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Datenschutz & Sicherheit

Krypto-Phishing mit angeblicher Mail des Bundeszentralamts für Steuern


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Bei einer aktuellen Phishing-Masche geben die Betrugs-E-Mails vor, vom Bundeszentralamt für Steuern zu stammen. Es seien „Abweichungen bei Krypto-Angaben festgestellt“ worden, heißt es darin.

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Das Schreiben versucht, bei den Empfängern Druck aufzubauen. „Dieses Schreiben dient der Information über eine verpflichtende Maßnahme im Zusammenhang mit Ihrer Steuererklärung und Ihre Krypto-Vermögenswerte“, schreiben die Phisher in nicht ganz sauberem Deutsch. Demnach seien „Krypto-Dienstleister verpflichtet, steuerrelevante Daten an die Finanzbehörden zu melden. Die gemeldeten Informationen werden künftig automatisiert mit Ihren Angaben abgeglichen.“

Das steht tatsächlich in der EU-Richtlinie mit dem Namen DAC 8, deren Umsetzung in Deutschland am 19.12.2025 beschlossen wurde und die damit Heiligabend des vergangenen Jahres in Kraft getreten ist. Das hat noch keine größeren Kreise gezogen, könnte jetzt jedoch für Verunsicherung bei Krypto-Asset-Inhabern sorgen.

Die zu meldenden Daten umfassen laut Phishing-Mail „Identitätsdaten von Steuerpflichtigen, Krypto-Bestände und Wallets, Transaktionen, Übertragungen und Veräußerungen“. Die Betrüger schreiben weiter: „Um steuerliche Unstimmigkeiten, Prüfungen oder Sanktionen zu vermeiden, ist eine Überprüfung Ihrer Krypto-Konten innerhalb von 5 Werkstage erforderlich“ – der sehr kurze Zeitrahmen soll den Druck erhöhen. Empfänger müssten sich daher bei „Mein Elster“ mit ihrem Elster-Zertifikat anmelden und „Krypto-Wallets oder Exchange-Konten gemäß den Anweisungen“ verknüpfen. Darauf folgt eine Schaltfläche „Zur Datenüberprüfung“, die auf die eigentliche Phishing-Seite umleitet – auf Mobil-Browsern, mit Desktop-Browser-Kennung erfolgte eine Umleitung auf web.de. Das soll Malware-Analysten die Arbeit erschweren.

Die Betrüger versuchen, noch mehr Druck aufzubauen und so potenzielle Opfer zum Handeln zu bringen: „Bei Abweichungen zwischen gemeldeten und erklärten Daten handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann“, erörtern sie weiter. „Steuerhinterziehung ist hingegen als Straftatbestand eingestuft und kann mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden“, schließt der Text der Phishing-Mail ab.

Es gibt mehrere Indizien, dass es sich um keine echte Mail von der Steuerverwaltung handelt. Der Absender zeigt zwar einen passenden Namen an, die Mail-Adresse selbst hat jedoch überhaupt nichts mit Steuern zu tun und liegt nicht einmal auf einer deutschen Domain. Der Aktions-Knopf leitet auf eine verkürzte, kryptische URL und nicht auf mit dem Elster-System verbundene Domains. Auch die kleineren Rechtschreibfehler sind ein weiteres Indiz. Empfänger sollten diese Mails daher einfach löschen und ignorieren.

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Das Bundeszentralamt für Steuern muss des Öfteren für derartige Phishing-Versuche herhalten. Im vergangenen Mai forderten Betrüger etwa angeblich im Namen der Behörde auf, Mahngebühren für verspätete Steuererklärungen zu zahlen.


(dmk)



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Boris Palmer will Videoüberwachung durchsetzen


Laut Polizeigesetz von Baden-Württemberg ist Videoüberwachung des öffentlichen Raums erlaubt, wenn dort besonders viel Kriminalität stattfindet und das auch in Zukunft zu erwarten ist. Boris Palmer, Ex-Grüner und nun parteiloser Oberbürgermeister von Tübingen, wollte auf Basis dieses Gesetzes Kameras im Bereich vor dem Hauptbahnhof errichten lassen.

Doch der Landesdatenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg, Tobias Keber, stellte sich gegen den Plan. In dem Areal finde gar nicht übermäßig viel Kriminalität statt, zuletzt seien die Zahlen sogar gesunken, argumentierte er. „Bei der Videoüberwachung handelt es sich um eine Maßnahme mit hoher Eingriffsintensität, da großflächig Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern eingeschränkt werden, die hierfür keinen Anlass gegeben haben. Ein solcher Grundrechtseingriff kann ausnahmsweise gerechtfertigt sein“, schrieb er. Die Voraussetzungen für diese Ausnahme seien aber nicht erfüllt.

