Künstliche Intelligenz
Missing Link: High-Tech und Hunde – Ermittlungen gegen Streaming-Piraten
Streaming hat den klassischen Fernsehempfang überholt. Der Anteil der Menschen in Deutschland, die Videos über das Internet streamen, liegt laut Bitkom inzwischen bei 87 Prozent – und damit einen Prozentpunkt über den Fernsehguckern.
Die Kehrseite der Medaille: 5,9 Millionen Deutsche greifen dabei auf illegale lineare TV-Streams zu. Das ergab die Fernsehpirateriestudie des Privatfernseh- und -radioverbands VAUNET aus dem Jahr 2022. Seit 2018 hat sich die Zahl der Schwarzseher verdoppelt.
In ihrem Report aus dem Mai 2025 erklärt die britische Forschungsfirma Enders Analysis, die sich auf die Kreativwirtschaft, Rundfunk und digitale Verwertungsmodelle spezialisiert hat, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte „im industriellen Maßstab raubkopiert“ werden: Filme, Serien, TV-Shows und vor allem Sportereignisse werden illegal über das Internet gestreamt.
Was fehlt: In der rapiden Technikwelt häufig die Zeit, die vielen News und Hintergründe neu zu sortieren. Am Wochenende wollen wir sie uns nehmen, die Seitenwege abseits des Aktuellen verfolgen, andere Blickwinkel probieren und Zwischentöne hörbar machen.
Kinderpornografie, Fake Shops, Cardsharing
Diesem Treiben will die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) Einhalt gebieten. Die ZCB hat seit Jahresbeginn in zwei Fällen umfangreiche Durchsuchungen vorgenommen und hierbei unter anderem zahlreiche Server beschlagnahmt. „Die Auswertung der sichergestellten Daten zieht sich erfahrungsgemäß immer etwas hin“, erklärt Oberstaatsanwalt Thomas Goger, stellvertretender Leiter der ZCB, die bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg angesiedelt ist.
Die ZCB existiert seit 2015. Mit 30 Staatsanwälten und einem Team aus IT-Forensikern gehören die Bamberger mit den Zentralstellen in Frankfurt, Köln und Karlsruhe zu den vier großen Behörden, die in Deutschland Cybercrime bekämpfen. Zu ihren Tätigkeitsfeldern zählen Kinderpornografie, Cybercrime im engeren Sinne – also Hackerangriffe sowie zum Beispiel der illegale Onlinehandel mit Waffen oder Drogen – sowie Wirtschafts-Cybercrime. Letzteres teilt sich wiederum in drei Bereiche auf: betrügerische Online-Trading-Plattformen, Fake Shops und Urheberrechtsverletzungen, zu denen die Streaming-Piraterie sowie das Cardsharing gehört.
Goger bestätigt: Seit rund zwei Jahren nähme die Streaming-Piraterie wieder zu. Über die Gründe kann aber auch er nur spekulieren. Es kann an den steigenden Abo-Preisen und für Premium-Content wie Fußball liegen. Beim Sport verteilen sich die Rechte oft auf verschiedene Anbieter. Auch die zunehmende Verfügbarkeit hoher Bandbreiten könnte der Nutzung illegaler Streaming-Angebote Vorschub leisten.
Hochkomplexe technische Ermittlungen
Die ZCB arbeitet in einer High-Tech-Welt. „Es sind hochkomplexe technische Ermittlungen“, erklärt Oberstaatsanwalt Goger. Häufig erstrecken sich die Netzwerke der Streaming-Piraten über mehrere Länder, sodass die ZCB Rechtshilfe beantragen muss. Kaskaden- und Anonymisierungstechniken sowie der Zahlungsverkehr mittels Kryptowährungen erschweren die Arbeit der ZCB. „Wenn dann noch von den Tätern Mixing-Dienste eingeschaltet werden, sind die Kryptowährungs-Ermittlungen sehr herausfordernd“, gibt Goger Einblick in die Arbeit der ZCB.
Ermittlungsbehörden gehen erst dann in die sogenannte offene Phase, wenn sie sicher sind, dass sie möglichst vollständige Netzwerke überführen können. Dann durchsucht die Polizei Räumlichkeiten und stellt Hardware sicher – vom Server bis hin zum USB-Stick. Dem taktisch besten Zeitpunkt, ab dem Ermittlungen öffentlich gemacht werden, können durchaus Jahre der Arbeit bei der ZCB vorausgehen. „Bis zu einem Urteil kann dann noch einmal einige Zeit vergehen“, sagt Goger.
