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Klagewelle absehbar: 5.000 Euro Schadenersatz wegen Meta Business Tools


5.000 Euro Schadenersatz soll Meta Platforms einem deutschen Facebook-Nutzer bezahlen. Grund sind die bei zahllosen Webseiten und Apps eingebetteten Meta Business Tools. Diese sammeln personenbezogene Daten, die Meta für Profiling der Nutzer zusammenführt. Damit verstoße Meta massiv gegen europäischen Datenschutz und fahre in der Folge Milliardengewinne mit personalisierter Werbung ein, so das Landgericht Leipzig. Dafür stünden einem durchschnittlichen Facebook-Nutzer 5.000 Euro Schadenersatz zu (Az. 05 O 2351/23).

„Jeder Nutzer ist für Meta zu jeder Zeit individuell erkennbar, sobald er sich auf den Dritt-Webseiten bewegt oder eine App benutzt hat, auch wenn er sich nicht über den Account von Instagram und Facebook angemeldet hat“, fasst eine Pressemitteilung des LG Leipzig zusammen. „Die Daten sendet Meta Ireland (die Niederlassung Meta Platforms in der EU, Anmerkung) ausnahmslos weltweit in Drittstaaten, insbesondere in die USA. Dort wertet sie die Daten in für den Nutzer unbekanntem Maß aus.“

Die Verarbeitung personenbezogener Daten sei „besonders umfangreich“, betreffe „potenziell unbegrenzte Datenmengen“ und habe die „nahezu vollständige Überwachung des Online-Verhaltens des Nutzers zur Folge“. Das führe laut einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu dem Gefühl der kontinuierlichen Überwachung des gesamten Privatlebens. Und dafür stünde den Betroffenen europarechtlich immaterieller Schadenersatz zu.

Wahrscheinlich ist die 2023 ergangene EuGH-Entscheidung Az. C-252/21 gemeint, Teil eines Rechtsstreits zwischen dem Datenkonzern und dem deutschen Bundeskartellamt. Im Verfahren C-300/21 („Österreichische Post“) hat der EuGH erkannt, dass die DSGVO einerseits keine Erheblichkeitsschwelle für Schadenersatz festlegt, andererseits ein Kausalzusammenhang zwischen der Rechtsverletzung und dem Schaden gegeben sein muss. Der deutsche Bundesgerichtshof

Während sich andere deutsche Gerichte bislang auf nationales Recht gegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen gestützt haben, bezieht sich die 5. Zivilkammer des LG Leipzig ausschließlich auf Artikel 82 der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). So gelangt sie zu einem deutlich höheren Schadenersatzbetrag als bislang in Deutschland üblich: 5.000 Euro. Zum Vergleich: Das Landgericht Stuttgart hat in einem ähnlichen Fall im Februar 300 Euro zugesprochen (Az. 27 O 190-23). Der deutsche Bundesgerichtshof hat für Kontrollverlust über die eigenen Daten durch unzulässiges Scraping von Facebook-Profile 100 Euro als angemessenen Schadenersatz erachtet (Az. VI ZR 10/24); auf dieser Grundlage organisiert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine gemeinsame Klage deutscher Nutzer gegen Facebook.

Meta Platforms kann und wird voraussichtlich Rechtsmittel gegen das aktuelle Urteil aus Leipzig einlegen, um eine teure Klagewelle zigtausender Deutscher hintanzuhalten. Denn so eine Entwicklung ist durchaus absehbar, weiß auch die 5. Zivilkammer in Leipzig: Ihr Urteil könnte dazu führen, dass viele Facebook-Nutzer Klage erheben, ohne ihren individuellen Schaden explizit darzulegen. Doch gerade durch private Klagen vor Zivilgerichten könne die DSGVO effektiv durchgesetzt werden, jenseits der Arbeit von Datenschutzbehörden.

Der Originaltext der Entscheidung vom 4. Juli liegt noch nicht vor. Die (hinsichtlich juristischer Details mit Vorsicht zu genießende) Pressemitteilung des Gerichts lässt Angriffsmöglichkeiten vermuten. Beispielsweise verweist das Gericht auf die hohen Werbeumsätze Meta Platforms im dreistelligen Milliardenbereich und unterstreicht, dass der finanzielle Wert umfassender Personenprofile auf datenverarbeitenden Märkten enorm hoch ist. Offen bleibt dabei, was diese Fakten mit der Schwere des erlittenen immateriellen Schadens des Klägers zu tun haben.

