Künstliche Intelligenz
Kostenfalle In-App-Kauf: Eltern haften nicht immer fürs Kind
Ob am Smartphone, der Spielekonsole oder dem Tablet: Insbesondere Kinder und Jugendliche tauchen gerne mal in der digitalen Welt ab. Spielen sie dort „Free-to-play“-Titel wie Fortnite, Brawl Stars oder Clash of Clans, gehen Eltern zunächst einmal davon aus, dass dafür keine Kosten anfallen können. Doch das ist ein Irrglaube.
„Die Spiele verleiten dazu, Geld auszugeben“
„Die Spiele verleiten dazu, Geld auszugeben“, sagt Alexander Wahl vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschlands (EVZ). Mit sogenannten In-App-Käufen ließen sich nämlich etwa Wartezeiten überbrücken, eine besondere Ausrüstung oder In-Game-Währungen wie Coins oder Juwelen erwerben. Und dann kann es schnell richtig teuer werden. Die Frage ist aber: Müssen Eltern dann wirklich die Kosten tragen?
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Das kommt ganz auf den Einzelfall an: In Deutschland sind Kinder bis 7 Jahre nicht geschäftsfähig, sie können daher gar keine gültigen Verträge wie In-Game-Käufe abschließen. Im Alter von 7 bis 18 Jahren sind Kinder und Jugendliche zumindest beschränkt geschäftsfähig. Für einen wirksamen Vertrag benötigen sie die Zustimmung der Eltern. Haben Kinder also unbeaufsichtigt einen Kauf getätigt, sollten Eltern schnellstmöglich Widerspruch einlegen.
Nachweispflicht liegt im Zweifel bei den Eltern
Haben Kinder den Zugang oder die Kreditkartendaten ihrer Eltern benutzt, kann es kompliziert werden. Dann müssen Erziehungsberechtigte Alexander Wahl zufolge nämlich nachweisen, dass sie den Kauf nicht selbst getätigt haben. Gleiches gilt, wenn ein Kauf nicht zum ersten Mal vom Kind getätigt wurde. „Die Rechtsprechung geht in diesem Fall davon aus, dass die Eltern die Ausgaben geduldet haben“, so Wahl.
Noch dazu gilt: keine Regel ohne Ausnahme. Denn nach dem sogenannten Taschengeldparagrafen dürfen beschränkt geschäftsfähige Kinder und Jugendliche ab 7 Jahren zumindest ihr Taschengeld frei verwenden, solange die Erziehungsberechtigten mit dem Zweck einverstanden sind. Eine vorherige Genehmigung ist dann nicht notwendig. Ist die ausgegebene Summe aber zu hoch oder wurde ein Abo abgeschlossen, greift der Taschengeldparagraf nicht.
Damit es beim Zocken gar nicht erst kostspielig wird, können Eltern folgende Tipps des EVZ befolgen:
- Belegen Sie Einkäufe in Apps mit einem Passwortschutz oder deaktivieren Sie In-App-Käufe komplett im jeweiligen App-Store.
- Vermeiden Sie die automatische Abrechnung über die Handyrechnung (sogenanntes „Carrier-Billing“) und richten Sie über Ihren Mobilfunkanbieter eine Drittanbietersperre ein.
- Mit Hilfe von Prepaid-Karten der App-Stores lassen sich die Ausgaben besser kontrollieren. Zahlungen, die über das Guthaben hinausgehen können dann nicht getätigt werden.
- Hinterlegen Sie keine Zahlungsdaten auf dem Gerät Ihres Kindes. Spielt das Kind über Ihren Account, entfernen Sie die gespeicherten Daten oder sperren Sie sie im App-Store.
(afl)
Künstliche Intelligenz
iX-Workshop: Mit Kubernetes zur effizienten Container-Orchestrierung
Eine effiziente Container-Orchestrierung erleichtert und automatisiert das Management von containerisierten Anwendungen. Kubernetes hat sich hier als De-facto-Standard etabliert. Unser fünftägiger Praxis-Workshop führt Linux-Administratoren in die Nutzung von Kubernetes zur Container-Orchestrierung und zur Verwaltung von containerisierten Anwendungen ein.
Von den Grundlagen in die Praxis
In unserem fünftägigen Workshop Kubernetes administrieren: Installation, Konfiguration und Betrieb erhalten Sie eine umfassende Einführung in die Installation, Konfiguration und Wartung von Kubernetes im produktiven Umfeld. Sie lernen das Zusammenspiel der einzelnen Komponenten kennen und erarbeiten anhand von Praxisbeispielen verschiedene Anwendungsfälle für den Betrieb eigener Applikationen auf einer Kubernetes-Plattform.
Der Workshop ist interaktiv gestaltet, sodass Sie das Erlernte direkt in die Praxis umsetzen können. In zahlreichen Übungen beschäftigen Sie sich mit Schlüsselthemen wie der Installation und Konfiguration von Kubernetes-Komponenten, der Administration und Wartung von Clustern sowie der Nutzung von Kubernetes-Clustern. Darüber hinaus werden fortgeschrittene Themen wie Multi-Master-Setups, Ingress und Ingress Controller, Authentifizierung und Autorisierung sowie der Einsatz von Persistent Volumes behandelt.