„Zeiten des überforderten Staates sind vorbei“
Dennoch verflucht Goger die technische Entwicklung nicht, obwohl immer günstigere Massenspeicher und NAS-Systeme den Aufbau und Betrieb illegaler Streaming-Netzwerke vereinfachen. Benutzerfreundliche VPN-Tools erleichtern auf Kundenseite die Nutzung von Piraterie-Angeboten.
„Viele Täter haben noch nicht verstanden, dass die Zeiten vorbei sind, in denen der Staat solchen Straftaten hilflos und überfordert gegenüberstand“, sagt Goger. „Auch die internationale Zusammenarbeit funktioniert wesentlich besser, als so mancher Täter glaubt.“
Sicherlich existieren immer noch Länder, in denen hiesige Ermittlungsbehörden vergeblich um Rechtshilfe ersuchen. Aber nicht jeder Server, der für illegale Aktivitäten genutzt wird, befindet sich auf einer abgelegenen Karibikinsel. Rechenzentren in Europa mit stabilen Verbindungen und hohen Verfügbarkeiten sind auch für Streaming-Piraten interessant. Ein Großteil der TOR-Server findet sich etwa in deutschen und niederländischen Rechenzentren.
Katz-und-Maus-Spiel
Es findet ein Katz-und-Maus-Spiel zwischen Ermittlungsbehörden und Streaming-Piraten statt. Die nutzen ihre Einnahmen vor allem dazu, ihre Technik stetig aufzurüsten, um unerkannt zu bleiben. Auf der anderen Seite rüsten die Behörden auf, um die Täter dingfest zu machen.
In jüngerer Vergangenheit mehren sich die Erfolge der Ermittlungsbehörden. „Sie zeigen deutlich, dass die Priorisierung von Piraterie-Fällen durch deutsche Strafverfolgungsbehörden immer mehr an Bedeutung gewinnt“, sagt eine Sprecherin des Pay-TV-Anbieters Sky gegenüber heise online.
High-Tech und Hunde
Bei den Durchsuchungen von neun Objekten Anfang Juni 2025 in zwei bayerischen Landkreisen sowie in München und Hamburg kam das mobile Forensik-Labor „Paladin“ des Polizeipräsidiums Oberfranken zum Einsatz. Es handelt sich um das erste Fahrzeug seiner Art, ausgestattet mit einem nahezu kompletten Forensik-Labor, das in Deutschland zur Sicherung und Analyse von digitalen Daten vor Ort eingesetzt wird.
Idealerweise erwischt die Polizei die Streaming-Piraten vor dem offenen Rechner. Selten, aber immer häufiger werden Live-Sicherungen am laufenden Rechner gemacht, um beispielsweise über Speicherabbilder Token zu identifizieren, die für weitere Ermittlungen genutzt werden können. „In vielen Fällen arbeiten wir auch mit Datenträger-Spürhunden“, fügt Goger hinzu. Diese Hunde sind darauf trainiert, digitale Datenträger aller Art zu finden.
Da die Ermittlungsbehörden nie wissen, ob sie ein illegales Piraterie-Netzwerk vollständig identifiziert haben, spielt die Datensicherung vor Ort eine zentrale Rolle. „Es gibt immer ein Restrisiko, dass irgendwo noch jemand sitzt, der einen Killswitch ausführt“, sagt Goger. Gerade bei der Sicherstellung von Kryptowährungen ist Zeit ein wesentlicher Faktor, schließlich wissen die Beamten nicht, wer den Private Key zu der Wallet hält. „Wir wollen schließlich nicht zuschauen, wie die Coins auf der Blockchain munter weiter transferiert werden“, sagt Goger.
