Datenschutz & Sicherheit

Neues Psychisch-Kranken-Gesetz in NRW: „Schädlich bis gefährlich“


Nordrhein-Westfalen arbeitet an einem neuen Gesetz, das auch den Datenaustausch zu psychisch erkrankten Menschen regeln soll. Dass Informationen über zwangseingewiesene Menschen in manchen Fällen an die Polizei fließen sollen, kritisieren Psychiatrie-Erfahrene ebenso wie sozialpsychiatrische Dienste.

Karl-Josef Laumann ist Gesundheitsminister in NRW. – IMAGO / Chris Emil Janßen

Hessen hat schon eins, in Niedersachsen ist es gerade im Landtag, nun hat auch die Regierung in Nordrhein-Westfalen einen Entwurf vorgelegt: Es geht um neue Psychisch-Kranken-Gesetze der Bundesländer. In denen ist zum Beispiel geregelt, welche Hilfen es für Menschen mit psychischen Erkrankungen geben soll. Aber auch, wann Personen gegen ihren Willen in eine Klinik eingewiesen werden können.

Die aktuelle Welle der Psychisch-Kranken-Gesetze (PsychKG) behandelt noch eine andere Frage: Wann können und müssen etwa Kliniken, sozialpsychiatrische Dienste und Polizei Daten über Menschen austauschen?

Die neue Welle der Psychisch-Kranken-Gesetze

Anlass für diese neuen Regelungen gaben Gewalttaten in den vergangenen Jahren, bei denen Medien nach der Tat schnell über eine mutmaßliche Erkrankung der Täter:innen berichteten. Seitdem arbeitet eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Früherkennung und Bedrohungsmanagement“ an Vorschlägen, wie verschiedene Stellen Informationen austauschen können.

Geht es nach der schwarz-grünen Landesregierung in NRW, sollen verschiedene Akteure künftig enger und verbindlicher zusammenarbeiten. Das betrifft besonders die regional tätigen sozialpsychiatrischen Dienste, die im Mittelpunkt des Hilfesystems stehen. Sie beraten Menschen in Krisen, machen niedrigschwellige Kontaktangebote, besuchen Menschen auch zu Hause und vermitteln an andere Unterstützungsangebote wie Beratungsstellen. Bislang zählt das PsychKG aus Nordrhein-Westfalen etwa Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen oder Einrichtungen der Suchthilfe zu dem Kreis derer, mit denen die sozialpsychiatrischen Dienste kooperieren sollen.

Im neuen Gesetzentwurf finden sich weitere Institutionen, mit denen künftig Zusammenarbeit angesagt ist. Sie gehören überwiegend nicht zum Gesundheitsbereich: Das sind zum Beispiel Ordnungs- und Polizeibehörden, Aufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende und Ausländerbehörden.

Sicherheitsbehörden haben andere Ziele als sozialpsychiatrische Dienste

Die Landesarbeitsgemeinschaft Sozialpsychiatrischer Dienste Nordrhein-Westfalen sieht das in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf kritisch. Es müsse bedacht werden, „dass die Zielsetzung und die Aufgaben der Kliniken und der Sozialpsychiatrischen Dienste anders zu werten sind als die Aufgaben der Sicherheitsbehörden“,schreibt die Landesarbeitsgemeinschaft. „Eine Vermischung ist zu vermeiden“ und die Zusammenarbeit dürfe auf keinen Fall „zulasten der psychisch kranken Menschen gehen“.

Ebenso kritisch sieht der Verein den geplanten Datenaustausch mit Polizei, Ausländerbehörden und anderen. Ein neuer Paragraf zu Unterbringungen, also unfreiwilligen Einweisungen, sieht in bestimmten Fällen vor, dass andere Behörden informiert werden sollen.

Das soll dem Entwurf zufolge dann eintreten, wenn eine örtliche Polizei selbst an einer Einweisung wegen angenommener Fremdgefährdung beteiligt war. Wird daraufhin eine Zwangsunterbringung beschlossen, soll die entsprechende Polizei informiert werden. Anschließend soll die Polizei selbst prüfen, „ob sie aufgrund des Gefährdungspotentials der untergebrachten Person darüber hinaus zu beteiligen ist“. In solchen Fällen müsste die Klinik die Polizei bei der Entlassung des betroffenen Menschen informieren.

Auch wenn eine wegen Fremdgefährdung eingewiesene Person vorübergehend beurlaubt wird – weil sie beispielsweise für eine Behandlung körperlicher Beschwerden in ein anderes Krankenhaus muss – soll dies der Polizei mitgeteilt werden.

„Auch wenn erfreulicherweise Gefährdungsregister ausgeschlossen werden, so wird hier der Fokus weg von Hilfen und Behandlung hin zu Kontrolle und Erfassung verschoben, was Stigmatisierungseffekte verstärken sowie die erforderliche Behandlungsbereitschaft senken wird“, heißt es in der Stellungnahme.

„Sündenböcke im Namen der Sicherheit gesucht“

Den geplanten Datenaustausch sieht auch Luan Engelns vom Landesverband Psychiatrie-Erfahrener NRW „sehr kritisch“ und hält ihn „für schädlich bis gefährlich“. Der Landesverband setzt sich für Selbsthilfe und die Rechte von Menschen mit Psychiatrieerfahrung ein und hat auch eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf verfasst. Engelns weist darauf hin, dass es schon jetzt Möglichkeiten zum Datenaustausch gebe: „Die Polizei und Psychiatrie haben bereits alle nötigen Rechte, um Gefahren abzuwehren. Es gibt bei akuter Gefahr die Möglichkeit, Daten auszutauschen.“

In der Vergangenheit habe die Polizei Hinweise im Vorfeld jedoch ignoriert, kritisiert Engelns. Nun würden „im Namen der Sicherheit Sündenböcke gesucht und marginalisierte Gruppen überwacht, während Polizei und Psychiatrie mehr Rechte fordern, ohne die vorhandenen so zu nutzen, dass tatsächlich Gewalttaten verhindert werden“.

