Künstliche Intelligenz
Kritiker sehen Google-Urteil als nicht ausreichend und haben Datenschutzbedenken
„Google darf sein Monopol weiterhin nutzen, um Konkurrenten auszubremsen, auch bei der KI-Suche.“ So sieht einer der Wettbewerber auf dem Markt für Suchmaschinen das jüngste Urteil im Kartellverfahren gegen Google. Denn der Datenkonzern war trotz anerkannter Monopolstellung einer Aufspaltung entgangen und ist mit Auflagen davongekommen. Neben Kritik an einem gemeinhin als zu mild bezeichneten Urteil gibt es jetzt auch Rufe nach strengeren Gesetzen, die den Wettbewerb in der Technologiebranche verbessern und absichern sollen.
Bereits letztes Jahr hatte ein US-Bundesgericht entschieden, dass Googles Suchmaschinen-Geschäfte illegal sind, und diese Woche verkündete Richter Amit Mehta die daraus entstandenen Sanktionen. Demnach darf Google Chrome und Android behalten, muss aber Suchdaten mit der Konkurrenz teilen. Die Kläger, das US-Justizministerium und eine Reihe von US-Bundesstaaten, hatten allerdings eine Aufspaltung des Datenkonzerns gefordert, um Googles marktbeherrschende Stellung einzudämmen.
Kritik an vermeintlich zu mildem Urteil
Dass es dazu nicht gekommen ist, wird jetzt vielfach kritisiert. So erklärt Gabriel Weinberg, CEO der DuckDuckGo-Suchmaschine, dass „die vom Gericht angeordneten Auflagen die notwendigen Änderungen erzwingen werden, um dem illegalen Verhalten von Google angemessen zu begegnen.“ Er fordert deshalb den US-Kongress zum Einschreiten auf, um Google zu mehr Wettbewerb zu zwingen.
Die US-amerikanische „News/Media Alliance“, die frühere „Newspaper Association of America“, kritisiert dagegen, dass Google weiterhin Online-Inhalte abgreifen und für die eigenen KI-Produkte nutzen kann. „Google zwingt Content-Ersteller, ihre Inhalte für die Nutzung durch seine KI-Angebote freizugeben, um in der Google-Suche zu bleiben“, schreibt Danielle Coffey, Präsidentin und CEO der News/Media Alliance. „Dies ist ein aussichtsloses Szenario, das Verlagen, die in hochwertige, journalistische und kreative Inhalte investieren, weiterhin schaden wird. Die Möglichkeit für Verlage, sich von Googles KI abzumelden, ist entscheidend, um ein offenes Internet ohne wettbewerbsschädigendes Verhalten zu erhalten und faire Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen verschiedener Branchen zu gewährleisten.“
Bedenken wegen KI und Datenschutz
Die Leiterin vom „Tech Oversight Project“ schlägt in dieselbe Kerbe. „Zwar blockiert Richter Amit Mehtas Entscheidung einige der räuberischen Praktiken Googles, doch sie wird diesem historischen Moment nicht gerecht“, erklärt Sacha Haworth. „Sie zeigt, dass seine Entscheidung auf spekulativen Argumenten über generative KI beruhte, in der Google aufgrund seiner Monopolverflechtung und seines Vertriebsvorteils bereits ein dominanter Akteur ist. Die Suchmaschine ist einer der wichtigsten Kanäle für zukünftige KI-Abfragen, und es ist völlig klar, dass Richter Mehta, anstatt den harten Weg zu gehen, viel lieber Google das Internet und unsere Wirtschaft weiterhin seinem Willen unterwerfen ließ, als das Gesetz durchzusetzen, das gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen soll, die der amerikanischen Bevölkerung und innovativen, neuen Unternehmen zugutekommen.“
Zudem gibt es Bedenken wegen der vom Richter erteilten Auflage, dass Google Suchdaten und -ergebnisse mit „qualifizierten Wettbewerbern“ teilen muss. So erklärt Matt Schruers, Präsident und CEO der „Computer and Communications Industry Association“, eine Interessenvertretung der Informations- und Kommunikationstechnologiebranche: „Für Verbraucher bedeutet das Urteil, dass Google gezwungen sein wird, Suchanfragen und andere Daten mit bestimmten Wettbewerbern zu teilen, was erhebliche Auswirkungen auf die Privatsphäre und die nationale Sicherheit haben könnte.“
Google und Justizministerium prüfen Rechtsmittel
Das Competitive Enterprise Institute fragt sich dagegen, wer als „qualifizierter Wettbewerber“ gelten könnte und ob dies den Verbrauchern oder nur den Google-Konkurrenten zugutekommt. Der US-amerikanische, politisch konservative, libertäre Thinktank sieht Google im Recht, die Entscheidung wegen der ursprünglichen Begründung anzufechten.
Bislang hat der Datenkonzern aber nicht über Rechtsmittel entschieden. „Wir haben Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen dieser Anforderungen auf unsere Nutzer und deren Privatsphäre und prüfen die Entscheidung sorgfältig“, schreibt Google in einer Stellungnahme zu dem jüngsten Urteil.
Auch das US-Justizministerium erwägt, das Urteil anzufechten. Abigail Slater, stellvertretende Generalstaatsanwältin der Kartellabteilung des Ministeriums, bezeichnet das Urteil zwar als „wichtigen Schritt in einem wichtigen Kartellverfahren“, aber das Ziel sei, „den Wettbewerb auf dem lange Zeit monopolisierten Suchmarkt wiederherstellen“. Deshalb schreibt sie bei X: „Wir wägen nun unsere Optionen ab und überlegen, ob die angeordneten Auflagen ausreichen, um dieses Ziel zu erreichen.“
(fds)