„Alle müssen mit Verfahren rechnen“
Die ZCB geht gegen die Betreiber illegaler Streaming-Netzwerke und Reseller vor. „Eventuell noch gegen größere Kunden, die zum Beispiel ihre Sportwetten-Studios mit illegalen Streaming-Angeboten versorgen“, ergänzt Goger. Aufatmen ist bei den Endnutzern illegaler Streaming-Angebote jedoch Fehl am Platze. „Diese Verfahren geben wir alle an die örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften ab“, erklärt Goger. „Man wird sicherlich nicht mit Kanone auf Spatzen schießen, aber alle müssen mit entsprechenden Ermittlungsverfahren rechnen.“
Den Nutzern droht auch von anderer Seite Ungemach. „Sky unterstützt das Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden ausdrücklich und stellt in vielen Fällen selbst Strafanträge gegen Nutzer illegaler Angebote“, erklärt die Sprecherin des Pay-TV-Anbieters. Sie weist darauf hin dass illegales Streaming kein opferloses Delikt ist. „Es ist über diverse Studien bekannt, dass die schädlichen Auswirkungen illegaler Streaming-Angebote auf die Kreativwirtschaft erheblich sind – vom Verlust von Arbeitsplätzen bis hin zu entgangenen Steuereinnahmen“, so die Sprecherin weiter.
Die VAUNET-Fernsehpirateriestudie beziffert den wirtschaftlichen Schaden in Deutschland durch illegale Streams linearer TV-Sender auf rund 1,1 Milliarden Euro. Nimmt man vor- und nachgelagerte Märkte wie die TV-Produktion, die TK/IT-Industrie, Gastronomie oder Werbewirtschaft hinzu, erhöht sich die Schadensumme auf 1,8 Milliarden Euro.
Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden
Um den Schaden zu minimieren, stehen Rechteinhaber und Rechteverwerter wie Sky im Austausch mit den Strafverfolgungsbehörden. Wenn die Fälle bei der ZCB landen, haben Pay-TV- und Streaming-Anbieter bzw. Rechteinhaber wie etwa die großen Hollywood-Studios oder die Deutsche Fußball Liga (DFL) bereits einiges an Vorleistung erbracht.
Sky analysiert systematisch illegale Angebote im Netz, von klassischem IPTV bis hin zu Social-Media-Plattformen, Foren und kommerziellen Streaming-Portalen. Die gewonnenen Informationen über kriminelle Vorgehensweisen leitet der Pay-TV-Anbieter an die Strafverfolgungsbehörden weiter und steht ihnen mit technischer und rechtlicher Expertise zur Verfügung.
Eine institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen den Anbietern und den Strafverfolgungsbehörden existiert jedoch nicht. „Schließlich sind wir nicht dazu da, private Rechte durchzusetzen, und müssen uns auch wettbewerbsneutral verhalten“, erklärt Goger.
Lösung Datenvorratsspeicherung?
Auch wenn hochgerüstete Zentralstellen wie die ZCB erfolgreich gegen Cybercrime vorgehen, gibt es für Oberstaatsanwalt Goger Punkte, die seine Arbeit erleichtern würden. Der Mangel an IPv4-Adressen führt dazu, dass solche Adressen dynamisch oder mittels Network Address Translation mehrfach vergeben werden – Letzteres vor allem im Mobilfunk. „Es gibt keine technischen Notwendigkeiten, diese Techniken auch für IPv6 zu verwenden“, kritisiert Goger, dass es beispielsweise auch dynamische IPv6-Adresse gibt.
Für die emotional aufgeladene Debatte um die Datenvorratsspeicherung wünscht sich Goger eine Versachlichung. Er ist vorsichtig optimistisch, dass es eine Lösung geben könnte, die alle Seiten zufrieden stellt, zumal die Bundesregierung im Koalitionsvertrag eine Reform des Cyberstrafrechts angekündigt hat.
„Dass wir IP-Adressen meist schon nach wenigen Tagen keinem Anschlussinhaber mehr zuordnen können, ist ein echtes Problem bei der Cybercrime-Bekämpfung“, sagt Goger. Das habe auch nichts mit einer drohenden Totalüberwachung durch den Staat zu tun. „Ich lege mich ja nicht online im gesamten Internet auf die Lauer und warte, bis Ihre IP-Adresse vorbeikommt.“
(vbr)
Künstliche Intelligenz
Tesla Cybertruck: Zu gefährlich für deutsche Straßen
Teslas Cybertruck darf auch von Angehörigen der US-Streitkräfte nicht nach Deutschland importiert oder hier zugelassen werden. Das Bundesverkehrsministerium hat eine entsprechende Anfrage der US-Streitkräfte nach rechtlicher Prüfung abgelehnt. Dies geht aus einem Informationsschreiben der Streitkräfte an Militärangehörige hervor, das im Netz kursiert. Der Elektro-Pickup erfülle die europäischen Sicherheitsstandards nicht und weicht sogar erheblich von diesen ab, wie aus der Mitteilung hervorgeht.