Den konkreten immateriellen Schaden und den Kausalzusammenhang mit der DSGVO-Verletzung hat das Landgericht übrigens nicht erhoben. Es hat den Kläger nicht befragt, weil es der Auffassung war, dieser könne lediglich über ein „im Allgemeinen eher diffuses Gefühl des Datenverlusts und der Verunsicherung“ sprechen. „Das Gericht stellt deshalb für eine Mindestentschädigung von 5.000 Euro auf die allgemeine Betroffenheit des aufmerksamen und verständigen ‚Durchschnitts‘-Betroffenen im Sinne der DSGVO ab.“ Ob der Kläger durchschnittlich betroffen ist, blieb unergründet.

Gleichzeitig muss Meta versuchen, das Urteil grundsätzlich und nicht nur der Höhe nach zu bekämpfen. Selbst ein auf ein Zehntel reduzierter Schadenersatz würde zigtausende Deutsche dazu bewegen, sich ihren Schaden ersetzen zu lassen. heise online hat Meta Platforms zu einer Stellungnahme eingeladen.


(ds)



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Streaming: Kalifornien verbietet überlaute Werbung


Werbespots, die deutlich lauter sind als das vorhergehende inhaltliche Programm, nerven, können gesundheitsschädlich sein und Dritte aufwecken. In Nordamerika sind überlaute Reklamespots im Fernsehen daher seit 2012 verboten: in den USA durch ein als CALM Act bekanntes Gesetz, in Kanada durch eine Verordnung der Regulierungsbehörde CRTC. Für Streamingdienste gelten diese Regeln nicht, manche von ihnen setzen daher weiter auf die verhasste Methode. Kalifornien verbietet ihnen das jetzt.

Eine entsprechende Novelle des kalifornischen Business and Professions Code hat Governor Gavin Newsom am Montag unterzeichnet. Sie tritt zum 1. Juli 2026 in Kraft und ist ausnehmend kurz gehalten. Der neue Paragraph 22776 erklärt kurzerhand die auf Grundlage des CALM Act (Commercial Advertisement Loudness Mitigation) erlassene Verordnung der US-Regulierungsbehörde FCC für anwendbar auf alle Videostreaming-Dienste, die Kaliforniern Werbung vorsetzen. Und die FCC-Verordnung wiederum erklärt die Empfehlung A/85 des internationalen Standardisierungsgremiums ATSC (Advanced Television Systems Committee) für rechtsverbindlich. ATSC A/85 RP regelt die technischen Parameter.

Kalifornien ist der bevölkerungsreichste Staat der USA. Daher wirken Vorschriften oft über die Grenzen des Staates hinaus, wenn Unternehmen den Aufwand scheuen, unterschiedliche Versionen ihres Angebots für unterschiedliche Landesteile aufzusetzen. Entsprechend hoffen US-Konsumenten außerhalb Kaliforniens, dass auch sie ab Juli 2026 nicht länger von überlauter Reklame belästigt werden. Die Streamingbranche konnte allerdings eine Verwässerung durchsetzen: Betroffene können sich nicht wehren, nur die Staatsanwaltschaft Kaliforniens kann die neue Vorschrift durchsetzen.

Die Novelle geht auf die Pein eines Mitarbeiters eines kalifornischen Senators zurück. Der Mitarbeiter hatte seine Tochter namens Samantha endlich in den Schlaf gewogen, als sie von überlauter Werbung eines Streamingdienstes wieder aufgeweckt wurde. „Dieser Gesetzesantrag ist inspiriert vom Baby Samantha und jedem erschöpften Elternteil, der ein Baby endlich zum Schlafen gebracht hat, nur damit eine schreiende Streamingwerbung die ganze harte Arbeit zunichtemacht“, berichtet der Senator, Thomas Umberg. Warum Kalifornien überlaute Werbung nicht auch gleich für Audiostreamer untersagt, bleibt offen.


(ds)



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Maker Bits: Software, Hardware und Infos für Maker


Der beliebte Open-Source-Slicer OrcaSlicer ist in Version 2.3.1 erschienen und bringt zahlreiche Detailverbesserungen sowie Fixes mit. Neben einem überarbeiteten Updater und optimierten Build-Prozessen wurden diverse neue Druckerprofile integriert, darunter Modelle von Flyingbear, Sovol (SV08 MAX, SV01) und Rolohaun. Auch bestehende Profile, etwa für den Anycubic Kobra oder Ender 3 V3 KE, erhielten Feintuning.

Für eine stabilere Druckqualität sorgen Verbesserungen beim Input Shaping und bei der G-Code-Verarbeitung, speziell bei Z-Achsen-Bewegungen. Zudem behebt die neue Version einen Bug, der bei bestimmten Prusa-Modellen falsche Druckereinstellungen auswählte, sowie einen Importfehler bei 3MF-Dateien aus älteren Alpha-Versionen. Neue Komfortfunktionen wie die Erinnerung an die Slider-Position im Einzel-Layer-Modus, überarbeitete Übersetzungen und ein Warnsystem für die „Infill Rotation“-Templates runden das Update ab.

