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Klarstellung: Schriften von MyFonts (Monotype) können weiterhin in nicht bearbeitbaren, druckfertigen PDFs eingebettet werden


Die rechtlichen Rahmenbedingungen, die für Lizenzschriften gelten, werden von Kreativschaffenden mitunter missverstanden. Selbst für Designprofis und Typoexperten ist der in juristischer Fachsprache verfasste Text der sogenannten Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) nicht immer leicht zu verstehen. In einem kürzlich von der Typographischen Gesellschaft München veröffentlichten Beitrag werden die Lizenzbedingungen gleich mehrfach falsch interpretiert. In diesem Artikel bemühe ich mich um eine Klarstellung.

Tagtäglich setzen Gestalter und Designer Schriften in ihrer Arbeit ein, um damit Entwürfe und Designs zu erstellen. Das Angebot an Schriften, kostenlos wie lizenzpflichtig, wird jeden Tag größer. Allein auf MyFonts.com, eine vom US-Unternehmen Monotype Imaging Inc. betriebene von vielen Kreativschaffenden genutzte Plattform, finden sich 300.000 Schriften. Hat man hier einmal den gewünschten Font gefunden, gilt es die passende Lizenz auszuwählen. In vielen Fällen ist dies die Desktop-Lizenz, die Grundlizenz, auf MyFonts auch als Einstiegs-Lizenz bezeichnet. Insbesondere rund um diese Lizenz kursieren im Netz Falschinformationen.

Es würde den Rahmen sprengen, an dieser Stelle auf allgemeine die Lizenzierung von Schriften betreffende Informationen einzugehen. Als Einstieg sei hierzu auf die von Monotype veröffentlichte Seite „Der vollständige Leitfaden zur Fontlizenzierung“ verwiesen. Auch innerhalb der FAQ auf MyFonts.com wird auf grundlegende Fragen eingegangen.

In diesem Artikel möchte ich in erster Linie auf den im Webauftritt der Typographischen Gesellschaft München e.V. kürzlich veröffentlichten Beitrag „Lizenzwende bei MyFonts“ (tgm-online.de) eingehen und einige darin getätigten Aussagen richtigstellen. Auf meine Anfrage hin wurden mir von Monotype Informationen bereitgestellt, in Person von Phil Carey-Bergren, Head of Licensing bei Monotype, die ich gerne mit der Leserschaft teilen möchte.

Der betreffende auf tgm-online.de erschienene Beitrag wurde von Michi Bundscherer verfasst, Vorsitzender der Typographischen Gesellschaft München e.V.. In dem Beitrag zitiert Bundscherer eine Passage eines Infoschreibens*, das dieser Tage von Monotype an Foundry-Partner versandt wurde, und zwar die folgende Textstelle:

„As part of this update, the Desktop License will no longer permit font embedding (except in the case of non-editable, non-commercial PDFs), hosting fonts on internal servers or shared drives, or sharing font files with third parties including vendors, freelancers, or printers.“ – Monotype

Diese von Monotype getroffene Aussage wird im Beitrag auf tgm-online.de wie folgt interpretiert:

„Standard-Druck-Workflows mit PDF/X sind damit nicht mehr abgedeckt. Gleiches gilt auch für einige barrie­refreie Dokumente (PDF/UA), die das Einbetten von Schriften voraus­setzen. “ – tgm-online.de

Dies ist jedoch eine Fehleinschätzung. Standard-Druck-Workflows mit PDF/X sind und bleiben lizenzrechtlich abgedeckt. Monotype stellt auf dt-Anfrage klar:

„Designer:innen können weiterhin nicht bearbeitbare, druckfertige PDFs im Rahmen einer Standard-Desktop-Lizenz erstellen und weitergeben. Daran hat sich nichts geändert.“ – Phil Carey-Bergren, Head of Licensing bei Monotype

Bei PDFs, die Kreativschaffende an Druckereien weitergeben, ist es seit je her üblich/erforderlich, die in den Designs enthaltenen Schriften in das jeweilige PDF einzubetten (Font Embedding). Alternativ können Schriften auch in Pfade umgewandelt werden. Doch Druckereien empfehlen des besseren Druckergebnisses wegen die Einbettung von Schriften. Da Monotype in der ersten Antwort nicht explizit auf die Schrifteinbettung eingegangen ist, habe ich nachgehakt und folgende, präzisierende Antwort erhalten.

