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Kommentar zu weitreichenden EU-Plänen: Der trojanische Digital-Omnibus


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Am Mittwoch hat die EU-Kommission eine Gesetzesinitiative vorgestellt, mit der sie an mehreren Stellen die Axt an die mühevoll durchgesetzte Digitalregulierung der vergangenen Jahre anzulegen gedenkt. Indirekt will sie Bürgerrechte einschränken, indem sie der datengetriebenen Ökonomie freiere Hand lässt.

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Ein Kommentar von Holger Bleich

Ein Kommentar von Holger Bleich

Holger Bleich schreibt seit 1999 für c’t und heise online. Den Schwerpunkt bilden Technik-Themen wie Internet-Protokolle und Webhosting. Aus seinem Studium hat sich der diplomierte Politikwissenschaftler sein Interesse für juristische und kulturelle Aspekte der Netznutzung sowie für Netzpolitik erhalten.

Der harmlos und niedlich klingende „Digitale Omnibus“ werde als direkt geltende Änderungsverordnung zum Bürokratieabbau beitragen und EU-Rechtsvorschriften vereinfachen, versicherte man. Zur Erklärung: Das Omnibusverfahren wählen Gesetzgeber, wenn sie mehrere bestehende Gesetze ohne viel Gegenwehr in einem Rutsch ändern wollen. Im konkreten Fall geht es um einige Verordnungen der Digitalregulierung, an denen herumgeschraubt werden soll, unter anderem um den Data Act, die KI-Verordnung und vor allem die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Die EU-Kommission behauptet, größtenteils kodifiziere man lediglich mittlerweile herrschende Rechtsmeinung. Als Beispiel nennt sie den vorgeschlagenen Art. 88c, der in die DSGVO eingefügt werden soll. Demzufolge sollen sich KI-Anbieter künftig auf die Rechtsgrundlage des „berechtigten Interesses“ berufen dürfen, wenn sie personenbezogene Daten fürs Training ihrer Modelle nutzen. Eine Einwilligung (opt-in) wäre dann nicht erforderlich, lediglich ein aktiver Widerspruch möglich (opt-out). Ein neuer Erlaubnistatbestand ermöglicht sogar die Aufnahme von sensiblen Datenkategorien wie Gesundheitsdaten, wenn die Anbieter einige Schutzmechanismen vorhalten.

Der Europäische Datenschutzausschuss hatte im Dezember 2024 zu dieser Problematik Stellung genommen und tatsächlich erklärt, dass in bestimmten Szenarien beim KI-Training mit personenbezogenen Daten nicht die Erlaubnis der betroffenen Personen vorliegen muss. Außerdem gibt es eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln in einem Eilverfahren (!), wonach Meta für den Abgriff von Nutzerdaten fürs KI-Training keine Einwilligungen benötigt. Viele deutsche Landesdatenschutzbehörden sehen das bis heute anders. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider nannte das Kölner Urteil gar „unfassbar“ und „nicht zutreffend“.

Dennoch zieht die EU-Kommission diese beiden Rechtsansichten heran, um zu begründen, warum sie KI-Anbietern einen Freifahrtschein zum massenhaften Einspeisen personenbezogener Daten in ihre KI-Modelle geben will. Von gesicherter Rechtssprechung kann zumindest keine Rede sein, die kodifiziert werden müsste. Die Kommission hätte es in der Hand, Grundrechte der EU-Bürger im Gegenteil zu stärken, indem sie deren Daten in der DSGVO besser schützt. Daran besteht aber augenscheinlich kein Interesse.

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Die Lockerung soll es vorgeblich europäischen KI-Start-ups erleichtern, an personenbezogene Daten zum Modelltraining zu kommen, und das auf ausdrücklichen Wunsch von Bundeskanzler Friedrich Merz und dem französischen Präsidenten Emmanuel Macron beim Souveränitätsgipfel in Berlin diese Woche. Doch dieser Zug ist eh längst abgefahren. Vielmehr würde sie es großen US-Tech-Konzernen noch einfacher machen, ihre Vormachtstellung weiter auszubauen. OpenAI, Meta, Google & Co. wären weitgehend davon befreit, den lästigen EU-Datenschutz berücksichtigen zu müssen.

Was zur Frage führt: Warum will die EU-Kommission plötzlich und en passant Datenschutzstandards aufweichen? Eigentlich war geplant, sich frühestens 2026 gründlich Gedanken zu einer umfassenderen DSGVO-Reform zu machen. Ganz nebenbei hat die Kommission mit dem Omnibus auch verkündet, dass die Regeln der KI-Verordnung zu Hochrisiko-KI-Systemen bis zu 16 Monate später als geplant wirksam werden sollen.

Der stets gut informierte freie Brüssel-Korrespondent Dave Keating hat in einer lesenswerten Analyse dargelegt, dass der Digitale Omnibus dem Druck aus den USA geschuldet sein könnte. Er sei wohl das erste Ergebnis eines „umfassenden Angriffs“, den die Republikaner im US-Kongress „gegen die digitalen Regeln der EU gestartet“ haben. Man kann ohne gedankliche Verrenkungen annehmen, dass das nächste Ziel der Digital Services Act sein könnte.