Die US-Streitkräfte hatten beim Bundesverkehrsministerium angefragt, ob Angehörige des US-Militärs den Cybertruck im USAREUR-AF-System importieren und registrieren dürften. Nach der rechtlichen Prüfung kam das Ministerium jedoch zu einem eindeutigen Ergebnis: Der Tesla Cybertruck verfügt über keine EU-Typgenehmigung und kann diese aufgrund gravierender Sicherheitsbedenken auch nicht erhalten.
Besonders problematisch ist die Karosserie des Fahrzeugs: Die scharfkantigen, steifen Edelstahlbleche des Cybertrucks verstoßen gegen EU-Sicherheitsvorschriften, die primär dem Schutz ungeschützter Verkehrsteilnehmer dienen. Während US-amerikanische Sicherheitsstandards sich hauptsächlich auf den Schutz der Fahrzeuginsassen konzentrieren, legen europäische Vorschriften besonderen Wert auf die Sicherheit von Fußgängern, Radfahrern und Motorradfahrern.
Die EU-Vorschriften verlangen passive Sicherheitsmerkmale wie Aufprallschutzzonen und verbieten scharfe Kanten an der Fahrzeugkarosserie. Zudem sind bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen Geschwindigkeitsbegrenzer vorgeschrieben – Anforderungen, die der Cybertruck allesamt nicht erfüllt. Eine sichere Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland, die laut Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut Voraussetzung für die Zulassung privater Fahrzeuge durch die US-Streitkräfte ist, sei damit nicht gewährleistet.
Keine nationale Einzelzulassung möglich
Das Bundesverkehrsministerium stellte zudem klar, dass der Cybertruck auch keine nationale Einzelfahrzeuggenehmigung erhalten könnte. Die Abweichungen von den EU-Rechtsvorschriften seien zu erheblich. Dies bedeutet, dass auch deutsche Privatpersonen keine Möglichkeit haben, das Fahrzeug legal auf deutschen Straßen zu betreiben.
Ein weiterer Aspekt der Ablehnung betrifft die militärische Sicherheit: Der Cybertruck würde im öffentlichen Straßenverkehr erhebliche Aufmerksamkeit erregen. Dies würde dem eigentlichen Zweck der USAREUR-AF-Kennzeichen zuwiderlaufen, die dem Schutz der Streitkräfte dienen sollen. Die auffällige Optik des Fahrzeugs macht eine unauffällige Nutzung unmöglich.
Die US Army Customs Agency wird aufgrund dieser Entscheidung keine Importzertifikate für Tesla Cybertrucks ausstellen. Angehörige der US-Streitkräfte, die dennoch einen Cybertruck importieren, riskieren, das Fahrzeug auf eigene Kosten zurück in die USA verschiffen zu müssen. In den USA selbst läuft der Verkauf des futuristischen Pickups schleppend: Im zweiten Quartal 2025 halbierten sich die Erstzulassungen auf nur noch 4.306 Fahrzeuge.
Das Importverbot gilt nicht nur für Deutschland, sondern für die gesamte Europäische Union. Solange Tesla keine grundlegenden Änderungen an der Konstruktion des Cybertrucks vornimmt, bleibt das Fahrzeug vom europäischen Markt ausgeschlossen. Welche technischen Anpassungen notwendig wären, um eine EU-Typgenehmigung zu erhalten, ist derzeit unklar – die erforderlichen Änderungen an der charakteristischen Edelstahl-Karosserie dürften jedoch erheblich sein.
(mki)
Künstliche Intelligenz
Fritzbox, Fritz-Repeater und Fritzfon: Vier neue Fritz-Produkte erscheinen
Die Fritzbox 5690, die beiden Fritz-Repeater 2700 und 1610 Outdoor sowie das Fritzfon M3 gelangen in den Handel. Im Falle der Fritzbox sollten Interessierte allerdings warten, bis der Preis unter die unverbindliche Preisempfehlung von 319 Euro fällt. Ansonsten ist die rundum bessere Fritzbox 5690 Pro günstiger erhältlich (ab 314,44 €), da sie ihre Preisempfehlung bereits unterschreitet.
Die Fritzbox 5690 (nicht Pro) ist für aktive und passive Glasfaseranschlüsse vom Typ AON (max. 1 Gbit/s) und GPON (max. 2,5 Gbit/s) gedacht. Zwei passende Module für den SFP-Schacht (Small Form-factor Pluggable) liegen bei, sodass Nutzer kein Provider-Modem verwenden müssen.