„Designer können die Schriften auf ihren eigenen Arbeitsplätzen installieren, sie zur Erstellung statischer Designs verwenden und zudem nicht bearbeitbare, druckfertige PDFs mit eingebetteten Schriften unter einer Standard-Desktop-Lizenz erstellen. In diesen Fällen ist es nicht erforderlich, die Schriften in Pfade umzuwandeln.“ – Phil Carey-Bergren, Head of Licensing bei Monotype

Bei einem barrierefreien PDF/UA-Dokument („PDF/Universal Accessibility“, ISO 14289-1), um auch auf diesen Aspekt einzugehen, müssen Schriften zwingend eingebettet sein, zudem müssen alle Texte eine korrekte Unicode-Kodierung haben. In dieser Hinsicht stimmt der Beitrag auf tgm-online.de. Allerdings: erst respektive sobald ein PDF (unabhängig davon ob es barrierefrei ist) im gewerblichen Sinne, also kommerziell genutzt und an die Allgemeinheit vertrieben wird, so ist die Monotype-EULA zu verstehen, ist, je nach Anwendungsgebiet, eine andere als die Desktop-Lizenz erforderlich. Für E-Books beispielsweise gilt bei Monotype die „ePub-Lizenz“.

Als „nicht-bearbeitbare PDFs“ werden in diesem Zusammenhang PDF-Dokumente bezeichnet, die für den reinen Konsum oder die Anzeige (Ansehen, Drucken) bestimmt sind und keine Möglichkeit bieten, den eingebetteten Text und damit die verwendete Schrift zu bearbeiten, zu extrahieren oder für neue Designs zu verwenden. Die Schrift-Software ist in diesem Fall nicht aktiv, anders als bei einem interaktiven Formular. Zwar lassen sich auch nicht-bearbeitbare PDFs mit entsprechenden Tools nachträglich verändern (sofern das PDF nicht geschützt ist), doch diese Art „manipulativer Hacks“ stellen keine Bearbeitung in dem hier gemeinten Sinne dar.

Nicht-bearbeitbare für den Druck bestimmte PDFs werden zudem oftmals als „flach“ bezeichnet, ebenfalls ein erklärungsbedürftiger Begriff. Von einer Verflachung (flattening) des PDFs ist die Rede, wenn alle in einem Ursprungsdokument (Affinity, Indesign, etc.) angelegten Ebenen im Zuge der PDF-Generierung auf die direkt sichtbare oberste Ebene zusammengelegt und verflacht werden, so dass nur die für den Druck relevanten Elemente im PDF enthalten sind.

Auch an einer anderen Stelle im Beitrag auf tgm-online.de werden die Monotype-Lizenzbedingungen falsch interpretiert:

„Nicht einmal das Ablegen der Fonts auf einem gemeinsam genutzten Netz­l­aufwerk im eigenen Büro oder auf Servern ist noch zulässig (mögli­cherweise auch nicht im Rahmen gemein­samer Backups).“ – tgm-online.de

Doch gemäß der Monotype-Lizenzbedingungen sind Backups auch weiterhin möglich, diese besagt nämlich:

„make backup copies of the Font Software, provided that such copies are for your internal back up purposes only and remain in your exclusive control. Any copies that you are expressly permitted to make pursuant to this Agreement must contain the same copyright, trademark, and other proprietary notices that appear on or in the Font Software.“ – Monotype

Das Ablegen der Fonts auf einem gemeinsam genutzten Netz­l­aufwerk ist freilich an die Prämisse gebunden, dass nur jene Mitarbeiter auf die dort abgelegten Fonts Zugriff haben, für deren Arbeitsplatz auch eine Lizenz erworben wurde. Monotype schreibt hierzu auf Anfrage:

