Künstliche Intelligenz
Kritiker sehen Google-Urteil als nicht ausreichend und haben Datenschutzbedenken
„Google darf sein Monopol weiterhin nutzen, um Konkurrenten auszubremsen, auch bei der KI-Suche.“ So sieht einer der Wettbewerber auf dem Markt für Suchmaschinen das jüngste Urteil im Kartellverfahren gegen Google. Denn der Datenkonzern war trotz anerkannter Monopolstellung einer Aufspaltung entgangen und ist mit Auflagen davongekommen. Neben Kritik an einem gemeinhin als zu mild bezeichneten Urteil gibt es jetzt auch Rufe nach strengeren Gesetzen, die den Wettbewerb in der Technologiebranche verbessern und absichern sollen.
Bereits letztes Jahr hatte ein US-Bundesgericht entschieden, dass Googles Suchmaschinen-Geschäfte illegal sind, und diese Woche verkündete Richter Amit Mehta die daraus entstandenen Sanktionen. Demnach darf Google Chrome und Android behalten, muss aber Suchdaten mit der Konkurrenz teilen. Die Kläger, das US-Justizministerium und eine Reihe von US-Bundesstaaten, hatten allerdings eine Aufspaltung des Datenkonzerns gefordert, um Googles marktbeherrschende Stellung einzudämmen.
Kritik an vermeintlich zu mildem Urteil
Dass es dazu nicht gekommen ist, wird jetzt vielfach kritisiert. So erklärt Gabriel Weinberg, CEO der DuckDuckGo-Suchmaschine, dass „die vom Gericht angeordneten Auflagen die notwendigen Änderungen erzwingen werden, um dem illegalen Verhalten von Google angemessen zu begegnen.“ Er fordert deshalb den US-Kongress zum Einschreiten auf, um Google zu mehr Wettbewerb zu zwingen.
Die US-amerikanische „News/Media Alliance“, die frühere „Newspaper Association of America“, kritisiert dagegen, dass Google weiterhin Online-Inhalte abgreifen und für die eigenen KI-Produkte nutzen kann. „Google zwingt Content-Ersteller, ihre Inhalte für die Nutzung durch seine KI-Angebote freizugeben, um in der Google-Suche zu bleiben“, schreibt Danielle Coffey, Präsidentin und CEO der News/Media Alliance. „Dies ist ein aussichtsloses Szenario, das Verlagen, die in hochwertige, journalistische und kreative Inhalte investieren, weiterhin schaden wird. Die Möglichkeit für Verlage, sich von Googles KI abzumelden, ist entscheidend, um ein offenes Internet ohne wettbewerbsschädigendes Verhalten zu erhalten und faire Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen verschiedener Branchen zu gewährleisten.“
Bedenken wegen KI und Datenschutz
Die Leiterin vom „Tech Oversight Project“ schlägt in dieselbe Kerbe. „Zwar blockiert Richter Amit Mehtas Entscheidung einige der räuberischen Praktiken Googles, doch sie wird diesem historischen Moment nicht gerecht“, erklärt Sacha Haworth. „Sie zeigt, dass seine Entscheidung auf spekulativen Argumenten über generative KI beruhte, in der Google aufgrund seiner Monopolverflechtung und seines Vertriebsvorteils bereits ein dominanter Akteur ist. Die Suchmaschine ist einer der wichtigsten Kanäle für zukünftige KI-Abfragen, und es ist völlig klar, dass Richter Mehta, anstatt den harten Weg zu gehen, viel lieber Google das Internet und unsere Wirtschaft weiterhin seinem Willen unterwerfen ließ, als das Gesetz durchzusetzen, das gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen soll, die der amerikanischen Bevölkerung und innovativen, neuen Unternehmen zugutekommen.“
Zudem gibt es Bedenken wegen der vom Richter erteilten Auflage, dass Google Suchdaten und -ergebnisse mit „qualifizierten Wettbewerbern“ teilen muss. So erklärt Matt Schruers, Präsident und CEO der „Computer and Communications Industry Association“, eine Interessenvertretung der Informations- und Kommunikationstechnologiebranche: „Für Verbraucher bedeutet das Urteil, dass Google gezwungen sein wird, Suchanfragen und andere Daten mit bestimmten Wettbewerbern zu teilen, was erhebliche Auswirkungen auf die Privatsphäre und die nationale Sicherheit haben könnte.“
Google und Justizministerium prüfen Rechtsmittel
Das Competitive Enterprise Institute fragt sich dagegen, wer als „qualifizierter Wettbewerber“ gelten könnte und ob dies den Verbrauchern oder nur den Google-Konkurrenten zugutekommt. Der US-amerikanische, politisch konservative, libertäre Thinktank sieht Google im Recht, die Entscheidung wegen der ursprünglichen Begründung anzufechten.