Praktisch wird es in einem YouTube-Video von YouTuber Teaching Tech: Stabile und doch schnell zu druckende Objekte können durch rotierbare Infills (per Listen auch für mehrere Abschnitte im Modell), Multiline-Infill und extra komplett gefüllten Zwischenlagen erzeugt werden.

Fuzzy-Skin erzeugt wie bisher auch künstlich angeraute Oberflächen auf den Drucken, sei es zu dekorativen Zwecken oder um die Griffigkeit zu erhöhen. Die kann entweder durch kleine Bewegungen des Druckkopfes und(!)/oder neu auch durch Variation der Flussrate geschehen. Neu ist auch, dass man die Stellen, wo dies geschehen soll, per Aufmalen mit der Maus steuern kann.

Das Optimieren des Input-Shapings wird mit neuen Druckvorlagen noch einfacher und schneller, und man kann nun auch Bereiche für Resonanzvermeidung angeben.

Für Multifarb-Drucke ist es jetzt möglich, Filamente komplett zu tauschen, ohne eine umständliche Auswahl mit der Maus machen zu müssen, ideal für Multi-Color-Objekte, die man nicht selbst gesliced hat.

Zum Download sollte man übrigens nur das offizielle Softfever-Github oder neu die offizielle Website orcaslicer.com nutzen! Alle anderen Adressen, die in einer Suche auftauchen, könnten potenzielle Phising-Fallen werden, auch wenn sie jetzt noch auf das offizielle Repository zeigen. Die Dokumentation ist wie gehabt auf dem GitHub-Wiki zu finden.

Raspberry Pi hat eine neue Version seines Betriebssystems für die Raspberry-Pi-Boards veröffentlicht. Die neue Version von Raspberry Pi OS aktualisiert das Basis-Betriebssystem von Debian 12 auf Debian 13 („Trixie“). Es gibt ein neues Design mit neuen Symbolen und einem neuen Hintergrundbild sowie ein brandneues Kontrollzentrum zum Konfigurieren von Elementen wie Tastatur, Bildschirmen, Hinzufügen von Druckern usw. Die Release-Logs sind lang und im GitHub einzusehen.



Am einfachsten ist die Installation auf eine Speicherkarte mit dem Raspberry Pi Imager, mit dem auch schon einige wichtige Einstellungen für das System (Netzwerk, ssh, etc.) direkt erledigt werden können.

Mit Blender 5.0 steht ein großer Versionssprung für die Open-Source-3D-Suite bevor. Neben massiven Leistungsverbesserungen bringt das Update zahlreiche Komfortfunktionen und eine runderneuerte Oberfläche. Die finale Veröffentlichung ist für den 11. November 2025 geplant, die Beta startete am 1. Oktober (auch wenn sie sich als Alpha ausgibt), der Release Candidate am 5. November.



(Bild: Blender.org)

Das Releasedatum ist bisher nicht 100-prozentig fix, denn mit der aktuellen Beta-Version von Blender 5.0 könnten noch Fehler gemeldet werden, die das Release verzögern. Die aktuellen Release Notes geben einiges an Lesestoff. Aufregend finde ich persönlich die weiteren Verbesserungen am Sequencer, der immer mehr zum Videoeditor wird und nun auch den Compositor besser einbindet.

Massive Geometrie & neue Limits: Die neue Version kann inzwischen mit großen Meshes umgehen – ideal für aufwendige 3D-Scans, High-Poly-Modelle und riesige Szenen. Dateien aus Blender 5.0 lassen sich allerdings nicht mehr in älteren Versionen (unter 4.5) öffnen, umgekehrt funktioniert das aber weiterhin.

Grease Pencil mit Motion Blur: Ein Highlight für 2D/3D-Hybride: Das Grease-Pencil-Tool bekommt erstmals Motion-Blur-Unterstützung beim Rendern. Animierte Zeichnungen sollen damit flüssiger und filmischer wirken.

Feinschliff an der Oberfläche: Blenders UI wird weiter poliert – mit verbessertem Drag-and-drop, klareren Outliner-Rückmeldungen, einheitlicheren Widgets und kleineren Layoutanpassungen. Auch der Video-Sequencer wurde überarbeitet: Neue Clips erscheinen jetzt direkt unter dem Mauszeiger statt irgendwo in der Timeline.

Work-in-Progress: Cycles, Geometry Nodes und mehr: Viele zentrale Bereiche, von den Geometry Nodes über Sculpting bis zum Compositing, sind noch in Arbeit. Spekuliert wird über Animation Layers und eine überarbeitete UV-Sync-Selection – lang ersehnte Features der Community.

