Künstliche Intelligenz
Laptop AOC AX16 Pro im Test: Ryzen 7 und gute Verarbeitung für rund 400 Euro
Der AOC AX16 Pro lockt mit einem Kampfpreis und bietet dafür einen AMD Ryzen 7, 16 GB RAM und eine 512 GB große SSD. Gibt es einen Haken?
Mit dem Hersteller AOC verbinden wir eigentlich leistungsstarke Gaming-Monitore. Macht das Unternehmen jetzt etwa Laptops? Nicht ganz: AOC hat seinen Namen an Acemagic lizenziert, das unter der Marke eigene Laptops vertreibt. Acemagic und das dahinterstehende Unternehmen Mini-PC-Union sind uns wiederum bereits aus zahlreichen Mini-PC-Tests bekannt und haben dabei ordentliche Geräte geliefert.
Das Angebot klingt verlockend. Für aktuell nur 401 Euro bei Amazon bekommt man einen Laptop mit AMD Ryzen 7 5700U, 16 GB RAM und einer 512 GB großen SSD. Der AX16 Pro verspricht damit vollwertige Laptop-Leistung zum Schnäppchenpreis – kann das gut gehen? Wir haben das Gerät ausführlich getestet. Das Testgerät hat uns Acemagic zur Verfügung gestellt.
Design: Wie gut ist die Verarbeitung des AOC AX16 Pro?
Die Verarbeitung überrascht positiv für diese Preisklasse. Acemagic setzt weitgehend auf ein silbernes Aluminiumgehäuse, das sich wertig anfühlt und dem Laptop eine gewisse Eleganz verleiht. Mit 1,7 kg Gewicht und Abmessungen von 369 × 19 × 233 mm ist der 16-Zöller durchschnittlich portabel – weder besonders leicht noch übermäßig schwer. Das Trackpad könnte definitiv größer sein und hat seine Macken: Es klickt teilweise ungleichmäßig und sehr laut, was im ruhigen Büro störend sein kann.
Die beleuchtete Tastatur im englischen ANSI-Format ist die größte Hürde für deutsche Nutzer. Die QWERTY-Belegung vertauscht Y und Z, Umlaute fehlen komplett, die Enter-Taste ist kleiner und Satzzeichen sind auf andere Art verteilt. Acemagic versucht das mit beigelegten Gummimatten zu lösen, die man über die Tastatur legen kann. Das Tippgefühl wird dadurch aber deutlich schwammiger und ist nur für gelegentliche Einsätze praktikabel. Für längere Schreibsessions ist das keine Dauerlösung. Die softwareseitige Umstellung auf deutsches Layout hilft nur bedingt, da die physischen Tasten natürlich weiterhin anders als gewohnt aufgeteilt sind. Insgesamt macht das Gehäuse einen soliden, wertigen Eindruck – nichts wackelt oder knarzt.
AOC AX16 Pro – Bilderstrecke
Zum Austausch oder zur Wartung der internen Komponenten kann man das Gehäuse vom Unterboden aus öffnen. Nach dem Lösen von elf Schrauben kann man die Bodenplatte abnehmen und erhält direkten Zugriff auf RAM, SSD und Lüfter. Statt an der Außenkante des Gehäuses befindet sich der Powerknopf oben links auf der Tastatur.
Lieferumfang: Welches Zubehör liegt beim AOC AX16 Pro bei?
Im Lieferumfang findet sich neben dem Laptop ein 65-W-USB-C-Netzteil mit 19 V und 3,42 A. Besonders ist, dass Acemagic Gummimatten für die Tastatur beilegt, um die englische ANSI-Belegung auf deutsche Verhältnisse anzupassen. Diese kreative Lösung zeigt, dass sich der Hersteller Gedanken über den europäischen Markt macht, auch wenn die Umsetzung suboptimal ist.
Display: Wie hoch löst das Display des AOC AX16 Pro auf?