Bislang hat der Datenkonzern aber nicht über Rechtsmittel entschieden. „Wir haben Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen dieser Anforderungen auf unsere Nutzer und deren Privatsphäre und prüfen die Entscheidung sorgfältig“, schreibt Google in einer Stellungnahme zu dem jüngsten Urteil.
Auch das US-Justizministerium erwägt, das Urteil anzufechten. Abigail Slater, stellvertretende Generalstaatsanwältin der Kartellabteilung des Ministeriums, bezeichnet das Urteil zwar als „wichtigen Schritt in einem wichtigen Kartellverfahren“, aber das Ziel sei, „den Wettbewerb auf dem lange Zeit monopolisierten Suchmarkt wiederherstellen“. Deshalb schreibt sie bei X: „Wir wägen nun unsere Optionen ab und überlegen, ob die angeordneten Auflagen ausreichen, um dieses Ziel zu erreichen.“
(fds)
Künstliche Intelligenz
Drei Fragen und Antworten: Wie man einen Messenger souverän macht
Oft scheint es, die digitale Souveränität würde in den immer gleichen Diskussionen und Sonntagsreden feststecken. Dabei gibt es auch Beispiele von Unternehmen, die bereits weiter sind – wie der Messenger Wire. Wir haben Benjamin Schilz, CEO des Unternehmens, gefragt, wie sie ihre Infrastruktur souverän aufgestellt haben.
Viele Anbieter werben mit Open Source und Souveränität – und setzen im Hintergrund trotzdem auf US-Hyperscaler. Ganz konkret: Geht Wire einen anderen Weg? Und wie kann Wire die operative Kontrolle über die Nutzerdaten behalten?
Wire ist vollständig europäisch aufgestellt – mit Hauptsitz in der Schweiz – und unterliegt ausschließlich dem EU- und Schweizer Datenschutzrecht. Unsere Infrastruktur läuft ausschließlich bei unabhängigen europäischen Hosting-Providern, wir haben also keine Abhängigkeiten zu US-Hyperscalern. Die Kontrolle über alle Systeme liegt operativ komplett bei uns. Der gesamte Quellcode ist offen und unter Open-Source-Lizenz verfügbar. Zusammen mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und einer Zero-Knowledge-Architektur bedeutet das: Auf Nutzerdaten kann technisch niemand zugreifen – weder wir noch Dritte.
Auf dem IT Summit by heise 2025 am 11. und 12. November im München erklären renommierte Experten, was europäische Cloud-Hoster im Vergleich zu US-Hyperscalern leisten und wie man KI-Lösungen lokal betreibt. Lernen Sie aus Fallstudien, wie andere Unternehmen ihre digitale Abhängigkeit vermindert haben. Erfahren Sie, wie Open Source Ihre Software-Landschaft unabhängiger macht und warum mehr digitale Souveränität die IT-Sicherheit verbessert.
Der IT Summit by heise 2025, die neue Konferenz für IT-Verantwortliche, findet am 11. und 12. November im Nemetschek Haus in München statt. Veranstalter ist heise conferences, das Programm kommt aus der iX-Redaktion.
Aufgrund welcher technischer und organisatorischer Kriterien hat Wire seine Infrastrukturpartner ausgewählt?
Wir haben Partner gewählt, die groß genug sind und technisch die Kapazität haben, um auch große Unternehmen und Behörden zuverlässig zu bedienen. Außerdem war uns wichtig, dass sie die Anforderungen an die digitale Souveränität der EU erfüllen und sich klar dazu bekennen.
