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Neues Gesetz soll Schutz kritischer Infrastrukturen verbessern


Strengere Vorgaben für Energieunternehmen, Flughäfen und andere große Infrastruktur-Einrichtungen sollen Deutschland künftig besser vor Sabotage, Terroranschlägen und den Folgen von Naturkatastrophen schützen. Das Bundeskabinett hat an diesem Mittwoch den Entwurf für das sogenannte Kritis-Dachgesetz beschlossen. Dieser sieht einheitliche Regeln zum Schutz der sogenannten kritischen Infrastruktur vor.

Die Betreiber kritischer Anlagen sind demnach unter anderem verpflichtet, „einen angemessenen physischen Schutz von Liegenschaften und kritischen Anlagen zu gewährleisten“. Außerdem müssen sie Vorfälle abwehren und deren negative Auswirkungen begrenzen. Wie diese Auswirkungen im konkreten Fall aussehen können, hat etwa der großflächige Stromausfall in Teilen Berlins nach einem Brandanschlag diese Woche gezeigt.

Ebenfalls sollen die Betreiber künftig verpflichtet werden, Vorfälle auf einem Onlineportal des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sowie des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zu melden. Dieses Störungsmonitoring soll helfen, Schwachstellen zu entdecken und Lücken zu schließen.

Wenn sich Betreiber nicht an die Vorgaben des neuen Gesetzes halten, sollen sie mit Bußgeldern rechnen müssen. Der Gesetzentwurf schreibt ihnen unter anderem eine Registrierung sowie die Erarbeitung von Plänen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit vor.

Zur kritischen Infrastruktur im Sinne des Gesetzes zählen zehn Sektoren: Energie, Transport und Verkehr, Finanzwesen, Sozialversicherung, Gesundheit, Ernährung, Wasser, Siedlungsabfallentsorgung, Informationstechnik und Telekommunikation sowie Weltraum. Es zählen Einrichtungen, die für die Gesamtversorgung in Deutschland wichtig sind und mehr als 500.000 Menschen versorgen.

Zudem werden gegenseitige Abhängigkeiten berücksichtigt – beispielsweise sind Transportwege auch für die Versorgung mit Nahrungsmitteln essenziell. Mit dem neuen Gesetz sollen Betreiber erstmals sektorenübergreifend Vorgaben im Hinblick auf eine Stärkung der Resilienz dieser Infrastrukturen erhalten.

„Mit dem Kritis-Dachgesetz machen wir Deutschland widerstandsfähiger gegen Krisen und Angriffe“, sagt Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Mit einheitlichen Mindeststandards, Risikoanalysen und dem Störungsmonitoring würden die Abwehrfähigkeit und Resilienz der Einrichtungen der kritischen Infrastruktur erhöht.

Deutlichen Nachbesserungsbedarf sehen hingegen die Experten von der unabhängigen Arbeitsgruppe Kritische Infrastrukturen (AG Kritis). „Mit Bußgeldern von maximal 500.000 Euro ist das Kritis-Dachgesetz ein zahnloser Tiger. Für viele Betreiber ist es deutlich billiger, Bußgelder zu zahlen, als in echte Resilienz zu investieren“, erklärt Manuel „HonkHase“ Atug, Gründer und Sprecher der AG Kritis. Auch die Herausnahme großer Teile der Bundes- und der kompletten Landesverwaltung aus dem Kritis-Dachgesetz sieht die AG Kritis als „unverantwortlich“.

Zu dem Gesetzesvorhaben gab es schon zu Zeiten der Ampel-Regierung einen Kabinettsbeschluss. Der scheiterte Anfang des Jahres genauso wie die Umsetzung der NIS2-Richtlinie für Cybersicherheit am Auseinanderbrechen der Koalition von SPD, Grünen und FDP.

Über den neuen Entwurf für die Umsetzung von NIS2 in deutsches Recht, der bereits das Kabinett passiert hat, soll an diesem Donnerstag erstmals im Bundestag beraten werden. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft und der Verband kommunaler Unternehmen sehen in einigen Punkten erheblichen Verbesserungsbedarf. In einem gemeinsamen Positionspapier fordern sie unter anderem, den Unternehmen „Blacklists“ nicht vertrauenswürdiger oder „Whitelists“ von Herstellern, die als vertrauenswürdig gelten, an die Hand zu geben – anstatt sie zu Einzelmeldungen zu verpflichten.

Der Internetwirtschaftsverband Eco wiederum bemängelt, dass „zentrale Fragen“ offen bleiben, wie die geplanten Ausnahmen für Unternehmen, deren kritische Rolle „vernachlässigbar“ ist. Auch bei der Frage, welche öffentlichen Stellen am Ende tatsächlich unter die NIS2-Umsetzung fallen, werden noch Debatten erwartet.


