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Meta soll Nutzern bis zu 5000 Euro zahlen » nextpit
Mit seinen Business Tools folgt Meta den Nutzern seiner sozialen Netzwerke auch über diese hinaus. Damit verstößt der Konzern nicht nur gegen europäische Gesetze, sondern soll auch Schadensersatz zahlen – an bis zu 50 Millionen deutsche Nutzer.
Meta ist für seinen Datenhunger bekannt und steht seit Längerem mit seinen sogenannten Business-Tools in der Kritik. Diese Werkzeuge, zu denen unter anderen das Meta-Pixel und die Conversions-API gehören, sind ein zentrales Element des Konzerns zur Erhebung von Nutzerdaten – auch außerhalb seiner sozialen Netzwerke Facebook und Instagram. In 30 bis 40 Prozent aller professionellen Webseiten weltweit soll beispielsweise eines der Zählpixel des Konzerns stecken. Sie dienen dazu, die Bewegungen der Nutzer im Netz zu verfolgen.
Diese Form der ungewollten Überwachung stieß nicht nur bei den Nutzern der Meta-Dienste auf große Kritik. Auch die Justiz zeigte sich von diesem Gebaren, das in Europa gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt, wenig begeistert, wie nicht zuletzt 70 deutsche Landgerichte mit mehr als 900 Urteilen unterstrichen.
Recht für alle mit Hilfe von Sammelklage
Trotz der vielen Klagen gegen den Meta-Konzern ging bisher jedoch ein Großteil der Geschädigten leer aus. Allein in Deutschland wird die Zahl der Betroffenen auf 50 Millionen geschätzt. Ihnen will nun der Verein zum Schutz von Verbraucherinteressen (Verbraucherschutzverein) zu ihrem Recht verhelfen. Nutzer von Facebook und Instagram können sich einer Verbandsklage, auch als Sammelklage bezeichnet, anschließen.
Mit der Klage, die im Lauf dieses oder im kommenden Jahr vor dem Bundesgerichtshof verhandelt werden soll, hofft der Verbraucherschutzverein einen Schadensersatz von jeweils 5.000 Euro für die sich daran Beteiligenden zu erstreiten. An Nutzer, die zum Zeitpunkt des Anlegens ihres Accounts auf Facebook oder Instagram noch unter 18 Jahren alt waren, soll der Social-Media-Gigant eine Entschädigung von 10.000 Euro zahlen.
Geringerer Schadensersatz bei bisherigen Entscheidungen
Die Hürde für eine Beteiligung ist niedrig. Interessenten, die sich der Sammelklage anschließen wollen, müssen keine Kosten befürchten. Der Verein arbeitet mit einem Prozessfinanzierer zusammen, der zunächst die nötigen Mittel bereithält.
Allerdings bleibt abzuwarten, ob die Forderungen der Verbraucherschützer vor Gericht Bestand haben. Zuletzt sprachen Richter der Oberlandesgerichte in München und Dresden weit niedrigere Entschädigungszahlungen von 250 bis 750 Euro bzw. 1500 Euro aus.