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Midea Silent Cool 26 Pro Test: Mobile Klimaanlage, die der Fernbedienung folgt


Die mobile Klimaanlage Midea Silent Cool 26 Pro kühlt mit 2,6 kW und hat eine Fernbedienung mit eingebautem Thermostat. Warum das so ist, zeigen wir im Test.

Die Midea Silent Cool 26 Pro ist mit einer Kühlleistung von 2,6 kW und dem Kühlmittel R290 ausgestattet, um in den heißen Sommermonaten für ideal temperierte Zimmer zu sorgen. Mit dem Follow-Me-Modus verwandelt sie die mitgelieferte Fernbedienung in ein Thermostat, um so die Temperatur zu messen. Welchen Vorteil das hat und ob sie ihrem Namen gerecht wird und tatsächlich leise kühlt, zeigen wir im Test.

Ausstattung & Bedienung

Die Midea Silent Cool 26 Pro kommt mit Fernbedienung, den dazugehörigen Batterien, zwei ausführlichen Betriebsanleitungen für Klimaanlage und Fernbedienung, einem Schiebefenster-Kit sowie Geräteadapter und Fensterschieber-Adapter für den Schlauch. Für die Wandmontage sind zudem zwei Wand-Abluftadapter samt Schrauben enthalten. Ebenfalls im Lieferumfang enthalten ist ein Ablaufschlauch, um das gesammelte Kondensat in der Klimaanlage zu entleeren. Soll der Schlauch aus einem Flügelfenster hängen, muss man eine Abdichtung dafür separat kaufen – sofern man das Fenster abdichten möchte.

Neben der regulären Kühlung per Kühlmittel R290 hat die Silent Cool 26 Pro eine Ventilator-Funktion und einen Entfeuchtungs-Modus. Bedienbar ist die Klimaanlage entweder über das Bedienfeld am Gerät selbst oder über die mitgelieferte Fernbedienung.

Das Gebläse arbeitet in drei verschiedenen Stärken, Low, Medium und High, zwischen denen man nach Bedarf hin und her wechselt. Im Auto-Modus passt die Silent Cool 26 Pro das Gebläse automatisch in Abhängigkeit der gemessenen Raumtemperatur an und arbeitet zumindest auf dem Papier energiesparender. Schaltet man die Swing-Funktion hinzu, bewegt sich der Deckel der Klimaanlage nach hinten und vorn, um die kühle Luft mehr im Raum zu verteilen, als sie nur in eine Richtung zu blasen. Per Timer-Funktion stellt man zudem wahlweise die Betriebsdauer der Klimaanlage ein. Praktisch ist auch die Shortcut-Taste auf der Fernbedienung. Mit ihr speichert man die derzeit ausgewählten Einstellungen bezüglich Temperatur, Kühlmodus etc. ab und ruft sie – ebenfalls über die Taste – wieder auf. Im Auto-Modus messen wir mithilfe einer Smartphone-App im Schnitt 54 dB am Gerät und rund 43 dB in zwei Metern Entfernung. Da während des Betriebs keine enorm störenden Geräusche wie Knarzen oder Röhren zu hören sind, ist die Geräuschkulisse am Tag für uns jedoch gut aushaltbar.

Der Sleep-Modus gehört fast schon zum guten Ton unter den mobilen Klimageräten, und bei der Silent Cool 26 Pro von Midea darf er dementsprechend nicht fehlen. Die Klimaanlage erhöht die eingestellte Temperatur nach einer halben Stunde um einen Grad und wiederholt den Prozess dann 30 Minuten später noch einmal. Diese nun erreichte Temperatur hält das Gerät dann sieben Stunden, woraufhin es den Sleep-Modus verlässt und in den normalen Betrieb übergeht. Leider ist die Schlaf-Funktion auch hier mehr Zierwerk, da das Klimagerät – zumindest unserem Befinden nach – immer noch zu laut ist für den nächtlichen Einsatz. Am Gerät messen wir im Schnitt 49,4 dB und in zwei Metern Entfernung 42,2 dB.

Besonders spannend ist die Follow-Me-Funktion, die man nur via der Fernbedienung aktivieren kann. In diesem Modus nutzt die Silent Cool 26 Pro das in der Fernbedienung verbaute Thermostat, um die Temperatur im Raum zu prüfen, anstatt die Temperatur unmittelbar um das Klimagerät herum zu messen. Das ist vor allem dann praktisch, wenn man am anderen Ende des Raums sitzt, wo die Temperatur noch höher ist.

