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Kostenfalle In-App-Kauf: Eltern haften nicht immer fürs Kind


Ob am Smartphone, der Spielekonsole oder dem Tablet: Insbesondere Kinder und Jugendliche tauchen gerne mal in der digitalen Welt ab. Spielen sie dort „Free-to-play“-Titel wie Fortnite, Brawl Stars oder Clash of Clans, gehen Eltern zunächst einmal davon aus, dass dafür keine Kosten anfallen können. Doch das ist ein Irrglaube.

„Die Spiele verleiten dazu, Geld auszugeben“, sagt Alexander Wahl vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschlands (EVZ). Mit sogenannten In-App-Käufen ließen sich nämlich etwa Wartezeiten überbrücken, eine besondere Ausrüstung oder In-Game-Währungen wie Coins oder Juwelen erwerben. Und dann kann es schnell richtig teuer werden. Die Frage ist aber: Müssen Eltern dann wirklich die Kosten tragen?

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Das kommt ganz auf den Einzelfall an: In Deutschland sind Kinder bis 7 Jahre nicht geschäftsfähig, sie können daher gar keine gültigen Verträge wie In-Game-Käufe abschließen. Im Alter von 7 bis 18 Jahren sind Kinder und Jugendliche zumindest beschränkt geschäftsfähig. Für einen wirksamen Vertrag benötigen sie die Zustimmung der Eltern. Haben Kinder also unbeaufsichtigt einen Kauf getätigt, sollten Eltern schnellstmöglich Widerspruch einlegen.

Haben Kinder den Zugang oder die Kreditkartendaten ihrer Eltern benutzt, kann es kompliziert werden. Dann müssen Erziehungsberechtigte Alexander Wahl zufolge nämlich nachweisen, dass sie den Kauf nicht selbst getätigt haben. Gleiches gilt, wenn ein Kauf nicht zum ersten Mal vom Kind getätigt wurde. „Die Rechtsprechung geht in diesem Fall davon aus, dass die Eltern die Ausgaben geduldet haben“, so Wahl.

Noch dazu gilt: keine Regel ohne Ausnahme. Denn nach dem sogenannten Taschengeldparagrafen dürfen beschränkt geschäftsfähige Kinder und Jugendliche ab 7 Jahren zumindest ihr Taschengeld frei verwenden, solange die Erziehungsberechtigten mit dem Zweck einverstanden sind. Eine vorherige Genehmigung ist dann nicht notwendig. Ist die ausgegebene Summe aber zu hoch oder wurde ein Abo abgeschlossen, greift der Taschengeldparagraf nicht.

Damit es beim Zocken gar nicht erst kostspielig wird, können Eltern folgende Tipps des EVZ befolgen:

  • Belegen Sie Einkäufe in Apps mit einem Passwortschutz oder deaktivieren Sie In-App-Käufe komplett im jeweiligen App-Store.
  • Vermeiden Sie die automatische Abrechnung über die Handyrechnung (sogenanntes „Carrier-Billing“) und richten Sie über Ihren Mobilfunkanbieter eine Drittanbietersperre ein.
  • Mit Hilfe von Prepaid-Karten der App-Stores lassen sich die Ausgaben besser kontrollieren. Zahlungen, die über das Guthaben hinausgehen können dann nicht getätigt werden.
  • Hinterlegen Sie keine Zahlungsdaten auf dem Gerät Ihres Kindes. Spielt das Kind über Ihren Account, entfernen Sie die gespeicherten Daten oder sperren Sie sie im App-Store.


(afl)



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Das IT-Grundschutz-Kompendium des BSI hilft Fachkräften dabei, sichere IT-Konzepte zu entwickeln. Es bietet Best Practices und Empfehlungen zum Schutz von Netzwerken, Daten und besonders sensiblen Informationen sowie zum Aufbau eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS), um die Informationssicherheit in Unternehmen zu verbessern.

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(ilk)



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Drohnen am Flughafen München: 3.000 Passagiere gestrandet


Wegen Drohnensichtungen sind am Flughafen in München in der Nacht zahlreiche Flüge ausgefallen – rund 3.000 Passagiere waren davon betroffen. Hunderte Menschen mussten die Nacht auf in den Terminals aufgestellten Feldbetten verbringen. Andere sollten in Hotels gebracht werden.

Am frühen Morgen wurde der Flugbetrieb wieder aufgenommen, wie die Bundespolizei informierte. Der Betrieb laufe jetzt normal, teilte ein Sprecher des Flughafens mit. Die Flüge, die für den 3. Oktober geplant waren, sollen stattfinden, so der Sprecher weiter.

Nach Angaben der Bundespolizei hatten mehrere Menschen am Abend von einer Drohne in der Nähe des Flughafens berichtet. Später habe es auch Sichtungen über dem Flughafengelände gegeben. Ob es sich um eine oder mehrere Drohnen handelte, war zunächst unklar. Unklar blieb auch, wer für den Vorfall verantwortlich sein könnte.

Die Deutsche Flugsicherung habe daraufhin am späten Abend die Start- und Landebahnen gesperrt, hieß es. Die Beamten der Landes- und Bundespolizei hätten das Gelände überwacht und nach Flugobjekten sowie Verdächtigen abgesucht – ohne Erfolg. Auch ein Polizeihubschrauber war demnach im Einsatz.

