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Neue DB-Chefin: Evelyn Palla soll den Konzern aus der Krise führen
Als Mitte August über die Nachfolge von Richard Lutz an der Spitze der Deutschen Bahn spekuliert wurde, fiel ihr Name schon sehr früh: Evelyn Palla arbeitet seit 2019 beim bundeseigenen Konzern, erst als Finanzvorständin bei DB Fernverkehr, seit Juli 2022 als Chefin des Regionalverkehrs. Gestern wurde bekannt, dass die gebürtige Südtirolerin nun wohl an die Spitze des Konzerns aufsteigen wird – als erste Frau auf diesem Posten.
Am Montag soll Palla nach dpa-Informationen offiziell als neue Bahn-Chefin vorgestellt werden. Nach dem Vorschlag von Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) muss Palla noch vom Aufsichtsrat der Deutschen Bahn berufen werden. Die nächste Sitzung des Aufsichtsrats beginnt am Dienstag.
Neue Chefin schon seit 2011 in der Bahn-Branche tätig
Palla, Jahrgang 1973, kennt sich nicht nur durch ihre Zeit bei der Deutsche Bahn gut in der Branche aus. Von 2011 bis Anfang 2019 war sie bei den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) aktiv. Ebenso wie die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) gelten die Österreicher im Vergleich zu Deutschland als Vorzeigenation, wenn es um den Verkehr auf der Schiene geht.
Mit der Verantwortung für den gesamten Regionalverkehr in Deutschland hat Palla seit drei Jahren eine sehr gewichtige Aufgabe. Rund 780.000 Zugfahrten werden im Nahverkehr – inklusive aller S-Bahnen – jeden Monat absolviert. Zuletzt war die Pünktlichkeit auch im Nahverkehr im Vergleich zu vorherigen Zeiten schlechter, brach aber nicht komplett ein.
Zudem erwirtschaftete DB Regio unter Palla im ersten Halbjahr 2025 einen operativen Gewinn von 103 Millionen Euro (Ebit bereinigt). Im ersten Halbjahr 2024 hatte an dieser Stelle noch ein dickes Minus gestanden. Bei der Bahn freute man sich über die Trendwende – ein kleiner Erfolg inmitten vieler schlechter Nachrichten, mit denen die Kunden der Bahn ebenso wie das Management des Konzerns fast täglich konfrontiert sind.
Die größten Probleme der DB
Die kriselnde Bahn hat vor allem mit der maroden Infrastruktur zu kämpfen, die jeden Tag die Züge ausbremst. Verspätungen, Zugausfälle und Frust bei den Fahrgästen sind die Folge. Und weil nahezu jedes Eck des mehr als 33.000 Kilometer langen Schienennetzes der DB betroffen ist, wird es absehbar noch sehr lange dauern, bis sich die Situation grundlegend verbessern wird. Große Hoffnungen setzt die Bahn in die grundlegende Sanierung von mehr als 40 besonders wichtigen Strecken bis 2036.
Das nächste Problem ist eng mit der Infrastruktur verbunden: Die Pünktlichkeit im Fernverkehr lag im August bei nur knapp 60 Prozent. Vor allem an wichtigen Knoten sammeln die Züge regelmäßig Verspätung ein, Störungen und Baustellen machen einen reibungslosen Betrieb kaum möglich. Nahezu jeder Fernverkehrszug muss auf seiner Reise durch das Land derzeit durch mindestens eine Baustelle fahren.
Auch die wirtschaftlichen Zahlen sehen seit Jahren nicht gut aus. Zuletzt verbesserten sie sich zwar, am Ende des ersten Halbjahres 2025 stand aber weiterhin ein dickes Minus von 760 Millionen Euro. Um den Konzern wirtschaftlicher aufzustellen, sollen Tausende Stellen gestrichen werden. Damit steht auch die Verwaltung des riesigen Konzerns vor vielen Veränderungsprozessen – schlecht gemanagt ist so etwas ein typischer Grund für Unruhe in einem Unternehmen.
Reichen eine neue Chefin und eine neue Strategie für eine Kehrtwende?
