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Künstliche Intelligenz

Kleiner Neuanfang: Rabbit R1 erhält mit rabbitOS 2 umfassendes Update


Das AI-Startup Rabbit hat mit rabbitOS 2 ein umfassendes Update für sein R1-Gerät veröffentlicht. Wie das Unternehmen mitteilt, wurde die Benutzeroberfläche komplett überarbeitet und um neue KI-gestützte Funktionen erweitert. Das Update ist eine Reaktion auf die massive Kritik, die das Gerät nach seinem Launch Anfang 2024 erhalten hatte.

CEO Jesse Lyu räumt ein, dass zwischen den Erwartungen der Nutzer und der ursprünglichen Software-Erfahrung eine große Lücke klaffte. „Wir haben uns entschieden, die Software komplett zu überarbeiten und die gesamte R1-Erfahrung neu zu gestalten“, erklärt Lyu. Das Unternehmen bittet damit faktisch um eine zweite Chance – ein ungewöhnlicher Schritt in der Tech-Branche.

Das ursprüngliche R1 hatte bei seiner Vorstellung auf der CES 2024 für Aufsehen gesorgt, enttäuschte jedoch bei der Markteinführung mit fehlerhafter Software und nicht funktionierenden Features. Während der Konkurrent Humane mit seinem AI Pin scheiterte und im Februar 2025 sein geistiges Eigentum für 116 Millionen US-Dollar an HP verkaufte, hält Rabbit an seinem Produkt fest.

Das neue rabbitOS 2 führt eine kartenbasierte Benutzeroberfläche ein, die sich am Konzept eines Kartenspiels orientiert. Jede Hauptfunktion des Geräts erhält eine eigene Karte im Stapel, durch den Nutzer per Wischgeste auf dem Touchscreen oder mit dem Scrollrad navigieren können. Der Touchscreen funktioniert nun wie bei einem herkömmlichen Smartphone mit Antippen und Wischen, während die ursprüngliche Version eine kompliziertere Bedienung über die Seitentaste vorsah.

Das zentrale neue Feature trägt den Namen Creations und erlaubt es Nutzern, eigene Apps, Tools und Spiele direkt auf dem Gerät zu erstellen – allein durch Gespräche mit dem AI-Agenten. Das System basiert auf dem Konzept des „Vibe Coding“, bei dem Nutzer ohne Programmierkenntnisse Software entwickeln können. Die Funktion wird von Rabbit Intern angetrieben, einem universellen AI-Agenten, den das Unternehmen im Juni offiziell vorgestellt hatte.

Der Erstellungsprozess läuft über ein Gespräch: Nutzer beschreiben die gewünschte App, woraufhin das Gerät präzisierende Fragen stellt. Der AI-Agent verfügt über umfassendes Wissen über die R1-Hardware, sodass keine technischen Details spezifiziert werden müssen. Laut Engadget dauert der Prozess etwa fünf Minuten – etwa für die Erstellung einer Gitarren-Tuner-App mit individuell gestaltbarer Oberfläche.

Die fertigen Creations können über Rabbithole, Rabbits Online-Hub für das R1, oder per QR-Code geteilt werden. Das Unternehmen verzichtet damit auf einen traditionellen App Store wie bei Android oder iOS. Nutzer können auf der Website aus einer wachsenden Liste bestehender Creations wählen und diese kostenlos auf ihr R1 installieren.

Neben Creations bringt rabbitOS 2 zahlreiche weitere Verbesserungen: Gespräche mit dem R1 werden jetzt auf dem Bildschirm angezeigt, wobei multimodale Eingaben aus Sprache, Text und Bildern in derselben Anfrage kombiniert werden können. Meeting-Aufzeichnungen werden lokal gespeichert und funktionieren offline, inklusive AI-generierter Zusammenfassungen. Rabbit Intern unterstützt nun auch Bildgenerierung, und Transkripte übersetzter Gespräche sind im Rabbithole-Journal verfügbar.

