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Neues Retourenmodell: Amazon bietet Nachlass statt Rücksendung


Seit Langem kämpft Amazon mit einer Vielzahl von Rücksendungen, die teils zu Warenvernichtungen führen. Der E-Commerce-Riese testet daher nun neue Mittel, um das Problem zu verringern. Er bietet Kunden seit Kurzem teilweise eine überraschende Option: Anstatt einen – eventuell nur leicht beschädigten – Artikel zurückzusenden, können sie ihn behalten und bekommen dafür eine Teilrückerstattung des Kaufpreises.

Das neue Verfahren läuft so: Ein Kunde ordert einen Artikel wie einen Kopfhörer oder einen Staubsauger bei Amazon und stellt einen kleinen Mangel fest – einen Kratzer oder Wackelkontakt. Wenn der Käufer die Rücksendung im Kundenkonto startet, bietet Amazon ihm dann neben dem üblichen Rückgabeprozess unvermittelt eine weitere Wahl an: Die Ware im Gegenzug für einen Preisnachlass zu behalten. Die entsprechende Rückerstattung beträgt laut Onlinehändler-News aktuell oft 2,99 Euro.

Dieses Vorgehen sei ein Service, der den Rückgabeprozess bequemer mache sowie Kunden Zeit und Mühe spare, erklärte ein Amazon-Sprecher gegenüber dem Portal. Das Angebot sei für verschiedene Produktkategorien verfügbar, die Auswahl hänge von Kriterien wie Größe, Preis und dem angegebenen Rückgabegrund ab.

Kunden haben – wenn sie für die Offerte ausgewählt werden – die Wahl zwischen drei Optionen: die Teilrückerstattung akzeptieren und die Ware annehmen. Stattdessen können sie auch die Standard-Rücksendung durchführen. Drittens ist es möglich, den Preisnachlass zunächst zu akzeptieren und den Artikel trotzdem später innerhalb der Rückgabefrist zurückschicken, um den noch ausstehenden restlichen Kaufpreis zu erhalten.

Auf den ersten Blick wirkt das neue Modell sehr kundenfreundlich. Es erspart den Aufwand der Rücksendung und schont die Umwelt, da unnötige Transporte vermieden werden. Außerdem profitieren Kunden direkt durch den Nachlass.

Allerdings wirft das System laut Onlinehändler-News auch einige Fragen auf: Nach welchen Kriterien wird entschieden, welche Käufer das Angebot erhalten? Erfolgt eine vollautomatisierte, Algorithmen-gesteuerte Entscheidung, was Fragen der Diskriminierung aufwerfen könnte? Sind die Rabatte standardisiert oder werden sie individuell berechnet? Gibt es Schutzmechanismen gegen möglichen Missbrauch, bei dem Kunden die Teilrückerstattung ohne tatsächliche Rücksendeabsicht ausnutzen?

Besonders problematisch ist, dass die erprobte Option auch bei preisgebundenen Produkten wie Büchern auftaucht, was einen Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz darstellen könnte. Amazon wollte sich bislang nicht dazu äußern, wie der Online-Handelsriese sicherstellt, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Der damalige Amazon-Deutschlandchef Ralf Kleber beklagte 2021, das Spenden von Waren sei noch immer teurer als ihre Vernichtung. Zuvor hatten Undercover-Reporter testweise bestellte und mit Trackern bei der Rückgabe versehene Artikel bis nach Polen zu einem Amazon-„Zerstörungswerk“ in der Nähe von Kattowitz verfolgt. Der Konzern legte mittlerweile Programme für den einfacheren Weiterverkauf von Retouren und unverkaufter Bestände an Aufkäufer von Restposten oder direkt an Kunden der Plattform in einigen Staaten wie Deutschland auf. Zalando geht einen anderen Weg und straft „maßlose“ Rücksender seit Kurzem ab.


(mack)



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FAQ: Sammelklage gegen Meta vor Hamburger Gericht


Nach einem millionenfachen Datendiebstahl bei Facebook vor mehr als sechs Jahren befasst sich das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg am heutigen Freitag (11.00 Uhr) mit dem Fall. Der Verbraucherzentrale Bundesverband will mit einer Musterfeststellungsklage erreichen, dass Betroffene einfacher als bislang Schadenersatz von der internationalen Facebook-Muttergesellschaft Meta in Irland einfordern können.