Da die neuen Paragrafen nicht festlegen, welche Informationen genau zwischen Polizei, Kliniken und anderen fließen sollen, schreibt Engelns: „Es ist völlig unklar, welche Daten gemeldet werden, in welchen Datenbanken diese gespeichert werden und für was die Polizei diese nutzt. Geht es dabei auch um Diagnosen und Behandlungsverläufe? Das sind hochsensible Gesundheitsdaten.“ So würden Persönlichkeitsrechte von Betroffenen verletzt und es „wird in der Praxis ein Register ergeben, ohne es Register zu nennen“.

Niemand will ein Register, das Register heißt

Dass der durch CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann geprägte Begriff eines Registers für psychisch erkrankte Gewalttäter:innen vermieden werden soll, macht die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen in ihrer Pressemitteilung zum Gesetzentwurf deutlich. „Es werden klare Informationswege beschrieben, aber es ist kein allgemeines Register von psychisch erkrankten Personen mit Gewaltpotential geplant“, heißt es dort.

Zugleich erklärte CDU-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann bei der Vorstellung des Gesetzes: „Die beste Prävention gegen fremdgefährdendes Verhalten von Menschen mit psychischen Erkrankungen und einem gleichzeitig erhöhten Gewaltpotenzial sind frühzeitige sowie niedrigschwellige Unterstützungsangebote und eine kontinuierliche Behandlung“.

Doch auch ohne den durch massive Kritik unbeliebt gewordenen Begriff bleibt, dass sich der Datenaustausch über psychisch erkrankte Menschen intensivieren soll.

Psychiatrie-Erfahrene kritisieren genau wie medizinische Fachleute, dass dadurch ein falsches Bild entsteht und eine stigmatisierende Verknüpfung psychischer Erkrankungen mit Gewalttätigkeit hergestellt wird. „Menschen mit seelischen Erkrankungen werden pauschal zu potenziellen Sicherheitsrisiken erklärt“, schreibt etwa der SPD-Landtagsabgeordnete und Gesundheitspolitiker Rodion Bakum, der selbst als Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie gearbeitet hat.

„Das ist fachlich falsch, gesellschaftlich gefährlich und verfassungsrechtlich bedenklich. Seelische Krisen können jede und jeden treffen. Wer Betroffene unter Generalverdacht stellt, schafft keine Sicherheit, sondern verschärft die Gewaltspirale“, so Bakum. Er sieht im Gesetzentwurf eine Verschiebung „weg von Hilfe, hin zu Verdacht“.

Kein pauschales Gewaltrisiko

Von psychisch erkrankten Menschen geht überwiegend kein höheres Gewaltrisiko aus als von Menschen, die als gesund gelten. Während bestimmte Faktoren zu einer höheren Gewaltneigung führen können, etwa Substanzkonsum oder nicht adäquat behandelte bestimmte Symptomatiken wie psychotisches Erleben, spielen bei Gewalttaten in der Regel mehrere Risikoindikatoren zusammen. Die meisten, etwa das Alter und Geschlecht einer Person oder ihr sozio-ökonomischer Status, haben zunächst nichts mit psychiatrischen Diagnosen zu tun. Dementsprechend lassen sich Faktoren für Gewalttaten nicht isoliert betrachten und ebenfalls nicht isoliert beheben.

Die SPD-Fraktion im Landtag NRW, der Bakum angehört, hat Anfang März eigenen Antrag ins Parlament eingebracht, der einen anderen Ansatz zur besseren Versorgung und Gewaltprävention verfolgen will. Der Antrag verweist an mehreren Stellen auf Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN).

Die Fachgesellschaft selbst schreibt in ihren Empfehlungen, dass die ärztliche Schweigepflicht ein „hohes vertrauensbildendes und therapieförderndes Gut“ sei. Sie schlägt vor, Meldepflichten nur für die Information einzuführen, dass eine Unterbringung wegen Fremdgefährdung beendet wird. Bei den zu informierenden Stellen zählt die DGPPN den sozialpsychiatrischen Dienst, das zuständige Gericht, den weiterbehandelnden Arzt und gegebenenfalls den gesetzlichen Betreuer eines Betroffenen auf.

Weitergehende Informationen dürften im Rahmen eines Melderechts nur an solche Personen weitergegeben werden dürfen, die „selbst der Schweigepflicht unterliegen und die nicht Mitarbeitende einer Sicherheitsbehörde sind“. An Polizeibehörden sollten Informationen nur im Rahmen eines Rechts und nicht einer Pflicht weitergegeben werden können, und auch das nur „nach sorgfältiger ärztlicher Abwägung im begründeten Einzelfall“. Abschließend betont die DGPPN, „dass sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit sieht, die landesspezifischen Regelungen in den PsychKHGs im Lichte verschärfter Sicherheitsbedingungen zu ändern“, aber eine Harmonisierung sinnvoll findet.

Der Entwurf der Landesregierung in NRW befindet sich aktuell in der Verbändeanhörung, danach soll der Entwurf im Landtag besprochen werden. Das heißt, im Gesetzgebungsprozess können sich die Regelungen noch ändern. Bereits in der parlamentarischen Beratung befindet sich parallel ein PsychKG-Entwurf in Niedersachsen, dort hatte die Landesregierung nach zahlreicher Kritik Regelungen zu geplantem Datenaustausch konkretisiert. Mitte April wird es zum geplanten Gesetz eine Sachverständigenanhörung geben.


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