Insgesamt fielen nach Angaben des Betreibers am Donnerstagabend 17 Flüge aus. Ein Passagier sagte der Deutschen Presse-Agentur, dass das Flugzeug schon auf der Startbahn gewesen sei, dann aber wieder zurück zum Terminal gerollt sei. Ab etwa 22.15 Uhr waren auch Landungen nicht mehr möglich: 15 Flüge seien stattdessen nach Stuttgart, Nürnberg, Wien und Frankfurt umgeleitet worden, wie der Betreiber auf der Internetseite des Flughafens schrieb.

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Nach Angaben des Betreibers wurden Decken, Getränke und Snacks an die gestrandeten Passagiere verteilt. Zudem seien in den Terminals Feldbetten aufgestellt worden.

Am Münchner Flughafen gilt ein Nachtflugverbot für den regulären Passagierverkehr zwischen Mitternacht und 5.00 Uhr morgens. Grundsätzlich sind nach Angaben des Betreibers nur Nachtluftpost- und Vermessungsflüge der Deutschen Flugsicherung in dieser Zeit zugelassen.

Bis Sonntag läuft noch das Münchner Oktoberfest. Das größte Volksfest der Welt zieht jährlich mehrere Millionen Besucherinnen und Besucher aus anderen Städten und Ländern an. Auch sie könnten durch die Einschränkungen im Flugverkehr betroffen sein. Das Oktoberfest war am Mittwoch wegen einer Bombendrohung für einen halben Tag geschlossen worden.

Der Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbands ADV (Arbeitsgemeinschaft deutscher Verkehrsflughäfen), Ralph Beisel, sagte, der Vorfall zeige einmal mehr, wie verletzlich der Luftverkehr gegenüber illegalen Drohnenflügen sei. „Der Luftverkehr braucht klare Zuständigkeiten und eine schlagkräftige Drohnendetektion und Abwehr.“ Die Entscheidung, ob eine Drohne eine Gefahr darstelle und wie sie abgewehrt werde, sei und bleibe eine hoheitliche Aufgabe von Bundes- und Landespolizei.

Erst vergangene Woche waren über Schleswig-Holstein Drohnen gesichtet worden. Die Behörden prüfen den Verdacht, wonach Drohnen über kritische Infrastruktur geflogen sind, unter anderem über ein Kraftwerk in Kiel. Die Staatsanwaltschaft Flensburg leitete in der Nacht zum Freitag ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt ein. Wegen der teilweise im Verbund erfolgten Drohnenüberflüge liege der Anfangsverdacht einer Straftat des „sicherheitsgefährdenden Abbildens“ vor.

Mehrfach hatten Drohnen in der vergangenen Woche auch den Luftverkehr in Dänemark gestört und für Verunsicherung und Chaos gesorgt.

Störungen mit Drohnen an den Flughäfen hierzulande haben nach Angaben der Deutschen Flugsicherung deutlich zugenommen. Vor gut einer Woche hatte das Unternehmen, das zu 100 Prozent dem Bund gehört, mitgeteilt, im laufenden Jahr 2025 seien bis Ende August bereits 144 Behinderungen durch Drohnen registriert worden.

Im Vorjahr seien es im selben Zeitraum 113 Vorkommnisse gewesen, im Jahr 2023 nur 99. Allein am Flughafen Frankfurt am Main, dem größten deutschen Drehkreuz, wurden in diesem Jahr bereits 35 Behinderungen gezählt.


(nen)



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c’t-Webinar: Wärmepumpen – Chancen, Grenzen, Kosten


Wärmepumpen spielen eine zentrale Rolle in der Energiewende. Sie senken den CO₂-Ausstoß und dämpfen steigende Heizkosten. Dennoch zögern viele Hausbesitzer: Lohnt sich der Einbau auch in älteren Gebäuden? Funktionieren Wärmepumpen ohne Fußbodenheizung? Und rechtfertigen die Anschaffungskosten den Nutzen?

Im c’t-Webinar erhalten Sie eine herstellerunabhängige Einführung in die Wärmepumpentechnik. c’t-Redakteur Georg Schnurer erklärt, wie verschiedene Wärmepumpentypen arbeiten und welche Schritte nötig sind, um ihre Eignung für das eigene Haus oder die Wohnung realistisch einzuschätzen.

Die Veranstaltung richtet sich an Einsteiger ohne Vorkenntnisse. Schnurer nimmt gängige Vorurteile unter die Lupe, zeigt technische Grenzen auf und erklärt, was hinter dem Schlagwort Effizienz im Zusammenhand mit Wärmepumpen steckt. Sie erfahren außerdem, wie Wärmepumpen mit Photovoltaikanlagen zusammenspielen und welche Investitionskosten Sie grob einkalkulieren sollten.

Das rund zweistündige Webinar vermittelt Ihnen das nötige Wissen, um Angebote von Heizungsbauern besser beurteilen zu können. Im Anschluss bleibt in einer 45-minütigen Fragerunde Raum für individuelle Fragen. Wichtig: Das Webinar ersetzt keine persönliche Energieberatung – eine fundierte Entscheidung erfordert stets eine detaillierte Gebäudeanalyse.

Der Crashkurs findet am 16. Oktober 2025 von 17:00 bis 20:00 Uhr online statt und kostet 69,00 Euro. Ein aktueller Browser reicht für den Livestream aus. Weitere Informationen zur Veranstaltung und zur Anmeldung finden Sie auf der heise-academy-Seite zum Webinar.


(abr)



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