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Merz: Kein harter Schnitt für Autobranche durch Verbrenner-Aus 2035


Bundeskanzler Friedrich Merz setzt auf einen entschlossenen Ausbau der Elektromobilität, pocht aber auf einen flexibleren Übergang für die Autoindustrie. „Einen harten Schnitt 2035 darf es nicht geben“, sagte der CDU-Chef nach einem Autogipfel mit Branchenvertretern mit Blick auf das dann in der EU kommende Verbot für Neuzulassungen von Verbrenner-Autos. Merz betonte, Elektroantriebe seien „die Hauptstraße, auf der gefahren wird.“ Es sei aber richtig, dass es Zeit für die Markteinführung brauche.

Der Kanzler machte deutlich, er ermutige die Unternehmen, auch andere Formen klimaneutraler Antriebe voranzutreiben. Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) sagte: „Wir wollen nicht mit dem Kopf durch die Wand.“ Es brauche mehr Flexibilität und Pragmatismus, um eine starke Branche zu erhalten und künftig zu sichern. Zu dem Treffen waren Spitzenvertreter von Autoherstellern und Zulieferern, Verbänden und Gewerkschaften sowie aus Bundesländern mit Autostandorten eingeladen.

Der Koalitionsausschuss von Union und SPD hatte zuvor bereits ein neues Förderprogramm mit Kaufanreizen für E-Autos beschlossen, von denen besonders Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen profitieren sollen. Konkrete Zahlen zu den Beträgen wurden jedoch noch nicht genannt.

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(nie)



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Keine Außerirdischen: NASA zeigt Bilder von 3I/ATLAS


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Nein, das ist kein außerirdisches Raumschiff: Die US-Raumfahrtbehörde National Aeronautics and Space Administration (NASA) hat neue Bilder des Himmelskörpers 3I/ATLAS veröffentlicht. Die NASA hat auch nichts verschwiegen, sie hat lediglich wegen des Shutdowns nicht gearbeitet.

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Nach dem Ende der Haushaltssperre hat die NASA auf einer Pressekonferenz eine Reihe Bilder des Kometen vorgestellt. Die Beobachtungskampagne umfasse das ganze Sonnensystem, teilte die NASA mit. Bisher hätten zwölf Sonden Bilder von 3I/ATLAS auf seinem Weg durch das Sonnensystem aufgenommen. Weitere würden folgen.


Komet 3I/Atlas, aufgenommen von der Sonde MRO am 2. Oktober 2025 (Bild:

NASA/JPL-Caltech/University of Arizona

)

Die Bilder, welche die NASA vorgestellt hat, stammen unter anderen von den Sonden Solar Terrestrial Relations Observatory (STEREO) und Solar and Heliospheric Observatory (SOHO), die den Kometen beobachteten, als er von der Erde aus gesehen hinter Sonne verschwand. Die Bilder aus der kürzesten Distanz nahmen die Sonden Mars Reconnaissance Orbiter (MRO) und Mars Atmosphere and Volatile Evolution (MAVEN) auf. Der Komet passierte sie in einer Entfernung von 30 Millionen Kilometern. Selbst der Rover Perseverance beobachtete 3I/ATLAS.

„Durch die Beobachtung des Kometen von so vielen Orten aus hat die NASA die Möglichkeit, mehr darüber zu erfahren, wie sich 3I/ATLAS von den Kometen unseres Sonnensystems unterscheidet, und Wissenschaftlern neue Einblicke zu geben, wie sich anderer Systeme von unserem eigenen unterscheiden“, teilte die Raumfahrtbehörde mit.

3I/ATLAS wurde Anfang Juli entdeckt und ist erst der dritte bekannte Himmelskörper, der aus dem interstellaren Raum in unser Sonnensystem gekommen ist. Dafür steht „3I“, „ATLAS“, eine Abkürzung für Asteroid Terrestrial-impact Last Alert System, ist ein automatisches Frühwarnsystem für Asteroiden. Dazu gehören mehrere Observatorien, die den Himmelskörper entdeckten.

Seither gab es eine Reihe weiterer Sichtungen, unter anderem Anfang Oktober von der Europäischen Raumfahrtagentur ESA, deren Sonde Trace Gas Orbiter den Kometen vom Marsorbit aus beobachtete. Auch das chinesische Pendant, die China National Space Administration (CSNA), veröffentlichte Bilder. Von der NASA hingegen kam eine ganze Zeit lang nichts.