Viel zu tun also für die neue Bahnchefin, die trotz ihrer schon jetzt bedeutenden Aufgabe als Regio-Chefin zuletzt wenig öffentlich in Erscheinung trat. Bereitete sich Palla womöglich schon länger auf den Sprung an die Konzern-Spitze vor?
Die Rückendeckung des zuständigen Ministers dürfte Palla jedenfalls in den nächsten Monaten haben. Doch reicht das, um die Bahn wieder nach vorne zu bringen? Für die Grünen, die Palla mit ihrer Führungserfahrung für eine gute Wahl halten, eher nicht: „Ohne deutlich bessere Rahmenbedingungen wird aber auch Frau Palla nicht erfolgreich sein können“, sagte deren Verkehrsexperte Matthias Gastel der „Rheinischen Post“. „Dazu gehört die auskömmliche und mittelfristig verlässliche Finanzierung der Infrastruktur. Dazu gehört auch die bessere Kontrolle und Steuerung des Unternehmens.“
Minister: Bahn muss pünktlich, sicher und sauber sein
Wenn Palla am Montag in Berlin offiziell als neue Bahn-Chefin vorgestellt wird, will Verkehrsminister Schnieder auch eine neue Eigentümer-Strategie für die Bahn präsentieren. Sie dürfte der Leitfaden sein, an dem sich die Südtirolerin orientieren muss. Über die Inhalte wurde bisher nicht viel bekannt. Es gilt aber als sicher, dass der Bund die Bahn enger an die Leine nehmen wird als in den vergangenen Jahren.
„Die Bahn muss pünktlich, sicher und sauber sein“, sagte Schnieder zuletzt. Zudem müsse der Konzern „schneller, schlanker, schlagkräftiger und auch wirtschaftlicher“ werden. Derzeit sei die Lage „dramatisch“.
(nen)
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Bundestag: Polizei darf mit Staatstrojanern Geldautomatensprenger jagen
Der Polizei wird es künftig möglich sein, Geldautomatensprenger mithilfe von Staatstrojanern zu jagen. Der Bundestag hat dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur effektiveren Ahndung und Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen“ unverändert mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD verabschiedet. Die Grünen waren dagegen, die Linke enthielt sich.
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Strafverfolger dürfen der Initiative zufolge im Kampf gegen das Sprengen von Geldautomaten zeitnah auch verschlüsselte Nachrichten mitlesen, die etwa über Messenger wie WhatsApp, Signal oder Threema ausgetauscht werden. Zudem haben die Abgeordneten schon versuchtes unerlaubtes Erwerben oder Anbieten explosionsgefährlicher Stoffe kriminalisiert.
Zur effektiven Bekämpfung der organisierten Sprengstoffkriminalität wird zudem ein Qualifikationstatbestand im Sprengstoffgesetz „für bandenmäßige und gewerbsmäßige Taten“ geschaffen. Auf entsprechende Aktivitäten steht damit Gefängnis von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Zugleich sollen solche Taten in den bereits breit angelegten Katalog aus Paragraf 100a Strafprozessordnung (StPO) aufgenommen werden. Dieser regelte ursprünglich das Abhören klassischer Telefonate oder den Zugriff auf E-Mails. Seit 2017 dürfen Ermittler damit aber auch in zahlreichen Fällen verschlüsselte Internet-Telefonate und Chats ausspionieren.
Quellen-TKÜ gegen kriminelle Strukturen
Der Gesetzgeber schuf damals eine Rechtsgrundlage für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ). Dabei geht es darum, die laufende Kommunikation direkt auf dem Endgerät eines Verdächtigen abzugreifen, bevor sie ver- oder nachdem sie entschlüsselt wird. Das Bundesverfassungsgericht urteilte im August: Die Polizei darf Staatstrojaner nicht mehr einsetzen, wenn eine verfolgte Straftat mit einer Höchstfreiheitsstrafe von drei Jahren oder weniger geahndet wird. Sogenannte „Alltagskriminalität“ soll damit außen vor bleiben.
