Es gibt gute Neuigkeiten für alle E-Mobilisten unter Euch! Die Pflicht zur grünen Umweltplakette soll für alle Fahrzeuge mit E-Kennzeichen in Deutschland bald Geschichte sein. Das Bundesumweltministerium (BMUV) plant eine Änderung der 35. Bundes-Immissionsschutzverordnung (35. BImSchV). Laut den Bundestagsabgeordneten Anna Aeikens und Benedikt Büdenbender befindet sich der Entwurf schon in der internen Abstimmung. Kurz gesagt: Eine bürokratische Hürde für E-Autos, die längst überholt ist, könnte bald wegfallen.
Warum mussten Elektroautos eigentlich eine Umweltplakette haben?
Seit 2007 gilt: Wer in einer Umweltzone unterwegs ist, benötigt die passende Umweltplakette. Die zeigt, wie stark ein Fahrzeug die Luft verschmutzt, und soll die Luftqualität in Städten verbessern. Auch Elektroautos mussten bisher eine grüne Plakette tragen – obwohl sie emissionsfrei unterwegs sind. Klingt unlogisch, oder? Hat aber einen Grund: Die ursprüngliche Verordnung hat E-Autos schlicht nicht gesondert berücksichtigt.
Mit der neuen Änderung sollen E-Autos automatisch als emissionsfrei gelten. Für Euch heißt das: Keine Plakette mehr besorgen, einfach in die Umweltzone fahren und Zeit, Geld und Nerven sparen. Laut ADAC gibt es aktuell 36 deutsche Städte mit Umweltzonen. Wenn dort E-Autos ohne Plakette fahren dürften, wäre das eine gute Nachricht für alle E-Mobilisten und diejenigen, die es werden wollen. Experten sehen das Plaketten-Aus für E-Autos als wichtigen Schritt hin zu einer einfacheren und modernen Elektromobilität.
Ab wann könnt Ihr ohne Plakette fahren?
Aber: Noch gibt es keinen festen Termin, ab wann die grünen Umweltplaketten für E-Autos wegfallen. Der Entwurf muss noch die formellen Abstimmungen und die Zustimmung des Bundesrats durchlaufen. Bis dahin gilt: Wer ohne Plakette in eine Umweltzone fährt, riskiert ein Bußgeld. Und zwar eines, das nicht gerade gering ausfällt! Eine Umweltzone ohne Umweltplakette zu befahren, kostet aktuell nämlich noch für alle Autos 100 Euro.
Der Parlamentarische Staatssekretär hat übrigens versprochen, dass das Rechtssetzungsverfahren „so zügig wie möglich“ vorangetrieben wird. Das heißt: Die Erleichterung für Euch ist auf dem Weg – nur noch ein bisschen Geduld.