Datenschutz & Sicherheit
Neue Verschlüsselungs-Empfehlungen des BSI: Das Ende für RSA und ECC naht
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik empfiehlt, sich in Zukunft nicht mehr allein auf klassische asymmetrische Verschlüsselung zu verlassen und quantensichere Verfahren zu nutzen. Entsprechende Handlungsempfehlungen enthält die jährliche Aktualisierung der technischen Richtlinie TR-02102. Entwickler und Anwender von Kryptosystemen müssen allerdings nicht alles stehen- und liegenlassen: Das BSI setzt einen Zeitrahmen bis 2031.
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Nicht ob und wann Quantencomputer traditionelle Verschlüsselungsverfahren bedrohten, stehe zur Sicherheitsbetrachtung im Vordergrund, schreibt das BSI. Es gebe Standardverfahren, deshalb solle die Migration zu Post-Quanten-Kryptografie vorangetrieben werden. In seiner 2026er-Ausgabe der Technischen Richtlinie 02102-1, „Kryptographische Verfahren: Empfehlungen und Schlüssellängen“, spiegelt sich diese Einschätzung nun erstmals wider. In TR02102-1 heißt es nun:
Der alleinige Einsatz von klassischen Schlüsseleinigungsverfahren wird nur noch bis Ende 2031 empfohlen, siehe auch Abschnitt 2.3. Für Anwendungen mit sehr hohem Schutzbedarf sollte die Umstellung bereits bis Ende 2030 erfolgen. Dies geht aus einer gemeinsamen Empfehlung des BSI und europäischen (sic) Partnerbehörden hervor.
Wohlgemerkt: Zunächst geht es um die Schlüsseleinigung, also die Aushandlung einer sicheren Verbindung. Die Zeitpläne für andere Verschlüsselungsfunktionen sehen anders aus – digitale Signaturen etwa sollten erst ab 2036 auf hybride Verfahren umgestellt sein. Die Empfehlung bezieht sich nur auf die Kombination von PQC- mit einem klassischen Verfahren. Der alleinige Einsatz von PQC anstelle von RSA & Co wird nicht erwähnt.
Die Technische Richtlinie 02102 hat zunächst lediglich Empfehlungscharakter, wird jedoch häufig von anderen Richtlinien herangezogen und entfaltet in deren Geltungsbereich auch quasi-normativen Charakter. Das BSI nennt hier die Verarbeitung von Verschlusssachen, aber auch die TR-03161 verpflichtet Anwendungen im Gesundheitswesen zur Beachtung von TR-02102.
Plattner: Setzen neue Maßstäbe
BSI-Präsidentin Plattner sieht den Schritt als großen Wurf: „Mit der Abkündigung der klassischen Verschlüsselungsverfahren setzen wir neue Maßstäbe“. Die Migration auf PQC sei „alternativlos“, sagt die Amtsleiterin weiter. Doch prescht das Bundesamt nicht im Alleingang vor – die EU-Kommission hat einen unionsweiten Zeitplan für die Umstellung auf quantensichere Verschlüsselung.
Die TR-02102 besteht aus vier Teilen, die von grundlegenden Empfehlungen über Transport Layer Security (TLS), den Protokollen IPsec und IKEv2 bis hin zu einer Handreichung zum Einsatz von SSH reichen. Die Aktualisierung erstreckt sich auf alle Teilbereiche – so ergibt sich aus der Empfehlung hybrider Verfahren auch eine Abkündigung von TLS 1.2, das derlei nicht unterstützt.
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Beim Übergang zu quantensicherer Verschlüsselung unterstützt das Unternehmen mit weiteren Leitfäden und Handlungsempfehlungen, die es auf einer Themenseite gesammelt bereitstellt.
(cku)