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Neue Grenzwerte für E-Autos – doch nicht so umweltfreundlich?
Ab 2026 sollen erstmals auch Elektroautos unter Abgasnormen fallen. Ähnlich wie es aktuell bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor der Fall ist. Denn: Auch E-Autos verursachen lokal Emissionen. Auch der deutsche Markt ist von der neuen EU-Regelung betroffen.
Das Thema Elektromobilität sorgt schon seit Jahren für Diskussionen. Kein Wunder, prallen hier doch Tradition und Innovation aufeinander, Bequemlichkeit trifft auf Effizienz, und Abgase stehen dem Ideal der Emissionsfreiheit gegenüber. Letzteres erweist sich nun allerdings als nicht ganz korrekt. Gemeint sind dabei nicht die Emissionen aus der Produktion von E-Autos und Strom, sondern solche, die direkt beim Fahren entstehen. Diese sogenannten lokalen Emissionen sind Teil der Euro-7-Abgasnorm und werden künftig gesetzlich begrenzt. Zum ersten Mal müssen sich damit auch E-Autos an verbindliche Grenzwerte halten.
Was bedeutet Euro 7 für Elektroautos?
Einer der größten Vorteile von Elektroautos liegt in ihrem lokal CO₂-neutralen Betrieb. Vor Ort entstehen also keine Auspuffabgase wie bei Benzin- oder Dieselfahrzeugen. Dennoch sind sie nicht vollständig emissionsfrei. Beim Bremsen lösen sich winzige Partikel, die zur Feinstaubbelastung in der Luft beitragen. Zudem entsteht durch den Reifenabrieb Mikroplastik, das laut Bundesverkehrsministerium eine Belastung für die Umwelt darstellt. Genau diese beiden Faktoren will die EU künftig mit der neuen Euro-7-Norm regulieren. Die Fachzeitschrift Auto Motor und Sport fasst den neuen Ansatz wie folgt zusammen: „Damit verschiebt sich die Diskussion weg vom Auspuff – hin zur Fahrzeugmasse und zum Materialeinsatz.“
Wie viele Emissionen ein Fahrzeug tatsächlich verursacht, hängt unter anderem stark vom Gewicht des Autos ab. Deshalb legt die Euro-7-Norm unterschiedliche Grenzwerte für verschiedene Fahrzeugklassen und Antriebskonzepte fest. Für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge (Klassen M1 und N1) treten die neuen Vorgaben ab dem 29. November 2026 für alle neuen Typgenehmigungen in Kraft. Ein Jahr später, also ab dem 29. November 2027, gelten sie auch für alle Neuzulassungen. Für Nutzfahrzeuge und Busse ist der Start dagegen erst 2028 beziehungsweise 2029 vorgesehen.
Längere Lebensdauer für Batterien
Ein weiterer Bestandteil der Euro-7-Norm betrifft die Haltbarkeit von Batterien in Elektroautos und Plug-in-Hybriden. Ab Inkrafttreten der Regelung darf die Speicherkapazität nach fünf Jahren oder 100.000 gefahrenen Kilometern nicht unter 80 Prozent der ursprünglichen Leistung fallen. Nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern müssen mindestens 72 Prozent erhalten bleiben. Damit steigt die Zuverlässigkeit von E-Fahrzeugen insbesondere mit Blick auf den Gebrauchtwagenmarkt. Für Interessierte bedeutet das mehr Sicherheit beim Kauf eines gebrauchten Elektroautos.