Nach Vorstellung der Verbraucherzentrale hat Meta gegen das Datenschutzrecht verstoßen, indem es Datendiebstahl ermöglichte. Das Technologie-Unternehmen habe die Nutzer unzureichend geschützt und über das Leck informiert. Die Verbraucherzentrale spricht sich dafür aus, dass Geschädigte mindestens 100 bis 600 Euro erhalten. Je mehr Daten abgegriffen worden seien, desto höher müsse die Zahlung ausfallen.

Musterfeststellungsklagen, etwa bekannt aus dem VW-Abgasskandal, sind im November 2018 vom Gesetzgeber eingeführt worden. Sie ermöglichen Verbraucherverbänden, für Geschädigte zu klagen. Im Fall einer erfolgreichen Klage können Verbraucher sich auf das Urteil berufen, um Schadensersatzansprüche durchzusetzen. In der Praxis müssen Verbraucher nicht immer erneut klagen – etwa, wenn es zu einem Vergleich kommt.

Der Vorfall liegt Jahre zurück: Im April 2021 wurden Daten von mehr als 530 Millionen Facebook-Nutzern aus mehr als 100 Ländern im Darknet verbreitet. In Deutschland sollten laut Verbraucherzentrale rund sechs Millionen Menschen betroffen sein. Der Datendiebstahl war möglich, weil Profile auf dem sozialen Netzwerk je nach Einstellungen über Telefonnummern gefunden werden konnten. Auf diese Weise wurden etwa Nutzer-ID, Vor- und Nachname, Land und Geschlecht mit der Telefonnummer verknüpft. Die Daten wurden von Januar 2018 bis September 2019 abgeschöpft.

Die zuständige irische Datenschutzbehörde verhängte 2022 nach einer Prüfung eine Strafe von 265 Millionen Euro gegen Meta Platforms Ireland Limited. In Deutschland gab es Tausende Klagen gegen Meta, wobei das Unternehmen in den Vorinstanzen viele Verfahren gewann. Lange war strittig, unter welchen Voraussetzungen Kläger Schadenersatz geltend machen können. November vergangenen Jahres entschied dann der Bundesgerichtshof, dass dafür der Nachweis reicht, zu den Opfern des Datendiebstahls zu gehören.

Die Verbraucherzentrale teilte mit, bis Anfang Oktober hätten sich mehr als 14.000 Menschen der Klage angeschlossen. Wer Ansprüche anmelden möchte, kann seine Daten auf der Website des Bundesamts für Justiz hinterlegen, um sich in das Verbandsklageregister eintragen zu lassen. Eine Anmeldung ist nachträglich bis spätestens drei Wochen nach Ende der mündlichen Verhandlung möglich. Interessierte können über die Verbraucherzentrale im Internet prüfen lassen, ob sie von der Datenpanne betroffen waren.

Die Verbraucherzentrale teilte mit, dass sich das Gericht am Freitag zunächst mit formellen Fragen beschäftigen werde. Laut dem Hanseatischen Oberlandesgericht soll darüber gesprochen werdne, ob das Gericht überhaupt für die Klage zuständig sei. Wie lange verhandelt werde, könne nicht abgesehen werden. Am Ende der Sitzung am Freitag sei jedenfalls nicht mit einer Entscheidung zu rechnen. Ein gesonderter Verkündungstermin solle bekanntgegeben werden. Die Verhandlung ist öffentlich.


(emw)



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Strengere EU-Regeln für politische Werbung treten in Kraft


Ab sofort gelten in der EU neue Regeln für kostenpflichtige politische Werbung. Alle politischen Anzeigen müssen nun eindeutig als solche gekennzeichnet sein und darüber informieren, wer wie viel dafür bezahlt hat, wie die EU-Kommission mitteilte.

Zudem müssten Informationen dazu enthalten sein, ob sich die Werbung an ein bestimmtes Publikum richtet. Die Verordnung soll auch verhindern, dass Drittstaaten Einfluss auf Wahlen in Europa nehmen.