Auch Open-Source-Software ist bereits durch komplizierte Abhängigkeiten in die Security-Bredouille geraten. Wie geht Wire hiermit bei der Entwicklung der eigenen Software um?
Wir begegnen diesem Risiko mit einem ganzen Bündel an Maßnahmen. Dazu gehören ein automatisiertes Tracking unserer Abhängigkeiten, semantische Versionierung und Dependency-Locking, aber auch regelmäßige Code-Audits und Security-Reviews. Ergänzend setzen wir auf automatisierte Sicherheitsscans sowie konsequentes Patch-Management, sodass wir bei Bedarf sehr schnell Updates ausrollen können. Zusätzlich lassen wir externe Audits durchführen und beziehen Meldungen und Hinweise aus der Open-Source-Community mit ein.
Herr Schilz, vielen Dank für die Antworten! Die digitale Souveränität in der Praxis ist ebenfalls Fokus-Thema der nächsten iX 10/2025, die am 19. September erscheint. Ein Interview mit Dorothea Schneider, bei der Bundesdruckerei für das Projekt Bundesportal verantwortlich, veröffentlichen wir vorab und kostenlos.
In der Serie „Drei Fragen und Antworten“ will die iX die heutigen Herausforderungen der IT auf den Punkt bringen – egal ob es sich um den Blick des Anwenders vorm PC, die Sicht des Managers oder den Alltag eines Administrators handelt. Haben Sie Anregungen aus Ihrer tagtäglichen Praxis oder der Ihrer Nutzer? Wessen Tipps zu welchem Thema würden Sie gerne kurz und knackig lesen? Dann schreiben Sie uns gerne oder hinterlassen Sie einen Kommentar im Forum.
(fo)
Künstliche Intelligenz
Weg von Spotify: Was Deezer, Tidal, Apple Music & Co. besser machen | c’t uplink
Unsere Musikstreaming-Experten Hartmut Gieselmann von c’t und Daniel Ziegener von heise+ vergleichen Spotify mit Amazon Music, Apple Music, Deezer, Tidal und anderen. Wir reden über deren Preise, über Qualitäten und darüber, welcher der Dienste am meisten Geld an die Musiker auszahlt.
Den wöchentlichen c’t-Podcast c’t uplink gibt es …
Zuerst die gute Nachricht: Die Tools, um seine Playlists und Albensammlung von einem Dienst zum nächsten mitzunehmen, sind ausgereift und einfach zu bedienen. Kostenlos sind sie allerdings nur für kleine Sammlungen. Für größere muss man ein Abo abschließen – das man allerdings nach einem Monat wieder kündigen kann.
Nicht alle Streamingdienste haben die Musik in verlustfreien Formaten oder mit hohen Bitraten im Angebot. Daniel und Hartmut sind sich aber einig, dass man die Unterschiede nur mit teuren Lautsprechern und Kopfhörern wahrnimmt. Interessanter ist Dolby Atmos, denn einige der eigentlich für 3D-Sound gedachte Eigenschaften verbessern quasi nebenbei auch den normalen Stereosound.
Vom Angebot her liegen alle Dienste nahe beisammen. Dass einzelne Künstler auf einzelnen Diensten nicht zu finden sind, gehört weitgehend der Vergangenheit an. Deutlicher unterscheiden sich die Dienste darin, wie gut die Vorschlagsalgorithmen arbeiten, KI versus kuratiert, grob gesagt.
Weiter diskutieren wir über die Vergütungen für Künstler, sprechen Alternativen wie Konzerte, CD- und Merch-Käufe, aber auch Alternativen wie Bandcamp an. Auch die Verteilmöglichkeiten kommen zur Sprache, also Spotify Connect, Tidal Connect, AirPlay oder einfach Bluetooth.
Zu Gast im Studio: Hartmut Gieselmann, Daniel Ziegener
Host: Jörg Wirtgen
Produktion: Pascal Schewe
► Die heise+- und c’t-Artikel zum Thema (Paywall):
https://heise.de/s/m1pNP
https://heise.de/s/kDnWV
https://heise.de/s/zKr4M
https://heise.de/s/1ZkJb
In unserem WhatsApp-Kanal sortieren Torsten und Jan aus der Chefredaktion das Geschehen in der IT-Welt, fassen das Wichtigste zusammen und werfen einen Blick auf das, was unsere Kollegen gerade so vorbereiten.
