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Neue E-Auto-Prämie: Bund fördert Neuanschaffung mit bis zu 6.000 Euro


Neue E-Auto-Prämie: Bund fördert Neuanschaffung mit bis zu 6.000 Euro

In diesem Jahr startet das neue Förderprogramm der Bundesregierung für E-Autos. Auch rückwirkend gibt es für nach dem 1. Januar 2026 erworbene Neufahrzeuge eine Prämie, sofern gewisse Bedingungen erfüllt sind. Die höchsten Prämien gibt es für Haushalte mit Kindern und einem Jahreseinkommen bis 45.000 Euro.

Welche Fahrzeuge kommen dafür in Frage?

Zunächst einmal gilt das Förderprogramm ausschließlich für erstmals in Deutschland zugelassene Neufahrzeuge (Kauf oder Leasing) der Fahrzeugklasse M1. Diese steht für Pkw mit mindestens vier Rädern und höchstens acht Sitzplätzen (plus Fahrer).

Förderfähig sind darunter Autos mit rein batterieelektrischem Antrieb, einem batterieelektrischen Antrieb mit Range-Extender (REEV) oder mit Plug-in-Hybrid-Antrieb (PHEV). Letztere werden allerdings vorerst nur gefördert, sofern deren CO2-Emissionen einen Wert von 60 g CO2/km (Typgenehmigungswert) nicht
überschreiten oder deren elektrische Reichweite mindestens 80 Kilometer beträgt. Ab dem 1. Juli 2027 wird eine Förderung von PHEV und REEV erwogen, „die sich an den CO2-
Emissionen im realen Betrieb orientiert
“.

Ob auch Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb in das Programm aufgenommen werden, werde zunächst noch geprüft.

Ab wann gilt die neue Förderung?

Für nach dem 1. Januar 2026 in Deutschland neu zugelassene Fahrzeuge gilt die neue E-Auto-Prämie. Das Ende wurde auf 2029 festgelegt. Der Online-Antrag auf Förderung soll voraussichtlich ab Mai 2026 möglich sein. Die Förderung kann rückwirkend beantragt werden. Für den Antrag wird unter anderem eine Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags sowie der Fahrzeugschein benötigt. Damit die Neuanschaffung nicht gleich wieder mit Gewinn durch die Förderprämie verkauft werden kann, wird zudem eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten vorgeschrieben.

Wie hoch sind die Prämien?

Ob ein Fahrzeug förderfähig ist und wie hoch in diesem Fall die Prämie ausfällt, richtet sich zum einen nach dem versteuerten Jahreseinkommen eines Haushalts und zum anderen nach der Anzahl der Kinder pro Haushalt. Die Höhe des zu versteuernden Einkommens
ergibt sich aus dem Durchschnitt der beiden jeweils aktuellsten Steuerbescheide, die
maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen.

Die höchste Prämie von 6.000 Euro gibt es für ein vollwertiges E-Auto in einem Haushalt mit mindestens zwei Kindern und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 45.000 Euro. Die kleinsten Prämien liegen bei 3.000 Euro für reine E-Autos und 1.500 Euro für Plug-in-Hybride.

Nachfolgend verschaffen Tabellen einen Überblick.

Förderung bei Anschaffung eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs
Förderung bei Anschaffung eines förderfähigen Plug-In-Hybrids (PHEV) oder Elektrofahrzeugs mit Range-Extender (REEV)

Auf insgesamt 3 Milliarden Euro gedeckelt

Nicht unendlich wird es Prämien geben. Insgesamt wurden 3 Milliarden Euro, die aus dem Klima- und Transformationsfonds stammen, für einen Zeitraum vom 1.1.2026 bis 2029 vereinbart. Das Geld soll nach grober Hochrechnung des Bundes für etwa 800.000 Fahrzeuge reichen.

Mehr Informationen

Das Bundesumweltministerium hat ein PDF-Dokument mit Fragen und Antworten zum neuen E-Auto-Förderprogramm veröffentlicht, das weitere Informationen bereithält.



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