Das 16,1 Zoll große IPS-Display löst mit Full-HD auf, also 1920 × 1080 Pixel im klassischen 16:9-Format. Der Bildschirm lässt sich bis zu 180 Grad aufklappen. Die Pixeldichte von 137 PPI sorgt für eine ausreichend scharfe Darstellung. Mit einer Screen-to-Body-Ratio von etwa 83 Prozent sind die Displayränder angenehm schmal, was dem Laptop ein moderneres Aussehen verleiht. Die Bildwiederholrate liegt bei 60 Hz, was für Office-Arbeiten völlig ausreicht, für Gaming oder flüssiges Scrollen aber nicht optimal ist. Farblich leistet sich das IPS-Panel keine groben Schnitzer. Die Farben wirken natürlich und ausgewogen, die Blickwinkelstabilität ist IPS-typisch gut. Der große Schwachpunkt ist definitiv die Helligkeit: Mit gemessenen maximal 276 cd/m² ist das Display für moderne Verhältnisse zu dunkel. Zum Vergleich: Aktuelle Laptops erreichen oft 400 bis 500 cd/m². Draußen ist der Bildschirm bei Sonnenlicht praktisch nicht ablesbar, selbst in hellen Innenräumen kann die geringe Helligkeit störend sein.
Ausstattung: Welche Hardware bietet der AOC AX16 Pro?
Das Herzstück bildet der AMD Ryzen 7 5700U, ein achtkerniger Mobilprozessor mit 16 Threads. Der Chip basiert auf der älteren Zen-2-Architektur und stammt bereits aus 2021. Er wird bei TSMC im 7-nm-Verfahren gefertigt und taktet mit bis zu 4,3 GHz bei einer TDP von 25 W. Die maximale Betriebstemperatur liegt bei 105 Grad. Als integrierte Grafikeinheit kommt eine AMD Radeon RX Vega 8 mit 8 Compute Units zum Einsatz, die mit bis zu 1900 MHz taktet.
Der Arbeitsspeicher besteht aus 16 GB an DDR4-RAM, der mit 2666 MT/s arbeitet. Erfreulich ist, dass es sich um ein SO-DIMM-Modul handelt und nicht um verlöteten Speicher – das ist in dieser Preisklasse keine Selbstverständlichkeit. Daneben gibt es noch einen zweiten, nicht belegten Slot, über welchen man den RAM also direkt aufrüsten kann. Die 512 GB große M.2-2280-SSD stammt von Netac und erreicht laut Crystaldiskmark Lesegeschwindigkeiten von 3540 MB/s und Schreibgeschwindigkeiten von 1611 MB/s. Das sind solide Werte für eine NVMe-SSD, wenn auch keine Rekordwerte.
Bei den Anschlüssen bietet das System zwei USB-C-Ports, wobei einer ausschließlich für die Stromversorgung vorgesehen ist, während der andere neben Stromversorgung auch Displayport und Datenübertragung unterstützt. Dazu kommen zwei USB-A-3.2-Ports, einmal USB-A 2.0, ein microSD-Kartenslot, ein 3,5-mm-Kopfhöreranschluss sowie ein HDMI-Port. Die drahtlosen Schnittstellen umfassen Wi-Fi 6 und Bluetooth 5.2, realisiert durch den bei günstigen Laptops üblichen Chipsatz Realtek 8852BE.
Performance: Wie schnell ist der AOC AX16 Pro?
Die Leistung des AOC AX16 Pro liegt weitgehend auf Kurs mit vergleichbar ausgestatteten Mini-PCs, zeigt aber eine deutliche Abhängigkeit vom Betriebsmodus. Im Akkubetrieb reduziert sich die Leistung dramatisch – sie halbiert sich nahezu.
Bei PCMark 10 erreicht das System im Netzbetrieb einen Score von 4951 Punkten, was für Office-Arbeiten mehr als ausreichend ist. Im Akkumodus sind es hingegen nur noch 3355 Punkte. Bei 3DMark Time Spy ist der Unterschied weniger gewaltig: Im Batteriebetrieb gibt es 845 Punkte (CPU: 5191, GPU: 737), im Netzbetrieb 863 Punkte (CPU: 5244, GPU: 753).
Cinebench 2024 zeigt wieder größere Unterschiede: Im Single-Core-Durchlauf erreicht das System im Batteriebetrieb nur magere 47 Punkte, bei angeschlossenem Kabel immerhin 75 Punkte – auch das ist nicht ruhmreich, aber deutlich mehr. Im Multi-Core-Test sind es 481 Punkte mit Kabel und 450 Punkte im Batteriebetrieb.