(axk)



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software-architektur.tv: Mit klugen Prompts LLMs zu besseren Partnern machen


„Implementiere Feature X“ – und schon spuckt das Large Language Model (LLM) komplexen Code aus, ohne dass die Entwicklerin oder der Entwickler nach der Architektur gefragt hat. Man erhält funktionsfähigen Code, kann aber nicht nachvollziehen, warum diese Entscheidungen getroffen wurden. Das Resultat: Developer verbringen mehr Zeit damit, generierten Code zu verstehen, als das eigentliche Problem zu lösen.

Im Gespräch mit Ralf D. Müller liefert Oliver Jägle, Senior Engineer bei DB Systel, eine überraschende Erklärung: Das LLM ist nicht schuld – wir kommunizieren schlecht, was wir brauchen. Mit „Responsible Vibe MCP“ demonstriert er, wie ein intelligenter „Conversation State Manager“ als digitaler Projektleiter fungiert und LLMs durch strukturierte Entwicklungsworkflows führt.

Statt sofortiger Code-Dumps führt das Tool systematisch durch Requirements-Klärung: Wer sind die Nutzer? Welche Constraints? Welche Features sind kritisch? Das Ergebnis: durchdachte, begründete Architektur-Entscheidungen statt zufälliger Tech-Stack-Kombinationen.


Chatbot steht auf Smartphone

Chatbot steht auf Smartphone

(Bild: Golden Sikorka/Shutterstock)

Die Online-Konferenz LLMs im Unternehmen am 29. Oktober zeigt, wie man das passende Modell auswählt, die Infrastruktur aufbaut und die Sicherheit im Griff behält. Außerdem gibt der Thementag von iX und dpunkt.verlag einen Ausblick auf Liquid Foundation Models als nächste Generation von LLMs.

Ein praktisches Gespräch über die Transformation von Code-generierenden Maschinen zu durchdachten Entwicklungspartnern – durch bessere Kommunikation statt LLM-Zähmung.

Die Ausstrahlung findet am Freitag, 12. September 2025, live von 13 bis 14 Uhr statt. Die Folge steht im Anschluss als Aufzeichnung bereit. Während des Livestreams können Interessierte Fragen via Twitch-Chat, YouTube-Chat, Bluesky, Mastodon, Slack-Workspace oder anonym über das Formular auf der Videocast-Seite einbringen.

software-architektur.tv ist ein Videocast von Eberhard Wolff, Blogger sowie Podcaster auf iX und bekannter Softwarearchitekt, der als Head of Architecture bei SWAGLab arbeitet. Seit Juni 2020 sind über 250 Folgen entstanden, die unterschiedliche Bereiche der Softwarearchitektur beleuchten – mal mit Gästen, mal Wolff solo. Seit mittlerweile mehr als zwei Jahren bindet iX (heise Developer) die über YouTube gestreamten Episoden im Online-Channel ein, sodass Zuschauer dem Videocast aus den Heise Medien heraus folgen können.

Weitere Informationen zur Folge finden sich auf der Videocast-Seite.


(mdo)



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iPhone Air bekommt externen Akku – speziell für dieses Modell


Über Jahre verkaufte Apple ein sogenanntes MagSafe-Battery-Pack. Dabei handelte es sich um einen vergleichsweise dicken Akku, den man über Apples Magnettechnik auf den iPhone-Rücken klemmen konnte, um das Handy induktiv aufzuladen. Mittlerweile vom Markt genommen, feiert das Strompaket nun eine Wiedergeburt. Die ist allerdings sehr speziell: Die neue MagSafe-Batterie gibt es nur für das dünnste iPhone aller Zeiten, das iPhone Air.

Obwohl Apple sich bei dem Modul an seinen eigenen MagSafe-Standard hält, will der Konzern offenbar nicht, dass man den 115 Euro teuren Zusatzakku mit anderen iPhones nutzt. Ob dieser „Kopierschutz“ auch Software-seitig umgesetzt wurde und was passiert, wenn man es trotzdem versucht, ist bislang noch unklar. Es gibt aktuell nur die offizielle Kompatibilitätsangabe – und dort steht Schwarz auf Weiß, dass die neue MagSafe-Batterie nur mit dem iPhone Air arbeitet.