Design

Die 78 x 45,5 x 38 cm große Midea Silent Cool 26 Pro wiegt 31,1 kg und kommt im weißen Plastik-Gehäuse mit grauer Konsole nach Hause. Selbigem Farbschema folgt auch die Fernbedienung. Diese ist wertig verarbeitet und fühlt sich robust an. Auch das Gehäuse des Klimageräts selbst macht einen grundsoliden Eindruck.

An den Seiten des Klimageräts befinden sich Griffe, um sie bei Bedarf anheben zu können oder dank der Rollen durch die Wohnung zu schieben. Der Abluftschlauch misst, wenn er auseinandergezogen ist, 1,50 m. Auf der Rückseite des Geräts befinden sich zudem zwei Schraubverschlüsse, über die man das angesammelte Kondensat abführt.

Ersteinsatz

Bei unserem Ersteinsatz stellen wir erfreut fest, dass man den Schlauch nicht wie bei anderen Klimageräten in die Plastikhalterung reinschraubt, sondern mit einem Verbindungsstück am Gerät selbst anbringt. Das Verbindungsstück wird dabei über ein Ende des Schlauchs gestülpt und klickt fest. Der so verbundene Schlauch hakt dann über die Verbindung am Klimagerät selbst ein, wodurch sich dieser deutlich schneller und einfacher anbringen und wieder entfernen lässt. Bei anderen Klimaanlagen stellte sich das Reinschrauben des Schlauchs in der Vergangenheit als nerviges Unterfangen heraus, da dieser sich häufig nicht in die Fassung einfügen wollte und immer wieder herausfiel.

Mit angebrachtem Schlauch ist die Midea Silent Cool 26 Pro auch sofort bereit für den Einsatz. Bei den ersten Einsätzen nach dem Auspacken macht sich ein merklicher Plastikgeruch im Raum breit, der nach und nach aber verfliegt.

Dank der mitgelieferten Betriebsanleitungen für Klimaanlage und Fernbedienung ist der Umgang mit der Anlage und der Peripherie schnell verinnerlicht.

Kurz nach dem Ausschalten gibt die Silent Cool 26 Pro ein relativ lautes Knattern von sich, was uns beim ersten Mal ordentlich erschreckt hat.

Kühlleistung und Energieverbrauch

Hinweis: Wie gut die Klimaanlage am Zielort kühlt, ist von vielen Faktoren abhängig. Dazu zählt die Isolierung des Raums, die Größe des Raums, die derzeitige Außentemperatur und ob dem Raum zusätzlich (kühlere) Luft hinzugeführt wird. Die von uns beobachtete Leistung ist eine Momentaufnahme unter stark individuellen Bedingungen und ist nicht mit einer genormten Labormessung gleichzusetzen.

Wir setzen die Midea Silent Cool 26 Pro bei geschlossener Tür und ohne Hinzuführen kühlerer Luft in einem 20 m² großen Raum mit einer Deckenhöhe von 2,42 m ein. Im Raum läuft neben der Klimaanlage noch ein Desktop-PC, der zusätzlich Wärme generiert. Der Abluftschlauch hängt aus einem Flügelfenster mit Stoffabdichtung. Die Klimaanlage hat eine Kühlleistung von 2,6 kW oder 9000 BTU/h, mit der sie den Raum von 25,5 Grad auf 23,5 Grad in gut zwei Stunden herunterkühlt. Die gemessene Außentemperatur liegt währenddessen bei ungefähr 26,5 Grad und die eingestellte zu erreichende Zieltemperatur der Klimaanlage ist 22 Grad mit deaktivierter Swing-Funktion. Unter diesen Bedingungen hält sie die 23,5 Grad nach dem Abkühlen im Zimmer problemlos.

Was die Leistung angeht, fährt sie im Auto-Modus mit 685 Watt an, erreicht eine Spitze von 841 Watt, pendelt sich schlussendlich aber bei 805 Watt ein. Ist sie ausgeschaltet und im Standby-Modus, hat sie eine Leistung von 0,35 Watt.

