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Können E-Auto-Fahrer das Schild ignorieren?



Darf bei einem Tempolimit mit dem Zusatzzeichen „Luftreinhaltung“ schneller gefahren werden, wenn das Fahrzeug elektrisch betrieben ist? Oder sind auch Elektroautos verpflichtet, die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit einzuhalten? Ein aktuelles Urteil bringt Klarheit.

Geschwindigkeitsbeschränkungen im Straßenverkehr haben zahlreiche Gründe. Oftmals sollen sie Gefahren vorbeugen, zum Beispiel bei Nässe oder in engen Kurven. In anderen Fällen steht der Lärmschutz im Vordergrund. Und manchmal hängt ein Zusatzschild „Luftreinhaltung“ unter dem Tempolimit. Nach einem Erlass des nordrhein-westfälischen Verkehrsministeriums aus dem Jahr 2020 darf ein solches Schild allerdings nur angebracht werden, wenn wissenschaftlich belegt ist, dass die Reduzierung der Geschwindigkeit tatsächlich hilft, die Luftqualität im betroffenen Bereich zu verbessern. In dem Erlass heißt es weiter, dass die Maßnahme geeignet sein müsse, „die aus dem Straßenverkehr resultierenden Luftschadstoffe im Einflussbereich der Anordnung wirksam und dauerhaft zu senken“. Doch bisher war nicht abschließend geklärt, ob diese Regel auch auf Elektroautos anzuwenden ist – schließlich stoßen sie lokal weder CO2 noch Stickoxide aus. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat nun eine eindeutige Entscheidung getroffen.

Tempolimit: Ansage für Elektroautos

Das OLG Hamm stellte in seinem Beschluss klar, dass eine bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung auch für Elektrofahrzeuge gelte. Selbst dann, wenn das entsprechende Tempolimit explizit mit dem Zusatzzeichen „Luftreinhaltung“ versehen sei. Laut dem OLG sei die Rechtslage so eindeutig, dass keine Gründe dafür bestünden, die Rechtsbeschwerde (die dem Urteil zugrunde liegt) zuzulassen.

Auch wenn es im ersten Moment widersprüchlich erscheinen mag, tragen Elektroautos durchaus zur Luftverschmutzung bei – trotz emissionsfreiem Antrieb. Der dabei entstehende Feinstaub wird unter anderem durch den Abrieb der Reifen verursacht. Solange dieses Problem ungelöst bleibt, wird das Umwelt-Tempolimit weiterhin für alle gängigen Fahrzeugtypen gelten. Das betrifft zumindest den Straßenverkehr in Deutschland. Anders sieht es hingegen in Österreich aus. Dort schreibt das sogenannte Immissionsschutzgesetz für Luft (IG-L) auf bestimmten Streckenabschnitten eine reduzierte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h vor, statt der üblichen 130 km/h. Elektroautos sind von dieser Regelung allerdings ausgenommen. Laut dem ADAC gilt das sogar für E-Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen – nicht jedoch für Plug-in-Hybride.

Bußgelder können empfindlich ausfallen

Wird die innerorts erlaubte Höchstgeschwindigkeit mit dem Auto überschritten, sieht der aktuelle Bußgeldkatalog deutliche Strafen vor. Wer bis zu 10 km/h zu schnell fährt, muss mit 58,50 Euro rechnen. Steigt das Tempo um 11 bis 15 km/h über die erlaubte Grenze, liegt das Bußgeld bereits bei 78,50 Euro. Anschließend erhöht sich der Betrag auf 98,50 Euro. Jenseits der 20 km/h drohen derweil nicht nur deutlich höhere Geldstrafen von bis zu 843,50 Euro, sondern auch Punkte in Flensburg – maximal zwei Stück – sowie ein Fahrverbot von einem bis drei Monaten.



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