Auch aus Tübingen selbst gab es Widerstand. Der Verwaltungsausschuss der Stadt beschloss: „Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, keine Kameras zur Videoüberwachung auf dem Europaplatz zu installieren.“ Der Gemeinderat strich dem Projekt die Finanzierung.

Videoüberwachung nach Datenschutzgesetz

Boris Palmer und das Tübinger Regierungspräsidium, das die Überwachungspläne unterstützt, haben daraufhin die Rechtsgrundlage gewechselt, mit der sie die Videoüberwachung rechtfertigen. Nun soll nicht mehr nach Polizeigesetz, sondern nach Landesdatenschutzgesetz überwacht werden. Demnach ist Videoüberwachung erlaubt, um Personen zu schützen, die sich in öffentlichen Einrichtungen oder deren Nähe bewegen, oder um Kulturgüter, Gebäude und Sachen zu sichern.

Anfang Februar wurde die Novelle des Landesdatenschutzgesetzes vom Landtag beschlossen. Tübingen soll nun zum Vorreiter in der Nutzung dieses Gesetzes zur Videoüberwachung werden.

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Ob dessen sehr niedrige Eingriffsschwelle reicht, um die massiven Persönlichkeitsrechtsverletzungen aller Passant*innen an diesem belebten Areal zu rechtfertigen, ist fragwürdig. Gerade prüft der Landesdatenschutzbeauftragte das Vorgehen.

Sechs Kameras geplant

Das Regierungspräsidium teilte dem Reutlinger General-Anzeiger (GEA) mit, „dass die Videoüberwachung am Europaplatz in Tübingen mit den im Landesdatenschutzgesetz genannten Zielen begründet werden kann und es der polizeirechtlichen Begründung nicht mehr bedarf“. Die Überwachung werde deshalb nun eingeführt. Die Stadtverwaltung ließ GEA wissen, dass man bereits Angebote für die Installation von sechs Kameras einhole.

Und auch die Tatsache, dass der Gemeinderat die finanziellen Mittel für die Überwachng gesperrt hat, will die Verwaltung unter Boris Palmer umgehen. Sie verkündete gegenüber dem SWR, dass man ja Mittel umschichten könne, bis zu 70.000 Euro könne Palmer auch freihändig investieren. 20.000 Euro sollen die sechs Kameras kosten.

Dabei gab Palmer in einer Stellungnahme gegenüber dem Jugendgemeindebeirat zu, dass es auch andere Möglichkeiten gäbe, das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung vor dem Bahnhof zu steigern, die weniger in das Persönlichkeitsrecht eingreifen: Notrufsäulen, verbesserte Beleuchtung, verstärkte Bestreifung.



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Datenschutz & Sicherheit

CarGurus: Have I Been Pwned integriert Daten von 12,5 Millionen Kunden


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Die kriminelle Online-Bande ShinyHunters hat Daten von Nutzern und Nutzerinnen bei dem Fahrzeug-Verkaufsdienstleister CarGurus Inc. kopiert. Nach offenbar fehlgeschlagenem Erpressungsversuch des seit 2017 auch in Deutschland aktiven Unternehmens sind die Daten nun öffentlich. Das Prüfangebot Have-I-Been-Pwned (HIBP) von Troy Hunt hat die Daten aufgenommen. Wer die Plattform genutzt hat, kann dort jetzt prüfen, ob die eigenen Informationen betroffen sind.

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Wie Hunt auf der Have-I-Been-Pwned-Übersichtsseite zu den Datenlecks schreibt, umfassen die veröffentlichten Daten mehr als 12 Millionen E-Mail-Adressen in mehreren Dateien. Zudem sind Nutzerkonten-IDs enthalten, Daten aus finanziellen Vorprüfungen, Händlerkonten sowie Abo-Informationen. Hunt führt weiter aus, dass auch Namen, Telefonnummern, Anschriften und IP-Adressen sowie der Ausgang von Finanzierungsanfragen betroffen sind.

Laut der Leaksite von ShinyHunters im Darknet sind die Daten komprimiert 6,1 GByte groß und umfassen mehr als 12,4 Millionen Einträge – das deckt sich mit den Angaben von Troy Hunt. Die Cyberbande hat die Daten demnach am vergangenen Samstag veröffentlicht. Hunt hat sie am gestrigen Sonntag in die HIBP-Datensammlung eingepflegt.

ShinyHunters fielen etwa Mitte Dezember auf, als die Kriminellen Daten von einem Dienstleister von Pornhub abgegriffen hatten und mit deren Veröffentlichung drohten. Diese gehörten etwa zu Nutzern des Premium-Angebots der Pornografie-Plattform. Zu dem Zeitpunkt war der Darknet-Auftritt der Gruppe offline. Nun ist er jedoch wieder erreichbar.