Preis

Die Midea Silent Cool 26 Pro kostet derzeit 470 Euro und reiht sich damit preislich mehr oder weniger im Mittelfeld ein.

Fazit

Die Midea Silent Cool 26 Pro überzeugt bereits direkt nach dem Auspacken mit ihrem sinnvollen Design, wodurch sich der Aufbau als reibungslos und unkompliziert gestaltet. Sie wird ihrem Namen zwar in puncto Lautstärke nicht gerecht, eine gute Verarbeitung in Kombination mit einer durchaus guten Kühlleistung macht die Silent Cool 26 Pro trotzdem zur kompetenten Klimaanlage. Während sie optisch nicht wirklich etwas hermacht, sind es Features wie der Follow-Me-Modus oder die Shortcut-Taste, die eine nützliche Ergänzung zu den sonst zum Standard gehörenden Funktionen darstellen.

Einzig der Sleep-Mode schmälert den Gesamteindruck, da er wie auch bei diversen anderen Klimageräten mit um die 50 dB viel zu laut ist und somit mehr Marketing-Geblubber als tatsächlich nützliche Funktion darstellt.



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Pixel Drop: Google verpasst seinen Pixel-Smartphones Material 3 Expressive


Im Mai hatte Google mit Material 3 Expressive das erste Redesign für Android seit vier Jahren präsentiert. Nun verteilt der Hersteller es für seine Modelle Pixel 6 bis 9, nachdem die Pixel-10-Serie es schon ab Werk installiert hatte. Mit dem Pixel Drop (Android 16 QPR1 (Quarterly Platform Release)) landen neben der Designauffrischung noch ein paar weitere Funktionen auf den Pixel-Geräten.

Mit Material 3 Expressive setzt Google auf das 2021 eingeführte „Material You“ auf, das eine Fortsetzung des Material Design aus dem Jahr 2014 darstellen soll. Die aufgefrischte Designsprache ziehen mit Android 16 QPR1 und Wear OS 6 zunächst in Pixel-Smartphones und -Smartwatches ein. Schon seit einigen Wochen bereitet Google auf den systemseitigen Umstieg vor, indem zahlreiche hauseigene Apps den neuen Anstrich erhalten. Damit einhergehen etwa größere Buttons und neue Farben.


Screenshot neues Anrufer-Design Android

Screenshot neues Anrufer-Design Android

Googles Anruferansicht unter Android ähnelt in gewisser Weise Apples Kontaktpostern.

(Bild: Google)

Neben der Gmail-App ist das neue Design auch schon in der Google-Telefon-App, Wallet, Drive und weiteren zu sehen. Auch auf seinen Pixel-Watch-Modellen hat der Konzern erste optische Anpassungen vorgenommen, die Material 3 Expressive widerspiegeln. Zudem können Nutzer das Hintergrundbild des Sperrbildschirms nun mit Live-Effekten wie Formen und Wettereffekten versehen.

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Auf Systemebene ziehen mit Material 3 Expressive Änderungen in den Schnelleinstellungen ein, deren einzelne Kacheln nun in verschiedenen Größen dargestellt werden können. Außerdem setzt Google bei den Schnelleinstellungen, Benachrichtigungen und dem App-Drawer auf einen teilweise transparenten Hintergrund, der wie Milchglas wirkt. Zudem ziehen neue Animationen ein, die „natürlicher, federnder“ anmuten und „alltägliche Routinen auflockern“ sollen. Wenn zum Beispiel eine Benachrichtigung ausblendet wird, reagieren die danebenliegenden Benachrichtigungen auf die Interaktion. Die neuen Animationen werden durch haptisches Feedback und Ton untermalt.

Laut Google sollen später im September noch weitere Funktionen für die Pixel Buds Pro 2 wie „Adaptive Audio“ erscheinen. Damit sollen sich die Kopfhörer „intelligent“ an die Umgebung anpassen, sodass Träger und Trägerinnen „aufmerksam bleiben und gleichzeitig Musik oder Podcast hören“ können. Des Weiteren kommt der Schutz vor lauten Geräuschen hinzu, der das Gehör schonen kann.