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Das veranlasste einige, darunter der Harvard-Astronom Avi Loeb, zu Spekulationen, 3I/ATLAS sei ein außerirdisches Raumschiff und die NASA verheimliche das. Ein Grund dafür war, dass auf ersten Aufnahmen kein Schweif zu sehen war. Bilder davon hat die NASA-Sonde Polarimeter to Unify the Corona and Heliosphere (PUNCH) geliefert.

„Dieses Objekt ist ein Komet“, betonte der stellvertretende NASA-Direktor Amit Kshatrya laut dem US-Onlinemagazin Ars Technica. „Es sieht aus wie ein Komet, verhält sich wie ein Komet, alle Hinweise deuten darauf hin, dass es ein Komet ist.“ Der triviale Grund, dass die NASA so lange nichts von 3I/ATLAS veröffentlicht hat, war, dass sie den Betrieb wegen der Haushaltssperre weitgehend einstellte. Das hat die Behörde nun auf der Pressekonferenz nachgeholt.

Der Erde am nahesten wird 3I/ATLAS am 19. Dezember kommen. Er wird sich uns bis auf etwas mehr als 273 Millionen Kilometer nähern – das ist knapp die doppelte Entfernung der Erde zur Sonne.


(wpl)



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Vorsicht Kunde: Vertrag gilt auch bei nicht gelieferter Ware


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Ein Klick zu schnell, ein gespeicherter Account, ein Umzug, schon ist es passiert: Die Online-Bestellung geht an die falsche Adresse. Meist gibt es zwar eine Karenzzeit, in der man selbst Änderungen oder Stornierungen vornehmen kann. Noch besser kontrolliert man aber direkt vor dem Klick auf den Kaufen-Button noch einmal die Lieferadresse.

Wer eine falsche Adresse bemerkt, sollte sofort handeln und am besten den Händler anrufen und parallel versuchen, die Adresse online zu ändern. Wird die Bestellung bereits im System weiterverarbeitet, sind online Korrekturen oft nicht mehr möglich. Doch solange der Händler das Paket noch nicht an den Versanddienstleister übergeben hat, ist ihm eine Adressänderung zumutbar, erklärt Rechtsanwalt Niklas Mühleis.

Rechtlich handelt es sich bei Online-Bestellungen um die sogenannte Schickschuld: Der Händler muss die Ware versenden und den Käufer in den Besitz bringen.

Der Eigentumsübergang beim Versendungskauf zwischen Unternehmen tritt ein, sobald der Händler das Paket korrekt an den Versanddienstleister übergeben hat. Ab diesem Moment geht im B2B-Bereich die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware auf den Käufer über.

Beim sogenannten Verbrauchsgüterkauf zwischen Unternehmen und (privaten) Verbrauchern (B2C) ist der Gefahrenübergang nach § 447 dagegen nur anwendbar, wenn der Käufer den Versanddienstleister beauftragt hat. Wurde der Versanddienstleister wie im Online-Handel üblich vom Verkäufer benannt, bleibt das Versandrisiko bis zur Übergabe der Ware an den Käufer beim Verkäufer, und der Händler muss sich um die Aufklärung etwaiger Versandprobleme kümmern.

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Update

21.11.2025,

15:43

Uhr

Gefahrenübergang für den Verbrauchsgüterkauf im B2C-Bereich ergänzt

Die Folgen einer Falschzustellung hängen auch davon ab, wer den Fehler verursacht hat. Ignoriert der Händler die rechtzeitige Adresskorrektur und liefert eine Ware deshalb an die falsche Adresse, hat er seine Vertragspflichten nach § 433 BGB nicht ordnungsgemäß erfüllt. Geht die Ware an den Händler zurück, können Verbraucher weiterhin die Lieferung zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen verlangen, inklusive etwaiger Rabatte und Sonderkonditionen. Der Händler muss die Ware in solchen Fällen auf eigene Kosten erneut an die korrekte Adresse senden.

Hat der Kunde es dagegen versäumt, die falsche Lieferadresse rechtzeitig zu korrigieren, befindet er sich im Annahmeverzug. Dann kann er zwar eine erneute Zusendung verlangen, muss dafür aber die zusätzlichen Versandkosten tragen. Die ursprünglich vereinbarten Vertragsbedingungen gelten auch in diesem Fall weiter.