Die neue Regulierung schütze sowohl die Meinungsfreiheit als auch die Informationsfreiheit, hieß es von der Brüsseler Behörde. Sie helfe den Bürgern, bezahlte politische Werbung zu erkennen und etwa von redaktionellen Inhalten oder persönlich geäußerten politischen Meinungen zu unterscheiden. Die neuen Regeln stärkten damit die Integrität von Wahlprozessen. Am Mittwoch hatte die EU-Kommission einen Leitfaden zur Umsetzung der Regeln, die für online und analog geschaltete Anzeigen gelten, veröffentlicht.

Der Facebook- und Instagram-Konzern Meta kündigte bereits im Juni an, wegen der EU-Regeln keine politischen Anzeigen mehr auf den eigenen Plattformen zu schalten. Ab Oktober werde Meta in Europa „aufgrund der undurchführbaren Anforderungen und rechtlichen Unsicherheiten“ durch die EU-Verordnung keine Anzeigen zu politischen, wahlbezogenen und sozialen Themen mehr zulassen, heißt es auf der Website des US-Unternehmens.

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Auch Google hatte an der EU-Verordnung Kritik geübt und im September angekündigt, nur noch bestimmte politische Inhalte auf seinen Plattformen, etwa YouTube, zuzulassen. Demnach sollen offizielle Stellen von EU-Mitgliedsstaaten, die EU selbst oder andere öffentliche Einrichtungen noch Werbung schalten können. Parteien oder Politikerinnen und Politiker haben diese Möglichkeit ansonsten nicht mehr.

Die Grünen-Politikerin Alexandra Geese, die als Abgeordnete im EU-Parlament mit dem Thema befasst ist, kritisierte, Meta und Google weigerten sich, die neuen Regeln umzusetzen. Sie forderte, die EU-Kommission müsse statt kleiner Sonderlösungen das eigentliche Problem angehen und etwas gegen die toxischen Algorithmen der Konzerne tun.

Die EU-Verordnung über „die Transparenz und das Targeting politischer Werbung“ war im vergangenen Jahr beschlossen worden. Einige Regeln waren bereits vor den EU-Wahlen 2024 in Kraft getreten.


(afl)



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„Battlefield 6“ angespielt: Peng, du bist tot!


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This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

In den vergangenen Jahren ging es hoch und runter für Electronic Arts‘ Military-Shooter-Reihe „Battlefield“. Ein Riesenerfolg mit „Battlefield 1“, danach Ernüchterung auf hohem Niveau mit „Battlefield 5“. Der ganz große Schritt aus dem Schatten des großen Konkurrenten „Call of Duty“ gelang bisher nicht. „Battlefield 6“ geht deshalb in die Vollen, enttäuscht aber bei der lieblosen Einzelspielerkampagne.

Zugegeben, es sieht spektakulär aus. Wenn ich als Soldat den Stützpunkt der bösen Privatarmee Pax Armata sprenge, lässt eine Explosion den Horizont erstrahlen, Trümmer fliegen mir um die Ohren, und aus den Boxen dröhnt das effektvolle Kugelgewitter. Kein anderes Spiel schafft dieses Mittendrin-Gefühl, kein anderes Spiel feiert Krieg so sehr als spannungsgeladenen Abenteuerurlaub, Hurrapatriotismus inklusive.


Spektakulär, aber abwechslungsarm: „Battlefield 6“ enttäuscht mit einer lieblosen Einzelspielerkampagne.

In der rund sechsstündigen Einzelspielerkampagne von „Battlefield 6“ führen wir Ende der 2020er Jahre Krieg gegen die Privatarmee Pax Armata, die das Weltgefüge zerstören will. Die NATO ist zusammengebrochen und überall flammen Konflikte auf. Als US-amerikanische Spezialeinheit führen wir Häuserkämpfe in Brooklyn, walzen in Ägypten mit dem Panzer alles nieder und lassen einen Staudamm krachend in die Luft fliegen. Jeder Schauplatz ist scheinbar willkürlich ausgewählt, irgendwo gibt es immer Verräter und abtrünnige Söldner.

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Wir kennen diese Story aus fast jedem Military-Shooter oder früher aus dem hintersten Videothekenregal. Die Figuren haben Namen, aber keine Persönlichkeit. Originalität und eine noch so forcierte dramatische Wendung suchen Spieler hier vergeblich. Wo ein „Call of Duty: Black Ops“ zumindest einen Hauch Kritik am Geschehen zeigt, geht in „Battlefield 6“ alles in einem Mix aus Durchhalteparolen, Blut und Ehre-Metaphern und Hurrapatriotismus unter.

