Künstliche Intelligenz
Mini-Kameras in der Öffentlichkeit: Das Strafrecht versagt bei Smart Glasses
Die Szene wirkt unverfänglich: Ein junger Mann spricht zwei Frauen am Hamburger Alsterufer an, es folgt ein kleiner Smalltalk im Sonnenschein. Für die damals 29-jährige Zeina war die Begegnung im Bikini bedeutungslos, bis sie sich wenig später unvermittelt auf TikTok wiedersah. Das Video ging viral, hunderte Kommentare bewerteten ihren Körper und ihr Aussehen. Gefilmt wurde sie aus der Ego-Perspektive ihres Gegenübers, ohne dass ein Smartphone oder eine Kamera zu sehen waren.
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Das Werkzeug waren Smart Glasses, die optisch kaum von einem herkömmlichen Modell zu unterscheiden sind. Damit ist es aber möglich, mehr oder weniger diskret alles aufzuzeichnen, was der Träger sieht. Wie SWR-Recherchen zeigen, steht der geschilderte Fall beispielhaft für eine neue Dimension der digitalen Grenzüberschreitung.
Die heimliche Hamburger Aufnahme und Veröffentlichung deckt laut Experten eine Gesetzeslücke im deutschen Strafrecht auf. Wer glaubt, dass ein solch massiver Eingriff in die Privatsphäre automatisch strafbar ist, irrt. Die Kölner Rechtsprofessorin Indra Spiecker genannt Döhmann warnt vor den erheblichen Defiziten der aktuellen Gesetzgebung: Heimliches Filmen im öffentlichen Raum sei zwar verboten, ziehe aber in aller Regel keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich.
Als strafbar gelten Aufnahmen derzeit primär in Bereichen, die gegen Einblicke besonders geschützt sind – etwa die eigene Wohnung oder eine Umkleidekabine. Beliebte Orte des öffentlichen Lebens wie das Alsterufer, das Oktoberfest oder auch Schwimmbäder und Saunen zählen nach aktueller Rechtsprechung dagegen nicht dazu.
Bevölkerung fordert Konsequenzen
Dabei ist das Problembewusstsein in der Bevölkerung hoch. Eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Infratest Dimap im Auftrag des SWR verdeutlicht das Ausmaß: 85 Prozent der Wahlberechtigten betrachten es als großes oder sehr großes gesellschaftliches Problem, wenn Menschen in privaten oder intimen Situationen heimlich gefilmt und die Aufnahmen missbraucht werden. Unter Frauen liegt dieser Wert sogar bei fast 90 Prozent.
Die Diskrepanz zwischen dem Unbehagen der Bürger und dem realen Schutz durch den Staat ist damit enorm. Betroffene können sich nicht auf die Hilfe von Polizei und Staatsanwaltschaft verlassen, sondern müssen auf eigene Faust und eigenes finanzielles Risiko zivilrechtlich wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts klagen. Das ist oft teuer und kräftezehrend.
Die rasante Technikentwicklung befeuert die juristische Schutzlosigkeit. Modelle wie die Kooperation von Meta und Ray-Ban boomen. Laut dem Herstellerpartner EssilorLuxottica wurden allein 2025 weltweit sieben Millionen solcher Smart Glasses verkauft.
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Die Realität auf Plattformen wie TikTok oder Instagram zeigt längst die Schattenseiten: Unter Hashtags wie „rizz“ – abgeleitet von Charisma – verbreiten selbst ernannte Dating-Coaches und „Pickup-Artists“ Aufnahmen von Frauen am Strand, in Bars oder auf der Straße. Zwar verfügen die Geräte über ein kleines Licht, das eine laufende Aufnahme signalisieren soll. Doch das lässt sich abkleben. Meta betont auf Anfrage, Nutzer seien selbst für die Einhaltung von Gesetzen verantwortlich.
Neuer Gesetzentwurf greift offenbar zu kurz
Auch das von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) vorgelegte Gesetz zum Schutz vor digitaler Gewalt wird laut Spiecker wenig an der bestehenden Gesetzeslücke ändern. Zwar würden damit Aufnahmen in Saunen künftig explizit unter Strafe stehen, doch der Entwurf bleibe insgesamt zu speziell und rechtstechnisch eine unglückliche Lösung. Besonders die Formulierung, dass Aufnahmen in „sexuell bestimmter Weise“ erfolgen müssen, um strafbar zu sein, biete zu viel Interpretationsspielraum.
Ob das Filmen einer Frau im Bikini am Alsterufer bereits dieses Kriterium erfüllt, bleibt juristisch umstritten. Das hilft Betroffenen in der Praxis kaum weiter. Das Justizressort will sich zu den offenen Fragen derzeit nicht äußern und verweist auf die Zuständigkeit der Gerichte im Einzelfall. Doch für Experten wie Spiecker steht fest: Ohne eine grundlegende, praxistaugliche Reform des Strafrechts drohe der öffentliche Raum zu einer Zone zu werden, in der das Recht am eigenen Bild durch die Verbreitung unauffälliger Smart Glasses de facto ausgehöhlt wird.
(mma)