Der plattformübergreifende Benchmark Geekbench 6 bestätigt dieses Bild: Im Batteriebetrieb erreicht der PC 955 Punkte (Single-Core) und 3930 Punkte (Multi-Core). Bei Netzbetrieb steigen die Werte auf 1522 und 5036 Punkte. Der OpenCL-Grafiktest endet mit 11314 Punkten. Insgesamt ist die Leistung im Batteriebetrieb eher mit einem Budget-Mini-PC gleichzusetzen, was gerade gut für Office und Browsen ausreicht. Im Netzbetrieb befinden wir uns dann schon in der Mittelklasse, der AX16 Pro ist hier absolut im Durchschnitt für Systeme mit dem Ryzen 7 5700U.
Spieletechnisch bleibt der Laptop unter den Erwartungen. Counter-Strike 2 ist absolut unspielbar und ruckelt bereits im Menü, selbst in niedrigsten Einstellungen. Anno 1800 bekommen wir immerhin in niedrigen Einstellungen und aktiviertem FSR (FidelityFX Super Resolution) mit 30 bis 35 FPS zum Laufen. An andere moderne Spiele ist aber nicht zu denken – das System ist schlicht zu schwach für Gaming.
Lüfter: Wie laut ist der AOC AX16 Pro?
Die Lüfterlautstärke hält sich mit maximal 35 dB(A) in angenehmen Grenzen. Selbst unter Volllast wird der Laptop nicht störend laut – man kann problemlos daneben arbeiten. Das ist besonders erfreulich, da viele Budget-Laptops hier deutlich lauter werden. Die Temperaturen bleiben dabei unter Kontrolle: Das System wird nicht heißer als 85 Grad Celsius, was für die verbaute Hardware völlig im grünen Bereich liegt. Die Leistungsaufnahme orientiert sich am mitgelieferten 65-W-Netzteil und bleibt stets darunter.
Software: Mit welchem Betriebssystem arbeitet der AOC AX16 Pro?
Der AOC AX16 Pro wird mit Windows 11 Pro ausgeliefert. Die Installation ist sauber und ohne Bloatware – Acemagic verzichtet erfreulicherweise auf eigene Zusatz-Software. Ein vollständiger Systemscan mit Windows Defender fand keine Auffälligkeiten oder Viren. Das System ist damit sofort einsatzbereit und muss nicht erst von unnötiger Software befreit werden. Updates laufen problemlos durch, alle Treiber sind aktuell.
Auch der Betrieb von Linux auf dem System möglich. In das AMI-BIOS gelangt man per F7-Taste, ins Boot-Menü zur direkten Geräteauswahl über die Backspace-Taste. Für unseren Test nutzen wir unter anderem Tuxedo OS. Auf dem Desktop angekommen können wir direkt alle Funktionen, wie WLAN, Bluetooth und Audio nutzen. Auch die Auflösung wird richtig erkannt und aus dem Standby-Modus wacht der Laptop ebenfalls zuverlässig auf. Dasselbe gilt für die Distributionen Fedora, Deepin und Zorin OS die wir ebenfalls ausprobiert haben.
Akkulaufzeit: Wie lange arbeitet der AOC AX16 Pro?
Der fest verbaute Akku verfügt über eine Kapazität von 53,58 Wh (4700 mAh). Im Test mit auf 200 cd/m² eingestellter Helligkeit und aktiviertem WLAN erreicht das Gerät im Anwendungs-Benchmark von PCMark 10 eine Laufzeit von 6 Stunden und 22 Minuten. Das ist angesichts der Hardware eher mager – moderne Laptops schaffen oft 8 bis 12 Stunden. Für einen kompletten Arbeitstag ohne Steckdose reicht der Akku leider nicht. Die Aufladung erfolgt über USB-C mit dem mitgelieferten 65-W-Netzteil, wir konnten im Test aber auch andere USB-C-Netzteile nutzen.
Preis: Was kostet der AOC AX16 Pro?
Der AOC AX16 Pro kostet aktuell nur 401 Euro bei Amazon.