Geldautomatensprengungen können mit dem Beschluss des Gesetzesentwurfs künftig aber mit Freiheitsstrafen von mindestens zwei Jahren, unter bestimmten Umständen wie der lebensbedrohlichen Gefährdung Dritter sogar von mindestens fünf bis zu 15 Jahren geahndet werden können. Aktuell beträgt die Mindeststrafe noch ein Jahr. Die neuen Vorgaben der Karlsruher Richter zur Quellen-TKÜ gelten hier somit nicht.
Die Aufklärung dieser Art der organisierten Sprengstoffkriminalität, insbesondere im Zusammenhang mit Geldautomatensprengungen, sei ohne Telekommunikationsüberwachung oft aussichtslos oder wesentlich erschwert, begründet die Bundesregierung ihren Ansatz. Kriminelle Banden nutzten überwiegend Telekommunikationsmittel für die Planung, Beschaffung und Durchführung der Taten, oft grenzüberschreitend und konspirativ. Nur die TKÜ ermögliche es, die arbeitsteiligen Strukturen und Kommunikationswege der Täter nachzuvollziehen und die Hinterleute zu ermitteln.
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In der abschließenden Debatte spielte Marc Henrichmann (CDU) auf den „wirklich besorgniserregenden Anstieg der Zahl der Geldautomatensprengungen“ seit 2021 an. Dieser habe einen Gesamtschaden im deutlichen dreistelligen Millionenbereich verursacht und das „Sicherheitsgefühl der Menschen“ beeinträchtigt. Helge Lindh (SPD) betonte, dass es sich hier nicht nur um Eigentumsdelikte handele: „Es geht hier elementar und ganz konkret um die Sicherheit von Menschen.“ Er hob die gemeingefährliche Natur der Taten hervor, bei denen etwa auch „Personen im Umfeld“ und Einsatzkräfte gefährdet würden.
Kritik an Symbolpolitik
Für die Grünen kritisierte Marcel Emmerich den Entwurf als „ein Stück Symbolpolitik ohne echten Sicherheitsgewinn“. Der aktuelle Rückgang der Sprengungen sei auf die Aufrüstung der Banken und „starke Ermittlungserfolge – gerade auch durch die internationale Zusammenarbeit, insbesondere mit den Niederlanden“ zurückzuführen. Kriminelle würden abgeschreckt, „wenn sie schnell gefasst werden“, aber nicht durch höhere Strafen. Emmerich forderte stattdessen ein „verschärftes Sprengstoffrecht“, um den Zugang zu gefährlichen Stoffen zu erschweren, sowie mehr Kontrollen.
Die Linke Katrin Fey warf der Bundesregierung vor, „reflexhaft zu Verschärfungen im Strafrecht“ zu greifen und die Gelegenheit zu nutzen, „die Befugnis zur Telekommunikationsüberwachung nochmals auszuweiten“. Sie befürchtet eine ständige Zunahme von Katalogstraftaten, die „heimliche Grundrechtseingriffe ermöglichen.“
Der Gesetzentwurf, der letztlich auf einem Vorhaben der Ampel-Regierung aufbaut, legt die Fallzahlen des Jahres 2022 zugrunde. Damals hatten die verursachten und vollendeten Sprengungen von Geldautomaten mit 496 Fällen ihren bisherigen Höhepunkt erreicht. 2024 kam es zu einem Rückgang auf 269 verübte Explosionen mit einem Beuteschaden von 13,4 Millionen Euro. Nicht nur Abgeordnete der AfD sahen in der sinkenden Tendenz aber keinen Grund zur Entwarnung.
(mho)
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Schweizer Regierung rudert zurück: E-Gesundheitsdossier statt E-Patientendossier
Zurück auf Start lautet die Devise des Bundesrats, der Schweizer Regierung. Denn das seit Jahren geplante und entwickelte und vor nicht allzu langer Zeit realisierte elektronische Patientendossier (EPD) soll wieder abgeschafft und durch ein neues Konzept ersetzt werden. Nie hat sich das EPD breit etablieren können, gerade mal 125.000 Bürgerinnen und Bürger der Schweiz – bei gut 9 Mio. Einwohnern – haben ein Patientendossier eröffnet, so die Bundesrätin Baume-Schneider am Mittwoch vor den Medien. Das sei „sehr unbefriedigend“.