Einer der Gründe dürfte die Form des Akkus sein: Er ist länglich und vergleichsweise schmal. Daher liefe er bei den anderen iPhone-17-Modellen – und möglicherweise auch diversen anderen iPhones – in den Kamerahügel hinein, eine MagSafe-Verbindung wäre also nicht möglich. Gehen könnte es, wenn man eine iPhone-Hülle verwendet, die den Kamerabereich „abflacht“. Allerdings würde dieser dann trotzdem verdeckt – unschön im täglichen Einsatz. Was jedoch vermutlich geht, ist eine Verwendung des Stromspeichers via USB-C. Der Stecker ist offenbar PowerDelivery-typisch bidirektional ausgelegt, spekuliert das Apple-Blog 9to5Mac.

Bislang ist unklar, wie viel mAh die MagSafe-Batterie liefert. Apple gibt nur an, dass ein iPhone Air so „bis zu 65 Prozent“ länger laufen soll – und damit auch ein iPhone 17 Pro Max schlägt. Das Aufladen via MagSafe ist nicht besonders flott: Laut Apple sind maximal 12 Watt drin, obwohl das Air bis zu 20 Watt Ladeleistung via MagSafe beherrscht. Aufgetankt wird der Stromspeicher via USB-C mit einem Netzteil, das mindestens 20 Watt haben soll. Angaben zu Ladezeiten machte Apple hier nicht.

Alles in allem ist die neue MagSafe-Batterie ein interessantes Produkt, zeigt aber auch, dass Apples ultraflaches iPhone Air eben kein Dauerläufer sein dürfte. Wer den Akku andockt, gibt das indirekt zu – und versaut sich die ganze Dünnheit. Apple betont, auch intern an Routinen geschraubt zu haben, um den integrierten Stromspeicher bestmöglich für „all day battery life“ auszunutzen. Wer das iPhone Air viel verwendet, dürfte hier aber schnell an praktische Grenzen stoßen. 3149 mAh hat die interne Batterie nur.


(bsc)



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Quick Charge 5+: Qualcomm verspricht kühleres, schnelles Laden


Qualcomm hat zum ersten Mal seit fünf Jahren seine Schnellladetechnologie Quick-Charge aktualisiert. Auf Quick-Charge 5 von 2020 folgt nun Quick-Charge 5+ – dieser verspricht keinen weiteren Leistungsschub beim Laden. Stattdessen will das US-Unternehmen damit kühleres, schnelles Laden realisieren.

Quick-Charge 5+ unterstützt wie die Vorgängergeneration abermals Ladegeschwindigkeiten von über 100 W, damit kann ein 4.500-mAh-Akku von null auf 50 Prozent in etwa fünf Minuten aufladen. Im Unterschied zur fünf Jahre alten Version soll die neue für eine kühlere und effizientere Stromversorgung sorgen. Laut Qualcomm können damit Smartphones mit 20 V/7 A bei einer Ladeleistung von bis zu 140 W aufgeladen werden, sofern sie es unterstützen.

Dieser für Qualcomm neue Ansatz zielt darauf ab, dass Quick-Charge 5+ „niedrigere Gerätetemperaturen, eine verbesserte Akkuleistung und eine stabile Leistung, sowie längere Akkugesundheit“ bieten soll. Qualcomm zufolge würden andere Schnellladelösungen aufgrund höherer Spannungen mehr Wärme erzeugen, was wiederum dazu führe, dass die Ladegeschwindigkeit früher verringert werde, um die Geräte kühler zu halten.

Wie Android Authority bemerkt, ist Qualcomm nicht das erste Unternehmen, das auf geringere Spannung setzt: Auch Oppos beziehungsweise Oneplus’ proprietäre Vooc-Ladetechnologie verfolgt diesen Ansatz: Damit sei es möglich, eine Ladeleistung von 120 W mit 11 V/11 A oder 80 W mit 11 V/7,3 A zu liefern. Dass Qualcomm diesen Ansatz jetzt verfolgt, ist angesichts der Präsenz des Unternehmens und der Kompatibilität von Quick-Charge mit USB-PPS (Programmable Power Supply) durchaus willkommen.


Grafik: Rückwartskompatibilität mit älteren Quick-Charge-Versionen

Grafik: Rückwartskompatibilität mit älteren Quick-Charge-Versionen

Kompatibilität von Quick-Charge 5+

(Bild: Qualcomm)

Laut Qualcomm ist Quick-Charge 5+ rückwärtskompatibel mit früheren QC-Standards bis hin zu Quick-Charge 2. Der Chip-Entwickler ergänzt, dass die Chips, die später in diesem Monat auf dem Snapdragon Summit vorgestellt werden, ebenfalls den neuen Ladestandard unterstützen werden. Erstes Zubehör mit Quick-Charge 5+ werde noch im Laufe dieses Jahres auf den Markt kommen.


(afl)



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