Fazit
Der AOC AX16 Pro ist ein faszinierendes Budget-Angebot. Für nur 401 Euro bekommt man einen vollwertigen Laptop mit AMD Ryzen 7 5700U, 16 GB aufrüstbarem RAM und ordentlicher Aluminiumverarbeitung. Die Leistung reicht für Office, Surfen und Multimedia vollkommen aus. Allerdings erkauft man sich den Niedrigpreis mit einigen Kompromissen: Das Display ist mit 276 cd/m² zu dunkel für mobiles Arbeiten, die Akkulaufzeit von gut 6 Stunden enttäuscht und die englische ANSI-Tastatur mit beigelegten Gummimatten ist bestenfalls eine Notlösung. Gaming ist praktisch unmöglich. Wer einen günstigen Zweit-Laptop für einfache Aufgaben sucht und hauptsächlich am Schreibtisch arbeitet, macht hier ein echtes Schnäppchen. Für mobile Power-User oder alle, die viel tippen müssen, ist er nicht geeignet.
Wer bei einem chinesischen Händler kauft, bezahlt in vielen Fällen weniger. Allerdings besteht im Gewährleistungs- oder Garantiefall die Gefahr eines schlechteren Service. Außerdem ist das Einfordern von Verbraucherrechten (Rückgabe, Gewährleistung) mit Hürden versehen oder nicht möglich. Wir verlinken hier Händler, mit denen wir im Allgemeinen gute Erfahrungen gemacht haben.
Künstliche Intelligenz
US-Regierung will KI-Regulierung durch einzelne Bundesstaaten verhindern
Die USA wollen ein bundesweites KI-Gesetz einführen und damit auch gegen Regulierung einzelner Bundesstaaten vorgehen. Das machte US-Präsident Donald Trump jetzt klar und unterzeichnete ein entsprechendes Dekret.
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Demnach soll ein nationales Rahmenwerk entstehen, welches über den Gesetzen einzelner Bundesstaaten steht. Mit ihren Innovationen oder Änderungen an bestehenden KI-Produkten sollen sich KI-Hersteller nicht erst an „50 verschiedene Bundesstaaten“ wenden müssen, betonte Trump bei einer Pressekonferenz.
Kritik an „Flickenteppich“
Einen solchen Flickenteppich aus Regulatorien moniert auch das Dekret – es sei zunehmend schwer für KI-Hersteller, sich überall an die Regeln zu halten, insbesondere für Startups. Teilweise würden die Gesetze der Staaten auch über ihr Territorium hinauswirken, wenn Hersteller ihre Produkte an ein einzelnes Gesetz entsprechend allgemein anpassen müssten.
Trumps KI-Berater David Sacks nahm auf diese Situation ebenfalls Bezug. Derzeit seien in den verschiedenen Bundesstaaten über 1000 Gesetze zur KI-Regulierung in der Abstimmung, über 100 seien bereits beschlossen. „Das ergibt einfach keinen Sinn.“ Bei Sacks Zahlen dürften aber auch zahlreiche Gesetze einfließen, die sich rein auf den verwaltungsinternen Gebrauch von KI beziehen und wenig mit KI-Anwendern oder KI-Herstellern in der freien Wirtschaft zu tun haben.
Einzelne Staaten-Gesetze wohl auf den Prüfstand
Die International Association of Privacy Professionals hat zuletzt im Oktober versucht, nur solche KI-Gesetze aufzulisten, die auch bei privaten Organisationen Anwendung finden. Sie listet hier sieben umfassende Gesetze in Kalifornien, Colorado, Utah und Texas auf, ein weiteres in New York befindet sich gerade in Abstimmung. Einzelne regierungsbezogene Gesetze könnten sich natürlich auch indirekt auf die freie Wirtschaft auswirken, merken die Autoren an. Die USA haben kein bundesweites KI-Gesetz, sondern eine Mischung aus Bundesvorgaben, Behördenleitlinien und einem starken „State-Law-Patchwork“, also teils unterschiedlicher Regulierung auf Ebene der einzelnen US-Bundesstaaten.
Mit dem neuen Dekret will die US-Regierung vor allem dafür sorgen, dass es nicht noch mehr solcher Gesetze auf Staatenebene werden. Zudem sieht das Dokument auch vor, dass einzelne, bereits verabschiedete Gesetze der Bundesstaaten von Trumps Regierung geprüft werden können, wenn sie zu sehr „Innovationen ausbremsen“.
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Die US-Regierung sieht das jetzige Dekret auch als wichtigen Schritt im KI-Wettlauf mit China. Es soll langwierigen Entscheidungsprozessen vorbeugen, die es im Reich der Mitte so nicht gibt. Trump hatte bereits am Tag seiner Amtseinführung am 20. Januar 2025 die Executive Order 14110 seines Vorgängers aufgehoben, um stärker auf die „Entfesselung“ von Innovation zu setzen.