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Und viel zu wenige Arztpraxen und Gesundheitseinrichtungen nutzen das EPD. Doch nur solche, die seit 2022 neu zugelassen wurden, sind überhaupt dazu verpflichtet. Allerdings müssen sich alle Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dem EPD anschließen.
2017 trat das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) in Kraft, welches die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einführung und Verbreitung des EPD festlegt, das der Gesetzgeber seit Ende 2020 schrittweise einführt.
Doch „die aktuellen Systeme haben kaum nützliche Funktionen und sind technisch veraltet.“ Manche verfügten noch nicht einmal über eine Stichwortsuche, so Elisabeth Baume-Schneider. Sie ist Bundesrätin im Eidgenössischen Departement des Innern und damit auch für Gesundheitsfragen zuständig.
Um das problembehaftete und kaum genutzte EPD zu verbessern, beschloss der Bundesrat bereits 2022, das entsprechende Gesetz komplett zu überarbeiten. Der Umfang und die meisten der neuen, tragenden Pfeiler einer „Totalrevision“ des Bundesgesetzes wurden Ende September 2024 von Baume-Schneider vorgestellt und haben sich nun zu einem Vorschlag der Regierung für ein neues Bundesgesetz über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG) herauskristallisiert. Noch handelt es sich um einen Gesetzesentwurf, der zuallererst von den beiden Räten, den Kammern des Schweizer Parlaments angenommen werden muss. Es ist ein Neustart, für den auch der Namenswechsel hin zum elektronischen Gesundheitsdossier (E-GD) stehe, so verkündet es der Bundesrat.
Zentralisierung geplant
Zu dem vor gut einem Jahr vorgestellten Totalrevisions-Vorhaben gehörte etwa eine vielfach vorgeschlagene und geforderte Zentralisierung der Informatiksysteme, die nun definitiv kommen soll. Die technische Plattform dafür will der Bund zur Verfügung stellen.
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Das soll auch die Probleme bei der Interoperabilität zwischen den einzelnen EPD-Akteuren sowie den Datenaustausch und Kompatibilitäten verbessern. Bisher ist das EPD ein Zusammenschluss einzelner autonomer Projekte.
Opt-out auch für die Schweiz geplant
Gesundheitsfachpersonen und ihre Organisationen schließen sich in einem technisch-organisatorischen Verbund zusammen, der „EPD-Gemeinschaft“ genannt wird – mit teilweise unterschiedlichen technischen Infrastrukturen bei den einzelnen Stakeholdern. Das EPD ist heute auf einer Opt-in-Basis verfügbar, sprich der oder die PatientIn muss eines relativ aufwendig beantragen. Künftig soll es, wie bei einer Organspende, ein Widerspruchsrecht geben (Opt-out).
Auch sollen künftig alle Leistungserbringer im Gesundheitssystem das E-GD nutzen müssen, wenn sie über die obligatorische Krankenversicherung abrechnen. Der Bundesrat rechnet nun damit, dass das neue elektronische Gesundheitsdossier im Jahr 2030 wieder an den Start gehen kann. Sofern das Parlament dem EGDG zustimmt.
(mack)
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Bildaufhübscher: Elgato Facecam 4K im Test
Die Webcam der Corsair-Tochter eignet sich zwar auch für Videokonferenzen, hat aber vor allem Gamer im Fokus, die Spiele live übertragen und kommentieren. Denn neben einer hohen Bildwiederholrate und 4K-Auflösung bringt sie eine Funktion von Fotokameras mit.
Optik mit Wechselfiltern
Das Kunststoffgehäuse fällt mit 10 Zentimetern Länge und fünf Zentimetern Breite recht wuchtig aus. Die Kamera wiegt aber erstaunlich wenig und hält über die mitgelieferte Halterung ebenso sicher an einem MacBook-Display wie an einem dickeren Monitor.
Alternativ passt sie auch auf Stative mit Viertelzollgewinde. Die Linse ist von einem großen Ring umgeben. An diesen lassen sich Filter mit 49-mm-Gewinde von herkömmlichen Kameraobjektiven stecken.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Bildaufhübscher: Elgato Facecam 4K im Test“.
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