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Künstliche Intelligenz

Mutter von Mediamarkt und Saturn profitiert vor Übernahme von Steuererstattung


Ceconomy, die Muttergesellschaft von Mediamarkt und Saturn, meldet vor der Übernahme der mehrheitlichen Anteile durch das chinesische E-Commerce-Unternehmen JD.com gemischt Finanzdaten. In dem am 30. Juni zu Ende gegangenen dritten Quartal des Geschäftsjahres 2024/2025 ist der Umsatz um 2,3 Prozent auf 4,8 Milliarden Euro gefallen. Dieser Umsatzrückgang liegt an der Hyperinflation der türkischen Lira. Das dort verdiente Geld ist einfach viel weniger wert. Bei stabiler Lira hätte Ceconomy zwei Prozent Umsatzzuwachs geschafft.

Das geht aus Ceconomys Angaben vom Mittwoch hervor. Das Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) hat sich im Jahresabstand kaum verändert: -79 Millionen Euro im Vergleichszeitraum des Vorjahres, -78 Millionen Euro jetzt. Auch beim Finanzergebnis gibt es keine großen Bewegungen: -53 Millionen Euro im Vergleichsquartal, -56 Millionen Euro jetzt.

Der operative Cashflow hat sich hingegen prächtig entwickelt: Nach einem Minus von 44 Millionen Euro im dritten Finanzquartal 2023/24, steht nun ein Plus von 249 Millionen Euro zu Buche. Das liegt in erster Linie an einem deutlich verbesserten Nettobetriebsvermögen, zu einem kleineren Teil an Steuerrückerstattungen.

Der Online-Handel gewinnt auch bei Ceconomy an Bedeutung: Vom Gesamtumsatz von 4,8 Milliarden Euro sind 1,1 Milliarden aus dem Online-Geschäft gekommen, ein Zuwachs von 6,8 Prozent. Gute Entwicklung des Online-Geschäfts meldet Ceconomy insbesondere in Ungarn, Deutschland und Österreich. Zugleich spricht es in diesen Ländern von einer rückläufigen Entwicklung des stationären Geschäfts.

Das Filialnetz ist im dritten Quartal leicht gewachsen. Derzeit betreibt die Gesellschaft in Europa 1063 Filialen, davon 401 in Deutschland. Während das Unternehmen mit fünf Eröffnungen in Italien und einer in Deutschland seine Präsenz ausbaute, schloss es zwei Standorte in Polen und einen in Spanien. Zum Ende des letzten Geschäftsjahres umfasste das Filialnetz 1030 Läden.

Die Aktie des Unternehmens notierte am 13.8. bei 4,44 Euro. JD.com will gemäß seines Übernahmeangebots 4,60 pro Anteil zahlen. Nach Informationen des Handelsblatts soll die Übernahme im ersten Halbjahr 2026 abgeschlossen sein. Die deutsche Familie Kellerhals behält allerdings eine Sperrminorität von rund 25,4 Prozent an Ceconomy.


(ds)



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Gerade beim Sport? Dann packt Google den Geschäftsvertrag in einen Podcast


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Google erweitert seinen Cloud-Speicherdienst Drive um eine KI-gestützte Funktion, die PDF-Dokumente automatisch in Audio-Zusammenfassungen umwandelt. Nutzer können mit einem Klick aus umfangreichen Dokumenten wie Branchenberichten, Verträgen oder Meeting-Protokollen eine Audio-Datei im Podcast-Stil generieren lassen.

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Die neue Gemini-Funktion basiert auf derselben Technik, die auch in Googles Notiz-Tool NotebookLM zum Einsatz kommt. Es umfasst unter anderem automatisch generierte Audio-Diskussionen zwischen zwei KI-Stimmen. Die erzeugten Audio-Dateien dauern je nach Umfang des Quelldokuments zwischen zwei und zehn Minuten und werden automatisch in einem eigenen Ordner „Audio Overviews“ im Google Drive des Nutzers abgelegt.

Nach der Erstellung auf einem Desktop erhalten Nutzer eine E-Mail-Benachrichtigung, sobald die Audio-Datei fertiggestellt ist. Die Zusammenfassungen lassen sich anschließend von allen Geräten aus abspielen, die Zugriff auf Google Drive haben – einschließlich Mobilgeräten. Google positioniert das Feature primär für Nutzer, die lange Dokumente während anderer Tätigkeiten – zum Beispiel Pendeln oder Sport – „lesen“ möchten.