(nen)
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Problembär-Dressur: „Der Russe war es“ reicht nicht
Der KI-Fake einer angeblichen Schülerin, die angebliche Übergriffe durch den damaligen Grünen-Kanzlerkandidaten Robert Habeck schildert, ist wohl das bekannteste Beispiel für die Desinformationskampagne, wegen der die Bundesregierung nun den russischen Botschafter einbestellt hat. Es wurde vor gut einem Jahr früh nach dem Auftauchen auf X von Behörden als Problemfall erkannt. Aber eine spezifische Warnung der Öffentlichkeit gab es erst einmal nicht. Denn das Problem, vor dem die Behörden bei solchen Einflussoperationen stehen: Die allermeisten erzielen so gut wie keine Aufmerksamkeit und versanden im digitalen Nichts, wenn sie nicht medial aufgegriffen werden.
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Thematisiert eine offizielle Stelle irgendwo in den Tiefen von X im Zusammenspiel von zehn Trollaccounts verbreitete Desinformation, amplifiziert sie deren Reichweite um ein vielfaches und erledigt den Job des Angreifers. Das betonen auch Behördenvertreter immer wieder, weshalb sie nur in seltenen Fällen öffentlich warnen. Doch Teile der Probleme bei der Aufklärung sind hausgemacht. Denn die wechselnden Bundesregierungen der vergangenen Jahre haben immer wieder neue Ansätze verfolgt, frühzeitig Angriffe zu erkennen und denjenigen auf die Spur zu kommen, die Verantwortung für Operationen tragen.
Derzeit gibt es drei Ansatzpunkte: Bei vermutlich politischen Hackerangriffen sind das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, das Bundesamt für Verfassungsschutz als Spionageabwehr und die Landeskriminalämter sowie das BKA damit befasst. Bei Desinformationskampagnen ist das schon schwieriger, zumindest, solange die nicht die Schwelle zur Strafbarkeit überschreiten.
Trennung zwischen Zuordnung und Strafverfolgung
Hier wird vor allem beobachtet, was auf den Plattformen passiert – doch die „Zentrale Stelle zur Erkennung ausländischer Einflussnahme und Informationsmanipulation“ (ZEAM) ist eineinhalb Jahre nach ihrer Gründung laut Bundesinnenministerium weiter „im Aufbau“. Dort versuchen Mitarbeiter unterschiedlicher Bundesministerien und externer Dienstleister frühzeitig Einflussnahmeoperationen zu erkennen. Der Bundesnachrichtendienst ist in beiden Fällen für die Aufklärung ins Ausland führender Spuren zuständig – und kennt die einschlägigen Akteure in Russland, China und anderen Staaten teils seit Jahren.
Dabei geht es weniger um Strafverfolgung, die ist bei den meisten Ursprungsstaaten hoffnungslos, sondern um Klarheit. Einmal, Angriffsvektoren und Methoden möglichst exakt zu erfassen: Wurden bei Manipulationsversuchen Dritte instrumentalisiert? Neue Technologien wie Deep-Fake-Videos eingesetzt? Wurde Desinformations-Seeding in Sprachmodellen betrieben? Auch Betroffenheiten sollen möglichst exakt herausgefunden werden.
Die zweite Aufgabe: Herauszufinden, welche Ziele genau der Angriff verfolgte: geht es bei einem Hack um Sabotage? Um Spionage? Um die Beschaffung von Material für Desinformationskampagnen? Das dritte Ziel der Behörden: möglichst eindeutig festzustellen, wer hinter einer Kampagne steht und damit auch, welcher Staat dafür Verantwortung trägt. Doch wer mit wem welche Informationen anschließend teilt, so heißt es immer wieder aus Behördenkreisen, wäre oftmals eher der Einschätzung der Einzelnen und keinem System überlassen.