„Eine MyFonts-Desktop-Lizenz gilt für eine einzelne Designerin bzw. einen einzelnen Designer, nicht für eine geteilte Teamumgebung. Für Studios oder Agenturen, die zentralen Zugriff benötigen, bieten wir andere Lizenzoptionen an, die diesem Bedarf entsprechen.“ – Phil Carey-Bergren, Head of Licensing bei Monotype

Ferner schreibt mir Phil Carey-Bergren von Monotype, angesprochen auf den Beitrag auf tgm-online.de: „Wir sind uns bewusst, dass der Beitrag der Typographischen Gesellschaft München einige Ungenauigkeiten enthält“. Bezogen auf das kürzlich vorgenommene Update der Lizenzbedingungen erklärt Carey-Bergren: „Die kürzlich aktualisierte MyFonts-EULA (End User License Agreement) sorgt für eine klarere und leichter verständliche Formulierung. Gleichzeitig bekräftigt es, wofür MyFonts schon immer stand – nämlich für die Lizenzierung von Schriften an einzelne Designer:innen, die diese für ihre eigene kreative Arbeit und die ihrer Kund:innen nutzen.“

Wie eingangs von mir erwähnt, ist die in juristischer Fachsprache verfasste Lizenzvereinbarung nicht immer leicht zu verstehen. Textstellen können auch missverstanden werden, wie beispielsweise auch Beiträge in Fachforen und auf Linkedin und Reddit zeigen, in denen die Bedingungen ebenfalls falsch interpretiert werden. Teilweise, so auch mein persönlicher Eindruck, scheinen sich gewisse Bedingungen zu widersprechen. Carey-Bergren ist hingegen davon überzeugt, dass die Lizenzbestimmungen innerhalb der Monotype-EULA leicht verständlich sind, dass die genannten Bedingungen aufeinander aufbauen und sich diese nicht widersprechen, so sein Statement.

Der Umstand, dass dieser Beitrag hier im dt erschienen ist, lässt sich auch so deuten, dass die Formulierungen rund um die Lizenzbedingungen weniger leicht verständlich sind, als es sich Monotype erhofft, trotz Bemühungen und Text-Updates. Was auch daran liegen könnte, dass dem Kleingedruckten aus Konsumentensicht oftmals keine große Bedeutung beigemessen wird, dieses überflogen und auch ganz übergangen wird. Allerdings ist es im konkreten Fall nicht so, dass auf MyFonts.com die Bedingungen in minimaler Schriftgröße irgendwo weit unten auf der Seite dargestellt würden. Die auf Font-Detailseiten übersichtlich aufbereitete Darstellung in Listenform (Screenshot) lässt, wie ich meine, erkennen, dass sich Monotype um Transparenz und Nachvollziehbarkeit bemüht. Mein Eindruck ist jedoch, nachdem ich mich im Rahmen der Recherche zu diesem Beitrag mehrere Stunden mit den Bedingungen auseinandergesetzt habe, dass die Lizenzbedingungen noch präziser, praxisnäher und anschaulicher beschrieben werden könnten.

KI-Sprachmodelle sind, was das Verstehen der Lizenzbedingungen betrifft, keine verlässliche Hilfe, auch in diesem Fall nicht, da ChatGPT, GoogleGemini und Perplexity, um nur jene von mir selbst verwendeten KI-Modelle zu nennen, die im Netz verfügbaren Informationen weitestgehend ungefiltert, ohne ausreichende Validierung weiter verbreiten, und zwar so lange, bis den im Netz kursierenden Falschinformationen in eben jenem Netz widersprochen wird. Was hiermit geschieht.