In den Vordergrund der Omnibus-Neuerungen stellt die Kommission seit Mittwoch gerne die geplanten Cookie-Regelungen. Nutzer sollen Tracking-Cookies künftig mit einem Klick ablehnen dürfen. Website-Betreiber sollen sich diese Entscheidungen sechs Monate merken müssen. Außerdem soll es möglich werden, über Browser, Apps oder Betriebssysteme automatisch Ablehnungen zu signalisieren. Wie all das technisch funktionieren soll, ist völlig unklar. Und doch ist es das einzige, was die EU-Kommission ihren Bürgern als für sie positives Vorhaben anbieten kann – sie will Dankbarkeit für die Beseitigung eines Problems, das sie selbst geschaffen hat.

Es scheint fast so, als wolle die EU-Kommission damit ihren Rechte schleifenden Omnibus aufpolieren. Etwas gegen die nervende Cookie-Banner-Flut zu unternehmen, sei eine „low hanging fruit“, erklärte kürzlich eine hochrangige Kommissionsbeamtin in einem Hintergrundgespräch zum Omnibus. Ja, da freuen sich die Bürger! Und die Medien stürzen sich lieber auf diese gute Nachricht, als die komplizierten DSGVO-Änderungen zu analysieren, wie netzpolitik.org treffend feststellte. Nun rollt er also, der niedliche, trojanische Omnibus.


(hob)



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Spiele-Klassiker Red Alert 2 läuft jetzt direkt im Browser


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Der Echtzeitstrategie-Klassiker Command & Conquer: Red Alert 2 aus dem Jahr 2000 lässt sich dank des Fan-Projekts Chrono Divide nun direkt im Webbrowser spielen. Die Entwickler haben das Originalspiel nachgebaut und ermöglichen so plattformübergreifendes Spielen ohne Installation zusätzlicher Software.

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Das Projekt unterstützt die gängigen Browser Chrome, Edge und Safari. Auch Firefox ist kompatibel, die Entwickler raten jedoch aus Performancegründen von dessen Verwendung ab. Die Browser-Implementierung funktioniert auch auf mobilen Geräten und ermöglicht Multiplayer-Spiele über alle unterstützten Plattformen hinweg.

Chrono Divide bietet bereits Zugang zu allen Original-Multiplayer-Karten und unterstützt darüber hinaus verschiedene Modifikationen. Allerdings beschränkt sich die aktuelle Version auf den Mehrspielermodus – die aus dem Original bekannten Einzelspieler-Kampagnen befinden sich noch in der Entwicklung.

Um das Spiel nutzen zu können, benötigen Interessierte die Originaldateien von Red Alert 2. Die Chrono-Divide-Website bietet dafür einen direkten Link zum Internet Archive, wo die benötigten Spieldaten legal zugänglich sind.

Wie die Entwickler auf ihrer Website erklären, begann Chrono Divide als Experiment, um die Machbarkeit eines vollwertigen RTS-Spiels im Browser zu demonstrieren. Das langfristige Ziel besteht darin, vollständige Feature-Parität mit der ursprünglichen Red Alert 2-Engine zu erreichen.

Das Projekt fügt sich in eine Reihe von Community-Bemühungen ein, die Command & Conquer-Reihe zu erhalten. Electronic Arts hatte Anfang dieses Jahres die Quelltexte mehrerer C&C-Teile unter GPL-Lizenz veröffentlicht, darunter Tiberian Dawn, Red Alert, Renegade und Generals. Red Alert 2 gehörte allerdings nicht zu den veröffentlichten Titeln, weshalb Chrono Divide auf eine eigenständige Browser-Implementierung setzt.

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Die Browser-Portierung von Red Alert 2 reiht sich in einen wachsenden Trend ein, klassische Spiele über Webtechnologien wieder zugänglich zu machen. Ähnliche Projekte ermöglichen bereits das Spielen von Arcade-Klassikern der 90er-Jahre im Browser. Der Vorteil: Es ist keine Installation erforderlich, die Titel sind plattformübergreifend spielbar und es besteht ein einfacher Zugang für Nostalgiker, ohne sich mit Emulatoren beschäftigen zu müssen.

Die Command & Conquer-Serie feierte kürzlich ihr 30-jähriges Jubiläum und gilt als wegweisend für das Echtzeitstrategie-Genre.


(mki)



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heise+ Update vom 21. November 2025: Lesetipps fürs Wochenende


Liebe Leserinnen, liebe Leser,

ich möchte die heutige Ausgabe mit einem Thema beginnen, das die Schattenseiten der digitalen Welt beleuchtet und uns alle betrifft. Kürzlich wurde ein internationales Betrugsnetzwerk zerschlagen, das mit gestohlenen Kreditkartendaten einen immensen Schaden angerichtet hat. Die Dimensionen sind erschreckend und werfen Fragen zur Sicherheit im Zahlungsverkehr auf. Mein Kollege Markus Montz hat die Hintergründe recherchiert und erklärt, wie ein internationaler Betrugsring mit gestohlenen Kreditkartendaten einen Schaden von 300 Millionen Euro verursachen konnte und welche Rolle dabei auch bekannte Zahlungsdienstleister spielten.

