Künstliche Intelligenz
Montag: Bose-Lautsprecher verlieren Funktionen, China droht wegen neuer US-Zölle
Bose wird in Kürze wichtige Features seiner SoundTouch-Lautsprecher und Soundbars nicht mehr anbieten. Cloudbasierte Funktionen und die App werden eingestellt. Zwar werden die Audiogeräte grundsätzlich weiterhin funktionieren, doch einige Funktionen werden wegfallen. Insbesondere Langzeitkunden sind frustriert. Verärgert ist auch China und kontert Donald Trumps jüngste Zollankündigung mit scharfer Kritik. Die USA sollten ihr „falsches Vorgehen“ korrigieren, die Ergebnisse aus den vergangenen Handelsgesprächen wahren und die gegenseitigen Bedenken durch Dialog lösen. Warum eskalierte der Streit erneut und welche Folgen könnte das haben? Derweil hat die dänische EU-Ratspräsidentschaft eine Erklärung vorgelegt, wonach Minderjährige viele Apps nicht mehr nutzen können sollen. Es geht um ein Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige. Die allermeisten EU-Länder unterstützen den Vorschlag, nur zwei Länder sind dagegen – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
Der Audiogerätehersteller Bose hat eine Entscheidung getroffen, die bei zahlreichen Kunden für Verärgerung sorgt: Ab dem 18. Februar 2026 wird das Unternehmen den Cloud-Support für seine beliebten WLAN-Streaming-Lautsprecher SoundTouch und Soundbars einstellen. Die Folge ist, dass wichtige cloudbasierte Features und die zentrale App für die etwa in kleinen Heimkinos eingesetzten Systeme nicht mehr funktionieren werden. Die jetzt von der US-Firma angekündigte Maßnahme betrifft eine Produktreihe, die Bose seit 2013 auf den Markt gebracht und später um weitere Lautsprecher, Soundbars und Heimkinosysteme im Preissegment von 200 bis 1500 US-Dollar erweiterte. Einige Nutzer haben erheblich investiert. Das führt zu Kundenfrust bei Bose: SoundTouch-Geräte verlieren smarte Funktionen.
Im Handelsstreit zwischen den USA und China haben sich die Fronten zwischen den beiden größten Volkswirtschaften der Welt deutlich verhärtet. Nach der Ankündigung von Präsident Donald Trump, weitere Zölle in Höhe von 100 Prozent gegen chinesische Importe zu erheben, warf Peking den USA „Doppelmoral“ vor und drohte mit Gegenmaßnahmen. Washington verallgemeinere seit Langem das Prinzip der nationalen Sicherheit, missbrauche Exportkontrollen, wende diskriminierende Maßnahmen gegen China an und dehne einseitig seine Gerichtsbarkeit bei Produkten wie Halbleitern oder Computerchips aus, so der Vorwurf des chinesischen Handelsministeriums. China hielt den USA zudem vor, mit den Maßnahmen globale Lieferketten zu stören. Es ist eine neue Eskalation im Handelsstreit: China droht den USA.
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Die EU steht vor einem neuen, weitgehenden und kontroversen Schritt zum Schutz von Kindern im digitalen Raum. Eine große Mehrheit der Mitgliedstaaten hat Unterstützung für die Einführung eines „digitalen Mündigkeitsalters“ auf EU-Ebene signalisiert. Ziel ist es, den Zugang Minderjähriger zu Social-Media-Plattformen und bestimmten Apps zu beschränken. Die dänische Ministerpräsidentin Mette Frederiksen hat dazu eine Grenze von 15 Jahren ins Spiel gebracht. Bei einem informellen Ratstreffen wurde eine Erklärung zur „Gestaltung einer sicheren Online-Welt für Minderjährige“ unterzeichnet. Fast alle EU-Länder unterzeichneten das Papier, ebenso wie Norwegen und Island. Es gab kaum Abweichler: Mehrheit der EU-Staaten ist für Social-Media-Verbot für Kinder.
Wo einst nach Silber geschürft wurde, stehen heute in einem alten Bergwerkstollen unauffällige Behälter mit Millionen von abgelichteten Dokumenten: der zentrale Bergungsort (ZBO) der Bundesrepublik Deutschland. Das einmalige Archiv wird 50 Jahre alt. Rund 400 Meter tief ragt der Barbarastollen in den Schauinsland-Berg nahe des Örtchens Oberried bei Freiburg. Im Stollen befindet sich der ZBO. Hier stehen mehr als 1600 luftdichte, knapp 80 Zentimeter hohe Edelstahlbehälter in rund 50 Meter langen, zweigeschossigen Regalen. Darin befinden sich Mikrofilme, insgesamt 1,3 Milliarden Ablichtungen, darunter viele einzigartige historische Dokumente. Wir blicken auf den Bau des ZBO, die Schutzmaßnahmen und das Grundproblem der Archivare nach 50 Jahren Barbarastollen: Das geheime Archiv der Bundesrepublik.