Nur gut, dass es Menschen gibt, die Ahnung von der Materie haben, die man persönlich fragen kann. Mit Jürgen Siebert, unter anderem ehemaliger Mitarbeiter von Monotype und FontShop sowie Gründer des Fachmediums Fontblog, hatte ich noch vor dem Austausch mit Monotype Kontakt. Seine Einschätzung deckt sich exakt mit der offiziellen von Monotype verfassten EULA. Siebert fasst die Thematik wie folgt zusammen:

„Das Einbetten in nicht editierbare und nicht kommerzielle PDFs ist erlaubt, also zum Beispiel in PDFs, die man seiner Druckerei sendet. Monotype versteht unter editierbaren PDFs digitale Formulare, die man am Bildschirm mit einer eingebetteten (aktiven) Schrift ausfüllen kann. Kommerzielle PDFs sind für Monotype Dokumente, die verkauft werden (zum Beispiel ePaper). Die Faustregel: Wann immer eine Schrift aktiv eingebunden ist und ihre Arbeit leistet (interaktiv einen eingegebenen Text rendern), ist eine Lizenz fällig. Tritt sie statisch auf (zum Beispiel in einem Logo), ist das mit der Grundlizenz abgedeckt.“ – Jürgen Siebert

Mit diesen Antworten von Monotype und der von Jürgen Siebert formulierten Faustregel im Gepäck bewegen sich Kreativschaffende im Umgang mit lizenzpflichtigen Schriften auf abgesichertem Terrain. Es ist wichtig zu betonen, dass die Lizenzbedingungen je nach Schriftanbieter (Adobe, Pangram Pangram, u.a.) unterschiedlich sein können. Im Zweifel ist es immer besser, auf den Lizenzgeber zuzugehen, um die angedachte Verwendung einer Schrift vorab zu klären.

Weiterführende Links

„Dear Foundry Partner,

We are writing to inform you of an upcoming update to MyFonts, which will take effect on November 07, 2025. This update reflects Monotype’s ongoing efforts to ensure that our license content and terms remain aligned with modern creative workflows and to provide greater clarity and transparency for both customers and partners.

Effective November 07, 2025, the MyFonts Desktop License will be more narrowly defined for individual design use. The updated EULA will no longer include rights related to deployment or distribution of font files or embedded assets, which will instead be covered under other dedicated license types. As part of this update, the Desktop License will no longer permit font embedding (except in the case of non-editable, non-commercial PDFs) , hosting fonts on internal servers or shared drives, or sharing font files with third parties including vendors, freelancers, or printers. Fonts licensed under the updated EULA may still be used by individuals for traditional design work such as creating logos, print layouts, and static images. These changes are designed to simplify the Desktop EULA, eliminate ambiguity, and reduce the risk of accidental misuse by corporate users. They also help ensure that font creators’ rights are protected while enabling customers to better understand which license best suits their needs. Customers requiring broader usage—such as font embedding, vendor sharing, or centralized storage—can obtain appropriate coverage through Monotype’s Electronic Document, Web, App, ePub, Production, Enterprise, or Agency licenses.

The updated terms apply only to new Desktop License purchases made on or after November 07, 2025. All existing licenses remain valid under their original terms. No relicensing is required unless a customer’s usage changes or new purchases are made.

Partners seeking additional information are invited to attend the Foundry Webinar on November 13, 2025, where Phil Carey-Bergren, our VP of Global Licensing and Strategy will provide a more in-depth overview of the updated EULA and address any frequently asked questions. For any immediate inquiries or assistance, please contact foundrysupport@monotype.com.

Thank you for your continued partnership and for helping us ensure that Monotype’s licensing framework remains clear, fair, and reflective of the evolving creative landscape.“



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DERTOUR Group vollendet Rebranding-Prozess – Design Tagebuch


Im März 2024 hatte die DERTOUR Group vor dem Hintergrund der Internationalisierung eine Neuordnung und ein Rebranding angekündigt. Mittlerweile ist das neue Branding, das sowohl den Mutterkonzern als auch die Submarke DERTOUR einschließt, sichtbar.

Seit Frühjahr 2024 firmiert der zur REWE Group gehörende Touristikkonzern DERTOUR Group bereits unter diesem Namen. „DERTOUR Group“, und der damit verbundene Markenauftritt, löst die im Jahr 2013 eingeführte Dachmarke „DER Touristik“ ab (dt berichtete). Das Unternehmenslogo wurde in diesem Zuge modifiziert.

