, das den Bereich lange vorangetrieben hatte, macht offenbar schlapp. Das berichtete der Bloomberg-Journalist Mark Gurman in seinem letzten Newsletter. „Apples Vision Pro leidet an zu wenig Immersive Video“, schreibt er in der Überschrift.
Keine 30 immersiven Videos seit Verkaufsstart
Laut Gurmans Zählung gibt es solche Filme – die zumeist nur Kurzformat haben – bislang 27 Mal in der Vision-Pro-Bibliothek. Dabei hatte Apple extra ein eigenes technisches Format geschaffen, für das es auch ein eigenes Managementwerkzeug für Produzenten gibt. Apples eigenes Team hatte verschiedene Serien als immersive Videos gestartet, die allerdings teilweise nur eine Folge haben. Dazu zählt eine Tierreihe („Wild Life“, vier Episoden), Sport („Adventure“, fünf Folgen), Dinosaurier („Prehistoric Planet“, zwei Episoden) und eine Konzertreihe aus dem Studio (eine Folge).
Musikdarbietungen gibt es auch einzeln von U2-Sänger Bono (eine Show über sein Leben) und Metallica. Apple bewirbt aber auch noch Uralt-Sport wie das NBA All-Star Game von 2024. Auch hier gibt es stets nur Ausschnitte, nie stundenlange Unterhaltung – wohl auch, weil das Format recht anstrengend zu schauen ist. Hinzu kommt mindestens ein immersives Musikvideo von Künstler The Weeknd.
Das Problem mit 3D-Filmen
Neben Apples immersiven Videos kann die Vision Pro, die im Sommer 2024 in Europa auf den Markt kam (Preis: ab 4000 Euro), auch reguläre 3D-Filme in voller Länge wiedergeben. Diese werden über Apples TV-App verkauft, zudem bieten Streamingdienste wie Disney+ Zugriff auf kleinere Mengen. Das Problem ist allerdings die offerierte Auflösung: Diese ist aus technischen Gründen geringer als das, was man bei Apples immersiven Videos serviert bekommt.
Die Filme nutzen also die Möglichkeiten auf der Vision Pro gar nicht aus und wirken teils pixelig, zumal mancher 3D-Effekt nicht sehr gekonnt ausfällt. Apple macht bislang keine Bemühungen, Hollywood hier auf die Sprünge zu helfen – oder selbst ganze Kinoproduktion im eigenen immersiven Format zu filmen. Das könnte der Konzern durchaus, schließlich produziert er immer mehr (durchaus erfolgreiche) Filmkost. Gurman vermutet allerdings, dass die Vision Pro bei Apple derzeit keine Priorität mehr habe.
(bsc)
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