Für Add-on-Entwickler und Studios heißt das: rechtzeitig testen. Blender 5.0 könnte nicht nur größer, sondern auch wegweisend für die kommenden Jahre in der 3D-Open-Source-Welt werden.


(caw)



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Jammertest: 360 Experten testen Satellitennavigation unter Störfeuer


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die Europäische Weltraumorganisation ESA hat am weltweit größten Feldtest für die Resilienz von Satellitennavigationssystemen teilgenommen. Beim Jammertest 2025 im norwegischen Bleik, 300 Kilometer nördlich des Polarkreises, untersuchten 360 Teilnehmer aus 120 Organisationen und über 20 Ländern, wie ihre GNSS-Empfänger auf gezielte Störangriffe reagieren. Die Veranstaltung wird jährlich von sieben norwegischen Behörden und Testnor organisiert.

Die zunehmende Abhängigkeit von Global Navigation Satellite Systems (GNSS) wie dem europäischen Galileo oder dem US-amerikanischen GPS macht diese Systeme zu attraktiven Zielen für Störer. Vorfälle nehmen weltweit täglich zu – UN-Organisationen hatten bereits im April vor der dramatischen Zunahme gewarnt.

Die wirtschaftlichen Risiken sind erheblich: Ein GNSS-Ausfall würde Europa täglich Milliarden Euro kosten, so die ESA. Betroffen wären nicht nur Navigationsdienste, sondern auch Energienetze, Bankinfrastruktur, Notfalltransporte und die zivile Luftfahrt. Die präzisen Zeitsignale der Satelliten synchronisieren Finanztransaktionen, Kommunikationsnetze und Stromversorgung – ein Ausfall hätte weitreichende Folgen für die öffentliche Sicherheit.

Beim Jammertest werden drei Hauptarten von GNSS-Störungen simuliert. Jamming überflutet Empfänger mit Störsignalen auf denselben Frequenzen und blockiert damit die Satellitennavigation komplett. Polnische Forscher hatten solche Störungen 2024 in der Ostsee über 84 Stunden lang dokumentiert.

Noch gefährlicher ist Spoofing, bei dem gefälschte Signale ausgesendet werden, um Empfänger in die Irre zu führen. Eine Variante davon ist Meaconing, bei dem echte Signale aufgezeichnet, verzögert und erneut ausgestrahlt werden – schwerer zu erkennen, weil die Signale authentisch sind.

„Als Designer der EU-Satellitennavigationssysteme sind wir dafür verantwortlich, technische Fähigkeiten in EGNOS und Galileo einzubauen, die Robustheit gegen Jamming und Spoofing gewährleisten“, erklärt Miguel Manteiga Bautista, ESA-Leiter für Galileo. Die erste Galileo-Generation biete bereits Dienste wie den Public Regulated Service mit speziellen Schutzfunktionen. Verbesserungen durch Mehrfrequenzbetrieb, breitere Bandbreite und Authentifizierung der Navigationsnachrichten würden sukzessive eingeführt.

Die zweite Galileo-Generation werde einen großen Evolutionssprung bei Fähigkeiten und Flexibilität darstellen. Auch die nächste Generation von EGNOS (European Geostationary Navigation Overlay Service), einem System, das sowohl GPS als auch Galileo ergänzen soll, werde die Resilienz gegen Störungen verbessern. Parallel arbeitet die ESA mit der Industrie an widerstandsfähigeren Empfängern und alternativen Systemen, die bei GNSS-Ausfall funktionieren.

Die Feldtests in Norwegen ergänzen die Labortests, die die ESA und Hersteller vornehmen. In der realen Welt sei Interferenz unvorhersehbar und Schwachstellen träten auf, wenn man sie am wenigsten erwarte. Die Überprüfung der GNSS-Empfänger-Robustheit unter realen Testbedingungen sei daher essenziell.

Das Dorf Bleik auf der Insel Andøya bietet ideale Bedingungen: Auf fast 70 Grad nördlicher Breite wirken die östlichen Berge als natürliche Barrieren, die Störsignale eindämmen. Die Teilnehmer testeten ihre Ausrüstung auf Fahrzeugen, Drohnen, Flugzeugen, Helikoptern und Schiffen. Der Jammertest ermöglicht kontrollierte Experimente unter realistischen Bedingungen.

Die ESA betont, dass Satellitennavigation zur kritischen Infrastruktur gehört und entsprechende Schutzmaßnahmen erfordert. Die Erkenntnisse aus dem Jammertest fließen direkt in die Entwicklung robusterer Systeme und Empfänger ein, um die europäische Resilienz in der Satellitennavigation zu stärken.


(mki)



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