Auch die Fritzbox 5690 beherrscht Wi-Fi 7, allerdings ohne das 6-GHz-Band. Verglichen mit der günstigeren Fritzbox 5590 (ab 218 €) verdoppelt sich der Durchsatz dank der Kanalverbreiterung auf 160 MHz. Fritz nennt bis zu 5760 Mbit/s brutto im 5-GHz-Band mit vier MIMO-Streams. Im 2,4-GHz-Netz sind nur 688 Mbit/s mit zwei MIMO-Streams möglich.
Je zwei Ethernet-Anschlüsse übertragen 2,5 und ein Gigabit pro Sekunde. Ein 2,5-Gbit/s-Port fungiert auch als WAN-Anschluss, wenn man doch ein externes Modem betreiben möchte.
Ansonsten gibt es die üblichen Annehmlichkeiten wie USB (3.2 Gen 1, früher USB 3.0 genannt, 5 Gbit/s), DECT-Telefonie und Smart-Home-Support.
Neue Fritz-Repeater
Der Fritz-Repeater 2700 beherrscht Wi-Fi 7 in der gleichen Konfiguration wie die Fritzbox 5690: 5760 Mbit/s im 5-GHz-Band und 688 Mbit/s bei 2,4 GHz. Für Kabelverbindungen gibt es einen 2,5-Gbit/s-LAN-Anschluss. Fritz verlangt 149 Euro für den Repeater.
Fritz-Repeater 2700
(Bild: Fritz)
Beim Fritz-Repeater 1610 Outdoor ist die Eignung für den Garten namensgebend: Das Gehäuse mit IP54-Zertifizierung schützt gegen Regen und Staub, darf aber nicht komplett in Wasser versenkt werden.
Fritz verzichtet hier auf aktuelle Technik und begnügt sich mit Wi-Fi 6 und je zwei MIMO-Streams in den Bändern 5 sowie 2,4 GHz. Die maximalen Transferraten liegen bei 2400 beziehungsweise 600 Mbit/s. Die Stromversorgung erfolgt per Power over Ethernet (PoE+). Ein PoE-Netzteil liegt bei. Die Preisempfehlung beträgt 129 Euro.
Fritz-Repeater 1610 Outdoor
(Bild: Fritz)
Einstiegs-Fritzfon ohne Farbdisplay
Das Fritzfon M3 bekommt ein größeres Display mit 1,8 Zoll, bleibt aber bei einer monochromen Darstellung. Das Gehäuse und die Tastatur erinnern stärker an das C6 (mit Farbdisplay). Kostenpunkt: 55 Euro.
Die Produkte sollten in den nächsten Tagen bei Händlern auftauchen. Fritz selbst führt sie aktuell noch nicht im eigenen neu eröffneten Onlineshop.
Fritzfon M3
(Bild: Firtz)
(mma)
Künstliche Intelligenz
Deutsches Ja zu Chatkontrolle? CCC & Co. warnen vor Grundrechtsgefährdung
Der Chaos Computer Club (CCC), der netzpolitische Verein D64 und weitere zivilgesellschaftliche Akteure aus dem Bündnis „Chatkontrolle stoppen“ warnen eindringlich vor dem drohenden Beschluss des seit Jahren umkämpften Entwurfs der EU-Kommission für eine Verordnung zur massenhaften Online-Überwachung unter dem Aufhänger des Kampfs gegen sexuellen Kindesmissbrauch. Die Initiative steht am 14. Oktober auf der Agenda des EU-Ministerrats unter der aktuellen dänischen Präsidentschaft. Die Organisationen fordern die Bundesregierung auf, das Nein aus Ampel-Zeiten zu bekräftigen und damit eine „Katastrophe“ für die digitale Sicherheit und die Grundrechte von rund 500 Millionen EU-Bürgern abzuwenden.
Angesichts der unmittelbar bevorstehenden Abstimmung und der schwerwiegenden Konsequenzen kritisieren die NGOs das Schweigen der Bundesregierung. Weder das Innen-, noch das Justiz- oder das Digitalministerium äußerten sich bisher zur finalen deutschen Position. Die Organisationen mahnen, dass die Exekutive mit einer Zustimmung in Brüssel zentrale Versprechen aus dem Koalitionsvertrag brechen würde. Schwarz-Rot versprach darin, die Vertraulichkeit privater Kommunikation und Anonymität im Netz weiter zu garantieren.