► c’t Magazin
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► c’t auf Bluesky
► c’t auf Threads
► c’t auf Papier: überall, wo es Zeitschriften gibt!
(jow)
Künstliche Intelligenz
Batman gegen die KI: Auch Warner zerrt Midjourney vor Gericht
Der Unterhaltungskonzern Warner Bros. Discovery aus New York im gleichnamigen US-Bundesstaat hat eine umfassende Klage gegen den KI-Bildgenerator-Dienst Midjourney eingereicht. Der Vorwurf lautet auf massive und vorsätzliche Urheberrechtsverletzung.
In der beim Bundesgericht in Kalifornien eingereichten Klageschrift wird dem Unternehmen Midjourney aus San Francisco vorgeworfen, seine Künstliche Intelligenz illegal mit unzähligen urheberrechtlich geschützten Bildern trainiert zu haben. Konkret geht es um bekannte Charaktere aus dem Warner-Universum, darunter Batman, Superman, die Looney Tunes und Harry Potter.
Klagevorwurf: Vorsätzlicher Diebstahl geistigen Eigentums
Laut der Klageschrift, aus der unter anderem Engadget zitiert, geht der Vorwurf über das reine Training der KI hinaus. Warner Bros. Discovery argumentiert, Midjourney nutze die Popularität der Charaktere gezielt als Verkaufsargument für seine kostenpflichtigen Abonnements.
Besonders schwer wiege der Umstand, dass Midjourney zeitweise technische Schutzmaßnahmen implementiert hatte, die eine Erstellung von Bildern mit Warner-Charakteren unterbanden. Diese seien aber in jüngster Vergangenheit wieder entfernt worden. „Es ist schwer, sich eine Urheberrechtsverletzung vorzustellen, die vorsätzlicher ist als das, was Midjourney hier tut“, heißt es dazu in den Gerichtsunterlagen.
Kein Einzelfall: Die KI-Branche steht unter juristischem Druck
Die Klage von Warner Bros. Discovery ist der nächste logische Schritt in einer ganzen Reihe von juristischen Auseinandersetzungen, mit denen sich Entwickler generativer KI konfrontiert sehen. Bereits im Juni 2025 hatten die Konzerne Disney und Universal Studios eine sehr ähnliche Klage gegen Midjourney eingereicht.
Diese Entwicklung zeigt, dass die großen Rechteinhaber nicht länger bereit sind, die Trainingsmethoden der KI-Anbieter hinzunehmen. Die grundlegende Frage, ob das Auslesen und Verarbeiten urheberrechtlich geschützter Werke zum Training einer KI unter Ausnahmeregelungen wie „Fair Use“ fällt, wird nun an entscheidender Stelle verhandelt.
Was für die Zukunft der KI auf dem Spiel steht
Der Ausgang dieser Gerichtsverfahren könnte weitreichende Konsequenzen haben. Sollten die Gerichte zugunsten der Hollywood-Studios entscheiden, könnte dies das Geschäftsmodell vieler KI-Unternehmen fundamental infrage stellen. Sie wären gezwungen, für Trainingsdaten künftig Lizenzgebühren zu entrichten oder ihre Modelle auf Basis lizenzfreier oder explizit freigegebener Daten komplett neu zu entwickeln.
Ein Urteil zugunsten von Midjourney hingegen könnte die Position der KI-Unternehmen stärken und die bisherige Praxis des sogenannten „Scraping“ von Daten aus dem Internet rechtlich festigen. Das birgt jedoch die Gefahr, die Position von Künstlern und anderen Kreativen weiter zu schwächen, deren Werke ohne ihre Zustimmung oder Vergütung zur Grundlage neuer kommerzieller Produkte gemacht werden. Der Weg zu einer klaren rechtlichen Regelung bleibt damit vorerst den Gerichten überlassen.
Dieser Beitrag ist zuerst bei t3n.de erschienen.
(jle)
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