Wer prüfen möchte, ob die eigene E-Mail-Adresse in diesem oder anderen Datenlecks enthalten ist, kann das einfach auf der Webseite des Have-I-Been-Pwned-Projekts machen. Der Identity Leak Checker des Hasso-Plattner-Instituts bietet einen vergleichbaren Dienst an, ebenso die Universität Bonn mit ihrem eigenen Identity Leak Checker. Anfang November vergangenen Jahres hatte das Have-I-Been-Pwned-Projekt 1,3 Milliarden neu geleakter E-Mail-Adressen zu dem Datenfundus hinzugefügt. Sie stammten von Datensammlungen, die Infostealer-Malware angelegt hatte.


(dmk)



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Bremen führt Verhaltensscanner im Nahverkehr ein


In Bremen läuft in 14 Tram-Bahnen KI-gestützte Videoüberwachung, ab April soll das System auf die übrigen Bahnen und Busse ausgerollt werden. Das haben die Verkehrsbetriebe (BSAG) vergangene Woche im Rahmen einer Projektvorstellung bekannt gemacht. Das System versucht zu erkennen, wie die abgebildeten Menschen handeln, um so aggressives Verhalten zu detektieren.

80 Prozent der Kosten von 10.000 Euro je Bahn zahlt das Bundesverkehrsministerium, das hier offenbar ein Leuchtturmprojekt sieht. Laut der Verkehrsbetriebe ist Bremen damit das erste Bundesland mit KI-Überwachung im öffentlichen Nahverkehr. Die Bremer Polizei hat ebenfalls Interesse an der Technologie angemeldet, die sie im öffentlichen Raum einsetzen möchte. Zahlreiche Bundesländer bohren dafür gerade ihre Polizeigesetze auf.

Die für die KI-Analyse nötige Videoüberwachung stünde in Bremen bereit. An 40 Standorten wird der öffentliche Raum mit Kameras kontrolliert. Doch die Bremer Polizei wird noch warten müssen. Am Mittwoch soll eine Novelle des Polizeigesetzes in der Bremischen Bürgerschaft debattiert werden. Die Erlaubnis, Verhaltensscanner zu nutzen, beinhaltet sie nicht. Dafür erlaubt der Gesetzentwurf der Polizei aber den heimlichen Einsatz von Videodrohnen.

Bremer Polizei soll heimlich Überwachungsdrohnen einsetzen

Die Überwachung mit Videodrohnen soll in drei Stufen stattfinden: Livestream zur Lagebeurteilung, Aufzeichnung, verdeckter Einsatz – mit jeweils immer höheren Eingriffsschwellen. Dem verdeckten Einsatz muss beispielsweise ein Richter zustimmen – außer es liegt eine Gefahr für „Leib, Leben oder Freiheit“ einer Person vor. Dann darf die Polizei auch freihändig agieren.

Die Entwicklung ist besonders interessant, da Bremen seit 2007 von einer Koalition aus SPD, Grünen und Linken regiert wird, die sich eigentlich ein besonders liberales Polizeigesetz gegeben hatte. In Bremen kann man etwa nach einer Polizeikontrolle eine Quittung verlangen, die den Grund für die Kontrolle verrät und die Polizist*innen im Land tragen eine individuelle Kennzeichnung.

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Nun folgt also auch dieses Land zumindest ein Stück weit dem bundesweiten Trend zur Verschärfung der Polizeigesetze. So soll beispielsweise mit dem neuen Polizeigesetz ein Satz wegfallen, der Zivilpolizist*innen im Rahmen einer Maßnahme dazu verpflichtet, sich unaufgefordert auszuweisen.

Präventiver Einsatz von elektronischen Fußfesseln

Primär geht es in dem Entwurf um den Schutz von Opfern häuslicher Gewalt. Dazu soll der Aufenthaltsort der Täter*innen mit elektronischen Fußfesseln überwacht werden. Nach dem „Spanischen Modell“ sollen sich auch die Opfer freiwillig überwachen lassen können, um bei einer Annäherung des Täters gewarnt zu werden.

Das GPS-Tracking darf nicht nur gegen Ausübende häuslicher Gewalt eingesetzt werden, sondern auch gegen Menschen, denen die Polizei zutraut, dass sie einen Terroranschlag begehen. Der Einsatz ist präventiv möglich, ohne dass es vorher zu einer Straftat gekommen sein muss.

Mit dem neuen Polizeigesetz will Bremen auch die Hürden für Videoüberwachung des öffentlichen Raums senken. Während bislang noch eine erhöhte Kriminalitätsbelastung nötig ist, damit ein bestimmtes Areal überwacht werden kann, soll es künftig reichen, dass die örtlichen Verhältnisse Straftaten erwartbar machen. Dann reicht die Annahme, dass dort irgendwann mal etwas passiert, um ein Areal zu überwachen. Das bringt die Legitimation der Videoüberwachung von einer faktischen, zahlenbasierten Grundlage in die freihändige Einschätzung der zuständigen Polizeikräfte.



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