Auszug der Pressemeldung

Der zweitgrößte Reiseveranstalter in Europa vollzieht den nächsten Entwicklungsschritt auf dem Weg der fortschreitenden Internationalisierung. Das im zweiten Quartal 2024 beginnende und bis Ende 2025 abgeschlossene Rebranding zeichnet sich durch ein neues Liquid-Design-Konzept aus, das mit flexiblen und fließend ineinander übergehenden Elementen gestaltet ist. Die Neugestaltung trägt der Entwicklung des Touristikkonzerns Rechnung: Die DERTOUR Group unterstreicht damit die gebündelte Kompetenz ihrer internationalen Reiseexperten und vielfältigen Touristikunternehmen.

DERTOUR Group Logo – vorher und nachher, Bildquelle: DERTOUR Group, Bildmontage: dt
DERTOUR Group Logo – vorher und nachher, Bildquelle: DERTOUR Group, Bildmontage: dt

Die bislang im Logo enthaltene oberhalb der Wortmarke befindliche Koffergriff-Darstellung wurde entfernt. Zusätzlich zur Standardversion (Primärlogo) nutzt der Touristikkonzern eine Negativvariante mit abgerundeter, roter Fläche („endorsement“), mit der die Zugehörigkeit zur Dachmarke (B2B) kenntlich gemacht wird. Die digitale Präsenz des Konzerns wird seit letztem Jahr unter der Domain dertour-group.com gebündelt (zuvor dertouristik.com).

Vor wenigen Tagen wurde auch der Markenauftritt von DERTOUR, der Submarke (B2C), angepasst. Auch hier wird künftig beim Logo auf die Darstellung des Koffergriffs verzichtet. Bereits seit Januar 2022 firmieren die Agenturen der Reisebüro-Kette unter dem Namen „Dertour Reisebüro“ (zuvor „DER Reisebüro“).

DERTOUR Logo – vorher und nachher, Bildquelle: DERTOUR Group, Bildmontage: dt
DERTOUR Logo – vorher und nachher, Bildquelle: DERTOUR Group, Bildmontage: dt

In digitalen Kanälen wird derzeit noch das alte DERTOUR-Logo verwendet. Im Webauftritt unter dertour.de wurde hingegen vor wenigen Tagen das neue Logo eingepflegt.

Die Umstellung erfolgt zeitgleich mit der Lancierung der aktuellen Markenkampagne („Macht Urlaub“), in der die deutschen Hip-Hop-Pioniere Die Fantastischen Vier als Testimonials agieren. Ziel der Kampagne ist es, die Marke DERTOUR als vielfältigen, flexiblen und bedürfnisnahen Reiseanbieter zu positionieren. Leadagentur hierbei ist Scholz & Friend.

Mediengalerie

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Wie können Marken in Zukunft wachsen? › PAGE online


Dynamische Anpassungsfähigkeit ist das Stichwort zum Ende des Jahres. Eine Studie zeigt genauer, was das bedeutet. Hier liegen Herausforderungen und Chancen für Brandings der Zukunft.

Wie können Marken in Zukunft wachsen? › PAGE online
Grafik © PAGE

Es lohnt sich, die Studie von Meaningful Brands™ / Havas zum Thema »Dynamic Adaptability« zum Ende des Jahres wieder hervorzuholen. Gerade jetzt lassen sich mit einigen der Trendreports Verknüpfungen untereinander herstellen. Und außerdem wurde bereits viel über lebendiges Brand-Building und kulturelle Relevanz gesprochen. Hier kommen noch zwei weitere Komponenten mit ins Spiel: Dynamik und Anpassungsfähigkeit.

PAGE hat sich vor allem eine der aufgeführten Zahlen des Reports nochmals zu Gemüte geführt, die Branding-Expert:innen ziemlich erschrecken dürfte.

Und wenn morgen Marken verschwinden würden?

Laut Bericht wäre es Menschen (befragte Personen der Studie) egal, wenn morgen 78 % aller Marken verschwinden würden. Man lasse sich diese Information einmal auf der Zunge zergehen. Aber woran liegt das?