Streitpunkt Client-Side-Scanning
Der aktuelle Vorschlag der dänischen Ratspräsidentschaft enthält alle umstrittenen Maßnahmen, die bisher auf EU-Ebene gescheitert waren. Im Kern geht es weiterhin um das Scannen von Kommunikationsinhalten wie Bildern, Filmen und verlinkten Webseiten nach bekannten und sogar unbekannten Darstellungen von Kindesmissbrauch.
Um die weit verbreitete Ende-zu-Ende-Verschlüsselung in Messengern wie Signal, Threema oder WhatsApp zu umgehen, bauen auch die Dänen auf Client-Side-Scanning. Der CCC betont, das sei lediglich ein beschönigender Begriff für die direkte Überwachung auf dem Endgerät und könne niemals minimalinvasiv sein, da die Maßnahme gegen den Willen der Nutzer gerichtet sei.
Die Konsequenz: Es müssten absichtliche Sicherheitslücken alias Hintertüren in Protokollen oder Geräten platziert werden. „Sollte ein solches Gesetz zur Chatkontrolle auf den Weg gebracht werden, bezahlen wir nicht nur mit dem Verlust unserer Privatsphäre. Wir öffnen auch Tür und Tor für Angriffe auf sichere Kommunikationsinfrastruktur“, schlägt CCC-Sprecherin Elina Eickstädt Alarm. Eine vertrauliche Kommunikation – ein entscheidender Baustein der IT-Sicherheit in der digitalisierten Welt – würde faktisch unmöglich gemacht.
Grundrechtseingriffe und Chilling Effects
D64 sieht in der Echtzeit-Durchsuchung privater Kommunikation einen beispiellosen Eingriff in die Grundrechte. Co-Vorsitzende Svea Windwehr stellt klar: „Es existiert keine Version der Chatkontrolle, die nicht die Verschlüsselung und die Vertraulichkeit privater Kommunikation zerstört.“
Die Kontrollmöglichkeiten würden systematische „Chilling Effects“ auslösen – eine Atmosphäre der Selbstzensur. Die freie Meinungsäußerung, die vertrauliche Kommunikation von Whistleblowern und der Quellenschutz für Journalisten wären massiv gefährdet. D64 befürchtet ferner, dass eine derartige Überwachungsinfrastruktur von autokratischen Staaten zur Unterdrückung von Opposition und Kritik missbraucht werden könnte.
Kontraproduktiv für den Kinderschutz
Beide Organisationen argumentieren, dass die Chatkontrolle auch aus Sicht des Kinderschutzes kontraproduktiv sei. Die benötigten KI-Systeme seien fehleranfällig und würden Millionen Falschmeldungen produzieren, was Ermittlungsbehörden extrem belaste und die tatsächlichen Fälle im Datenmüll untergehen lasse. Auch Strafverfolgungsbehörden und Kindesschutzorganisationen kritisieren diesen Ansatz. D64 fordert stattdessen, Prävention und Unterstützung von Betroffenen in den Fokus zu rücken und nicht auf vermeintlich technische Lösungen zu setzen.
Der Appell an die Regierung ist klar: Angesichts der breiten Allianz gegen die Chatkontrolle auch aus der Wissenschaft und der laufenden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte müsse Deutschland seine Position halten. Ein deutsches Veto könnte andere EU-Staaten ermutigen, ebenfalls gegen den Vorschlag zu stimmen, und ein Signal für die Unverhandelbarkeit von Grundrechten zu setzen. „Chatkontrolle stoppen“ hat im Web eine „Anleitung“ veröffentlicht, wie Bürger die relevanten Ministerien, die Fraktionen und Bundestagsabgeordneten erreichen.
Die Dachorganisation European Digital Rights (EDRi) erinnert daran, dass die Chatkontrolle nicht nur einen Cybersicherheits-Albtraum darstellen würde, von dem sogar Geheimdienste abrieten. Der verhandelte Entwurf mache es auch wahrscheinlich, „dass alle digitalen Kommunikationsdienste eine Altersüberprüfung der Nutzer erfordern würden“. Doch sämtliche verfügbaren Systeme zur Altersverifikation stellten nachweislich „eine Bedrohung für die freie Meinungsäußerung, Autonomie und Privatsphäre“ dar.
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