Künstliche Intelligenz
Montag: Musk-Klage gegen Apple & OpenAI, Raumgleiter-Test ohne Zukunftsaussicht
Ein US-Gericht hat die Kartellklage von Elon Musks Unternehmen xAI gegen Apple und OpenAI als zulässig erachtet. Der iPhone-Konzern und das KI-Startup hätten sich illegal verschworen, um den Wettbewerb bei KI zu behindern. Durch die gerichtliche Zulassung dieser Verschwörungstheorie müssen sich die Beteiligten jetzt schriftlich äußern. Derweil hat Dream Chaser weitere Tests abgeschlossen, obwohl der Raumgleiter in diesem Jahr bereits Transportmissionen zur ISS hätte fliegen sollen. Daraus wird nichts. Aber nachdem Dream Chaser jetzt weitere Meilensteine erreicht hat, soll die erste Mission Ende 2026 stattfinden. Investitionen ohne bislang nennenswerten Ertrag hat auch Meta zu verzeichnen. Virtual und Augmented Reality hat sich der Facebook-Konzern bislang über 100 Milliarden Dollar kosten lassen. Doch was hat Meta erreicht, und was bleibt Vision? Dazu haben wir eine Bestandsaufnahme – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
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Im August hatte Elon Musk Apple und OpenAI verklagt, weil sie angeblich gemeinsame Sache machen, um seinen Chatbot Grok zu behindern. Apple mache es unmöglich, dass andere als ChatGPT die Nummer 1 in den App-Store-Charts werden können. Das sei ein eindeutiger Verstoß gegen das Kartellrecht. Ähnliches gelte auch für den Client zu seiner Plattform X, der weniger erfolgreich sei als früher Twitter. Experten halten diesen Vorwurf zwar für ziemlich absurd, und sowohl Apple wie OpenAI bestreiten ihn. Trotzdem hat der Bundesrichter in Texas jetzt entschieden, dass die Klage zulässig sei. xAI fordert nicht nur bessere Platzierungen über den App-Store-Algorithmus, sondern auch Zugang von Grok zu Siri, Apples Sprachassistentin: Apple und OpenAI müssen sich der Klage Elon Musks stellen.
Der als inoffizieller Nachfolger des Space Shuttle bezeichnete Dream Chaser hat in den letzten Tagen eine Reihe kritischer Tests als Vorbereitung auf die erste Mission dieses Raumgleiters absolviert. Nach dem Anfang dieses Jahres bestandenen Test für eine Frachtmission sollte Dream Chaser Mitte 2025 zur Internationalen Raumstation ISS fliegen, doch dazu ist es nicht gekommen. Jetzt peilt Sierra Space das vierte Quartal 2026 für die erste Mission dieses Raumfahrzeugs an. Dabei ist der Verwendungszweck des Dream Chaser weiterhin offen. Denn der NASA-Auftrag für ISS-Missionen ist hinfällig und die ISS wird den Betrieb in wenigen Jahren ohnehin einstellen: Entwicklung des Raumgleiters Dream Chaser geht trotz ungewisser Zukunft weiter.
Der Zukunft gewiss war sich Mark Zuckerberg vor einigen Jahren. „Unsere Vision ist, dass VR und AR in zehn Jahren die nächste große Computerplattform nach dem Smartphone sein werden“, schreibt er in einem internen Memo, in dem er seine Strategie für den Weg dorthin darlegt und erläutert, warum dieser Wandel wichtig für das Unternehmen ist. In der nächsten Computer-Ära wolle das Unternehmen daher eine stärkere strategische Position einnehmen. „Das können wir nur erreichen, indem wir eine bedeutende Plattform und zentrale Apps entwickeln.“ Doch das Memo von 2015 beschreibt den heutigen Status quo. Seitdem hat Meta Milliarden für Virtual und Augmented Reality ausgegeben, ohne bislang nennenswerten Ertrag: Meta investierte 100 Milliarden Dollar ins Metaverse – Wo bleibt es?
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Nicht erst seit der Pandemie sind Webinare und Online-Kurse ein elementarer Teil der beruflichen Weiterbildung. Rechtlich fallen derartige Angebote unter das Fernunterrichtsgesetz (FernUSG). Nachdem dessen Regelungen über Jahre kaum praktische Relevanz hatten, führen nun mehrere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) zu einem regelrechten Flächenbrand für die deutsche Digital- und Weiterbildungslandschaft. Denn durch die FernUSG-Einstufung nahezu aller derartigen Angebote sind entsprechende Verträge nichtig, wenn die Anbieter keine staatliche Zulassung besitzen. Teilnehmer können damit selbst nach Abschluss der Kurse alle Gebühren zurückfordern. Zudem ist der Zulassungsprozess zu lang für moderne Technik: Wie der BGH mit einem 70er-Jahre-Gesetz die digitale Weiterbildung lahmlegt.
Überall da, wo es möglich ist, nur noch Bauteile aus eigener Produktion – das ist der Plan der Bundesregierung für die deutschen Telekommunikationsnetze, den Kanzler Friedrich Merz kürzlich überraschend ankündigte. „Und wir werden keine Komponenten aus China im 6G-Netz zulassen“, fügte Merz hinzu. Eine genauere Einordnung, etwa, was nach diesem Maßstab als „selbst produziert“ gilt, lieferte Merz nicht. Zudem habe Merz gesagt, er wolle das Thema kommende Woche beim europäischen Gipfel für Digitale Souveränität einbringen. Dort soll mit der Industrie darüber gesprochen werden, was getan werden kann, um nicht nur von China unabhängiger zu werden, sondern auch von den USA und den großen Technologieunternehmen, so Bundeskanzler Merz: „Werden keine Komponenten aus China im 6G-Netz zulassen“.
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(fds)