Es wird hervorgehoben, dass Apathie, die möglicherweise auch aufgrund der Weltgeschehnisse in diesem Jahr generell zugenommen hat, gegenüber Marken groß ist. Und sie wächst, denn die Angabe der 78 % sei im Vergleich zum Vorjahr um +5 % gestiegen.

Und die Studie macht auch deutlich, dass die Apathie damit zu tun hat, dass wenn eine Person eine negative Erfahrung mit einer Marke hatte, sie eher dazu geneigt ist, dementsprechend zu handeln. Also die Marke zu wechseln oder ein Abo zu kündigen. Diese Erkenntnis sollte Branding-Expert:innen ebenso aufhören lassen.

Jetzt was Positives!

Im Gegenzug dazu wird beschrieben, dass der Hang zur Eigeninitiative im Leben der Menschen zunehmen würde, auch wenn für viele der Alltag schwieriger geworden ist. Widerstandsfähigkeit, Optimismus und Hoffnung scheinen ebenso Teil des Zeitgeistes, was wiederum eine schöne Erkenntnis ist.

Für Marken und Produkte kann das bestenfalls bedeuten: Konsument:innen handeln mit mehr Initiative und treffen bewusstere Kaufentscheidungen, was jetzt per se nichts Schlechtes ist.

Und hier kommen Dynamik, Flexibilität und Anpassungsfähigkeit ins Game, denn Marken, die damit den Bedürfnissen der Zielgruppen gerecht werden, können Aufwind erhalten.

Apathie vs. Eigeninitiative

Es stehen sich also – vereinfacht ausgedrückt – Apathie und der Wunsch nach anpassungsfähigen Marken entgegen. Um der Apathie entgegenzuwirken, liegt die Chance für Brands darin, sich flexibel und anpassungsfähig zu entwickeln. Stillstand ist definitiv nicht gewünscht. Die Herausforderung ist, das flüssig umzusetzen, wenn die Kundschaft so schnell dazu geneigt ist abzuspringen.

Etwas konkreter ausgedrückt: Marken sollten offen für den Dialog sein – zuhören, lernen und auf das reagieren, was Menschen am wichtigsten ist. Sie sollten Werkzeuge und Mittel schaffen, um Menschen mit persönlicher Handlungsfähigkeit auszustatten. Und sie sollten den Zyklus aus Zuhören, Erstellen und Ausführen bestenfalls beschleunigen, um die eigene Relevanz zu steigern. Das verrät die Studie.

Dynamische, kontinuierliche Anpassungsfähigkeit ist neben Sensory Marketing und Community Economy also eine weitere Komponente, die fürs zukünftige Marken-Building immer relevanter wird. Hoffentlich lässt sich mit diesen Informationen die oben genannten Zahl von 78 % herunterschrauben.

Zum gesamten Report

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Die beliebtesten Agenturporträts 2025! › PAGE online


Die Porträts dieser Agenturen, Studios und Kollektive haben den PAGE-Leser:innen 2025 am meisten gefallen.

Die beliebtesten Agenturporträts 2025! › PAGE online

 

Seit 15 Jahren stellen wir dienstags eine Agentur, ein Studio, Kollektiv oder anderen kreativen Zusammenschluss vor, dessen Arbeiten uns aufgefallen sind.

Hier die beliebtesten 2025 – und das in zufälliger Reihenfolge:

Bild: PATRESE

Agenturporträt: Salić

PAGE gefällt: Salić, Kreativagentur aus Salzburg, die in Salzwelten hinabführt und moderne Cinderella-Stories erzählt, auf interaktive Litfaßsäulen und Wetterdaten in Echtzeit setzt – und auf Design Sprints, in denen diese mitreißenden Arbeiten entstehen.

Alles über die Salzburger Kreativagentur hier.

Agenturporträt: Dreizehnzehn

PAGE gefällt …: Dreizehnzehn, Design-Duo aus Berlin, das Website Building in bunte Farben taucht und Hotels in leuchtendes Grün – und, das offen, leicht und mit viel Empathie, Trauerkultur mit einer neuen, visuellen Sprache versieht.