Viele Händler versuchen, die Sache unkompliziert durch Rückzahlung zu erledigen. Bei einem zeitlich begrenzten Angebot müssen sich Kunden aber nicht mit einer Geld-zurück-Lösung abspeisen lassen: Der Händler kann den Vertrag nicht einseitig auflösen, der Kaufvertrag bleibt deshalb bei nicht zugestellter Ware zu den ursprünglichen Konditionen bestehen und der Händler muss seine Leistung erbringen. Das gilt auch für zeitlich begrenzte Sonderangebote, etwa zum Black Friday, die aus irgendwelchen Gründen nicht ausgeliefert wurden. Eine Preisänderung oder der Ausschluss von Rabatten sind dabei unzulässig. Kunden sollten schriftlich auf Vertragserfüllung bestehen, die Rechtslage ist hier eindeutig aufseiten der Verbraucher.

Der Anspruch auf Vertragserfüllung verjährt in der Regel erst nach drei Jahren. Handelt es sich um bereits übereignete Ware, die (wieder) beim Händler lagert, beträgt die Frist zur Herausgabe sogar 30 Jahre, erklärt Rechtsanwalt Mühleis im c’t-Podcast. Verbraucher haben also theoretisch sehr lange Zeit, ihre Rechte geltend zu machen.

Wie Kunden ihr Recht auf bestehende Verträge am besten einfordern, klären wir in der aktuellen Episode des c‘t-Podcast Vorsicht, Kunde!

Hier können Sie den c’t-Artikel zu dem im Podcast behandelten Streitfall nachlesen

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(uk)





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Weapons im Heimkinotest auf Blu-ray, UHD und im Stream


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Weapons legte in diesem Kinojahr einen jener selten gewordenen Erfolge hin, die in einem franchise-dominierten Markt für Aufmerksamkeit sorgen. Mit einem Budget von rund 38 Millionen Dollar gestartet, spielte der Film am Ende weltweit über 260 Millionen US-Dollar ein.

„Weapons“ wurde zum Überraschungshit, weil der Regisseur Zach Cregger gängige Kategorien sprengte und die Zuschauer mit einer clever erzählten Story und verschrobenen, glaubwürdigen Charakteren in den Bann zog.

Hier geht es nicht bloß um Schockeffekte, sondern um Themen wie Sucht, sozialen Abstieg, das Auseinanderbrechen von Familien und die Entfremdung der Kinder von ihren Eltern. Das Ganze wird in eine nicht linear erzählte Geschichte verpackt, die dem Zuschauer verschiedene Blickwinkel zeigt, um das Mysterium Stück für Stück freizulegen. Deshalb ist Weapons kein Nischenfilm für Horror-Fans, sondern zugleich Thriller und Drama für ein breiteres Publikum.

Warner Home brachte den Film vor Kurzem über seinen Deutschland-Vertrieb Plaion Pictures auf Blu-ray Disc und Ultra HD Blu-ray (UHD) heraus. Ebenso ist der Film bei Streaming-Anbietern wie Apple in 4K erhältlich.

Auf den folgenden Seiten klären wir, was das Besondere an Weapons ist und ob sich die UHD mit Atmos-Ton gegenüber den wesentlich günstigeren Fassungen auf Blu-ray Disc und im Stream lohnen.

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Im Zentrum von Weapons steht Justine, die neue Lehrerin, deren Schultag abrupt zum Ausnahmezustand wird. Eines Morgens findet sie ihre Klasse leer vor, mit nur einem einzigen Schüler auf seinem Platz. Siebzehn Kinder sind über Nacht verschwunden, zur selben Uhrzeit, ohne Hinweis, ohne Abschied.

Während die übrigen Schülerinnen und Schüler normal im Unterricht sitzen, zieht das Rätsel um Justines Klasse immer größere Kreise. Eltern suchen ihre Kinder, Behörden treten auf der Stelle, und die Stimmung kippt. Drohungen gegen Justine sind nur der Anfang, denn die Dynamik im Ort lädt die Situation emotional weiter auf. Rektor Marcus versucht zwar, Justine zu schützen, doch im sozialen Sog aus Wut, Misstrauen und Gerüchten verliert auch er bald die Kontrolle.



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