Bald gibt es keine Sicherheitsupdates mehr für Windows 10, doch nicht alle Computer hält Microsoft fit für Windows 11. Älteren Geräten verweigert der Hersteller häufig das Upgrade, auch wenn es aus technischer Sicht keinen Grund dafür gibt. Wer nun auf Linux umsteigen will, anstatt unnötigen Elektroschrott zu produzieren oder Geld auszugeben, kann mit dem Gerät weiterhin arbeiten, muss sich aber umgewöhnen. Für Notfälle bietet es sich da an, das vertraute Windows 10 in eine virtuelle Maschine unter Linux umzuziehen. Dann lässt es sich bei Bedarf direkt unter Linux starten und Windows erscheint wie eine Anwendung in einem Fenster (oder im Vollbild) auf dem Linux-Desktop. Wie das funktioniert und für wen sich diese Lösung eignet, besprechen wir im c’t uplink: Windows 10 in eine Linux-VM umziehen.
Auch noch wichtig:
(fds)
Künstliche Intelligenz
EU begrüßt nahtloseren Datenumzug zwischen iPhone und Android
Apple und Google wollen den Datenumzug zwischen ihren Plattformen iOS und Android vereinfachen, mehr Datenformate unterstützen und den Transfer kabellos ermöglichen. Die EU heißt diesen Schritt willkommen und sagt: Der Digital Markets Act zeigt Wirkung.
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Vorteile für Nutzer und Entwickler
Die EU-Kommission hat 9to5Mac eine Stellungnahme zukommen lassen. In dieser sagt ein Sprecher der Kommission zu Apples und Googles Kooperation in diesem Bereich, es sei ein „Beispiel dafür, wie das Gesetz über digitale Märkte (DMA) Nutzern und Entwicklern Vorteile bringt“.
Weiter sagt die EU, dass diese Lösung es Nutzerinnen und Nutzern ermöglicht, Daten beim Einrichten eines neuen Geräts einfach vom iPhone auf Android und umgekehrt zu übertragen. Dem Beitrag zufolge soll der Transfer „viele Arten von Daten“ unterstützen – darunter Kontakte, Kalenderereignisse, Nachrichten, Fotos, Dokumente, WLAN-Netzwerke, Passwörter und auch Daten aus Apps von Drittanbietern. Im Unterschied zu den bisherigen Lösungen soll der optimierte Weg auch drahtlos ablaufen.
Auch eSIM-Transfer ein DMA-Produkt
Laut der EU folge der nahtlosere plattformübergreifende Datentransfer auf die Einführung der eSIM-Übertragung durch Apple und Google im vergangenen Oktober. Derzeit wird diese Lösung jedoch erst von wenigen Netzbetreibern unterstützt, allerdings auch von einigen außerhalb der EU.
Beide Lösungen seien das direkte Ergebnis der DMA, die von bestimmten Diensten – einschließlich iOS und Android – „eine effektive Datenportabilität verlangt“, heißt es in der Stellungnahme der EU weiter. Apple habe seine Arbeit an diesem Projekt in seinen DMA-Konformitätsberichten vom März 2024 und März 2025 zusammengefasst. Ferner seien die Lösungen durch umfangreiche technische Arbeit und Zusammenarbeit zwischen Apple und Google als auch durch intensive Gespräche mit der Kommission in den vergangenen zwei Jahren möglich, so der EU-Sprecher.
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Im Unterschied zu zahlreichen Funktionen, die Apple ausschließlich seinen Kundinnen und Kunden in der EU anbietet, wie etwa alternative Marktplätze, soll der nahtlose Datenumzug zwischen den Plattformen weltweit bereitgestellt werden. Für Apple dürfte die Lösung auch ein Gewinn sein, um neue Kunden von Googles Android herüberzulocken. Dies könnte selbstredend auch andersherum passieren, sodass Google bei Apple wildert. Für Konsumenten bedeutet die neue Lösung, nicht mehr zwingend in einer der beiden Plattformwelten gefangen zu sein.
Apple muss sein iOS und iPadOS künftig übrigens noch weiter öffnen, sodass etwa Kopfhörer und Smartwatches nahtloser mit den Betriebssystemen funktionieren. Diese Vorgaben sagen dem Konzern überhaupt nicht zu und er wollte das verhindern. Der iPhone-Bauer als auch Google sind überdies keine großen Fans des Digital Markets Acts: Apple möchte das Gesetz am liebsten abschaffen, Google wünscht sich einen Reset, da es in der aktuellen Form erheblichen Kollateralschaden anrichte.
(afl)
Künstliche Intelligenz
ESP32-C6-Devkit mit LiPo-Versorgung | heise online
Der bulgarische Hersteller Olimex hat mit dem ESP32-C6-Devkit-Lipo ein neues ESP32-Eva-Board entwickelt, das auf dem ESP32-C6-MINI-1-N4 Modul von Espressif basiert. Das Board kombiniert einen 32-Bit-RISC-V-Prozessor mit 160 MHz, Smart-Home-Funkstandards und eine integrierte LiPo-Stromversorgung (Lithium-Polymer) auf kompakten 45 × 25 Millimetern. Ausgestattet ist das Board mit 4 MByte Flash und 512 KByte RAM.