Alles über das Berliner Design-Duo hier.

Bild: elias hassos

Agenturporträt: Schmid/Widmaier

PAGE gefällt …: Schmid/Widmaier, Designstudio aus München, das, inspiriert vom Bauhaus und von Kunst, Tanz und Musik, Logos in Töne verwandelt und Exzentrik in Typografie, das Museen gekonnt in Szene setzt – und the one and only Christoph Niemann dazu.

Alles über das Münchner Designstudio hier.

Agenturporträt: studio tülü

PAGE gefällt …: studio tülü, das, frisch gegründet und schon preisgekrönt, mit starken Logos Brücken baut und Nachhaltigkeit betont, mit feinen Illustrationen von Hilfe bei Depressionen erzählt und das alles remote zwischen Dortmund, Hamburg – und auch mal Lissabon.

Alles über das Studio, das remote arbeitet, hier.

Agenturporträt: STUDIO 3000

PAGE gefällt …: STUDIO 3000 aus Köln Ehrenfeld, das Brandings vibrieren und Packagings glühen lässt, Logos mit Harmonie auflädt oder auch schon mal in Bewegung setzt – und dabei ein besonderes Faible für Typografie hat und für Code.

Alles über das Kölner Studio hier.

Agenturporträt: Crush Collective

PAGE gefällt …: Crush Collective aus Hamburg, das Hunde in sanftes Pastell taucht und Kartoffeln mit Rosen kombiniert, das auf Zusammenhalt und weibliche Kreativität setzt  – und auf einen hauseigenen Sekt, der von spannendem Design, von Fotografie und Liebe erzählt.

Alles über das Hamburger Kollektiv hier.

Agenturporträt: Büro Alba

PAGE gefällt …: Büro Alba aus München, das Himmelsphänomene rosa leuchten und für die Sesamstraße Augen rollen lässt, in schönsten Tönen von Pop, Punk und Politik erzählt – und in einem umwerfend flexiblen Redesign die Zukunft der Stadtbibliothek neu denkt.

Alles über das Büro aus München hier.

Bild: Daniel Stier

Agenturporträt: studio peter post × petra esveld

PAGE gefällt …: studio peter post x petra esveld aus Wiesbaden und dem Rest Europas, das mit Infrarotbildern von Krisen erzählt und Hoffnung türkis leuchten lässt, das Zentrum für Politische Schönheit mit klugem Design unterstützt – und sich für die Kreislaufwirtschaft einsetzt.

Alles über das mobile Studio hier.

Agenturporträt: Sapera Studios

PAGE gefällt …: Sapera Studios aus Berlin, die Projekte lieben, die klüger machen und Musikdaten in kunstvolle Infografiken übersetzen, Berliner Klimaschutz mit frechen Claims versehen und den Nachhaltigkeitsbericht des FC St. Pauli mit feinen Linien.

Alles über das Berliner Studio hier.

Agenturporträt: agentur alma

PAGE gefällt …: agentur alma aus Mainz, die Museen in Partylaune versetzt und ewige Jugend in ein Alphabet verwandelt, die Theater in schönste Cremetöne taucht – und mit einem Faible für Wein zeigt, was auf Etiketten alles möglich ist.

Alles über die Mainzer Agentur hier.

Agenturporträt: WRKSTA

PAGE gefällt …: WRKSTA – Büro für Film und Grafik vom Bodensee, das mit einem Faible für Schwarzweiß und für feine Linien die Sonne aufgehen lässt und Backenzähne vibrieren, eine Schreinerei mit eleganten Containern versieht und ein Café mit lyrischer Typo.

Alles über das Büro vom Bodensee hier.

Agenturporträt: Grafik Apartment

PAGE gefällt …: Grafik Apartment, Designstudio für Visuelle Rhetorik aus Wien, das Wein schwarz schimmern und Schrift Wellen schlagen lässt, Logos in Typo-Skulpturen verwandelt – und auch mal in stilisierte Hecken.

Alles über das Wiener Designstudio hier.



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