Doch die digitale Welt bietet glücklicherweise auch faszinierende Möglichkeiten zur Flucht aus dem Alltag. Virtual Reality wartet zwar noch immer auf ihren Durchbruch, entwickelt sich aber rasant weiter und ist längst mehr als nur eine Nische für Technik-Enthusiasten. Neue Headsets von Herstellern wie Apple, Samsung und Valve drängen auf den Markt und machen ihn unübersichtlicher, aber auch spannender. Wenn Sie darüber nachdenken, in die Welt der VR einzutauchen, sei es für immersive Spiele, Filme oder für die Arbeit, dann haben wir den passenden Ratgeber für Sie. Wir geben Ihnen einen umfassenden Überblick und zeigen, welche VR-Brillen sich für Spiele, Streaming oder sogar die Büroarbeit am besten eignen.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „heise+ Update vom 21. November 2025: Lesetipps fürs Wochenende“.
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Games: Bundesrat fordert schärferes Vorgehen gegen Abzocke


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Der Bundesrat ruft nach einer schärferen Gangart im Kampf gegen die Abzocke durch glücksspielähnliche Mechanismen in Video- und Onlinespielen. Die Länderkammer verlangt in einer am Freitag gefassten Entschließung von der Bundesregierung, Lootboxen stärker zu reglementieren und beispielsweise die Alterskontrollen zu verschärfen. Es geht vor allem um virtuelle Überraschungsboxen, die Spieler meist mit zuvor für echtes Geld erworbener Spielwährung kaufen können, um neue hilfreiche Gegenstände oder Fähigkeiten freizuschalten.

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Käufer können dabei kein echtes Geld gewinnen. Sie erhalten nur virtuelle Gegenstände. Daher ist rechtlich umstritten, ob Lootboxen als Glücksspiel aufzufassen sind. Aus diesem Grund soll die Bundesregierung prüfen, inwiefern sie glücksspielähnliche Mechanismen aufweisen, und diese gegebenenfalls im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes reglementieren.

Konkret bittet der Bundesrat die Exekutive des Bundes, das Jugendschutzgesetz im Einklang mit dem Glücksspielrecht der Länder zu erweitern. Als eine mögliche Maßnahme für einen effektiveren Jugendschutz schlagen die Länder die Altersverifikation ab 18 Jahren für Spiele mit Lootboxen vor. Zudem soll das Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit Informationsmaterialien entwickeln, um Eltern und Jugendliche über die Gefahren dieser Mechanismen aufzuklären.

Dem Bundesrat ist dabei bewusst, dass eine nationale Regulierung bei Spielen, die für den europäischen oder weltweiten Markt entwickelt werden, nur eine geringe Wirkung entfalten könnte. Daher bittet er die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene im Rahmen des geplanten Digital Fairness Acts für eine transparentere Kostenstruktur und die Angabe von Gewinnwahrscheinlichkeiten in Videospielen starkzumachen. Die Resolution geht nun an die Bundesregierung. Für diese gibt es keine gesetzlichen Fristen, wann und wie sie darauf reagieren muss.

Seit der jüngsten großen Novelle des Jugendschutzgesetzes müssen Einrichtungen der freiwilligen Selbstregulierung und zertifizierte Jugendschutzbeauftragte schon Zusatzfunktionen eines Spiels berücksichtigen, nicht mehr nur den Inhalt. Auch Kostenfallen etwa durch In-Game-Käufe und Lootboxen sowie „glücksspielsimulierende Elemente“ sollen demnach bei Computerspielen zu einer Freigabe erst für eine höhere Altersklasse führen. Der Bundestag bemühte sich hier mit dem Abstellen auf Zusatzinformationen („Deskriptoren“) um Klarstellungen.

Zudem standen 23 vom Bundestag bereits beschlossene Gesetze auf der Tagesordnung der Länderkammer. So ließ diese etwa den Entwurf zur Umsetzung der NIS2 getauften EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit passieren. Umstrittenster Punkt ist die verschärfte „Huawei-Klausel“: Das Bundesinnenministerium darf künftig gegenüber Betreibern kritischer Anlagen den Einsatz von kritischen Komponenten eines Herstellers im Benehmen – also vereinfacht unter Anhörung der betroffenen Stelle – mit den für den jeweiligen Sektor genannten Bundesministerien sowie dem Auswärtigen Amt untersagen. Auch die neuen Vorschriften zur Rückgabe von Elektroschrott und E-Zigaretten, zum besseren sozialen Schutz für Paketboten und zum Speichern von CO₂ im Boden (CCS-Technologie) gingen glatt durch den Bundesrat.

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(mki)



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