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Der ESP32-C6 unterstützt 2,4-GHz-Wi-Fi 6 sowie Bluetooth 5, Zigbee, Thread und Matter. Damit richtet sich das Board klar an Maker, die sich mit modernen Smart-Home-, IoT- oder Mesh-Netzwerken beschäftigen. Gerade die Kombination aus Wi-Fi 6 und den typischen IoT-Funkprotokollen ist für Experimente mit Sensor-Knoten oder Matter-fähigen Geräten interessant.0
Programmierseitig bodenständig
Am Board sind zwei USB-C-Buchsen verbaut. Eine übernimmt Stromversorgung und Debug-UART mit automatischer Umschaltung in den Boot-Modus, die zweite ist für JTAG-Debugging vorgesehen. Damit lassen sich auch Debug-Sessions starten, ohne auf externe Adapter angewiesen zu sein.
Zur weiteren Ausstattung gehören ein UEXT-Steckverbinder für Erweiterungsmodule, ein zusätzlicher Extension-Connector, ein Boot-Taster sowie mehrere Status-LEDs. Für mobile Projekte interessant ist die integrierte LiPo-UPS-Schaltung samt Ladefunktion und Step-Up-Wandler. Das Board kann damit wahlweise über USB oder direkt aus einem LiPo-Akku betrieben werden und schaltet automatisch um. Für batteriebetriebene Funkknoten, tragbare Messgeräte oder Testaufbauten auf der Fensterbank bedeutet das: keine Kabel!
Programmierseitig bleibt Olimex bodenständig. Der ESP32-C6 lässt sich sowohl mit dem Espressif-IDF als auch über die Arduino-Umgebung entwickeln. Für Maker bedeutet das niedrige Einstiegshürden, aber auch die Möglichkeit, bei Bedarf tiefer in das native SDK einzusteigen.
Das ESP32-C6-Devkit-Lipo ist für 8,95 Euro (+ Mehrwertsteuer) im Olimex-Shop erhältlich. Dort sind auch die Schaltbilder und Gerber-Dateien verlinkt.
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Wer eine Übersicht über alle ESP-Boards nach dem perfekten Chip für das nächste Projekt durchstöbern will, der findet in unserem ESP32-Hardware-Kompass alle wichtigen Infos.
(das)
Künstliche Intelligenz
Cyberangriff auf die CDU: Ermittlungen liegen jetzt beim Generalbundesanwalt
Der Fall hatte nicht nur die Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU) aufgeschreckt: Angreifer hatten im Mai 2024 – kurz vor den Europawahlen – einen Zero-Day-Exploit in Check Points Zugangssicherungssystemen für das interne Netzwerk der Partei ausgenutzt und sich auf diesem Wege Zugriff auf interne Unterlagen und Daten verschafft. Nun hat das Verfahren die Zuständigkeit gewechselt, wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe zuerst der dpa bestätigte. Bislang hatten die Behörden in Nordrhein-Westfalen die Ermittlungen geführt. Der Generalbundesanwalt und seine Mitarbeiter können allerdings Verfahren dann an sich ziehen, wenn der Verdacht besteht, dass es etwa um die Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates geht, etwa aufgrund von Spionage- oder Sabotageverdacht.
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Ob die jetzt übernommenen Ermittlungen nur den Fall der CDU oder auch weitere von der Ausnutzung der Sicherheitslücke betroffene Unternehmen und Organisationen meint, konnte die Bundesanwaltschaft auf Nachfrage von heise online mit Verweis auf das laufende Ermittlungsverfahren nicht genauer erörtern. Die genutzte Lücke hatte nicht nur die CDU, sondern auch Unternehmen aus verschiedensten kritischen Infrastrukturen betroffen. Inwieweit diese ebenfalls gezielt angegriffen wurden, ist öffentlich nicht bekannt.
Perimetersysteme weiterhin Einfallstor
Nach dem Vorfall im vergangenen Frühsommer hatte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik öffentlich Nutzer gewarnt, dringendst Patches einzuspielen. Im Jahresbericht der Behörde wurde zuletzt wieder deutlich vor Angriffen auf Perimeter-Systeme wie eben Firewalls. „Im Falle von Zero‑Day‑Ausnutzungen sind mögliche Schutzmaßnahmen zwar üblicherweise begrenzt, jedoch zeigt sich, dass Firewall‑Betreiber seltener von Angriffen betroffen waren, wenn Managementzugänge auf vertrauenswürdige Quellen beschränkt wurden“, heißt es im Bericht. Bei der CDU soll das Vertrauen in die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen bis zum erfolgten Hack stark ausgeprägt gewesen sein.
Sollten die weiteren Ermittlungen einen staatlichen oder staatsnahen Akteur ergeben, was nach der Übernahme durch die Bundesanwaltschaft zumindest als wahrscheinlich gelten kann, ist eine Strafverfolgung nahezu ausgeschlossen. Allerdings wurde in vergleichbaren Fällen der politische Druck deutlich erhöht, etwa durch die öffentliche Attribuierung des SPD-Hacks 2022 durch die Vorgänger-Bundesregierung Anfang Mai 2024 zum russischen Militärgeheimdienst GRU.
(mho)
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