Spielerisch fällt den „Battlefield Studios“, immerhin ein Zusammenschluss der Entwicklungsstudios DICE, Motive und Criterion Games, nichts ein. Wir übernehmen die Rolle eines Spezialisten in einer Squad und ballern uns durch die Feinde. Die Kampfgebiete wechseln von der Kanalisation zur großen Wüstenschlacht und bieten theoretisch verschiedene Wege, die aber nicht nötig sind. Die Feinde warten nämlich wie Schaufensterpuppen auf den Abschuss, reagieren teilweise nicht, wenn unser Soldat ihnen direkt ins Gesicht blickt.

In den Missionen geht es meist um die Zerstörung eines bestimmten Ziels. Am Ende verteidigen die Soldaten ein Gebiet, bis sie abgeholt werden. Abwechslung entsteht vor allem durch die Wahl der Waffen. Da einmal mit dem schweren Maschinengewehren die Feinde niedermähen, mit der Drohne die Feinde auskundschaften oder dort eine kleine Panzerschlacht führen. Das sieht toll aus, bietet aber im Vergleich zu der abwechslungsreichen Kampagne von „CoD: Black Ops 6“ keine spielerische Herausforderung.

Neben der Einzelspielerkampagne bietet „Battlefield 6“ zahlreiche Multiplayer-Modi, die für die meisten Fans den eigentlichen Reiz dieses Action-Spektakels ausmachen. Auf insgesamt neun Karten führen die Spieler in „Eskalation“ große Schlachten. In „Durchbruch“ werden unter Zeitdruck Ziele erobert und in „Rush“ müssen Funkstationen zerstört werden. Dazu kommen klassische Spielmodi wie „Deathmatch“, bei dem nur das Überleben zählt. Insgesamt können 16 bis 64 Spieler gegeneinander antreten.

Wie schon bei den Vorgängern sorgt ein Karrieremodus für Motivation. Die Spieler können in den Klassen Assault, Support, Recon oder Engineer aufsteigen. Neue Ränge bescheren den Spielern neue Ausrüstung und Gadgets, die das Spiel abwechslungsreicher gestalten.

Zum neuen Baukasten-Modus „Portal“ hatten wir in der Testphase keinen Zugang. Er wird laut Publisher zum Release freigeschaltet. Damit können die Spieler ihre eigenen Karten und Spielmodi durch zahlreiche Einstellungsmöglichkeiten erstellen. Wie das genau funktioniert und welche Auswirkung es auf die Zukunft des Spiels hat, können wir nicht einschätzen.

Ähnliches gilt für den Mehrspieler-Modus. Zwar konnten wir „Escalation“ & Co. testen, doch bietet der Kampf in einem beschränkten Spielerumfeld und gegen zahlreiche Bots keine Rückschlüsse auf die Server-Stabilität zum Release, wenn Tausende von Spielern loslegen. Zumindest ist die spielerische Basis für zahlreiche Spielstunden vorhanden. Nach der Veröffentlichung wird das Spiel mit weiteren Karten ergänzt.

Im Westen nichts Neues. Die Battlefield Studios liefern eine 08/15-Einzelspielererfahrung, die nur auf der visuellen Ebene überzeugt, aber keine Spannung oder spielerische Abwechslung bietet. Ärgerlich ist nicht nur das einfältige Gegnerverhalten, sondern auch der naiv-pathetische Umgang mit dem politisch brisanten Szenario.

Dagegen bietet der Mehrspieler-Modi das gewohnte „Battlefield“-Gefühl. Riesige Schlachten und spektakuläre Action, gemixt mit ein wenig Chaos, wenn Spieler einfach mal so in die Schlacht steigen. Zusammen mit dem Karrieremodus hat das Potenzial für wochen- oder sogar monatelangen Spielspaß.

„Battlefield 6“ erscheint am 10. Oktober für Windows, PS5 und Xbox Series. USK ab 18. Es kostet ca. 80 €. Für unser Angespielt haben wir ein paar Stunden die PS5-Version gespielt.


(dahe)



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