Besser entdeckt, schlechter versteckt
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Doch im Fall von Storm 1516, bei der sich die Bundesregierung nun absolut sicher scheint, sie der „Doppelkopfadler“-Bewegung und dem sogenannten „International Center for Political Expertise“ in Moskau zuordnen zu können, scheint der Austausch zwischen den Behörden ein eindeutiges Ergebnis produziert zu haben. Mitarbeiter aus dem Bereich der damit befassten Behörden erklären, dass die Attribution zuletzt teils sogar einfacher geworden sei: Ja, die Aufklärung sei besser geworden. Aber anders als in friedlicheren Zeiten würden vor allem russische Akteure weniger stark ihre Spuren verwischen als zuvor, da sie sich sicherer fühlten. Und die Wahrscheinlichkeit, dass sie jemals in den Westen reisen und dort deswegen verhaftet würden, sei massiv gesunken.
Doch die nachrichtendienstliche Attribution, hier also eine Zuordnung durch Bundesamt für Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst, hat in diesem Fall lange gedauert. Schon im Mai 2025 veröffentlichte Viginium, eine der ZEAM vergleichbare Stelle in Frankreich, einen detaillierten Report zu den Tätigkeiten von Storm-1516, von dem es offenbar auch eine eingestufte Version gibt. Auf Nachfrage kann das Bundesinnenministerium nicht erklären, wie genau die Zusammenarbeit mit der französischen Seite ausgesehen habe und weshalb die deutsche Attribution ein halbes Jahr länger in Anspruch nahm. Aufgrund der Betroffenheit auch anderer Länder von der Kampagne könne man nur soviel sagen: „Wir stehen hierzu in engem Austausch mit unseren internationalen Partnern.“ Dass der aber noch verbesserungsfähig ist, darauf hatten zu Wochenbeginn noch Vertreter von Kanzleramt und Bundesamt für Verfassungsschutz hingewiesen.
Etablierte Verfahren nur bei IT-Kompromittierungsverdacht
Deutlich eingespielter sind die Verfahren dabei an vielen Stellen, wenn es um die Identifikation und Attribution von Hackerangriffen geht. Dass die Gruppe, die als Sofacy Group oder Fancy Bear oder schlicht Advanced Persistent Threat 28 (APT28) bezeichnet wird, für das Eindringen in die IT bei der Deutschen Flugsicherung in Langen im Sommer 2024 verantwortlich sein soll, ist keine Überraschung. Der wenig kuschelige Bär, der seit Jahren dem russischen Militärgeheimdienst GRU zugerechnet wird, wird seit Jahren mit Angriffen auf Hochwertziele in Deutschland in Verbindung gebracht – unter anderem auf die Netze des Bundes 2017 oder auf den Bundestag 2015.
Auch der Angriff auf die SPD 2022 und weitere Ziele im gleichen Jahr wird diesem professionellen Akteur zugeschrieben – hier wurde ebenfalls der russische Botschafter einbestellt. Und auch das Warnsystem ist etablierter: CVE-Einstufung, Herstellerwarnung, Betroffenenwarnung, Öffentlichkeitswarnung mit Indicators of Compromise, all das existiert zumindest, auch wenn es in der Praxis oft noch Luft nach oben gibt. Für Desinformationskampagnen gibt es hingegen bis heute keine etablierten Standardverfahren.
Bundesregierung will früher eingreifen können
Die aktuellen Verantwortungszuschreibungen zu Russland spielen dabei vor gleich zwei politischen Hintergründen: zum einen die für Montag in Berlin anstehenden Beratungen rund um eine mögliche Waffenstillstandsvereinbarung zwischen dem Angreifer Russland und der Ukraine. Zum anderen stehen in den kommenden Monaten Änderungen am Rechtsrahmen für die Nachrichtendienste an. Die schwarz-rote Bundesregierung will dabei die Möglichkeiten der Dienste zur Detektion und zum Unterbinden und zur Reaktion auf Angriffe neu regeln und die Befugnisse deutlich erweitern.
Was das genau umfassen soll, wird noch diskutiert. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, für die Cyber- und Spionageabwehr politisch verantwortlich, hatte im November erklärt, es gehe darum „die Infrastruktur von Angreifern vom Netz zu nehmen, zu stören, zu zerstören.“ Auf die nun zugeschriebenen Desinformations- und Hackerangriffe wird neben dem diplomatischen Protest mit gezielten Sanktionen gegen verantwortliche Personen mit individuellen Sanktionen reagiert. Bereits in der Vergangenheit wurden als Verantwortliche identifizierte Akteure auf Sanktionslisten der EU gesetzt.
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