Trotz der umfangreichen Überarbeitung bleibt die grundsätzliche Herausforderung bestehen: Nutzer wollen nicht zwei Geräte mit sich führen. Lyu räumt ein, dass viele Funktionen auf Smartphones – insbesondere Banking-Apps – noch nicht durch AI-Agenten ersetzt werden können. Er hofft jedoch, dass die Nachfrage der Verbraucher Geldgeber dazu bewegen wird, Rabbit und das R1 zu unterstützen.


(mki)



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Künstliche Intelligenz

Over-Ear-Kopfhörer: Grell Audio OAE2 im Test


Axel Grell ist einer der profiliertesten Kopfhörer-Entwickler weltweit. Für Sennheiser erschuf er Ende der 90er den HD 600, der noch heute in vielen Studios als neutraler Standard gilt. Mit seiner Firma Grell Audio legt er nun seinen zweiten offenen Kopfhörer OAE2 mit Kabelanschluss vor.

Während der Vorgänger OAE1 über den Onlineshop Drop in den USA vertrieben wurde, soll der neue Kopfhörer Anfang Dezember 2025 für 500 Euro auch in den deutschen Fachhandel kommen.

Die dynamischen Wandler hat Grell noch etwas weiter angewinkelt als früher, damit die Ohren den Eindruck haben, der Schall komme von vorn. Davon profitiert die Stereobühne, die der OAE2 natürlicher auffächert als andere Modelle.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Over-Ear-Kopfhörer: Grell Audio OAE2 im Test“.
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Künstliche Intelligenz

KI soll für Wirtschaftswachstum trotz schrumpfender Bevölkerung sorgen


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KI-Einsatz könnte der deutschen Wirtschaft zu neuem Wachstum verhelfen, prognostiziert ein Forschungsteam des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Demnach könnte das Brutto-Inlands-Produkt (BIP) innerhalb der nächsten 15 Jahre im Schnitt 0,8 Prozentpunkte pro Jahr stärker wachsen. Höhere Arbeitsproduktivität, Einsparungen und neue Geschäftsfelder, die durch KI ermöglicht werden, sollen laut IAB für den zusätzlichen Schub sorgen.

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Zugleich erwarten die Experten erhebliche Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und Verschiebungen in unterschiedlichen Berufszweigen: So sollen durch KI etwa 1,6 Millionen Stellen in den nächsten 15 Jahren entweder wegfallen oder neu entstehen. Die Gesamtzahl der Arbeitsplätze soll in dem Zukunftsszenario aber weitgehend stabil bleiben, weil sich die gegenläufigen Effekte insgesamt ausgleichen würden.

Besonders günstig fällt die Prognose dabei für Jobs bei IT- und Informationsdienstleistern aus, bei denen der Arbeitskräftebedarf um rund 110.000 Personen steigen soll. In Bereichen wie Unternehmensdienstleistungen könnten hingegen 120.000 Arbeitsplätze entfallen.

„KI führt primär zu einem Umbruch am Arbeitsmarkt. Gefragt sind künftig andere Tätigkeiten und Kompetenzen, nicht weniger Arbeit“, erklärt Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“. Entscheidend sei aber, dass Unternehmen neue Geschäftsmodelle entwickeln und die notwendige Infrastruktur für den KI-Einsatz geschaffen wird.

Wer von den Auswirkungen der KI betroffen ist, hängt laut Prognose auch von der eigenen Qualifikation ab. Besonders treffe es Tätigkeiten auf Spezialisten- und Experten-Niveau: Jobs dieser Stufe würden zwar weiter zunehmen, aber einen deutlichen Dämpfer gegenüber Szenarien ohne breiten KI-Einsatz aufweisen. An der Nachfrage nach Hilfs- und Anlernkräften ändere sich im Wesentlichen nichts, der Bedarf an Fachkräften fiele vergleichsweise stärker aus.