Zudem können Nutzer mit den Pixel Buds Pro 2 Gespräche mit Gemini führen, etwa wenn der Fernseher läuft oder Menschen sich um den Träger herum unterhalten. Mit dem Update soll es ähnlich wie bei Apples Airpods möglich sein, eingehende Anrufe anzunehmen oder abzulehnen, ohne die Hände zu benutzen – ein Nicken oder Kopfschütteln genügt, so Google. Des Weiteren wird es möglich sein, die Navigation für Fußgänger oder Radfahrerinnen auf dem Smartphone zu initiieren, und Google Maps wird automatisch auf der Pixel Watch angezeigt.

Teil des Updates sollten eigentlich noch die Live-Updates sein, die Google in der Ankündigung nicht erwähnt. Daher ist ungewiss, ob sie nun an Bord sind oder nicht. Mit den Live-Updates können etwa Fortschrittsbenachrichtigungen von ausgewählten Liefer-, Mitfahr- und Navigations-Apps in Echtzeit im Sperrbildschirm oder in der Statusleiste verfolgt werden. Sie erinnert ein wenig an Apples Live-Aktivitäten, jedoch ist das Feature auf Android funktional stärker eingeschränkt.

Die neue Android-Version kann auf Googles Smartphones ab dem Pixel 6 installiert werden. Auch das Pixel Fold, 9 Pro Fold und das Pixel Tablet sind kompatibel.


(afl)



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Fab in China: USA streichen Exporterleichterung für TSMC


Die US-Regierung widerruft nun auch die Exportgenehmigungen für den chinesischen Standort von Chipfertiger Taiwan Semiconductor Manufacturing Company (TSMC). Wie zuvor bei Intel, Samsung und SK Hynix läuft die Ausnahmeregelung für TSMC zum Jahresende aus.

TSMC bestätigte gegenüber verschiedenen Medien, von der US-Regierung über den Ablauf der Blanko-Exportgenehmigung für die Fab in Nanjing informiert worden zu sein. Das Unternehmen habe die erforderlichen Schritte eingeleitet und bleibe mit der US-Regierung im Austausch, heißt es. Das Unternehmen arbeite weiter daran, „den unterbrechungsfreien Betrieb von TSMC Nanjing sicherzustellen“.

Mit der Einstufung der Fab in Nanjing als „Validated End User“ (VEU) konnte TSMC US-Technologie für den chinesischen Standort einkaufen, ohne dafür jedes Mal eine Exportgenehmigung erhalten zu müssen. Dieser Status wird dem Standort nun entzogen.

Ab dem Jahreswechsel kann TSMC zwar weiter Technologie einführen, die in den USA Exportbeschränkungen unterliegt. Dafür benötigt das Unternehmen dann aber jeweils einzelne Ausfuhrgenehmigungen. Das könnte den Betrieb der Fab beeinträchtigen.

Die Börse reagierte dennoch milde auf die Nachricht. In Nanjing produziert TSMC Chips im 16-nm-Verfahren und andere ältere Halbleiter. Der Standort trug im Geschäftsjahr 2024 nur rund 2,4 Prozent zum Gesamtumsatz des Unternehmens bei. TSMC hatte bereits in seinem Geschäftsbericht gewarnt, dass die Ausnahmegenehmigung jederzeit widerrufen werden kann.

Zuvor hatte die US-Regierung den VEU-Status für chinesische Niederlassungen von Intel, Samsung und SK Hynix einkassiert. Auch für diese drei Hersteller gilt ab Januar 2026, dass sie für Exporte von US-Technologie an ihre chinesischen Standorte eine Genehmigung benötigen.


(vbr)



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Oberlandesgericht: E-Mail-Anbieter muss keine Auskunft über Bestandsdaten geben


Ein E-Mail-Hosting-Service wie Google ist nicht dazu verpflichtet, Auskunft über die persönlichen Daten seiner Nutzer zu erteilen. Das gilt selbst dann, wenn ihm zurechenbare E-Mail-Adressen für die Veröffentlichung rechtswidriger Inhalte auf einer anderen Plattform genutzt wurden. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München in einem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 26. August klargestellt (Az.: 18 W 677/25 Pre e). Dabei hat es die Entscheidung der Vorinstanz, des Landgerichts München I, vom Februar aufgehoben (Az.: 25 O 9210/24).