Anders als bei einer einfachen Text-to-Speech-Ausgabe fasst die KI die wesentlichen Inhalte des PDFs zusammen und präsentiert sie in einem Dialog-Format. Die KI-Technik analysiert dazu den Dokumentinhalt und extrahiert die Kernaussagen, bevor sie diese in eine möglichst natürlich klingende Audio-Diskussion umwandelt.

Zum Marktstart unterstützt die Funktion ausschließlich englischsprachige PDF-Dokumente. Google macht keine Angaben dazu, wann weitere Sprachen folgen sollen. Auch andere Dateiformate wie Word-Dokumente oder PowerPoint-Präsentationen werden zunächst nicht unterstützt.

Die Audio-Overviews sind Teil des Gemini-Angebots für Google Workspace und damit nicht für alle Drive-Nutzer verfügbar. Das Feature wird sowohl über den Rapid-Release- als auch über den Scheduled-Release-Kanal an die Anwender verteilt. Workspace-Administratoren können die Funktion für ihre Organisation konfigurieren. Informationen hierzu finden sich im Workspace-Blog.

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(fo)



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Irische Medienaufsicht untersucht X auf DSA-Verstöße bei der Content-Moderation


Elon Musks Kurznachrichtendienst X wird der Prüfung auf Einhaltung des DSA (Digital Services Act) der EU hinsichtlich Content-Moderation unterzogen. Das kündigte die irische Medienkommission Coimisiún na Meán an. Die Aufsichtsbehörde wird untersuchen, ob Nutzer der Plattform ein Widerspruchsrecht haben, wenn ihre Anträge auf Löschung von Beiträgen abgelehnt werden, obwohl diese nach Meinung der Anwender gegen die Nutzungsbedingungen von X verstoßen, etwa bei Hass-Postings.

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Die irische Medienaufsicht (CNAM) ist innerhalb der Europäischen Union für diese Angelegenheiten zuständig, denn X (vormals Twitter) hat wie auch Meta Platforms und TikTok seinen europäischen Sitz in Irland. Erst im Juli wurde in Berlin eine Klage gegen den Kurznachrichtendienst X wegen Hass-Postings abgewiesen, weil Berliner Gerichte dafür nicht zuständig sind. Der Erfüllungsort wurde in Irland gesehen, sodass sich die Gerichte mit dem Fall antisemitischer Hass-Postings inhaltlich nicht befassen konnten.

Das ist Angelegenheit der CNAM, die ihre Untersuchung von X nach Beschwerden eines Nutzers und HateAid, einer gemeinnützigen Organisation zur Unterstützung von Online-Hassreden und Hasskommentaren betroffener Personen, aufgenommen hat. Artikel 20 des Gesetzes für digitale Dienste (DSA) schreibt großen Online-Plattformen wie X ein effektives internes Beschwerdesystem vor, durch das Anwender gegen Entscheidungen der Plattformen vorgehen können. Das betrifft sowohl Beiträge als auch gesperrte oder gelöschte Nutzerkonten.

Die Untersuchung der CNAM wird nun prüfen, ob Anwender gegen von X abgelehnte Löschanträge einzelner Beiträge vorgehen können, selbst wenn diese nach Ansicht der Nutzer den Nutzungsbedingungen widersprechen. Auch wird untersucht, ob die Anwender über das Ergebnis eines Löschantrags und über ihr Widerspruchsrecht informiert werden. Zudem wird die CNAM den internen Beschwerdeprozess bei X analysieren, denn dieser muss einfach erreichbar und nutzerfreundlich sein.