Der nächste Workshop findet vom 15. bis 19. September 2025 statt und richtet sich an Linux-Administratoren. Ihr Trainer Marko Oldenburg arbeitet als Linux Consultant und zertifizierter Trainer bei der B1 Systems GmbH. Dort unterstützt er Unternehmen dabei, die Effizienz und Zuverlässigkeit von Linux-Systemen und -Anwendungen zu verbessern.
(sfe)
Künstliche Intelligenz
KI-Bilder generieren: Warum kurze Textbausteine besser sind als Mega-Prompts
Auf der Suche nach mehr Kontrolle über KI-Bilderstellung stößt man schnell auf komplexe Master-Prompts – fertige, aber starre Vorlagen, die oft schwer nachvollziehbar, überfrachtet und stark vom KI-Modell abhängig sind.
Die Snippet-Methode geht einen anderen Weg: Sie kombinieren kurze, modulare Textbausteine, die jeweils eine spezifische Bildeigenschaft steuern.
Mit diesem Ansatz entwickeln sie ein tieferes Verständnis dafür, wie ihre Prompts wirken, bauen eine persönliche Bibliothek wiederverwendbarer Bausteine auf und behalten die Kontrolle über ihre visuellen Ergebnisse – auch wenn sich die KI-Tools weiterentwickeln.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „KI-Bilder generieren: Warum kurze Textbausteine besser sind als Mega-Prompts“.
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Künstliche Intelligenz
US-Staatsanwalt untersucht KI-Chatbots von Meta und Character.ai
Weil die KI-Chatbots von Meta und Character.ai potenziell gefährlich sein können, hat der US-Staatsanwalt Ken Paxton eine Untersuchung eingeleitet. Konkret geht es um die Sicherheit von Heranwachsenden und vermeintliche Gesundheitstipps, die KI-Modelle geben. Paxton ist bekannt dafür, KI und Social Media kritisch gegenüberzustehen.
Es hat bereits Berichte gegeben, in denen Kinder und Jugendliche seltsame bis gefährliche Tipps von Chatbots bekommen haben. In den USA wird Character.ai von mehreren Eltern verklagt. Die KI-Personas des Unternehmens sollen Kinder in die Isolation getrieben haben, eine Mutter behauptet, die KI habe maßgeblich zum Suizid ihres 14-jährigen Sohnes beigetragen. Character.ai hat wegen dieser Vorwürfe bereits angekündigt, weitere Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Dazu gehört, dass Eltern die Möglichkeit bekommen, die Konten der Kinder zu überwachen.
Nun heißt es in einer Pressemitteilung des Generalstaatsanwaltes: Man habe eine Untersuchung gegen Chatbot-Plattformen eingeleitet, „da diese möglicherweise irreführende Geschäftspraktiken anwenden und sich in ihrer Vermarktung fälschlicherweise als Tools für die psychische Gesundheit darstellen.“ KI-Chatbots ahmen laut Paxton Berufsträger aus dem Bereich Gesundheitsvorsorge nach und können fatale Tipps geben. Zudem sieht der Staatsanwalt ein Problem darin, dass Nutzer sensible Informationen preisgeben würden und diese zum Teil von den Anbietern für andere Zwecke genutzt würden – etwa für das Ausspielen von personalisierter Werbung, aber auch um Algorithmen zu entwickeln.
Die Untersuchung soll nun klären, ob die Unternehmen damit gegen das Verbraucherschutzrecht des Bundesstaates Texas verstoßen. Dieses verbietet etwa betrügerische Behauptungen und falsche Angaben zum Datenschutz – was bedeutet, Paxton geht davon aus, dass die Unternehmen falsche Angaben machen. Informationen aus Meta AI, also dem Chatbot von Meta, sollten etwa laut Meta nicht für Werbezwecke genutzt werden.
Silicon Hills Austin und Big-Tech
Paxton schreibt: „Indem sie sich als Quelle emotionaler Unterstützung ausgeben, können KI-Plattformen schutzbedürftige Nutzer, insbesondere Kinder, dazu verleiten, zu glauben, dass sie legitime psychologische Betreuung erhalten.“ Dabei würden ihnen allgemeine Antworten präsentiert, „die auf Grundlage gesammelter personenbezogener Daten erstellt und als therapeutische Ratschläge getarnt sind.“
Zahlreiche Tech-Unternehmen sind zuletzt aus Kalifornien und vor allem dem Silicon Valley nach Texas gezogen. Meta hatte erst kürzlich die Moderationsabteilung der USA nach Texas verlegt. Mark Zuckerberg sprach davon, zurück zu den Wurzeln der Redefreiheit zu kehren, was demnach nach texanischem Recht einfacher ist als in Kalifornien. Faktenchecker hat er zugleich gekündigt. Auch X, Apple, Amazon und Google haben große Büros in Texas. Tesla hat dort sein Headquarter eingerichtet, Elon Musk holte nach der Übernahme von Twitter auch X in den Bundesstaat. Die Hauptstadt Austin trägt inzwischen den Beinamen Silicon Hills. Doch der dortige Generalstaatsanwalt empfängt die Unternehmen offenbar mit nicht ganz so weit ausgebreiteten Armen.
Meta sieht sich zudem einer Klage aus Missouri entgegen. Da geht es ebenfalls um die Richtlinien für Gespräche zwischen KI-Chatbots und Minderjährigen. Ein geleaktes Dokument zeigt, Flirten und sogar Andeutungen von sexuellem Interesse sind erlaubt, nur die Beschreibung expliziter sexueller Handlungen nicht.
(emw)
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