In dem Fall wurde ein deutsches Unternehmen aus der Automobilbranche auf einer Online-Plattform, auf der aktuelle und ehemalige Mitarbeiter, Bewerber und Lehrlinge europaweit Arbeitgeberbewertungen abgeben können, in mehreren Beiträgen unter Aufhängern wie „Außen hui innen pfui“ negativ dargestellt. Laut der Kölner Kanzlei LHR Rechtsanwälte handelt es sich dabei um Kununu.

Das Automobilunternehmen sah darin unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten und vermutete Straftatbestände wie üble Nachrede oder Verleumdung. Das Unternehmen verlangte von der Plattform Auskunft über die Verfasser der Bewertungen. Diese gab als einzige Information die E-Mail-Adressen der Verfasser heraus, da sie keine weiteren Bestandsdaten gespeichert habe.

Um an die persönlichen Informationen der Ersteller der umstrittenen Beiträge – insbesondere Name und Anschrift – zu gelangen, wandte sich die Firma an den E-Mail-Hosting-Service, der diese E-Mail-Adressen bereitstellte. Es handle sich um den Betreiber des Dienstes „G…mail“.com, ließ das Landgericht in seinem ursprünglichen Beschluss durchblicken. LHR nennt Google als Provider. Der US-Konzern weigerte sich aber, die Daten herauszugeben.

Nachdem das Münchener Landgericht den E-Mail-Dienst zur Herausgabe der Daten verpflichtet hatte, legte Google erfolgreich Beschwerde beim OLG ein: dieses wies den Antrag auf Auskunft zurück. Die höhere Instanz stellte in ihrem Beschluss klar, dass das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) – und damit die Grundlage, auf die sich die klagende Firma berief – auf den E-Mail-Anbieter nicht anwendbar ist. Die entscheidende rechtliche Abgrenzung liegt demnach zwischen digitalen Diensten wie Foren, Bewertungsplattformen und sozialen Netzwerke auf der einen sowie Telekommunikationsdiensten wie Telefonie, Chat und E-Mail-Diensten auf der anderen Seite.

Das OLG ordnete den E-Mail-Provider als interpersonellen Kommunikationsdienst ein, der in den Geltungsbereich des Telekommunikationsgesetzes (TKG) fällt. Während das TDDDG unter bestimmten Umständen eine Pflicht zur umstrittenen Bestandsdatenauskunft für digitale Dienste vorsieht, bestehen für Telekommunikationsdienste andere Regelungen. Gemäß Paragraf 174 TKG existiert eine Auskunftspflicht zwar gegenüber Behörden wie der Polizei oder Staatsanwaltschaft, jedoch nicht gegenüber Privatpersonen oder Unternehmen.

Zudem betonte das OLG München, dass Google nicht direkt an der Rechtsverletzung in Form der negativen Bewertungen beteiligt war. Die schädlichen Inhalte seien nicht auf Webseiten des Providers, sondern auf der separaten Bewertungsplattform verbreitet worden. Das OLG arbeitete hier heraus, dass auch das TDDDG eine „Kettenauskunft“ von einem Dienst zum nächsten – also hier von dem Bewertungsportal zum E-Mail-Service – nicht vorsehe. Der Gesetzgeber habe im TDDDG klargestellt, dass nur derjenige Dienstanbieter zur Auskunft verpflichtet sei, dessen Dienst direkt für die Rechtsverletzung genutzt wurde.

Das OLG erkannte ferner, dass diese Einordnung eine rechtliche Schutzlücke schafft: Wenn eine Plattform keine weiteren Daten als eine E-Mail-Adresse hat, kann das Opfer einer Verleumdung keine zivilrechtlichen Ansprüche gegen den Verfasser durchsetzen. Das Gericht stellte jedoch klar, dass dieser Hohlraum nicht durch eine anlasslose Ausweitung der Auskunftspflicht auf andere Dienstleister geschlossen werden dürfe. Es verwies auf geplante Gesetzesänderungen, die eine solche Lücke durch die erweiterte Auskunftspflicht über IP-Adressen schließen sollen.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Da der Beschluss von grundlegender Bedeutung für die rechtliche Abgrenzung von Online-Diensten ist und eine höchstrichterliche Klärung bisher aussteht, hat das OLG die Rechtsbeschwerde zugelassen. Damit ist der Weg prinzipiell frei für ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH).


(vbr)



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