„KI kann zur Brücke zwischen wirtschaftlichem Wachstum und einer schrumpfenden Bevölkerung werden. Damit dieses Potenzial realisiert wird, braucht es gezielte Qualifizierungsstrategien und eine hohe Anpassungsbereitschaft in Wirtschaft und Gesellschaft“, resümiert IAB-Forscher Christian Schneemann die Prognose.

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(axk)



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Künstliche Intelligenz

EuGH: Polizei darf DNA- und Biometriedaten Verdächtiger unterschiedslos erheben


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Polizeibehörden der EU-Staaten dürfen unterschiedslos biometrische und genetische Daten wie Fingerabdrücke und DNA-Profile von Verdächtigen und strafrechtlich Verfolgten erheben und speichern. Voraussetzung ist, dass die nationalen Gesetze oder die Rechtsprechung angemessene Fristen für die regelmäßige Überprüfung der Notwendigkeit der Aufbewahrung und die Einhaltung der strengen Grundsätze zum Schutz sensibler Daten gewährleisten. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag entschieden.

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Im Kern können nationale Polizeibehörden laut dem Urteil in der Rechtssache C-57/23 auf der Grundlage ihrer internen Vorschriften darüber entscheiden, ob die Speicherung der Informationen über Körpermerkmale und DNA notwendig ist.

Das Verfahren geht auf den Fall eines tschechischen Beamten zurück, der im Rahmen eines gegen ihn gerichteten Strafverfahrens von der Polizei vernommen wurde. Trotz seines Widerspruchs ordneten die Ordnungshüter die Abnahme seiner Fingerabdrücke, die Erstellung eines genetischen Profils mithilfe eines Wangenabstrichs sowie die Aufnahme von Fotos und eine Personenbeschreibung an, die in Datenbanken gespeichert wurden.

Der Beamte, der 2017 rechtskräftig verurteilt wurde, focht die Identifizierungsmaßnahmen und die Speicherung seiner Daten in einem separaten Verfahren als rechtswidrigen Eingriff in sein Privatleben an. Ein tschechisches Gericht ordnete daraufhin zunächst die Löschung der umstrittenen Informationen fest. Das tschechische Oberste Verwaltungsgericht legte dagegen Beschwerde ein und stellte dem EuGH die Frage, ob die nationale Vorschrift mit der EU-Richtlinie über den Datenschutz im Bereich der Strafverfolgung vereinbar sei.

Der EuGH stellte zunächst klar, dass der Begriff „Recht der Mitgliedstaaten“ im Kontext der Erhebung, Speicherung und Löschung solcher Daten eine allgemeine Bestimmung umfasst. Diese legt die Mindestvoraussetzungen fest, sofern die Vorgaben hinreichend vorhersehbar sind und gerichtlich überprüft werden können.

Das Aufbewahren der Körpermerkmale und DNA-Spuren knüpfen die Luxemburger Richter an zwei Bedingungen: Die Zwecke der Erhebung dürfen keine Unterscheidung zwischen Verdächtigen und strafrechtlich Verfolgten erfordern. Zudem müssen die für die Verarbeitung Verantwortlichen national verpflichtet sein, alle Grundsätze und besonderen Anforderungen für die Verarbeitung sensibler Daten zu beachten.

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Zur Speicherdauer erläutert der EuGH, dass die einschlägige nationale Vorschrift nicht notwendigerweise eine Höchstgrenze vorsehen muss. Vorausgesetzt ist, dass sie angemessene Fristen für die regelmäßige Überprüfung der Notwendigkeit der Speicherung dieser Daten festlegt. Dabei muss zudem beurteilt werden, ob eine Verlängerung unbedingt erforderlich ist.

Bereits 2024 urteilte der Gerichtshof, dass die allgemeine Speicherung biometrischer und genetischer Daten strafrechtlich Verurteilter bis zu ihrem Tod gegen EU-Recht verstößt. Das spezifische Rückfallrisiko sei zu beachten.


(wpl)



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