„Das Recht der Nutzer, illegale oder gegen die Nutzungsbedingungen einer Plattform verstoßende Inhalte zu melden, sowie das Recht, gegen die Entscheidung einer Plattform Berufung einzulegen, ist ein Grundpfeiler des DSA“, erklärt John Evans, Beauftragter für digitale Dienste bei der CNAM. „Diese Untersuchung soll klären, ob X die Nutzer ordnungsgemäß über ihr Recht informiert hat, Entscheidungen anzufechten, die nach Meldungen von Inhalten getroffen werden, die ihrer Ansicht nach gegen die Nutzungsbedingungen von X verstoßen. Nutzer müssen über die Entscheidung der Plattform und ihr Widerspruchsrecht informiert werden. Das Widerspruchsrecht ist ein grundlegendes Recht und ein Eckpfeiler des DSA.“

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Die Untersuchung von X ist die erste ihrer Art, nachdem die irische Medienaufsicht vor rund einem Jahr einen Online-Sicherheitskodex mit strengen Vorschriften für Plattformen wie Instagram, TikTok und YouTube veröffentlicht hat. Damit will der irische Regulierer EU-weit Hass und Hetze in sozialen Netzwerken untersagen und sicherstellen, dass Plattformen zum Teilen von Videos ihre Nutzer vor Hass und Hetze sowie sonstigen Schaden im Internet schützen.

Lesen Sie auch

Sollte die CNAM feststellen, dass X gegen den DSA verstößt, drohen der Plattform von Elon Musk finanzielle Sanktionen. Dazu gehört ein Bußgeld in einer Höhe von bis zu 6 Prozent des Jahresumsatzes.


(fds)



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Neuer IBM-Quantenchip soll 2026 Quantenüberlegenheit beweisen


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Auf seiner jährlichen Quantum Developer Conference in Atlanta präsentiert IBM heute seine Quantencomputing-Roadmap. Bis Ende 2026 plant der Konzern, die Überlegenheit seiner Quantencomputer gegenüber klassischer Rechentechnik zu beweisen. 2029 sollen bereits fehlertolerante IBM-Quantenchips möglich sein, eine wichtige Voraussetzung für die Nutzung wirtschaftlicher Anwendungen auf Quantencomputern.

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„Wir glauben, das einzige Unternehmen zu sein, das sowohl die Konzeption und Fertigung der Hardware von Quantencomputern als auch die dazugehörige Software und die Fehlerkorrektur entwickeln und ausrollen kann“, sagt IBM-Forschungschef Jay Gambetta. Als bisher am weitesten entwickelten Quantenprozessor stellte er den Quantum Nighthawk vor, mit 120 Qubits und einer neuen Architektur. Auf dieser Basis und mit leistungsstarker Quantensoftware will IBM im kommenden Jahr die Quantenüberlegenheit beweisen. Dazu will man bis dahin eine Anwendung vorstellen, die man auf dem Quantum Nighthawk schneller berechnen kann als mit sonst irgendeiner klassischen Methode, Supercomputer eingeschlossen.

Auf dem Nighthawk-Prozessor ist jedes Qubit in einem quadratischen Gitter mit jedem seiner vier Nachbarn verbunden. Die so im Vergleich zu den Vorgängerchips gesteigerte Konnektivität soll auf dem Chip rechenintensivere Algorithmen ermöglichen, mit bis zu 5.000 Zwei-Qubit-Gattern, den für Quantencomputing entscheidenden Verschränkungsoperationen. Laut aktueller IBM-Roadmap sollen künftige Weiterentwicklungen des Nighthawk bis Ende 2026 schon bis zu 7500 Zwei-Qubit-Gatter unterstützen. Bis 2028 soll diese Chiparchitektur auf mindestens 1000 Qubits bis zu 15.000 Zwei-Qubit-Gatter abbilden. Sogenannte Langstreckenkoppler, die bereits auf experimentellen Prozessoren demonstriert werden konnten, sollen dann noch mehr Verbindungen zwischen den Qubits ermöglichen.



Die kommenden Quantenchip-Generationen produziert IBM auf 300-Millimeter-Wafern am Albany NanoTech Complex in New York.

(Bild: IBM)

Parallel entwickelt IBM einen experimentellen Prozessor, der alle Komponenten für fehlertolerantes Quantencomputing umfasst. Unter der Bezeichnung Loon entsteht eine neue Architektur, auf der der Konzern alle schon heute entwickelten Komponenten für effiziente Quantenfehlerkorrektur skalierbar implementieren will. Zudem sollen neue Routing-Schichten zusätzliche Langstreckenkoppler zwischen Qubits verwirklichen. Mit dem Loon-Prozessor kündigt IBM für 2029 erstmals einen fehlertoleranten Quantencomputer an.


(agr)



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